Man sollte noch erwähnen, dass über 15 Radfahrer, die im Verband fahren als ein Fahrzeug gelten. Wenn die Spitze über eine Kreuzung fährt darf der Rest folgen, auch wenn die Ampel auf Rot wechselt oder ein Fahrzeug mit Vorfahrt kommt. Das ist wie bei einem LKW wo der Anhänger auch bei Rot über die Kreuzung folgen darf, wenn der Fahrer bei Grün gefahren ist. Das gilt bei Verbänden unabhängig von der Größe also ab 16 aber auch für 1600 Radler. Größere Verbände können Autofahrer schon mal nervös machen. Verbände korken deshalb manchmal. Ein Radler von der Spitze hält an und stellt sich den Autofahrern in den Weg damit die nicht versuchen durchzubrechen obwohl das sowieso nicht erlaubt ist. Verbände müssen auch nicht angemeldet werden.
Man könnte also auch sagen, es handelt sich hierbei um eine nicht angemeldete Fahrrad-Demo! Wenn ich das schon höre, "Ein Radler von der Spitze hält an und stellt sich den Autofahrern in den Weg damit die nicht versuchen durchzubrechen ." Wie wäre denn mal Rücksicht von den Fahrradfahrern um Platz zu machen, die schnelleren Verkehrsteilnehmer durchzulassen?
@@Ulrich.Bierwisch ein LKW der grade noch bei grün drüber fährt ist noch vor rot mit dem Anhänger drüber.ja die anderen dürfen über rot jedoch ist deine begründung schwachsin Und NEIN ein verbund gild auch mit 15 Radfahrer nicht als FAHRZEUG sondern als verband! Übrigens Laut Bezirksregierung Münster: Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Dort wo er behindert wird brauchen auch Radfahrer sondergenemigungen. Also zu 10 den Berg mit 5 kmh hochschleichen ist nicht drin!
@@Ulrich.Bierwisch oje ich sehe schon am kanal. Immer die gleichen egoisten die meine sie müssten für eine Freizeitbeschäftigung andere leute z.b. beim Arbeiten stören. Mit 2 kmh den Berg hoch und der lkw hängt 2 stunden hinten dran. Im ernst könnt ihr nicht irgendwo sein wo ihr keinen stört? Ich kann ja verstehen wen es ein Hobby ist aber kann man das nicht so ausführen dass man möglicht wenige am arbeiten oder auf dem nachhauseweg stört? Es gibt eine Milliarden Wald und Feldwege die ihr im Gegensatz zu auto und Motorrad befahren dürft. Besonders im Frühling brauch ich hier im Schwarzwald immer doppelt so lang bis ich zuhause bin. Hast einen riskant überholen steckst hinterm nächsten fest. DAS IST NICHT WITZIG!
Dazu sollte man jedoch erwähnen Das nur Radfahrer Verbände nicht angemeldet werden müssen, bei Auto oder LKW sieht das anders aus. Außerdem dürfen Radfahrer im Verband nur zwei Personen nebeneinander fahren. Wenn es 3 Personen sind die nebeneinander fahren gilt das nicht mehr als verband.
Wobei es sicher immer empfehlenswert ist, größere Verbände anzumelden. Ein Verband aus mehreren hundert Fahrrädern kann den restlichen Verkehr ja schon erheblich beeinträchtigen. Viele Städte verlangen bei geplanten Ausfahrten von Verbänden eine vorherige Absprache mit der zuständigen Stelle (Verkehrsdezernat o.ä.), dabei wollen die meist auch die geplante Route vorgelegt bekommen und untersagen gern die Fahrt durch besonders verkehrsreiche Straßen. Inwiefern dies rechtlich bindend ist, entzieht sich meiner Kenntnis, eine vorherige Absprache ist aber spätestens ab einer dreistelligen Anzahl von Fahrzeugen auf jeden Fall hilfreich. Sehr große Verbände (über 1.000 Radler) werden nicht selten auch von der Polizei begleitet. Und ganz wichtig: Einer muss der Chef vom Verband sein. Er regelt ggf. vorherige Absprachen, ist Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen und hat diese Funktion ebenfalls im Falle einer Polizeikontrolle. Und er ist auch dafür zuständig, dass sämtliche Teilnehmer am Verband die speziellen Regeln kennen.
Schade, ein paar Punkte wären mir mal sehr wichtig im Zusammenhang mit Fahrradfahrern als Verkehrsteilnehmern gewesen, vielleicht kann man diese Fragen mal in einem Folgevideo beantworten? - Ist ein kombinierter Fahrrad- und Fußweg auch benutzungspflichtig (Zeichen 240)? - Haben Fahrradfahrer bei abbiegenden Hauptverkehrsstraßen Vorrang? - Müssen Fahrradfahrer beim Überholen und vorbeifahren auch einen Sicherheitsabstand halten? - Gilt bei einem Fahrradweg, der von dem Bürgersteig auf die Straße geleitet wird, die Regeln für einen Spurwechsel (Vorrang etc.)? - Gelten Schutzstreifen und Radschutzstreifen als separate Spur? - Muss man auch beim Überholen von Fahrrädern bei einer separaten Spur die 1,5 m Sicherheitsabstand einhalten? - Darf ein Fahrradfahrer rechts überholen, wenn er auf einem (Rad-) Schutzstreifen unterwegs ist? - Dürfen Fahrradfahrer auf Busspuren o.ä. fahren? - Welche Ampeln gelten wann für Fahrradfahrer (fahren auf der Straße, auf dem Fahrradweg, auf dem Bürgersteig)? - Darf man als Fahrradfahrer sein Fahrrad auf einem PKW Parkplatz abstellen und muss man ggf. ein Parkticket ziehen? - Gilt es nur als schieben, wenn man vom Fahrrad absteigt, oder kann man auch mit dem Fahrrad "laufen" und gilt ein Roller oder Laufrad (Fahrrad ohne Pedale) auch als Fahrrad?
Sehr interessante Punkte ich versuch mal möglichst viele nach meinem Wissenstand als Fahrschüler zu beantworten. - Ja ein kombinierter Radweg ist genauso nutzungsplichtig wie ein Nichtkombinierter - Fahrradfahrer müssen bei Vorfahrtsregelungen genauso behandelt werden als wären es Autos (Außer es ist was anderes Ausgeschildert) also haben Fahrradfahrer auf abbiegenden Vorfahrtsstaßen genauso vorrang wie Autofahrer nun auch, wenn es ein Baulich getrennter Radweg ist welcher auf die Fahrbahn geleitet wird für die Kreuzung haben Fahrradfahrer meines Wissens nach auch Vorfahrt - Beim Vorbeifahren Links ja immer egal ob es Autos, geparkte Autos, andere Radfahrer oder gar ein Bus ist. -Sollten eigentlich ja wobei mit der Unwissenheit und Unachtsamkeit des Radfahrers zu rechnen ist. - Nein Radschutzstreifen sind keine Seperate Spur, sie sind einem Seitensteifen ähnlich welcher nur von Spezielen (Langsamen Fahrzeugen) oder in Situationen in denen es notwendig (Ausweichen für den Gegenverkehr) ist zu befahren ist, beim befahren muss aber immer sichergestellt werden das keine Gefährdung eines Radfahrers Besteht -Wenn du mit Separater Spur z.B. einen Getrennten Radweg der durch einen Bordstein getrennt ist dann nein, sonst innerorts immer 1,5 m - Ein Radfahrer darf an Ampeln wartende Fahrzeuge rechtsüberholen wenn ein Radsicherheitsbereich vorne an der Ampel existiert, wenn nicht würde ich es aus gesundem Menschenverstand nicht wagen, da es dann doch schon recht gefährlich sein kann, allerdings wäre es überall erlaubt wartende (nicht Haltende oder Parkende ( da diese dort nicht sein Sollten zu überholen) - Radfahrer dürfen nur dann Busspuren befahren wenn das dafür zuständige Zusatzschild es ihnen erlaubt. -Grundsätzlich gelten alle Lichtverkehrsleitsysteme auch für Fahrradfahrer solange sie sich wie auch beim Auto auf deren derzeit befahrene Spur bezieht (Erkennbar an Haltelinie), also auf Straße ja, Radweg ja, Bürgersteig nein da hier der Radfahrer garnicht hingehört. -Lustige Idee hab ich noch nicht ausprobiert, und weiß ich leider nichts drüber -Das Gefährt darf nicht mehr zwischen den Beinen sein, also nicht auf einer Pedale Rollern, kein Laufrad ( also wenn man die Pedale nicht nutzt) und ja auch Erwachsenen Laufräder zählen als Fahrräder also eine Dreisine würde als Fahrrad klassifiziert werden, und auch das laufen mit dem Fahrrad zwischen den Beinen ist von vielen Polizisten kritisch gesehen Ich hoffe ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkle bringen, und entschuligt bitte meine vielen Rechtschreibfehler, und wie gesagt die Antworten beziehen sich auf meinen Wissensstand (bin kein Anwalt)
@@verrueckteriwan eine ist mir noch eingefallen. - Wann dürfen Radfahrer rechts überholen. Ist es auch auf dem Schutz oder radstreifen rechts überhole? Ist es immernoch rechts überholen wenn man blinkt und der Fahrradfahrer noch hinter den Rücklicht ist? Blinken ist ja nicht das abbiegen sondern das ankündigen des abbiege vorgangs.
1. Ja ist Benutzungspflichtig, 2. das solltest du genauer definieren, 3. Radfahrer selbst haben gegenüber Radfahrern keinen Abstand einzuhalten. 4. Wenn der Fahrradweg Endet hat der Straßenverkehr Vorrang, wechselt der gesamte Radweg auf die Fahrbahn so ist dies ja getrennt und darf nicht von Fahrzeugen befahren werden. 5. Nur der der Radschutzstreifen als eigener Bereich, trotzdem gilt der Mindestabstand von 1,50m 6. Da der Radfahrer sich rechts halten müsste, dürfte es auf einer zweiten Spur kein Abstandsthema geben 7. Radstreifen sind kein Teil der Fahrbahn, somit ist das kein Überholen im Schutzstreifen darfst du aber auch vorbei fahren. 8. Nur wenn es explizit Freigegeben wäre 9.die Ampel die Baulich bedingt darauf hinweist, Pauschal kann man da keine Aussage treffen. 10. kann ich dir nicht beantworten. 11. Absteigen, gilt auch für E-Roller etc. du musst neben dem Rad laufen.
@@laberlaber Ja, hier fällt uns die ungenaue Beschreibung im Gesetz auf die Füße, denn ein "Überholen" ist rechts immer verboten, aber ein "Vorbeifahren" an Wartenden ist erlaubt, aber nur, wenn "genügen Seitenabstand vorhanden ist" (nicht näher definiert) und wenn man mit "Schrittgeschwindigkeit" vorbeifährt, d.h. eigentlich dürfen an vielen stellen Fahrradfahrer gar nicht rechts vorbei, da nicht genügen Abstand (zum Bordstein und zum Auto) auf den meisten Schutzstreifen vorhanden sind.
Gab es nicht Ausnahmen für die Nutzung von gekennzeichneten Radwegen? Die Benutzung muss zumutbar sein. Es gibt Radwege, die in einem verkehrstechnisch so schlechtem Zustand sind, dass die Nutzung selbst zur Gefahr werden kann. Sicherlich alles eine Auslegungssache, aber dennoch nicht selten.
Sehr geehrter Herr Solmecke! Vielleicht wäre vor diesem Video eine Beratung mit den Rechtsexperten des ADFC von Vorteil gewesen, denn nicht nur in der Begrifflichkeit (Fahrbahn - Strasse) haben sich Fehler eingeschlichen, sondern sind manche Regeln auch unvollständig dargestellt worden.
@@laberlaber Nicht nur dort: Sogar bei einer Aktion zur Bildung der Rettungagasse durch das Bundesverkehrsministerium gab es Fehler bei der Darstellung der richtigen Rettungsgasse bei einer Autobahn mit vier Spuren in einer Richtung. :D Gut, vier Spuren kommen nur extrem selten vor, aber als das Video veröffentlicht wurde galt noch, dass die Rettungsgasse in der Mitte der vier Spuren gebildet werden muss. Erst auf die Hinweise hin, dass das Video falsch ist, wurde dann ein paar Jahre später die Regel geändert und ist jetzt so wie damals im Video dargestellt. ^^
Es ist doch inzwischen komplett egal eigentlich. In dem Kanal geht es doch eh nur noch drum, Kohle zu scheffeln und Werbung für die Kanzlei zu machen. Ich beende mal mein Abo jetzt. Wollte ich schon länger machen
Fahrradfahre werden viel zu wenig kontrolliert. Man sieht jeden Tag welche, die ohne Licht fahren, oder die falsche Straßenseite benutzen. Für manche Fahrradfahre scheint die STVO nicht zu existieren. Ich bin für eine Kennzeichenpflicht für erwachsende Fahrradfahrer.
Ich sehe fast nur Autofahrer, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten geschweige denn Sicherheitsabstände nach vorne sowie zur Seite. Und nun?
Es gibt keinen Führerschein für Radfahrer. Punkt. Ein Autofahrer darf nicht davon ausgehen, dass der Radfahrer irgendetwas über die STVO weiss, denn er muss es auch nicht, um ein Fahrrad fahren zu dürfen. Deine Idee ist vollkommen realitätsfern. Der bürokratische Aufwand ist viel zu groß , vor allem weil Fahrräder ständig geklaut werden . Willst du das alles bezahlen ? Man sieht ja schon bei den Autofahrern, dass ein Bruchteil der Vergehen überhaupt verfolgt wird, weil es einfach zu viel ist...
Ich hätte mal zwei-drei rechtliche Fragen in diese Richtung: 1. Dürfen Kraftfahrzeuge ein Radfahrer ohne jeglichen Sicherheitsabstand (teils unter 20cm von Spiegel zu Lenker) überholen, solange letzterer auf dem Radschutzstreifen fährt? 2. Falls (wie ich vermute) meine vorherige Frage zu verneinen ist, darf die Polizeidirektion bzw. Ordnungs- und/oder Verkehrsamt einer Stadt den Fakt ignorieren, dass eine Gefahrenstelle existiert, an der 99,9% aller Überholvorgänge auf diese Weise stattfinden? Insbesondere wenn eine Kontrolle extrem einfach möglich wäre, da an der selben Stelle ein Überholverbot (durchgezogene Linie) existiert und so nicht einmal eine Abstandsmessung erforderlich wäre. 3. Darf eine Verkehrsbehörde im Rahmen von Fußballspielen das Parken auf Radwegen, das Parken gegen die Fahrtrichtung, das Parken direkt vor Bahnübergängen, das Parken in zweiter Reihe, das Parken im Parkverbot, das Parken im Halteverbot, das Parken im Kreuzungsbereich und das Parken im Bereich von Feuerwehrzufahrten im Rahmen einer genehmigten Sondernutzung dulden? Genau dies passiert bei uns regelmäßig. Und es treten tatsächlich alle oben genannten Fälle gleichzeitig ein. Der Radweg ist zu diesen Zeiten nahezu nicht mehr befahrbar. Eine Beschilderung seitens der Stadt gibt es nicht. Ordnungspersonal die auf ein gewisses Mindestmaß an Sicherheit achten fehlen ebenso. Und die Polizei ignoriert sogar das versperren der Feuerwehrzufahrten.
Stimme komplett zu. Die Justiz ignoriert die Lebensgefährdungen von Radfahren komplett. Ich habe mehrfach versucht, völlig irre lebensgefährliche Aktionen anzuzeigen. Anzeigenannahme verweigert oder Verfahren eingestellt.
@@stefanieehrenbaum3813 Wenn es dich tröstet: Die Polizei ignoriert auch die Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer und e-Scooter-Dullies auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen. Die Polizei ignoriert auch die Nötigung von Autofahrern durch Radfahrer an Fußgängerüberwegen und durch den Wechsel von Gehweg/Radweg auf die Straße... allgemein ist bei dem Thema weder Selbstschutz, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme noch Eingreifen durch die zuständigen Behörden üblich.
Zum ersten Punkt ist ganz klar zu sagen, dass ein Schutzstreifen TEIL DER FAHRBAHN ist und KEINE separate Infrastruktur für den Radverkehr darstellt. Sie verpflichtet den Radverkehr zu nichts (es gilt das Rechtsfahrgebot, jedoch keine explizite Pflicht zur Nutzung des Schutzstreifens), gibt aber Regeln für den Autoverkehr vor (Haltverbot, das Befahren ist nur bei Bedarf gestattet). Wird ein Radfahrer dort überholt, ist es auch im rechtlichen Sinne strikt ein Überholvorgang, bei dem die 1,5 m MINDESTüberholabstand innerorts bzw. 2 m außerorts gelten (Schutzstreifen sind außerorts nicht erlaubt, wobei manche Bundesländer durch eigene Erlasse Ausnahmen zulassen). Bei Radfahrstreifen hingegen liegt rechtlich kein Überholvorgang vor, da der Radfahrstreifen einen von der Fahrbahn getrennten Sonderweg für den Radverkehr darstellt. Daher kann ein fester Mindestüberholabstand hier nicht direkt aus der StVO abgeleitet werden. Trotzdem legt die ständige Rechtsprechung hier ebenfalls einen Mindestüberholabstand von üblicherweise 1,5 m fest, der mit dem Gefährdungsverbot begründet wird. Grundsätzlich gilt vorsichtig zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Im Zweifel muss mal langsamer gefahren oder sogar angehalten und gewartet werden.
Kleine Begriffsbestimmung: Eine Straße bezeichnet den gesamten Verkehrsraum zwischen zwei Grundstücksgrenzen. Zu einer Straße kann gehören: Eine Fahrbahn, Ein Fußweg, ein Radweg (Ebenfalls eine Fahrbahn), Parkflächen und gegebenenfalls das Straßenbegleitgrün. Wenn also jemand brüllt "Runter von der Straße!" verlangt er vom Radfahrenden das der- oder diejenige ihr Fahrrad durch fremde Gärten oder über die Dächer der angrenzenden Häuser schleppt. Fahrräder sind Fahrzeuge, haben dieselben Rechte, aber auch dieselben Pflichten wie die KraftfahrzeugfüherInnen auch. Zum Fußgängerüberweg (Zebrastreifen): 2016 war die Benutzung des Zebrastreifens für Radfahrende tatsächlich noch verboten, seit kurzen dürfen Radfahrende diesen aber nutzen sofern sie den durchgehenden Verkehr nicht behindern. Will heißen: Queren ja, wenn die Fahrbahn frei ist, ansonsten stehenbleiben oder schieben. Mit einem Fuß auf der Pedale stehen und mit den anderen abstoßen ist auch erlaubt, aber eher unpraktikabel (Meine Erfahrung, kann auch andere Meinungen hierzu geben). Ansonsten gilt: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Und dieser Paragraph gilt für alle VerkehrsteilnehmeInnen, ob mit oder ohne Motor unterwegs. Und ja: Ich bin auch kein Engel und habe auch schon Scheixxe gebaut, keine Frage. Wäre aber garantiert der letzte welcher sich beschwert oder von "Abzocke" spricht wenn er erwischt wird.
Falsch 5. Setzen. Wenn jemand ruft runter von der Straße dann ist die Straße im normalen Sprachgebrauch gemeint. Nicht eine windige juristische Definition die maximal Anwälte brauchen
@@iamanswtrse5254 WBS Solmecke IST Anwalt und sollte daher auch die juristisch richtigen Begrifflichkeiten benutzen. Das hat nichts mit "windigen juristischen Definitionen" zu tun!
@@iamanswtrse5254 Natürlich ist damit was anderes gemeint, es offenbart aber einfach eine gewisse Ahnungslosigkeit. Ich würde das aber gewiss nicht als Argument in den Raum werfen. Und nein der Begriff Straße ist ganz normal so definitiv. Sogar jedes verdammte Computerspiel in dem man eine Straße bauen kann benutzt die Begrifflichkeit so. Entweder hat die Straße gar keinen Fuß/Radweg oder der ist gleich mit dabei. Ich habe das damals auch in der Fahrschule gelernt, aber vieles vergisst man ja auch im Leben. Das S in StVO steht übrigens auch für Straße. Und welch Überraschung die StVO gilt nicht nur für die Fahrbahn, sondern auch für den Fuß und Radweg der eben zu einer Straße gehört. Ich könnte noch so wie viele weitere Beispiele bringen und es würde mich sehr wundern, wenn Sie den Begriff Straße unterbewusst nicht schon selbst in seiner korrekten Definition benutzt haben.
@@ThomasNimmesgern Das mit zwischen zwei Grundstücksgrenzen habe ich jetzt noch nicht gelesen, aber zumindest die Unterscheidung zwischen Straße und Fahrbahn findet man in eigentlich jedem Wörterbuch oder auch direkt in § 2 StVO. " Straßenbenutzung durch Fahrzeuge: (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, ... " Wenn Fahrbahn und Straße das gleiche wären, würde der Satz ja absolut gar keinen Sinn machen. Fahrräder zählen übrigens auch als Fahrzeuge und weiter unten im gleichen Paragraph wird auch noch auf Radwege und deren eventuelle Benutzungspflicht eingegangen.
Was mich als mittlerweile nur-noch-Radlerin frustriert, ist, dass ich, obwohl ordnungsgemäß fahrend (leider kennen sehr viele Autofahrer die Rechte von Radfahrern nicht) angepöbelt, angehupt, genötigt, bedrängt, mit Wischwasser bespritzt und einmal sogar von einem Gülle-Laster von links eine Führe Gülle in die Seite bekommen habe (Gott sei Dank war ich so schnell, dass ich nur noch ein bisschen was am Hinterrad abbekommen habe). Die Straße war breit genug, ich darf da lang. Aber Autofahrer und eben auch LKW-Fahrer lassen einfach ihren privaten Frust am Schwächeren aus.
Das mit dem Radweg ist manchmal aber auch echt so ne Sache. München, Karlsfelder Straße stadtauswärts gibt es erst mal keinen Radweg. Mitten auf der Strecke gibt es aber plötzlich einen für beide Fahrtrichtungen freigegebenen Radweg - aber nur am LINKEN Fahrbahnrand. Diesen zu erreichen, ist schier unmöglich, da zu den Zeiten, zu denen ich dort unterwegs bin, viel Verkehr in beiden Richtungen ist. Um also die Straße zu überqueren, müsste ich erst mal ein Handzeichen geben - da ich aber als Radfahrer ständig überholt werde, ist allein das Ausstrecken des Arms lebensgefährlich. Und selbst wenn es mir gelingt, den Arm auszustrecken, heißt das nicht, dass das nachfolgende Auto sich nicht einfach trotzdem an mir vorbeiquetscht. Und dann ist ja auch noch der Gegenverkehr da. Wenn ich den auch noch vorbei lasse, werde ich zum kompletten Verkehrshindernis. Da wäre es für alle Beteiligten entspannter, wenn ich die knapp 500 Meter bis zu meinem Ziel noch auf der rechten Fahrbahn fahre. Darf ich das oder muss ich zwangsweise auf die andere Straßenseite wechseln?
Ich kenn sowas. Hauptstraße A kreuzt 2spurige Hauptstraße B mit mit Straßenbahnen. Mein Weg war entlang Straße A - und schön 20m vor der Kreuzung fängt auf der Linken Straßenseite ein Radweg an, 20m nach der Kreuzung endet er wieder - getrennt von der Straße durch einen dauerhaft belegten Parkstreifen. Echt "super" sowas.
@@heretic2032 Eine Ausnahme gibt es: Bei alten, schmalen, schwer einsehbaren Brücken wird durchaus mal, weil man die Radfahrer da nicht auf der Straße haben will, gleichzeitig aber Fußgänger nicht gefährdet werden sollen, ein Schild für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg aufgestellt und unten drunter ein Zusatzschild, dass Radfahrer schieben müssen. Der Radweg ist dann benutzungspflichtig, aber die Radfahrer müssen ihr Rad darauf schieben. Bei uns gibt es diese Konstellation allerdings kurioserweise auch bei einem Fuß- und Radweg um einen Badesee herum, wo weit und breit überhaupt keine Straße ist. :D Da hätte man dann auch ganz einfach nur einen Fußweg ausschildern können. ^^
@@PAR0812 Erinnert mich an eine Baustelle die wir hier mal hatten. Da gab es auch einen Radweg dran vorbei, aber nur in die eine Richtung. Das war aber nicht ständig so sondern änderte sich täglich. Die meiste Zeit war hier ein Radweg in beide Richtungen eingerichtet worden, somit konnte man auch von der "falschen" Seite kommend die Baustelle links passieren. Außerdem waren Gehweg und Radweg auf dieser Seite jeweils sehr großzügig und bei angepasster Geschwindigkeit auch gefahrlos und ohne zu gefährden gegen die Fahrtrichtung passierbar. Schlussendlich haben jedoch die Nichtsnutze von Fahrradpolizisten tatsächlich gemeint dort zu kontrollieren und ne Strafe aufgebrummt, in dem sie kurz vorher plötzlich temporäre Schilder aufgestellt haben, welche den Radweg on die eine Richtung plötzlich aufgehoben haben. Tagelang fuhr ich da regulär durch und plötzlich 50€ Strafe. Antwort auf die Frage, wie man die Stelle dann legal passieren solle: "Da müssen sie halten absteigen und die 300m schieben" Frechheit sowas! Am nächsten Tag ging es dann komischerweise wieder. Großartig geändert an der Breite der Strecke hatte sich jedoch nichts. Einziger Effekt: Die Polizei konnte fett abkassieren.
Zur Nutzungspflicht hätte ich direkt eine Frage: es ist inzwischen "Mode" geworden, Radwege außerorts vor Kreuzungsbereichen zu verschwenken, damit Radfahrer, die auf dem vorfahrtsberechtigten, weil vorfahrtsstraßenbegleitenden, nutzungspflichtigen Radweg (VZ237 o.ä.) unterwegs sind, die Vorfahrt verlieren. In diesem Kreuzungsbereich ist - angeblich, so zumindest die Ansicht von Justiziaren der entsprechenden Kreise - der Radweg nicht mehr straßenbegleitend, weil eben verschwenkt und somit nicht mehr vorfahrtsberechtigt. Erkennbar ist dieses Konzept an den Mini-VZ205 und der fehlenden Radwegmarkierung auf der Straße. Das führt regelmäßig zur großer Verwirrung, da ein Autofahrer, der auf die Vorfahrtsstraße einbiegen will, ein eigenes VZ205 sieht, das hinter der Radfurt liegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist?! Sollte der Radweg nicht in seiner Gesamtheit betrachtet werden?
@@jpkf6824 müsste in der RAL stehen, dass wenn man außerorts Radwege vorfahrtsberechtigt über eine Einmündung führt, diese nicht weiter als 5 Meter von der vorfahrtsberechtigten Straße liegen sollen.
Dafür gibt es die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) in der letzten Fassung von 2010. An Kreisverkehren außerorts (nicht innerorts) und bei freilaufenden Rechtsabbiegern schlägt die sowas tatsächlich vor. Min ein OLG-Urteil sagt auch, dass der Autofahrer da Vorfahrt hat, auch wenn er selbst kein Schild hat. Hoffentlich gibts da bald ne neue Version, die den Wahnsinn wieder logisch macht.
Puh, inhaltlich war das Video aber eher mittelmäßig: -mehrfach wurden die Begriffe Straße und Fahrbahn verwechselt, bzw Fahrbahn gemeint und Straße gesagt. -die Radwegebenutzungspflicht bei Vz 237(und Vz 240 und Vz 241, wenn man sowieso schon dabei ist) gilt nur bei fahrbahnbegleitenden Radwegen. Nicht fahrbahnbegleitend sind Radwege regelmäßig dann, wenn zwischen Radweg und Fahrbahn 5m Abstand sind. Auch nicht fahrbahnbegleitend sind sie, wenn dort andere Vorfahrtsregeln gelten, es werden nämlich gerne an Kreuzungen Radwege von der Fahrbahn weggeführt, damit man dort für Radfahrer Vz 205(Vorfahrt achten) anordnen kann. -ich persönlich hätte mir noch gewünscht, dass mal auf den Quatsch bezüglich Vorfahrtsregeln beim Kreisverkehr in nichtbebauten Gebieten eingegangen wird, insbesondere wie dämlich die Regelung in der StVO-VWV ist.
Man erkennt am Video gut, dass es nur für schnelle Clicks produziert wurde, ohne inhaltlich gründlich zu recherchieren. In 6:57 wird eine Straße gezeigt, auf deren Fahrbahn Sharrows aufgetragen wurden. Sie wird fälschlicherweise als Fahrradstraße bezeichnet. Sharrows, die es im deutschen Recht überhaupt nicht gibt, können lediglich als Hinweis verstanden werden und haben entsprechend keine rechtliche Bedeutung. Natürlich können Kommunen Sharrows in Fahrradstraßen auftragen, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Fahrradstraßen müssen völlig unabhängig der Bodenmarkierung durch das Verkehrszeichen 244.1 ausgewiesen sein. Die Behauptung, dass das verbotene Befahren des Gehwegs mit einem Fahrrad mit 55 € geahndet wird ist schlicht falsch. Laut Bußgeldkatalog sind hier bei einem unbeschilderten Gehweg 15 € und bei einem beschilderten Gehweg (Zeichen 239) 25 € fällig. Was sind Sharrows? Siehe Link: www.adfc-frankfurt.de/2017/12/politik-verkehr/00359_heiteres-verkehrszeichen-raten-was-ist-das-ein-sharrow/
Das Video ist auch nicht für die Radfahrer gedacht, welche die StVO kennen, sondern für alle die, welche denken, dass Radfahrer alles dürfen. Denen brauchst Du nicht mit diesen Details kommen, weil die verstehen das sowieso nicht.
@dytecfever die Fehler sind trotzdem drin und besonders Juristen sollten doch wissen, dass man schon die richtigen Begriffe verwenden sollte, zumal er ja hier beide verwendet aber diese nicht abgrenzt.
Irgenwie sehr ironisch mit der Markierung der Dooring-Zone. Üblicherweise sind Schutzstreifen genau in der Dooring-Zone angelegt. Meist werden Radfahrer also sogar in die Dooring-Zone gezwungen. Aber auf Fahrradstraßen, wo Radfahrer ohne Schwierigkeiten (und damit meine ich Autofahrer, die meckern, wenn man nicht ganz rechts fährt) außerhalb der Dooring-Zone fahren können, wird die Dooring-Zone markiert? Umgekehrt würde ein Schuh draus werden. In den Fahrradstraßen kann man auf diese Markierung verzichten und in allen anderen Straßen sollte die Dooring-Zone markiert werden, damit für alle nachvollziehbar wird, warum Radfahrer gerne einen Abstand zu parkenden Autos halten möchten.
@Singa91 Erkläre das mal den Autofahrern, die schon keinen Überholabstand einhalten, wenn ich auf dem Schutzstreifen fahre. Ich werde nicht per StVO, sondern per Überlebenswunsch auf den Schutzstreifen gezwungen.
Das was Sie die ganze Zeit als „Straße“ bezeichnen, nennt sich Fahrbahn. Die Straße ist lediglich der Überbegriff für alle Straßenteile, wozu auch der Radweg gehört.
@daslinkum wenn man sich einer größeren Gefahr als auf der auf der Straße aussetzen würde.. z.b. Laub im Herbst macht Bremsen mit spurhalten quasi unmöglich...
Was ist, wenn der Radweg in einem schlechten Zustand ist? Fahre selbst Rennrad und benutze stets die angeordneten Radwege. Wenn diese jedoch in einem katastrophalen Zustand sind und ich ständig von Bordstein zu Bordstein hoch und runter springen muss, dann bleib ich auf der Straße.
Ich denke auch, dass der Radweg frrei sein muss. Da gibt es auch Urteile. Und Rennräder werden in manchen Situationen anders behandelt. Ich benutze einen Radweg in meiner Stadt nie, weil etwa drei von fünf mal der Radweg mit Autos zugestellt ist und der mit Hochbord von der Fahrbahn abgetrennt. Ob das rechtens ist, bin ich mir nicht sicher.
Da wir hier in Deutschland und nicht in Peru sind, ist natürlich auch wichtig das man erwähnt, das man den radweg nicht nutzen muss (trotz des schilds) wenn er beschädigt ist und daher nicht sicher befahren werden kann.
Wenn ich es nicht überhört habe, wurde nicht erwähnt, dass die sog. Dooringzone grundsätzlich eingehalten werden muss, nicht nur wenn sie markiert ist. Denn im Falle eines Unfalls (unterhalb 1m am parkenden Auto vorbei, Fahrertür wird geöffnet, Fahrrad fährt rein, schwere Verletzungen, Fahrrad und Tür kaputt) trägt das Fahrrad Teilschuld. In Einengungen daher nicht nur deshalb bitte mittig fahren und sich von drängelnden Autos nicht beeindrucken lassen. Die müssen lernen, daß ihnen die (Strassen) Fahrbahnen nicht allein gehören. 😉
@@kopriv.a wie willst du die einhalten, wenn auf Straßen mit markierten FahrradStreifen und Fahrradschutzstreifen diese nicht selten genau in der Dooringzone liegen, damit wären die unbrauchbar
@@DerCamperHB Berechtigte Frage. Auch dann halte ich den Sicherheitsabstand von ca. 1 m ein. Auch wenn dann einzelne Autos hupen. Fahrradinfrastruktur wird anscheinend oft von Ahnungslosen geplant.
Man könnte auch noch mal erwähnen, dass Ampeln auch für Radfahrer auf dem Radweg gelten, wenn der Radweg links der Ampel verläuft, also zwischen Fahrbahn und Ampelmast/Gehweg.
Bei Verkehrssicheren Fahrrädern, muss die Polizei in umserer Stadt mit Bußgeldern erstmal bei sich selbst anfangen. Deswegen kenn ich auch niemanden der hier dafür schon probleme hatte außer in der nacht wegen komplett fehlendem licht. Mir ist hier noch kein Fahrradpolizist begegnet dessen Fahrrad perfekt war.
Leider sind die unsäglichen "für Radfahrer freigegebenen Gehwege" oft auf dem Asphalt mit Fahrradzeichen markiert, so dass viele Autofahrer davon ausgehen, dass es benutzungspflichtige Radwege sind und sich dann entsprechend aufregen, wenn man auf der Straße fährt. Bei freigegebenen Einbahnstraße übrigens ähnlich: viele Autofahrer kennen "ihre" Einbahnstraßen, haben aber das kleine weisse Zusatzschild darunter übersehen. Das gibt öfter mal böse Blicke.
Kommt drauf an, welches Fahrradzeichen draufgepinselt wird. Ist es das weiße Fahrrad, dann ist es kein Radweg - ist es das blaue Fahrradschild, das draufgepinselt wird, dann wäre es ein Radweg. Dann ist ein rechtlich nicht zulässiger Widerspruch zwischen Aufpinselung und Beschliderung gegeben und somit verlieren rechtlich sämtliche Verkehrsanordnungen an der Stelle ihre Wirkung. :D Als Autofahrer muss ich sagen, dass man sehr oft überhaupt nicht erkennen kann, wo Radfahrer auf Straßen fahren dürfen/müssen/nicht dürfen oder auf Gehwegen fahren dürfen/nicht dürfen. Da sollte man sich mal verkehrsrechtlich was einfallen lassen. Ich meckere daher nur über Radfahrer, wenn ich es 100%ig weiß, dass er irgendwo nichts zu suchen hat: Entweder die Beschilderung ist für mich absolut eindeutig erkennbar oder halt auf meinen Stammstrecken, bei denen ich auch selbst schon als Radfahrer unterwegs war.
3:35 Die Benutzungspflicht entfällt aber, wenn der Radweg nicht in einem sicher benutzbaren Zustand ist. Deswegen gibt es hier in Hamburg nur noch sehr, sehr wenige "benutzungspflichtige" Radwege... hat sich mal einer beschwert, da wurden die ganzen illegalen Schilder dann abgebaut. 😁 7:05 Da markiert man die Dooringzone und dann kommen Radfahrer, die so hart darauf konditioniert sind, sich möglichst nach rechts aus dem Verkehrsraum zu entfernen um nicht von Autofahrern bedrängt zu werden... 🤐 8:40 Nebeneinander fahren ist nicht erlaubt, wenn man andere behindert. Wie sieht das also aus, wenn die Straße zu schmal ist um mit 1,5m Seitenabstand zu überholen, wenn die Radfahrer sich nicht in die Dooringzone begeben? Da darf dann doch nebeneinander gefahren werden, kann ja sowieso keiner Überholen... leider begreifen das die Autofahrer nicht. Da hatte ich schon einige nette Gespräche auf der Straße. Die meisten Probleme, die man beim Radfahren so hat, könnten mit regelmäßigen Nachschulungen für Führerscheininhaber abgestellt werden. Aber auch Radfahrer müssen irgendwie besser informiert werden. Am Ende ist es meistens einfach Unwissenheit, die die Probleme verursacht.
"7:05 Da markiert man die Dooringzone und dann kommen Radfahrer, die so hart darauf konditioniert sind, sich möglichst nach rechts aus dem Verkehrsraum zu entfernen um nicht von Autofahrern bedrängt zu werden... 🤐" Die markierte Dooringzone ähnelt halt verblüffend irgendwelchen Schutzstreifen, die besonders gerne mal genau IN der Türzone aufgemalt werden. Als routinierter Radfahrer ignoriert man die natürlich, aber wie du schon schreibst: Die Konditionierung der anderen kickt rein...
mich würde mal brennend die Frage interessieren, womit Sportrad-Fahrer sich immer gerne rausreden wollen: "Ich bin Leistungssportler, ich habe eine Genehmigung um IMMER auf der Straße zu fahren", oder "Ich bin Leistungssportler und der Radweg ist (angeblich) so schlecht, dass mein Fahrrad kaputt gehen würde"
Klingt für mich genauso glaubwürdig wie "Ich bin Leistungssportwagenfahrer, ich habe eine Genehmigung immer schneller als das erlaubte Tempolimit zu fahren" Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten, wenn also ein Radweg benutzungspflichtig ist, dann muss der auch benutzt werden (Sonst ist eine Benutzungspflicht von Straßen für Kraftfahrzeuge genauso unsinnig)
@@verrueckteriwan Wetter in rennradfahrer gibt es bei mir in der Nähe eine Stelle die echt schlimm ist und der Radweg ist ausgeschildert mit einer nutzungspflicht und die rennradfahrer ignorieren das einfach und dann musst du als Autofahrer zumindest 10 Minuten lang hinter diesem rennradfahrer bleiben weil du denn nicht überholen kannst/darfst. Weißt du was die Polizei macht? Gar nichts die Lachen sogar darüber wenn du dich beschwerst.
So eine Genehmigung können die Leistungs-Radrennfahrer haben (wie damals mein Nachbar im Triathlon), müssen diese jedoch immer BEIM Training dabei haben und sie gilt auch nur begrenzt - soweit mir bekannt dürfen sie auf Kraftverkehrsstraßen (oder Autobahn^^) weiterhin nicht fahren, aber auf "normalen" Fahrbahnen. Das Tempolimit ist/muss natürlich davon ausgenommen sein; es kann sich nur um die Pflicht zum Fahrradwegnutzung handeln.
Nach den ersten 8 Sekunden weiß man schon: Etwa 95 % der Fahrräder sind überhaupt nicht für den Straßenverkehr zugelassen. :D 15:17 Ob man drüber fahren darf, ist eine Grauzone, da man es versäumt hat, explizit festzuschreiben, dass der Fußgängerüberweg Teil des Fußweges ist. Das war eigentlich wohl ein Versehen, aber da es eine Grauzone ist: Im Zweifel für den Angeklagten. Was allerding geregelt ist: Nur Fußgänger haben auf dem Fußgängerüberweg Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr. Und zumindest daran hat sich der Radfahrer nicht gehalten, sondern mehreren Autos die Vorfahrt genommen.
Ich empfehle Reifen mit eingebauten Reflektorstreifen. Sehr viel praktischer, denn Speichenreflektoren können sich immer mal lösen und/oder verloren gehen. Ich hab seit letzten Winter die Conti Traffic Reflex-Reifen und bin sehr zufrieden damit (nein ich werd hier nicht für Werbung bezahlt 😁).
Reflektorstäbchen für die Speichen, die halten gut. Und man kann welche als Reserve im Rucksack mitführen. Optisch, muss man mögen. Ich finde die schöner als "Katzenaugen".
@@sa_na_26 Ja, mir sagten viele, 4 pro Rad, dann hab ich beim ADAC geguckt, an jede Speiche. Glück gehabt, nie erwischt worden. Hab die bei Amazon recht günstig bekommen und die halten schon über ein Jahr. Soweit zufrieden.
Nebeneinander fahren ist nahezu immer erlaubt. Wenn ein Kraftfahrer rechtmäßig überholen will, muss er de Fakto sowieso die andere Fahrspur nehmen, auch wenn da nur 1 Radfahrer führe. Behindert kann er also nur darin werden, rechtswidrig knapp zu überholen. Und das darf er aber nicht und das wäre dann auch keine Behinderung.
Ironischerweise ist nebeneinander fahren sogar zum Vorteil aller Autofahrer, die StVO-konform fahren. Da sie für ein legales Überholmanöver eh die benachbarte Spur nutzen müssen, ist die Dauer des Überholmanövers von größerer Bedeutung, als wie weit sie auf die benachbarte Spur wechseln müssen. Nebeneinander fahrende Fahrräder lassen sich schneller überholen, als hintereinander mit angemessenem Sicherheitsabstand fahrende Fahrräder. Das überholende Auto muss also kürzer auf die benachbarte Spur. Insbesondere, wenn dies eine Spur der Gegenrichtung ist, ist ein kürzerer Aufenthalt auf dieser von großem Vorteil und erlaubt Überholmanöver, wo sonst nicht ausreichend Zeit wäre. StVO-konforme Autofahrer sollten sich also sogar dafür einsetzen, dass Radfahrer nebeneinander fahren können, statt sich darüber zu beschweren.
Radwegnutzungspflicht gilt nicht für mehrspurige Fahrräder oder Fahrräder mit Anhänger, siehe Verwaltungsvorschrift zur StVO. Und sie gilt auch nicht bei Unzumutbarkeit. Grundsätzlich aber ist der Kraftfahrer zur Duldung verpflichtet, auch dann, wenn er glaubt, der Radfahrer dürfe nicht die Fahrbahn nutzen, wobei er sowieso meistens irrt. Aber irrte er nicht, muss er trotzdem den Überholabstand einhalten und darf auch sonstwie nicht nötigen, dicht auffahren, hupen, beschimpfen, etc.
@@moritz9807 Einfach mal googeln, das gilt wirklich für mehrspurige Lastenräder oder Fahrräder mit Anhänger. VvW-StVO), Randnummer 23 zu § 2 „23 Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umstän“
@@klausschuler8861 ist halt keine Aussage. Die VwV richtet sich übrigens nur an die Verwaltung und zeigt dieser auf, wie sie ihr ermessen am besten ausüben kann, ist aber für die Verwaltung nicht bindend. An die Verkehrsteilnehmer richtet sich die VwV gar nicht.
Zeichen 237: Falsch. Oft sind die damit gekennzeichneten Wege baulich getrennt und mehr als 5 Meter entfern von der Fahrbahn: Das sieht man immer öfters im Vorstadt und ländlichem Bereich in der Nähe von Kreisverkehren. In diesem fall ist der Radweg NICHT verpflichtend zu verwenden und wenn man auf ihm fährt verliert man dann auch noch das Vorfahrtsrecht (sprich im Unfallsfall ist man auf einmal dann der Schuldige wenn man überfahren wird). Auch wenn der Radweg direkt neben der Fahrbahn ist und er beschildert ist gibt es noch weitere Ausnahmen zur Verpflichtung - sprich wenn der Radweg nicht sicher oder zumutbar ist: Verparkt, viel Schotter oder Laub, starke Belagschäden oder wenn Fußgänger den Radweg blockieren. Und im Winter natürlich auch bei Schneedecke oder Eis. Und weils ja um die Rechtslage geht: Nein, es stellt sich nicht die Frage ob man auf dem Radweg oder der Straße fahren DARF: Man darf IMMER auf der Straße fahren denn der Radweg zählt als Teil der Straße wenn er innerhalb der bereits erwähnten 5m ist, wenn er weiter entfernt ist dann ist die Nutzung nicht verpflichtend. Hier hätte die Wortwahl doch nochmal überprüft werden sollen da sich die Frage ja ziemlich offenkundig auf die Fahrbahn beziehen sollte.
Wundert mich nicht. Jeden Tag kommen mir Radfahrer auf der falschen Seite auf dem Fußweg entgegen und setzen voraus, dass man Platz macht. Rote Fußgängerüberwegampeln gelten für sie auch nicht. Autos halten an und man wird vom Fahrrad umgeholzt. Naja und Vorfahrt können von denen 90 % nicht. Aber auch kein Problem, da der pkw Fahrer ja ebenfalls eins dran bekommt 🤷♂️
Wenn ich sehe wie wenige Autofahrer die Verkehrsregeln kennen (und wie viele davon auch noch der Überzeugung sind sie seien "Gute" Fahrer trotz ihres illegalen Verhaltens ... )
@@rainrzufallwenn das eine reine Fußgängerampel ohne Fahrrad Piktogramm ist gilt die wirklich nicht für Radfahrer und darf natürlich überfahren werden.
@@NochEinKommentator jede Ampel gilt, die rechts vom Fahrstreifen steht. Wieso sollte das für Radfahrer nicht gelten, wenn ich den Fahrradweg überqueren muss?
@@rainrzufall Wie schön, dass du dich so differenziert äußerst, und nicht alle in einen Topf wirfst. Du hast wirklich verstanden, wie man sachliche Diskussionen führt.
Ich gehe morgens öfters im Feld laufen, wo die Strecke auch eine bekannte Fahrradroute ist, und beim Laufen überholte mich eine Fahrradfahrerin, die freihändig radelte, und dabei noch aufs Handy schaute/ telefonierte ... Auch eine Reiterin habe ich mal gesehen, wo das Smartphone wichtiger war, wie das Pferd - einfach nur traurig!
was ist eig wenn man keine hände hat? wird man dann beim fahrradfahren auch bestraft? soll ja leute geben die ohne hände oder gar arme gut fahren können...
Pflicht, einen Radweg mit dem blauen Schild zu benutzen: Vor 40 Jahren habe ich in Düsseldorf gearbeitet. Dort war in der Grafenberger Allee stadtauswärts so ein Schild an einem "Kartoffelacker" angebracht, also einem Weg, der von dicken Baumwurzeln absolut unbefahrbar geworden war. Außerdem war der "Fahrradweg" die meiste Zeit an vielen Stellen von Autos zugaparkt. Also habe ich diesen einfach nie benutzt. Es hat verständlicherweise auch nie jemand gemosert. Wie würde sich der Anzeigenhauptmeister denn zu dieser Situation stellen?
@@MrHackclan Ich fahre einarmig Fahrrad und musste das schon mehrfach unter Beweis stellen. Ein Bremsgriff mit 1 Bremszug der an 2 Räder geht, reichte nicht aus. Es musste ein 2. Bremszug dazu, einer für vorne, einer für hinten. Hab aber trotzdem nur einen Bremsgriff, an dem beide Bremszüge montiert sind. Und der ist auch stabiler als normale Bremsgriffe. Steht übrigens in Paragraf 65 der Straßenverkehrsordnung.
Hatte mal einen Arbeitskollegen, für den war ein "Im Straßenverkehr müssen alle aufpassen, nicht nur Autos, LKWs, ..." gleichbedeutend mit "Könnt doch auch alle Radfahrer tot fahren". War nicht so angenehm, mit dem über Fahrräder im Straßenverkehr zu reden. War auf jeden Fall informativ, viele dieser Punkte wusste ich nicht. Fahre selten Fahrrad, bei mir ist es meistens aus der Sicht des Autofahrers. Bin bisher ganz gut durch gekommen durch Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, bisher ist nichts passiert. Meistens verhalten sich dann auch alle einigermaßen vernünftig, aber hatte auch schon Fahrradfahrer, die meinten, denen gehört die Straße. Die sind einfach gefahren ohne zu schauen, Handzeichen/Verkehrsregeln kannten die nicht und waren dann sauer, wenn andere Verkehrsteilnehmer erst sehr spät reagieren konnten und es fast zum Unfall kam.
Kleiner Nachtrag zum Radfahren auf dem Bürgersteig: In Baden-Würtemberg (und so weit ich weiß auch nur da) darf man als Erwachsener auf dem Bürgersteig fahren, wenn man ein Kind begleitet welches auf dem Bürgersteig fährt (und noch nicht zu alt dafür ist). Eine Regel die ich absolut sinnvoll finde. Unaufmerksame Muttis, die nur auf ihr Kind achten, möchte niemand auf der Strasse haben. Und hinterm Kind her fahren sie ja nicht so schnell, dass sie für andere Fußgänger gefährlich werden.
Manche Gesetze sind auch nicht mehr zeitgemäß. Ich bin Rennradfahrer. An meinen Pedalen gibt es keine Reflektoren. Letzten Sonntag bin ich miit meinem Rennrad zum Training gefahren. Mich hat ein Polizeiauto überholt, und nichts ist passiert. Mein Alltagsrad habe ich mit Reifen mit weißen Reflextreifen ausgestattet und mit Licht wie vorne und hinten. Zu dem fahre ich zum Beispiel wenn ich in Winter von meiner Spätschicht wenn ich nach hause im dunkel fahre immer mit Warnweste. Eine Helmpflicht wäre meiner Meinung angebracht stattdessen Regeln zu haben wie viele Reflscktoren ein Rad hat. Wenn ein Radfahrer zum Beispielt eine Warnweste trägt ist er im dunkeln auch sehr gut sichtbar so wie es schon viele Radfahrer machen. Was mich aber sehr viel mehr wütend macht, ist, dass Radfahrer sich nicht an die Verkehrszeichen halten. Ich komme aus Osnabrück. eines der Städte mit den meisten Radunfällen von ganz Deutschland. Bei uns fahrern die Radfahrer oft über eine rote Ampel oder sie nutzen wenn sie auf der Busspur fahren müssen links die Autospur ist und die Bus und Radspur hat rot und die Autospur hat Grün, dann fahren viele einfach auf der Autospur dreist um so nicht auf der Busspur bei rot warten zu müssen. Oder in einer kleinen Kasse wo am Anfang und am Enke eindeutig das Fußgängerschild ist und da wenig los ist fahren die meistem Radfahrer dreist dadurch. Solche vergehen werden zu wenig hart bestraft. Die Strafen schrecken die Radfahrer nicht ab solche Regelverstöße zu machen. Ein bewusstes überfahren einer roten Ampel, ich habe es schon erlebt, ich stand an einer roten Ampel, auf der Kreuzung war zwar nicht viel los, trotztem mussste ich warten, dann kam ein Radfahrer von von hinten und fuhr stumpf über die Autofreie Kreuzung. Trotzdem hätte er so wie ich warten müssen. Keine Achtung vor dem Verkehrszeichen. Solche verghehen müssten meiner Meinunng mit Strafen um 1000€ geandet werden oder gar mit Gefängnis, damit es auch eine abschreckende Wirkung hat und die Radfahrer wenigstens sich im Straßenverkehr wie ein Fahrzeug verhalten und nicht als "rollende Fußgänger"
Ach Herr Solmecke, als leidgeprüfter Autofahrer habe ich oft den Eindruck, daß die normalen Verkehrsregeln für viele Radfahrer nicht gelten. Die Regeln (rote Ampel, Stop-Schild, rechts vor links usw.) verstehen einige Radfahrer doch eher als Empfehlungen . Mit §1 StVo oder gar defensiver Fahrweise will ich gar nicht erst anfangen. Allerdings wären Letztere auch nicht schlecht, wenn mehr Autofahrer sie berücksichtigen würden. Ansonsten vielen Dank für das äußerst informative Video.
12:54: Die Gesetzestexte für "Radfahrer frei" kann man in der Tat so lesen, daß Fahrräder IMMER dort Schrittgeschwindigkeit zu fahren hätten. Es spricht jedoch einiges dafüre, daß das mitnichten so gemeint war, sondern nur fahrlässig formuliert! Zumal KEIN Radfahrer freiwillig auf einem Weg ohne jeden Fußgänger 6 oder auch 10 km/h führe! Findet auf dem Weg eine Fronleichnamsprozession statt, muß der Radfahrer natürlich Schritt fahren. In dem Falle dürfte er jedoch auf der Straße bleiben. Meine Praxis - und ich bin fest davon überzeugt, daß es so gedacht ist: Wenn frei ist, fahr ich auch über 30. Komme ich Fußgängern entgegen, die mich sehen können, gehe ich höflich etwas vom Gas - zumal es IHR Weg ist. Und wenn unsicher ist, ob ich überhaupt wahrgenommen werde, fahre ich Schritt oder halte sogar an. Mit vernünftigen Fußgängern geht das prima. Man klingelt dezent, der Fußgänger weiß bescheid, man fährt langsam vorbei. Oder man weicht kurz aufs Gras aus. Es gibt auf einem Dashcamkanal ein Video, wo Sandmerkelchen, mit dem Rad am Fahrbahnrand fahrend, von den Bullen provokativ mit viel zu geringem Abstand überholt wird und ihm per Megaphon gesagt wird, er solle gefälligst den "Radweg" benutzen. Der aber ein Fußweg mit "Radfahrer frei" ist. Es handelt sich dabei um einen die Landstraße begleitenden Weg, wo auf 1 km nicht ein Fußgänger zu sehen ist. Sandmerkelchen wollte den nicht fahren, da er sich ja nicht mit Schrittgeschwindigkeit bewegen wolle. ICH wäre ihn halt mit normalem Speed gefahren und hätte frühestens dann auf den gefährlichen Straßenrand gewechselt, wenn sich Fußgänger gehäuft hätten. Übrinx ist von meinem Dorf zum Nachbarweiler ein "Radfahrer frei"-Weg mit 5-6 % Steigung. Bergauf nehm ich den immer - mit normal maximal 15 km/h. Bergab mit 60 selbstredend nicht! Übrinx hat dieser Weg auch zahlreiche Wurzelhuckel und wäre bereits bei 30 nicht ungefährlich. Eher ein MTB-Radweg. Ein Rennrad mit 19er Dackelsägen käme da sicher nicht weit, mit dem Crosser/Graveller (40er Reifen) nur bei Langsamfahrt zumutbar. Und da sind wir bei einem Hinweis, der ganz am Anfang fehlt: Diesen Radweg müßte ein Rennradfahrer selbst dann nicht nehmen, wenn er als "Radweg" gekennzeichnet wäre! Und wahrscheinlich nicht einmal ein Trekkingradfahrer. Ein Radweg kann nur "vorgeschrieben" sein, wenn er "zumutbar" ist. Und ich halte es für wichtig, in einem Video wie diesem darauf hinzuweisen! Hier lesen genug Pfosten mit, die das ansonsten zum Anlaß nehmen, gegebenenfalls belehrend zu hupen oder absichtlich viel zu knapp zu überholen! Es könnten ja auch Scherben oder Krähenfüße dort liegen (was der Radfahrer bereits vom Hinweg wüßte).
Mich als Gehbehinderte interessiert, aus gegebener örtlicher Landstraße, ob ich mit meinem E-Mobil (6 Std./Km) oder meinem Erwachsenenlaufrad die Straße benutzen darf. Auf dieser Strecke gibt es weder einen Fuß-, noch einen Fahrradweg auf ca. 2 Kilometern.
Beim geschlossenen Verband wurde mit die interessanteste Sache raus gelassen. Ein geschlossener Verband gilt rein praktisch als ein Fahrzeug. Wenn der vorderer Teil des "Fahrzeugs" noch bei grün über die Ampel fährt und diese dann rot wird, kann der Rest des geschossenen Verbands einfach weiter fahren. Jeder der schon mal auf einer Critical Mass mit gefahren ist weiß das.
warum ist die doring zone nicht mit durchgestrichene linien gekenteicht? (do wie wenn zb. eine spur von 2 auf einspurig wird, ist es dann oft so) aus kostengründen?
Zu dem Radfahrer auf dem Zebrastreifen gibt's ne Fortsetzung. Der packt den Laptop aus und zeigt dem Polizisten den Gesetzestext. Er darf da fahren, hat aber keine Vorfahrt.
Wie sieht es bei beschilderten Radwegen aus welche zugewachsen sind oder durch starke Bodenschäden kaum bis garnicht zu benutzen ist? ZB. Schlaglöcher, fehlende Steine, Wurzeln welche die Fahrbahn anheben etc. und dies über eine längere Strecke. Bei mir gibt es 2 Fahrradpflichtige Radwege welche ich täglich benutzen müsste, hier aber aufgrund der starken, mehrfachen Schäden die Straße benutze.
Wenn du schon irgendwas erklären möchtest, dann verwende doch die korrekten Begrifflichkeit 0:22 das was du meinst ist nicht die Straße, sondern die Fahrbahn 🤦♂️
So ich hatte mir grade noch das Zebrastreifen-Video welches verlinkt ist angeschaut, und da es bei mir auf dem Schulweg eine sagen wir es mal blöde Kreuzung gibt bei der nämlich ein Blinklich die ankommenden Autofahrer warnt vor diesem Zebrastreifen dieser wie die zwei zuvorkommenden Ampeln direkt auf der Radwegverbindung zwischen dem Dorf und der Stadt liegen, ob ich die Autofahrer die langsam fahren damit ich rüber kann auf meinem Fahrrad ob ich diese durch winken muss oder diesen Verzicht auf Vorfahrt annehmen darf. Klärung wäre schön.
Also ich bin zwar auch hin und wieder Radfahrer, aber wie sich die anderen teilweise im Verkehr benehmen... da kann ich den Hass der Autofahrer schon voll verstehen. Ich habe eine Fusgängerampel direkt vor meiner Haustür, und gegenüber ist ein Kindergarten. 9 von 10 Fahrradfahrern fahren knallhart über die rote Ampel
7:08 das gibts bei uns so nicht, wie auf dem bild. bei uns ist links die spur für die autos, dann die "dooring zone" ist für fahrrad fahrer und dann kommen die geparkten autos. oder es gibt die variante, links die auto spur, dann der parkplatz rechts daneben, davon rechts der rad weg und dann der bürgersteig. also muss man beim einsteigen links auf autos achten und der beifahrer auf die fahrrad fahrer. super genial gelöst und überhaupt nicht gefährlich.
Eine andere Info hätte mich zum Radfahren noch interessiert. Ich verstehe nämlich die Infos im Netz dazu nicht. Mit welchen seitlichen Abstand muss/soll ich als Radler zu parkenden Autos einhalten? Ich bin da über seltsame Urteile gestolpert, dass der Radfahrer mitschuld bekommen hat wenn er in ne plötzlich aufgerissene Autotür gegefahren ist, weil er nicht x Meter abstand gehalten hat. Welchen Abstand muss ich denn einhalten? Ist der geringer als das was man asl "Dooring-Zone" im Video gesehen hat?
8:03 das fand ich schon immer den größten Witz in Deutschland. :D Zum Glück lebe ich jetzt in den USA, da hast du dieses Problem wenig bis gar nicht . :D
Stimmt in den USA zählen Radfahrer nichts, dort zählt nur das Auto (am besten so groß wie möglich und auf Kredit gekauft) alles andere wie Fußgänger, Fahrräder und öffentlicher Nahverkehr sind der Teufel.
Hi, Ich hätte mal ne frage die nichts mit dem video zu tun hat. Aber ich finde nichts und bin neugierig😅 Meine Frau für von einer autobahnraststätte über einen Nebenwerte nach Hause. Zwischen diesem Weg und der Raststätte sind ca 4m die nicht von Fahrzeugen außer lieferverkehr befahren werden dürfe. Dort stand mal wieder jemand vom ordnungsamt und schreibt das Kennzeichen auf. Zettel, Stift, keine Kamera in Sicht. Ist das gültig? Bzw kann man davon ausgehen dass irgendwo noch eine Kamera läuft, was aber das aufschreiben unnötig machen würde. Wie ist da wohl die Lage? Würde mich über eine Antwort freuen 😊
Hallo, ich habe zwei Android-Handys (SAMSUNG S23 Ultra und S24 Ultra) mit, logischerweise, unterschiedlichen IMEI´s. Habe ich dann pro Handy, sprich pro IMEI, einen Anspruch auf die 40,-€ (ein Mal, für die IMEI des S24, schon 40,-€ bekommen) ???
Wie ist das eigentlich in meinem Fall? Ich stand mit meinem Auto, wollte rechts abbiegen und setzte den Blinker. Ich blieb stehen, um in einem verkehrsberuhigten Bereich zu schauen, und dann kam ein Fahrradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit von links und wollte an der Stelle abbiegen, wo ich stand, und mir fast frontal reinfahren. Lass mal raten, ich bin schuld, weil ich dort stand, oder wie?
Darf man als Fahrradfahrer beim Linksabbiegen gemäß StVO §9 Absatz 2 die Fahrbahn nach links überqueren, ohne eine etwaige Ampel in dieser Richtung zu beachten? In dem besagten Absatz und Paragrafen wird nämlich nichts zu Ampeln (bzw. LZA) gesagt. Entsprechend sollten die da doch irrelevant sein, oder?
was ich am gefährlichsten finde sind die radfahrer die einen an ner ampel auf der linksabbieger sprur rechtsüberholen und dann vor einem links rüberziehen , und da bin ich mir relativ sicher das die nur auf der rechten spur rechts an irgendwas vorbei fahren dürfen laut stvo
Darf man als Fußgänger über eine rote Ampel gehen, wenn ich keine Vorfahrt gewähren muss, weil weit einsehbar keiner da ist? Zum Beispiel bei einer Straße, die durch eine Bahnhaltestelle getrennt ist. So können die Autos je nur aus einer Richtung kommen, für jede Richtung eine eigene Ampel und eine Warteinsel in der Mitte
Das ein blaues Fahrrad-Gebots-Schild, egal ob mit oder ohne Fußgänger, eine Pflicht darstellt, auf diesem Radweg zu fahren ist klar. Spannend wäre die Frage: Was ist, wenn dieser Fahrradweg unbenutzbar ist weil z.B. Autos oder Schnee dort liegen?
Ich bin als Zuschauer schon so lange dabei dass ich natürlich weiß, dass Christian oft (und auch sehr gerne) mit dem Fahrrad fährt. Ich bin Bielefelder aber relativ oft in Köln ... und das mit dem Verkehr stimmt ... zu manchen Zeiten kommt man mit dem Auto kaum vom Fleck ... weshalb ich immer zu Fuß oder mit der U-Bahn dort unterwegs bin ... (nach Köln mit dem RE6) ...😁
Mal eine Frage von mir: Wo müssen eigentlich elektrische Rollstühle oder diese Gehhilfen mit Versicherungskennzeichen fahren? Dürfen die auf Gehwegen fahren oder müssen die auf der Strasse fahren? Ich meine, diese E.Roller müssen ja auch auf der Strasse fahren. Wer kann mir dazu eine Antwort geben? Danke
Wie ist es mit dem radweg Nutzung Pflicht. Ich bin mit dem Rad auch mal privat und nicht sportlich ausgerüstet unterwegs. Sprich halte meine Geschwindigkeit höher als andere. Kann irgend wie nicht langsam fahren. Bin ich immer noch nutzungsplichtug ? Den ich bin mit dem überholen anderer Teilnehmer beschäftigt. Sehe mich als radwegnutzer in der Innenstadt als Gefahr da. Meines wissens gibt es auf radwege eine Geschwindigkeits Begrenzung.
Vieles wusste ich schon! Tatsächlich verhalten sich viele auf dem Fahrrad eh verkehrswidrig. Zum Beispiel Ampel, da ist rot nur ein unverbindliches Angebot, über das man drüber fährt (inklusive Behinderung Fußgänger*innen) oder mal schnell nach rechts abbiegt, auch bei rot. Und dass jede rote Ampel (ohne grünes Licht) immer stop heißt, wissen auch Fahrradfahrer*innen selten, aber Autofahrer*innen ja auch nicht. „Da ist ein grüner Pfeil aufgedruckt“, ja, ist halt egal. Anhalten, prüfen, wenn möglich vorsichtig abbiegen oder auf grünes Licht warten. Verkehrsregeln werden oft gebrochen!
Wir haben ständig Wege die lustig zwischen "Kombinierter Gehweg+Radweg ohne bauliche Trennung" und "Gehweg mit Zusatzschild Radfahrer Frei". Auf dem E-Roller MUSS man auf dem ersten fahren, ab dem zweiten Schild auf keinen Fall. (Bis April 2025 noch) Natürlich immer ohne eine Möglichkeit auf die Fahrbahn zu wechseln.
Stimmt es, dass wenn man sein Fahrrad wie ein Tretroller benutzt (im Stehen mit Händen am Lenker, rechter Fuß auf linker Pedale und mit dem linken fuß vom Boden abstoßen), dass man dann als Fußgänger gilt und somit bei Zebrastreifen Vorfahrt hat und Durch Fußgängerzonen Fahren darf?
Mich hätte interessiert ob es auf Fahrradwegen verboten ist beide Richtungen zu befahren, also jeweilig rechts, aber gegensätzliche Richtung? Besonders wenn beidseitig einer größeren Straße Radwege angelegt sind
ich habe so graue speichenreflektoren am bike und an meiner gepäckträger-tasche habe ich zusätzlich reflektierband gekauft und drauf geklebt, da man mich sonst von der seite nicht so gut sieht (hinterrad), und keine reflektoren vorhanden sind wie sieht es aus, darf man tagsüber auch das licht an lassen, um zb. gps tracker zu laden. das mit dem scheinwerfer wusste ich gar nicht, dass es bereits auch fürs fahrrad geregelt ist, habe ein scheinwerfer am e-bike, das hat power +200m abblendlicht ca. 25-50m (je nach einstellung)
Sind Fahrradfahrer eigentlich Lebensmüde, wenn sie ihre Gesundheit in die Verantwortung anderen Verkehrsteilnehmer legen, weil sie sich selber nicht an die StVO halten?
Du musst das benutzen wo auch immer das blaue Schild mit weißem Fahrrad steht. Gibt es kein solches Schild, darfst du grundsätzlich immer auf der Straße fahren.
Also das Meiste hat mich nicht überrascht... bis auf den Abstand zum Gegenverkehr. Ich dachte da gilt der gleiche Abstand wie beim Überholen. Ist doch total unlogisch, dass Gegenverkehr enger fahren darf als Überholer. Dann hat mich noch das mit dem Gehweg überrascht. Vor nicht allzulanger Zeit gab es doch die Änderung dass Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren dürfen. Gilt das nicht mehr?
Da man den Gegenverkehr sehen kann, kann man sich auch darauf einstellen und dann is 1m ausreichend. Wenn man überraschend überholt wird, kann man den Abstand vorher nicht sehen und sich auch nicht so gut darauf einstellen wann das genau passiert.
@@Ulrich.Bierwisch Ach und ich dachte der Abstand wäre wegen dem Wind mit denen mich Fahrzeuge immer zur Seite drücken und weil man (vorallem Bergauf oder bei Unebenheiten) nicht immer perfekt geradeaus fahren kann und weil ich ja immer gefahrlos Handzeichen geben können muss. Dass da noch ein Schreck-Moment einberechnet ist, war mir nicht klar. Danke.
Nein, nicht wirklich. Gegenverkehr muß 1 m Abstand eingehalten werden. Diesen hat man aber auch nur sehr kurz und während der ganzen Zeit auch eigentlich komplett im Sichtfeld. Anders sieht das beim Überholen aus - da ist Zeitlich, weil sich die beiden Geschwindigkeiten nicht Addieren, sondern die Höhere von der niedrigeren abzieht (=Differenzgeschwindigkeit) deutlich länger. Gleichzeitig hat der Überholte dich erst im Moment, in dem du neben Ihm bist, dich im Blickfeld und du im Gegenzug, nach der A-Säule Ihn nur noch nach verlassen des Toten Winkels wieder im Blickfeld, was schon etliche Unfälle durch schneiden etc. hervor gerufen hat und auch immer wieder tut! Aus dem Grund ist das Differenziert - wird allerdings, ganz besonders, wenn jemand ein Hindernis auf seiner Seite hat und ein Einspuriges Fahrzeug (Fahrrad, Mofa, Roller...) entgegen kommt, einfach ignoriert - weshalb ich mittlerweile den Linken Fuß ausklinke und Richtung Gegenverkehr ziele - hält er einen Meter Abstand, hat er Recht und ich treffe Ihn nicht - seltsamer weise bremsen Sie dann aber - scheint wohl doch eher irgendwas unter 40 cm eher zu sein, was da verbliebe... Sowas aber auch, wenn man anderen ne "Wette" aufdrücken will und seine Gesundheit der Einsatz sein soll und der doch glatt sich dann erlaubt, deinen Einsatz auch dir aufs Auge zu drücken - Kotflügel, Außenspiegel und Türe sollen recht teuer sein - und Carbonsohlen mit Stahlcleats und 0,6er Blech und Plastikspiegelgehäuse vertragen sich nicht wirklich so dolle...
Gab es da nicht die Änderung, dass Fahrradfahrer auch auf normalen Straßen nebeneinander fahren dürfen? Ich meine mich erinnern zu können, dass da mal was durch die Presse ging.
Durften sie schon immer, sofern sie den anderen Verkehr nicht behindern. Lediglich die Reihenfolge von Haupt- und Nebensatz wurden getauscht, um das nochmals zu verdeutlichen.
Meinst du VZ 240 & 241? Falls ja, die markieren auch benutzungspflichtige Radwege, die müssen allerdings auch Fahrbahnbegleitend (5m) sein, ansonsten entfällt die Benutzungspflicht
Fahrrad Straßen sind finde ich ehrlich gesagt der größte Schwachsinn. Angeblich haben dort Fahrradfahrer Vorrang, aber in der Realität ist es so, dass dann ständig Autofahrer hinter einem sind und drängeln. Das Konzept funktioniert nicht so wirklich
Was ist mit e-Scootern (max 20 km/h)? Die App eines e-Scooter Anbieters schreibt "möglichst Radwege benutzen". Erscheint mir sinnvoll, mache ich auch aus Sicherheitsgründen. Aber darf man das wirklich?!
Ich würde mich schon zu den etwas aktiveren Radfahrern zählen. Nicht extrem, doch seit Februar bis jetzt ca 2200 km ist nun auch nicht nichts. Muss aber sagen, dass ich mich am meisten über Fahrradfahrer aufrege, danach Fußgänger. Fußgänger kreuzen gerne einfach mal Straßen und Wege, wenn man nichts hört, dann kommt auch nichts. Muss man ständig bremsbereit sein. Aber bremsbereit muss man quasi immer fahren durch andere Radfahrer, welche einfach gerne mal ohne zu schauen vor jemanden ziehen. Erst vor zwei Wochen auf einem Radweg, mir kommt eine Radfahrerin entgegen alles kein Problem bis sie dann aber an der Ampel die Straßenseite wechseln möchte und direkt vor mich zieht während ich mit gemütlichen 30 km/h auf sie zufahre. Die andere Spezies der Radfahrer ist jene, welche die Fahrtrichtung ignoriert und mir sozusagen als Geisterradler entgegen kommt, einfach weil die paar Sekunden um auf die richtige Fahrbahnseite zu kommen eine zu große Belastung sind. Manchmal wünsche ich mir wirklich, dass Radfahrer anderen gegenüber Fehlverhalten strafen dürfen indem sie eine Kettenzange nehmen dürfen um die Fahrradkette zu demontieren, damit jene die die Regeln ignorieren den Rest heim schieben dürfen und über ihr Fehlverhalten nachdenken können. Meines Erachtens wird viel zu wenig kontrolliert und wenn es eine Kontrolle gibt, dann bleibt es meist bei einer Verwarnung. Kann nur vermuten, dass es daran liegt, dass der anschließende Papierkram für die Polizei zu viel Aufwand im Vergleich zum Verstoß ist und diese entsprechend keine Lust hat.
@@stefanieehrenbaum3813bei mir auch. Ich bin fast ausschließlich mit dem Rad unterwegs, ich habe immer wieder nervige Situationen mit Fußgängern und Radfahren, aber die richtig gefährlich habe ich fast ausschließlich mit Autofahrern.
Ein paar Gedanken von mir als Konstruktive Kritik bitte verstehen, weil recht Oberflächlich teilweise: Bezüglich Radweg-Nutzung: Soweit ich das in Erinnerung habe, muß der Radweg in einem gewissen max. Abstand zur Fahrspur sein - 5 m, wenn ich mich recht entsinne. Also, wenn der irgendwo in die Prärie "abbiegt" und ich nen halben km dorthin muß und keine Ahnung habe, wo der letztlich genau hin führt, muß ich diesen auch nicht nutzen. Desweiteren wird dieses Schild gern von Komunen aufgestellt - obwohl a) der Radweg von Wurzeln durchzogen ist, Asphalt an allen Ecken aufgeplatzt ist und/oder b) gar nicht aufgestellt werden dürfte, weil gar nicht die Anforderungen erfüllt sind (mindestbreite z.b.). Konkret habe ich einen schönen Fall auf der "Umleitungsstrecke" aktuell: Da werde ich auf ein Beidseitig benutzungspflichtigen, mit Fußgängern, umgeleitet. Lustig ist, daß da noch nichtmal 2 Fußgänger aneinander vorbei kommen - ich habe Links und Rechts am Lenker jeweils keine 10 cm Platz - richtig "kuschelig"... und c) sieht man das Schild gern immer wieder mal, oder die Kombi Fußgänger und Radweg in einer 30iger Zone - dort darf es aber gar nicht angewendet werden, soweit ich das weiß! Was die Fahrradstraße an geht: Sicherlich darf man da überholen - theoretisch! Praktisch aber nicht. Das wäre nur zulässig, wenn der Radfahrer unter 20 Km/h fährt. Ist das nicht sogar so erwähnt? Hat damit zu tun, daß der Überholvorgang, als erhöhtes Gefahrenpotenzial, so zügig wie möglich abgeschlossen werden soll und kein "Elefantenrennen" veranstaltet werden soll. Wie hoch die min. Geschwindigkeitsdifferenz sein muß, haben Gerichte in Urteilen festgestellt, nämlich min. 10 Km/h. Nun hebelt das aber nicht die zulässige max. zulässige Höchstgeschwindigkeit aus - auch nicht "kurz mal eben". Folglich, sobald der Radfahrer an der 20 Km/h-Marke "kratzt", was jedes Pedelec und jeder halbwegs geübte locker macht, ist ein Überholen eben nicht mehr zulässig! Und es ist auch nicht zulässig, wenn der Gegenverkehr ausweichen oder Abbremsen oder gar halten muß oder der min. Abstand von 1,5 m - bei Kindern unter 15 Jahren sogar 2 m nicht eingehalten werden kann!
Man sollte noch erwähnen, dass über 15 Radfahrer, die im Verband fahren als ein Fahrzeug gelten. Wenn die Spitze über eine Kreuzung fährt darf der Rest folgen, auch wenn die Ampel auf Rot wechselt oder ein Fahrzeug mit Vorfahrt kommt. Das ist wie bei einem LKW wo der Anhänger auch bei Rot über die Kreuzung folgen darf, wenn der Fahrer bei Grün gefahren ist. Das gilt bei Verbänden unabhängig von der Größe also ab 16 aber auch für 1600 Radler.
Größere Verbände können Autofahrer schon mal nervös machen. Verbände korken deshalb manchmal. Ein Radler von der Spitze hält an und stellt sich den Autofahrern in den Weg damit die nicht versuchen durchzubrechen obwohl das sowieso nicht erlaubt ist.
Verbände müssen auch nicht angemeldet werden.
Man könnte also auch sagen, es handelt sich hierbei um eine nicht angemeldete Fahrrad-Demo!
Wenn ich das schon höre, "Ein Radler von der Spitze hält an und stellt sich den Autofahrern in den Weg damit die nicht versuchen durchzubrechen ." Wie wäre denn mal Rücksicht von den Fahrradfahrern um Platz zu machen, die schnelleren Verkehrsteilnehmer durchzulassen?
@@Ulrich.Bierwisch ein LKW der grade noch bei grün drüber fährt ist noch vor rot mit dem Anhänger drüber.ja die anderen dürfen über rot jedoch ist deine begründung schwachsin Und NEIN ein verbund gild auch mit 15 Radfahrer nicht als FAHRZEUG sondern als verband! Übrigens
Laut Bezirksregierung Münster: Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird.
Dort wo er behindert wird brauchen auch Radfahrer sondergenemigungen. Also zu 10 den Berg mit 5 kmh hochschleichen ist nicht drin!
@@Ulrich.Bierwisch oje ich sehe schon am kanal. Immer die gleichen egoisten die meine sie müssten für eine Freizeitbeschäftigung andere leute z.b. beim Arbeiten stören. Mit 2 kmh den Berg hoch und der lkw hängt 2 stunden hinten dran. Im ernst könnt ihr nicht irgendwo sein wo ihr keinen stört? Ich kann ja verstehen wen es ein Hobby ist aber kann man das nicht so ausführen dass man möglicht wenige am arbeiten oder auf dem nachhauseweg stört? Es gibt eine Milliarden Wald und Feldwege die ihr im Gegensatz zu auto und Motorrad befahren dürft. Besonders im Frühling brauch ich hier im Schwarzwald immer doppelt so lang bis ich zuhause bin. Hast einen riskant überholen steckst hinterm nächsten fest. DAS IST NICHT WITZIG!
Dazu sollte man jedoch erwähnen Das nur Radfahrer Verbände nicht angemeldet werden müssen, bei Auto oder LKW sieht das anders aus. Außerdem dürfen Radfahrer im Verband nur zwei Personen nebeneinander fahren. Wenn es 3 Personen sind die nebeneinander fahren gilt das nicht mehr als verband.
Wobei es sicher immer empfehlenswert ist, größere Verbände anzumelden. Ein Verband aus mehreren hundert Fahrrädern kann den restlichen Verkehr ja schon erheblich beeinträchtigen.
Viele Städte verlangen bei geplanten Ausfahrten von Verbänden eine vorherige Absprache mit der zuständigen Stelle (Verkehrsdezernat o.ä.), dabei wollen die meist auch die geplante Route vorgelegt bekommen und untersagen gern die Fahrt durch besonders verkehrsreiche Straßen. Inwiefern dies rechtlich bindend ist, entzieht sich meiner Kenntnis, eine vorherige Absprache ist aber spätestens ab einer dreistelligen Anzahl von Fahrzeugen auf jeden Fall hilfreich. Sehr große Verbände (über 1.000 Radler) werden nicht selten auch von der Polizei begleitet.
Und ganz wichtig: Einer muss der Chef vom Verband sein. Er regelt ggf. vorherige Absprachen, ist Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen und hat diese Funktion ebenfalls im Falle einer Polizeikontrolle. Und er ist auch dafür zuständig, dass sämtliche Teilnehmer am Verband die speziellen Regeln kennen.
Schade, ein paar Punkte wären mir mal sehr wichtig im Zusammenhang mit Fahrradfahrern als Verkehrsteilnehmern gewesen, vielleicht kann man diese Fragen mal in einem Folgevideo beantworten?
- Ist ein kombinierter Fahrrad- und Fußweg auch benutzungspflichtig (Zeichen 240)?
- Haben Fahrradfahrer bei abbiegenden Hauptverkehrsstraßen Vorrang?
- Müssen Fahrradfahrer beim Überholen und vorbeifahren auch einen Sicherheitsabstand halten?
- Gilt bei einem Fahrradweg, der von dem Bürgersteig auf die Straße geleitet wird, die Regeln für einen Spurwechsel (Vorrang etc.)?
- Gelten Schutzstreifen und Radschutzstreifen als separate Spur?
- Muss man auch beim Überholen von Fahrrädern bei einer separaten Spur die 1,5 m Sicherheitsabstand einhalten?
- Darf ein Fahrradfahrer rechts überholen, wenn er auf einem (Rad-) Schutzstreifen unterwegs ist?
- Dürfen Fahrradfahrer auf Busspuren o.ä. fahren?
- Welche Ampeln gelten wann für Fahrradfahrer (fahren auf der Straße, auf dem Fahrradweg, auf dem Bürgersteig)?
- Darf man als Fahrradfahrer sein Fahrrad auf einem PKW Parkplatz abstellen und muss man ggf. ein Parkticket ziehen?
- Gilt es nur als schieben, wenn man vom Fahrrad absteigt, oder kann man auch mit dem Fahrrad "laufen" und gilt ein Roller oder Laufrad (Fahrrad ohne Pedale) auch als Fahrrad?
Fast an alles gedacht . Ich kann nichts ergänzen!
Sehr interessante Punkte ich versuch mal möglichst viele nach meinem Wissenstand als Fahrschüler zu beantworten.
- Ja ein kombinierter Radweg ist genauso nutzungsplichtig wie ein Nichtkombinierter
- Fahrradfahrer müssen bei Vorfahrtsregelungen genauso behandelt werden als wären es Autos (Außer es ist was anderes Ausgeschildert) also haben Fahrradfahrer auf abbiegenden Vorfahrtsstaßen genauso vorrang wie Autofahrer nun auch, wenn es ein Baulich getrennter Radweg ist welcher auf die Fahrbahn geleitet wird für die Kreuzung haben Fahrradfahrer meines Wissens nach auch Vorfahrt
- Beim Vorbeifahren Links ja immer egal ob es Autos, geparkte Autos, andere Radfahrer oder gar ein Bus ist.
-Sollten eigentlich ja wobei mit der Unwissenheit und Unachtsamkeit des Radfahrers zu rechnen ist.
- Nein Radschutzstreifen sind keine Seperate Spur, sie sind einem Seitensteifen ähnlich welcher nur von Spezielen (Langsamen Fahrzeugen) oder in Situationen in denen es notwendig (Ausweichen für den Gegenverkehr) ist zu befahren ist, beim befahren muss aber immer sichergestellt werden das keine Gefährdung eines Radfahrers Besteht
-Wenn du mit Separater Spur z.B. einen Getrennten Radweg der durch einen Bordstein getrennt ist dann nein, sonst innerorts immer 1,5 m
- Ein Radfahrer darf an Ampeln wartende Fahrzeuge rechtsüberholen wenn ein Radsicherheitsbereich vorne an der Ampel existiert, wenn nicht würde ich es aus gesundem Menschenverstand nicht wagen, da es dann doch schon recht gefährlich sein kann, allerdings wäre es überall erlaubt wartende (nicht Haltende oder Parkende ( da diese dort nicht sein Sollten zu überholen)
- Radfahrer dürfen nur dann Busspuren befahren wenn das dafür zuständige Zusatzschild es ihnen erlaubt.
-Grundsätzlich gelten alle Lichtverkehrsleitsysteme auch für Fahrradfahrer solange sie sich wie auch beim Auto auf deren derzeit befahrene Spur bezieht (Erkennbar an Haltelinie), also auf Straße ja, Radweg ja, Bürgersteig nein da hier der Radfahrer garnicht hingehört.
-Lustige Idee hab ich noch nicht ausprobiert, und weiß ich leider nichts drüber
-Das Gefährt darf nicht mehr zwischen den Beinen sein, also nicht auf einer Pedale Rollern, kein Laufrad ( also wenn man die Pedale nicht nutzt) und ja auch Erwachsenen Laufräder zählen als Fahrräder also eine Dreisine würde als Fahrrad klassifiziert werden, und auch das laufen mit dem Fahrrad zwischen den Beinen ist von vielen Polizisten kritisch gesehen
Ich hoffe ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkle bringen, und entschuligt bitte meine vielen Rechtschreibfehler, und wie gesagt die Antworten beziehen sich auf meinen Wissensstand (bin kein Anwalt)
@@verrueckteriwan eine ist mir noch eingefallen.
- Wann dürfen Radfahrer rechts überholen. Ist es auch auf dem Schutz oder radstreifen rechts überhole? Ist es immernoch rechts überholen wenn man blinkt und der Fahrradfahrer noch hinter den Rücklicht ist? Blinken ist ja nicht das abbiegen sondern das ankündigen des abbiege vorgangs.
1. Ja ist Benutzungspflichtig, 2. das solltest du genauer definieren, 3. Radfahrer selbst haben gegenüber Radfahrern keinen Abstand einzuhalten. 4. Wenn der Fahrradweg Endet hat der Straßenverkehr Vorrang, wechselt der gesamte Radweg auf die Fahrbahn so ist dies ja getrennt und darf nicht von Fahrzeugen befahren werden. 5. Nur der der Radschutzstreifen als eigener Bereich, trotzdem gilt der Mindestabstand von 1,50m 6. Da der Radfahrer sich rechts halten müsste, dürfte es auf einer zweiten Spur kein Abstandsthema geben 7. Radstreifen sind kein Teil der Fahrbahn, somit ist das kein Überholen im Schutzstreifen darfst du aber auch vorbei fahren. 8. Nur wenn es explizit Freigegeben wäre 9.die Ampel die Baulich bedingt darauf hinweist, Pauschal kann man da keine Aussage treffen. 10. kann ich dir nicht beantworten. 11. Absteigen, gilt auch für E-Roller etc. du musst neben dem Rad laufen.
@@laberlaber Ja, hier fällt uns die ungenaue Beschreibung im Gesetz auf die Füße, denn ein "Überholen" ist rechts immer verboten, aber ein "Vorbeifahren" an Wartenden ist erlaubt, aber nur, wenn "genügen Seitenabstand vorhanden ist" (nicht näher definiert) und wenn man mit "Schrittgeschwindigkeit" vorbeifährt, d.h. eigentlich dürfen an vielen stellen Fahrradfahrer gar nicht rechts vorbei, da nicht genügen Abstand (zum Bordstein und zum Auto) auf den meisten Schutzstreifen vorhanden sind.
Gab es nicht Ausnahmen für die Nutzung von gekennzeichneten Radwegen? Die Benutzung muss zumutbar sein. Es gibt Radwege, die in einem verkehrstechnisch so schlechtem Zustand sind, dass die Nutzung selbst zur Gefahr werden kann. Sicherlich alles eine Auslegungssache, aber dennoch nicht selten.
Hat mich auch entteuscht das es da keinen Hinweis drauf gab.
Z.B. auch in Winter, wenn die eigentlich benutzt werden müssen, aber nicht geräumt sind, dann darf man auf die Straße fahren.
Sehr geehrter Herr Solmecke! Vielleicht wäre vor diesem Video eine Beratung mit den Rechtsexperten des ADFC von Vorteil gewesen, denn nicht nur in der Begrifflichkeit (Fahrbahn - Strasse) haben sich Fehler eingeschlichen, sondern sind manche Regeln auch unvollständig dargestellt worden.
Das habe ich mir auch die ganze Zeit gedacht.
Wenn die selbst ernanten Experten selbst jura studiert haben. Jedoch habe ich selbst auf der adac Webseite schon fehler entdeckt
Was ist denn unvollständig?
@@laberlaber Nicht nur dort: Sogar bei einer Aktion zur Bildung der Rettungagasse durch das Bundesverkehrsministerium gab es Fehler bei der Darstellung der richtigen Rettungsgasse bei einer Autobahn mit vier Spuren in einer Richtung. :D Gut, vier Spuren kommen nur extrem selten vor, aber als das Video veröffentlicht wurde galt noch, dass die Rettungsgasse in der Mitte der vier Spuren gebildet werden muss. Erst auf die Hinweise hin, dass das Video falsch ist, wurde dann ein paar Jahre später die Regel geändert und ist jetzt so wie damals im Video dargestellt. ^^
Es ist doch inzwischen komplett egal eigentlich. In dem Kanal geht es doch eh nur noch drum, Kohle zu scheffeln und Werbung für die Kanzlei zu machen. Ich beende mal mein Abo jetzt. Wollte ich schon länger machen
Fahrradfahre werden viel zu wenig kontrolliert. Man sieht jeden Tag welche, die ohne Licht fahren, oder die falsche Straßenseite benutzen. Für manche Fahrradfahre scheint die STVO nicht zu existieren. Ich bin für eine Kennzeichenpflicht für erwachsende Fahrradfahrer.
Ich sehe fast nur Autofahrer, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten geschweige denn Sicherheitsabstände nach vorne sowie zur Seite. Und nun?
Es gibt keinen Führerschein für Radfahrer. Punkt. Ein Autofahrer darf nicht davon ausgehen, dass der Radfahrer irgendetwas über die STVO weiss, denn er muss es auch nicht, um ein Fahrrad fahren zu dürfen. Deine Idee ist vollkommen realitätsfern. Der bürokratische Aufwand ist viel zu groß , vor allem weil Fahrräder ständig geklaut werden . Willst du das alles bezahlen ? Man sieht ja schon bei den Autofahrern, dass ein Bruchteil der Vergehen überhaupt verfolgt wird, weil es einfach zu viel ist...
@@elrich1364 Deshalb gelten für Radfahrer keine Verkehrsregeln willst du damit sagen? Die armen Fußgänger.
@@BlaubeerDatschi Nein, für die gilt die StVO genauso, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer
Ich hätte mal zwei-drei rechtliche Fragen in diese Richtung:
1. Dürfen Kraftfahrzeuge ein Radfahrer ohne jeglichen Sicherheitsabstand (teils unter 20cm von Spiegel zu Lenker) überholen, solange letzterer auf dem Radschutzstreifen fährt?
2. Falls (wie ich vermute) meine vorherige Frage zu verneinen ist, darf die Polizeidirektion bzw. Ordnungs- und/oder Verkehrsamt einer Stadt den Fakt ignorieren, dass eine Gefahrenstelle existiert, an der 99,9% aller Überholvorgänge auf diese Weise stattfinden? Insbesondere wenn eine Kontrolle extrem einfach möglich wäre, da an der selben Stelle ein Überholverbot (durchgezogene Linie) existiert und so nicht einmal eine Abstandsmessung erforderlich wäre.
3. Darf eine Verkehrsbehörde im Rahmen von Fußballspielen das Parken auf Radwegen, das Parken gegen die Fahrtrichtung, das Parken direkt vor Bahnübergängen, das Parken in zweiter Reihe, das Parken im Parkverbot, das Parken im Halteverbot, das Parken im Kreuzungsbereich und das Parken im Bereich von Feuerwehrzufahrten im Rahmen einer genehmigten Sondernutzung dulden? Genau dies passiert bei uns regelmäßig. Und es treten tatsächlich alle oben genannten Fälle gleichzeitig ein. Der Radweg ist zu diesen Zeiten nahezu nicht mehr befahrbar. Eine Beschilderung seitens der Stadt gibt es nicht. Ordnungspersonal die auf ein gewisses Mindestmaß an Sicherheit achten fehlen ebenso. Und die Polizei ignoriert sogar das versperren der Feuerwehrzufahrten.
Stimme komplett zu. Die Justiz ignoriert die Lebensgefährdungen von Radfahren komplett.
Ich habe mehrfach versucht, völlig irre lebensgefährliche Aktionen anzuzeigen. Anzeigenannahme verweigert oder Verfahren eingestellt.
@@stefanieehrenbaum3813 das habe ich auch bei anderen Themen diese Justiz muss erstmal vors Militärgericht...
@@stefanieehrenbaum3813 Wenn es dich tröstet: Die Polizei ignoriert auch die Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer und e-Scooter-Dullies auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen. Die Polizei ignoriert auch die Nötigung von Autofahrern durch Radfahrer an Fußgängerüberwegen und durch den Wechsel von Gehweg/Radweg auf die Straße... allgemein ist bei dem Thema weder Selbstschutz, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme noch Eingreifen durch die zuständigen Behörden üblich.
@@christiankonrad7368
Da müssen sie erstmal in ein anderes Land umziehen.
Hier gibt es kein Militägericht.
Zum ersten Punkt ist ganz klar zu sagen, dass ein Schutzstreifen TEIL DER FAHRBAHN ist und KEINE separate Infrastruktur für den Radverkehr darstellt. Sie verpflichtet den Radverkehr zu nichts (es gilt das Rechtsfahrgebot, jedoch keine explizite Pflicht zur Nutzung des Schutzstreifens), gibt aber Regeln für den Autoverkehr vor (Haltverbot, das Befahren ist nur bei Bedarf gestattet). Wird ein Radfahrer dort überholt, ist es auch im rechtlichen Sinne strikt ein Überholvorgang, bei dem die 1,5 m MINDESTüberholabstand innerorts bzw. 2 m außerorts gelten (Schutzstreifen sind außerorts nicht erlaubt, wobei manche Bundesländer durch eigene Erlasse Ausnahmen zulassen). Bei Radfahrstreifen hingegen liegt rechtlich kein Überholvorgang vor, da der Radfahrstreifen einen von der Fahrbahn getrennten Sonderweg für den Radverkehr darstellt. Daher kann ein fester Mindestüberholabstand hier nicht direkt aus der StVO abgeleitet werden. Trotzdem legt die ständige Rechtsprechung hier ebenfalls einen Mindestüberholabstand von üblicherweise 1,5 m fest, der mit dem Gefährdungsverbot begründet wird. Grundsätzlich gilt vorsichtig zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Im Zweifel muss mal langsamer gefahren oder sogar angehalten und gewartet werden.
Kleine Begriffsbestimmung:
Eine Straße bezeichnet den gesamten Verkehrsraum zwischen zwei Grundstücksgrenzen.
Zu einer Straße kann gehören: Eine Fahrbahn, Ein Fußweg, ein Radweg (Ebenfalls eine Fahrbahn), Parkflächen und gegebenenfalls das Straßenbegleitgrün.
Wenn also jemand brüllt "Runter von der Straße!" verlangt er vom Radfahrenden das der- oder diejenige ihr Fahrrad durch fremde Gärten oder über die Dächer der angrenzenden Häuser schleppt.
Fahrräder sind Fahrzeuge, haben dieselben Rechte, aber auch dieselben Pflichten wie die KraftfahrzeugfüherInnen auch.
Zum Fußgängerüberweg (Zebrastreifen):
2016 war die Benutzung des Zebrastreifens für Radfahrende tatsächlich noch verboten, seit kurzen dürfen Radfahrende diesen aber nutzen sofern sie den durchgehenden Verkehr nicht behindern.
Will heißen: Queren ja, wenn die Fahrbahn frei ist, ansonsten stehenbleiben oder schieben. Mit einem Fuß auf der Pedale stehen und mit den anderen abstoßen ist auch erlaubt, aber eher unpraktikabel (Meine Erfahrung, kann auch andere Meinungen hierzu geben).
Ansonsten gilt:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und dieser Paragraph gilt für alle VerkehrsteilnehmeInnen, ob mit oder ohne Motor unterwegs.
Und ja: Ich bin auch kein Engel und habe auch schon Scheixxe gebaut, keine Frage.
Wäre aber garantiert der letzte welcher sich beschwert oder von "Abzocke" spricht wenn er erwischt wird.
Falsch 5. Setzen. Wenn jemand ruft runter von der Straße dann ist die Straße im normalen Sprachgebrauch gemeint. Nicht eine windige juristische Definition die maximal Anwälte brauchen
@@MsKohlensack Worauf fußt diese Definition der Straße? Gibt's dazu entsprechende Paragraphen oder Urteile?
@@iamanswtrse5254 WBS Solmecke IST Anwalt und sollte daher auch die juristisch richtigen Begrifflichkeiten benutzen. Das hat nichts mit "windigen juristischen Definitionen" zu tun!
@@iamanswtrse5254 Natürlich ist damit was anderes gemeint, es offenbart aber einfach eine gewisse Ahnungslosigkeit. Ich würde das aber gewiss nicht als Argument in den Raum werfen.
Und nein der Begriff Straße ist ganz normal so definitiv. Sogar jedes verdammte Computerspiel in dem man eine Straße bauen kann benutzt die Begrifflichkeit so. Entweder hat die Straße gar keinen Fuß/Radweg oder der ist gleich mit dabei. Ich habe das damals auch in der Fahrschule gelernt, aber vieles vergisst man ja auch im Leben. Das S in StVO steht übrigens auch für Straße. Und welch Überraschung die StVO gilt nicht nur für die Fahrbahn, sondern auch für den Fuß und Radweg der eben zu einer Straße gehört. Ich könnte noch so wie viele weitere Beispiele bringen und es würde mich sehr wundern, wenn Sie den Begriff Straße unterbewusst nicht schon selbst in seiner korrekten Definition benutzt haben.
@@ThomasNimmesgern Das mit zwischen zwei Grundstücksgrenzen habe ich jetzt noch nicht gelesen, aber zumindest die Unterscheidung zwischen Straße und Fahrbahn findet man in eigentlich jedem Wörterbuch oder auch direkt in § 2 StVO.
"
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge:
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, ...
"
Wenn Fahrbahn und Straße das gleiche wären, würde der Satz ja absolut gar keinen Sinn machen. Fahrräder zählen übrigens auch als Fahrzeuge und weiter unten im gleichen Paragraph wird auch noch auf Radwege und deren eventuelle Benutzungspflicht eingegangen.
Was mich als mittlerweile nur-noch-Radlerin frustriert, ist, dass ich, obwohl ordnungsgemäß fahrend (leider kennen sehr viele Autofahrer die Rechte von Radfahrern nicht) angepöbelt, angehupt, genötigt, bedrängt, mit Wischwasser bespritzt und einmal sogar von einem Gülle-Laster von links eine Führe Gülle in die Seite bekommen habe (Gott sei Dank war ich so schnell, dass ich nur noch ein bisschen was am Hinterrad abbekommen habe). Die Straße war breit genug, ich darf da lang. Aber Autofahrer und eben auch LKW-Fahrer lassen einfach ihren privaten Frust am Schwächeren aus.
Das mit dem Radweg ist manchmal aber auch echt so ne Sache. München, Karlsfelder Straße stadtauswärts gibt es erst mal keinen Radweg. Mitten auf der Strecke gibt es aber plötzlich einen für beide Fahrtrichtungen freigegebenen Radweg - aber nur am LINKEN Fahrbahnrand. Diesen zu erreichen, ist schier unmöglich, da zu den Zeiten, zu denen ich dort unterwegs bin, viel Verkehr in beiden Richtungen ist. Um also die Straße zu überqueren, müsste ich erst mal ein Handzeichen geben - da ich aber als Radfahrer ständig überholt werde, ist allein das Ausstrecken des Arms lebensgefährlich. Und selbst wenn es mir gelingt, den Arm auszustrecken, heißt das nicht, dass das nachfolgende Auto sich nicht einfach trotzdem an mir vorbeiquetscht. Und dann ist ja auch noch der Gegenverkehr da. Wenn ich den auch noch vorbei lasse, werde ich zum kompletten Verkehrshindernis.
Da wäre es für alle Beteiligten entspannter, wenn ich die knapp 500 Meter bis zu meinem Ziel noch auf der rechten Fahrbahn fahre. Darf ich das oder muss ich zwangsweise auf die andere Straßenseite wechseln?
Traurigerweise wäre hier die Antwort "Du kannst ja bis zum Fahrradweg schieben"
Ich kenn sowas.
Hauptstraße A kreuzt 2spurige Hauptstraße B mit mit Straßenbahnen.
Mein Weg war entlang Straße A - und schön 20m vor der Kreuzung fängt auf der Linken Straßenseite ein Radweg an, 20m nach der Kreuzung endet er wieder - getrennt von der Straße durch einen dauerhaft belegten Parkstreifen.
Echt "super" sowas.
@@verrueckteriwan Nein, die Rechtssprechung sagt einheitlich, dass von einem Radfahrer nicht verlangt werden darf, zum Fußgänger zu werden.
@@heretic2032 Eine Ausnahme gibt es: Bei alten, schmalen, schwer einsehbaren Brücken wird durchaus mal, weil man die Radfahrer da nicht auf der Straße haben will, gleichzeitig aber Fußgänger nicht gefährdet werden sollen, ein Schild für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg aufgestellt und unten drunter ein Zusatzschild, dass Radfahrer schieben müssen. Der Radweg ist dann benutzungspflichtig, aber die Radfahrer müssen ihr Rad darauf schieben. Bei uns gibt es diese Konstellation allerdings kurioserweise auch bei einem Fuß- und Radweg um einen Badesee herum, wo weit und breit überhaupt keine Straße ist. :D Da hätte man dann auch ganz einfach nur einen Fußweg ausschildern können. ^^
@@PAR0812 Erinnert mich an eine Baustelle die wir hier mal hatten. Da gab es auch einen Radweg dran vorbei, aber nur in die eine Richtung.
Das war aber nicht ständig so sondern änderte sich täglich.
Die meiste Zeit war hier ein Radweg in beide Richtungen eingerichtet worden, somit konnte man auch von der "falschen" Seite kommend die Baustelle links passieren.
Außerdem waren Gehweg und Radweg auf dieser Seite jeweils sehr großzügig und bei angepasster Geschwindigkeit auch gefahrlos und ohne zu gefährden gegen die Fahrtrichtung passierbar.
Schlussendlich haben jedoch die Nichtsnutze von Fahrradpolizisten tatsächlich gemeint dort zu kontrollieren und ne Strafe aufgebrummt, in dem sie kurz vorher plötzlich temporäre Schilder aufgestellt haben, welche den Radweg on die eine Richtung plötzlich aufgehoben haben.
Tagelang fuhr ich da regulär durch und plötzlich 50€ Strafe.
Antwort auf die Frage, wie man die Stelle dann legal passieren solle:
"Da müssen sie halten absteigen und die 300m schieben"
Frechheit sowas!
Am nächsten Tag ging es dann komischerweise wieder. Großartig geändert an der Breite der Strecke hatte sich jedoch nichts.
Einziger Effekt: Die Polizei konnte fett abkassieren.
Eine Straße, Herr RA besteht aus Fahrstreifen, Radwegen, Gehwegen und Parkplätzen sofern vorhanden. Eine Straße ist die Bezeichnung des Gesamtbildes
Zur Nutzungspflicht hätte ich direkt eine Frage: es ist inzwischen "Mode" geworden, Radwege außerorts vor Kreuzungsbereichen zu verschwenken, damit Radfahrer, die auf dem vorfahrtsberechtigten, weil vorfahrtsstraßenbegleitenden, nutzungspflichtigen Radweg (VZ237 o.ä.) unterwegs sind, die Vorfahrt verlieren. In diesem Kreuzungsbereich ist - angeblich, so zumindest die Ansicht von Justiziaren der entsprechenden Kreise - der Radweg nicht mehr straßenbegleitend, weil eben verschwenkt und somit nicht mehr vorfahrtsberechtigt. Erkennbar ist dieses Konzept an den Mini-VZ205 und der fehlenden Radwegmarkierung auf der Straße. Das führt regelmäßig zur großer Verwirrung, da ein Autofahrer, der auf die Vorfahrtsstraße einbiegen will, ein eigenes VZ205 sieht, das hinter der Radfurt liegt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist?! Sollte der Radweg nicht in seiner Gesamtheit betrachtet werden?
@@log_it8282 ja ist es weil es dadruch statisch weniger Unfälle gibt
@@moritz9807das ist kein juristisches Argument
@@jpkf6824 nein, das ist das Argument warum man das macht
@@jpkf6824 müsste in der RAL stehen, dass wenn man außerorts Radwege vorfahrtsberechtigt über eine Einmündung führt, diese nicht weiter als 5 Meter von der vorfahrtsberechtigten Straße liegen sollen.
Dafür gibt es die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) in der letzten Fassung von 2010.
An Kreisverkehren außerorts (nicht innerorts) und bei freilaufenden Rechtsabbiegern schlägt die sowas tatsächlich vor.
Min ein OLG-Urteil sagt auch, dass der Autofahrer da Vorfahrt hat, auch wenn er selbst kein Schild hat.
Hoffentlich gibts da bald ne neue Version, die den Wahnsinn wieder logisch macht.
Puh, inhaltlich war das Video aber eher mittelmäßig:
-mehrfach wurden die Begriffe Straße und Fahrbahn verwechselt, bzw Fahrbahn gemeint und Straße gesagt.
-die Radwegebenutzungspflicht bei Vz 237(und Vz 240 und Vz 241, wenn man sowieso schon dabei ist) gilt nur bei fahrbahnbegleitenden Radwegen. Nicht fahrbahnbegleitend sind Radwege regelmäßig dann, wenn zwischen Radweg und Fahrbahn 5m Abstand sind. Auch nicht fahrbahnbegleitend sind sie, wenn dort andere Vorfahrtsregeln gelten, es werden nämlich gerne an Kreuzungen Radwege von der Fahrbahn weggeführt, damit man dort für Radfahrer Vz 205(Vorfahrt achten) anordnen kann.
-ich persönlich hätte mir noch gewünscht, dass mal auf den Quatsch bezüglich Vorfahrtsregeln beim Kreisverkehr in nichtbebauten Gebieten eingegangen wird, insbesondere wie dämlich die Regelung in der StVO-VWV ist.
Eigentlich nicht mittelmäßig sonder schlecht.
@@Fischbroetchen1 Autorepublik Deutschland eben.
Man erkennt am Video gut, dass es nur für schnelle Clicks produziert wurde, ohne inhaltlich gründlich zu recherchieren.
In 6:57 wird eine Straße gezeigt, auf deren Fahrbahn Sharrows aufgetragen wurden. Sie wird fälschlicherweise als Fahrradstraße bezeichnet. Sharrows, die es im deutschen Recht überhaupt nicht gibt, können lediglich als Hinweis verstanden werden und haben entsprechend keine rechtliche Bedeutung. Natürlich können Kommunen Sharrows in Fahrradstraßen auftragen, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Fahrradstraßen müssen völlig unabhängig der Bodenmarkierung durch das Verkehrszeichen 244.1 ausgewiesen sein.
Die Behauptung, dass das verbotene Befahren des Gehwegs mit einem Fahrrad mit 55 € geahndet wird ist schlicht falsch. Laut Bußgeldkatalog sind hier bei einem unbeschilderten Gehweg 15 € und bei einem beschilderten Gehweg (Zeichen 239) 25 € fällig.
Was sind Sharrows? Siehe Link:
www.adfc-frankfurt.de/2017/12/politik-verkehr/00359_heiteres-verkehrszeichen-raten-was-ist-das-ein-sharrow/
Das Video ist auch nicht für die Radfahrer gedacht, welche die StVO kennen, sondern für alle die, welche denken, dass Radfahrer alles dürfen. Denen brauchst Du nicht mit diesen Details kommen, weil die verstehen das sowieso nicht.
@dytecfever die Fehler sind trotzdem drin und besonders Juristen sollten doch wissen, dass man schon die richtigen Begriffe verwenden sollte, zumal er ja hier beide verwendet aber diese nicht abgrenzt.
Irgenwie sehr ironisch mit der Markierung der Dooring-Zone. Üblicherweise sind Schutzstreifen genau in der Dooring-Zone angelegt. Meist werden Radfahrer also sogar in die Dooring-Zone gezwungen. Aber auf Fahrradstraßen, wo Radfahrer ohne Schwierigkeiten (und damit meine ich Autofahrer, die meckern, wenn man nicht ganz rechts fährt) außerhalb der Dooring-Zone fahren können, wird die Dooring-Zone markiert? Umgekehrt würde ein Schuh draus werden. In den Fahrradstraßen kann man auf diese Markierung verzichten und in allen anderen Straßen sollte die Dooring-Zone markiert werden, damit für alle nachvollziehbar wird, warum Radfahrer gerne einen Abstand zu parkenden Autos halten möchten.
Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig, einfach neben dem Schutzstreifen außerhalb der Dooring-Zone radeln
@Singa91 Erkläre das mal den Autofahrern, die schon keinen Überholabstand einhalten, wenn ich auf dem Schutzstreifen fahre. Ich werde nicht per StVO, sondern per Überlebenswunsch auf den Schutzstreifen gezwungen.
@@Singa91 wenn man sich an den genauen Wortlaut hält darfst du auch als Radfahrer gar nicht durchgängig auf dem Schutzstreifen fahren ;)
@@LtksK ja da haben wir das eigentliche Problem: Autofahrer 🤷♂️
Das was Sie die ganze Zeit als „Straße“ bezeichnen, nennt sich Fahrbahn. Die Straße ist lediglich der Überbegriff für alle Straßenteile, wozu auch der Radweg gehört.
Gehören Vorgärten auch noch zur Straße?
@@Wildcard71 Intelligenzbestie
Dann erzähl doch bitte wann man den Radweg nicht benutzen muss, das ist ja mehr wie irreführend.... grenzwertig
Wenn der Zustand des Radweges eine Nutzung nicht zulässt, bspw baulicher Zustand oder zugeparkt
@daslinkum wenn man sich einer größeren Gefahr als auf der auf der Straße aussetzen würde.. z.b. Laub im Herbst macht Bremsen mit spurhalten quasi unmöglich...
@@christiankonrad7368 Fahrbahn oder Strasse 🤭🤭🤭
Was ist, wenn der Radweg in einem schlechten Zustand ist?
Fahre selbst Rennrad und benutze stets die angeordneten Radwege. Wenn diese jedoch in einem katastrophalen Zustand sind und ich ständig von Bordstein zu Bordstein hoch und runter springen muss, dann bleib ich auf der Straße.
@@florianwilhelm3697 es wurde leider nicht erwähnt das die Pflicht nur gilt wenn der Radweg in einem akzeptablen und geräumten Zustand ist.
Wenn der Radweg mit im schlechten Zustand ist oder wenn Fußgänger den Radweg begehen,dann kann man laut StVO die Straße benutzen!
Wie sieht es aus, wenn der radweg blockiert ist?
Durch abgas-filter, müll-kontainer, parkende autos.
@@Dayrador Wenn Autos darauf parken oder Mülltonnen stehen kann man ebenso die Straße benutzen
Ich denke auch, dass der Radweg frrei sein muss. Da gibt es auch Urteile. Und Rennräder werden in manchen Situationen anders behandelt. Ich benutze einen Radweg in meiner Stadt nie, weil etwa drei von fünf mal der Radweg mit Autos zugestellt ist und der mit Hochbord von der Fahrbahn abgetrennt. Ob das rechtens ist, bin ich mir nicht sicher.
Da wir hier in Deutschland und nicht in Peru sind, ist natürlich auch wichtig das man erwähnt, das man den radweg nicht nutzen muss (trotz des schilds) wenn er beschädigt ist und daher nicht sicher befahren werden kann.
Wenn ich es nicht überhört habe, wurde nicht erwähnt, dass die sog. Dooringzone grundsätzlich eingehalten werden muss, nicht nur wenn sie markiert ist.
Denn im Falle eines Unfalls (unterhalb 1m am parkenden Auto vorbei, Fahrertür wird geöffnet, Fahrrad fährt rein, schwere Verletzungen, Fahrrad und Tür kaputt) trägt das Fahrrad Teilschuld.
In Einengungen daher nicht nur deshalb bitte mittig fahren und sich von drängelnden Autos nicht beeindrucken lassen. Die müssen lernen, daß ihnen die (Strassen) Fahrbahnen nicht allein gehören. 😉
Das mit der Teilschuld wurde inzwischen anders entschieden. Mußt mal googeln.
@@hofmannanja469 Ah, herzlichen Dank! 😊
@@kopriv.a wie willst du die einhalten, wenn auf Straßen mit markierten FahrradStreifen und Fahrradschutzstreifen diese nicht selten genau in der Dooringzone liegen, damit wären die unbrauchbar
@@DerCamperHB Berechtigte Frage. Auch dann halte ich den Sicherheitsabstand von ca. 1 m ein. Auch wenn dann einzelne Autos hupen. Fahrradinfrastruktur wird anscheinend oft von Ahnungslosen geplant.
Man könnte auch noch mal erwähnen, dass Ampeln auch für Radfahrer auf dem Radweg gelten, wenn der Radweg links der Ampel verläuft, also zwischen Fahrbahn und Ampelmast/Gehweg.
Bei Verkehrssicheren Fahrrädern, muss die Polizei in umserer Stadt mit Bußgeldern erstmal bei sich selbst anfangen. Deswegen kenn ich auch niemanden der hier dafür schon probleme hatte außer in der nacht wegen komplett fehlendem licht. Mir ist hier noch kein Fahrradpolizist begegnet dessen Fahrrad perfekt war.
Leider sind die unsäglichen "für Radfahrer freigegebenen Gehwege" oft auf dem Asphalt mit Fahrradzeichen markiert, so dass viele Autofahrer davon ausgehen, dass es benutzungspflichtige Radwege sind und sich dann entsprechend aufregen, wenn man auf der Straße fährt. Bei freigegebenen Einbahnstraße übrigens ähnlich: viele Autofahrer kennen "ihre" Einbahnstraßen, haben aber das kleine weisse Zusatzschild darunter übersehen. Das gibt öfter mal böse Blicke.
Kommt drauf an, welches Fahrradzeichen draufgepinselt wird. Ist es das weiße Fahrrad, dann ist es kein Radweg - ist es das blaue Fahrradschild, das draufgepinselt wird, dann wäre es ein Radweg. Dann ist ein rechtlich nicht zulässiger Widerspruch zwischen Aufpinselung und Beschliderung gegeben und somit verlieren rechtlich sämtliche Verkehrsanordnungen an der Stelle ihre Wirkung. :D Als Autofahrer muss ich sagen, dass man sehr oft überhaupt nicht erkennen kann, wo Radfahrer auf Straßen fahren dürfen/müssen/nicht dürfen oder auf Gehwegen fahren dürfen/nicht dürfen. Da sollte man sich mal verkehrsrechtlich was einfallen lassen. Ich meckere daher nur über Radfahrer, wenn ich es 100%ig weiß, dass er irgendwo nichts zu suchen hat: Entweder die Beschilderung ist für mich absolut eindeutig erkennbar oder halt auf meinen Stammstrecken, bei denen ich auch selbst schon als Radfahrer unterwegs war.
3:35 Die Benutzungspflicht entfällt aber, wenn der Radweg nicht in einem sicher benutzbaren Zustand ist. Deswegen gibt es hier in Hamburg nur noch sehr, sehr wenige "benutzungspflichtige" Radwege... hat sich mal einer beschwert, da wurden die ganzen illegalen Schilder dann abgebaut. 😁
7:05 Da markiert man die Dooringzone und dann kommen Radfahrer, die so hart darauf konditioniert sind, sich möglichst nach rechts aus dem Verkehrsraum zu entfernen um nicht von Autofahrern bedrängt zu werden... 🤐
8:40 Nebeneinander fahren ist nicht erlaubt, wenn man andere behindert. Wie sieht das also aus, wenn die Straße zu schmal ist um mit 1,5m Seitenabstand zu überholen, wenn die Radfahrer sich nicht in die Dooringzone begeben? Da darf dann doch nebeneinander gefahren werden, kann ja sowieso keiner Überholen... leider begreifen das die Autofahrer nicht. Da hatte ich schon einige nette Gespräche auf der Straße.
Die meisten Probleme, die man beim Radfahren so hat, könnten mit regelmäßigen Nachschulungen für Führerscheininhaber abgestellt werden. Aber auch Radfahrer müssen irgendwie besser informiert werden. Am Ende ist es meistens einfach Unwissenheit, die die Probleme verursacht.
"7:05 Da markiert man die Dooringzone und dann kommen Radfahrer, die so hart darauf konditioniert sind, sich möglichst nach rechts aus dem Verkehrsraum zu entfernen um nicht von Autofahrern bedrängt zu werden... 🤐"
Die markierte Dooringzone ähnelt halt verblüffend irgendwelchen Schutzstreifen, die besonders gerne mal genau IN der Türzone aufgemalt werden. Als routinierter Radfahrer ignoriert man die natürlich, aber wie du schon schreibst: Die Konditionierung der anderen kickt rein...
Es ist auch blöd, wenn man beim rechts Abbiegen so lange an der Lichtzeichenanlage warten soll, bis man den nachfolgenden Verkehr behindert.
mich würde mal brennend die Frage interessieren, womit Sportrad-Fahrer sich immer gerne rausreden wollen: "Ich bin Leistungssportler, ich habe eine Genehmigung um IMMER auf der Straße zu fahren", oder "Ich bin Leistungssportler und der Radweg ist (angeblich) so schlecht, dass mein Fahrrad kaputt gehen würde"
Klingt für mich genauso glaubwürdig wie "Ich bin Leistungssportwagenfahrer, ich habe eine Genehmigung immer schneller als das erlaubte Tempolimit zu fahren"
Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten, wenn also ein Radweg benutzungspflichtig ist, dann muss der auch benutzt werden (Sonst ist eine Benutzungspflicht von Straßen für Kraftfahrzeuge genauso unsinnig)
@@verrueckteriwan Wetter in rennradfahrer gibt es bei mir in der Nähe eine Stelle die echt schlimm ist und der Radweg ist ausgeschildert mit einer nutzungspflicht und die rennradfahrer ignorieren das einfach und dann musst du als Autofahrer zumindest 10 Minuten lang hinter diesem rennradfahrer bleiben weil du denn nicht überholen kannst/darfst.
Weißt du was die Polizei macht? Gar nichts die Lachen sogar darüber wenn du dich beschwerst.
Es gibt gesetzlich keine Definition die sport rad von normal rad fahren unterscheidet.❤
So eine Genehmigung können die Leistungs-Radrennfahrer haben (wie damals mein Nachbar im Triathlon), müssen diese jedoch immer BEIM Training dabei haben und sie gilt auch nur begrenzt - soweit mir bekannt dürfen sie auf Kraftverkehrsstraßen (oder Autobahn^^) weiterhin nicht fahren, aber auf "normalen" Fahrbahnen.
Das Tempolimit ist/muss natürlich davon ausgenommen sein; es kann sich nur um die Pflicht zum Fahrradwegnutzung handeln.
@@kingkaro2825 bitte Denken vorm Schreiben. Hilft beim Lesen.
Nach den ersten 8 Sekunden weiß man schon: Etwa 95 % der Fahrräder sind überhaupt nicht für den Straßenverkehr zugelassen. :D
15:17 Ob man drüber fahren darf, ist eine Grauzone, da man es versäumt hat, explizit festzuschreiben, dass der Fußgängerüberweg Teil des Fußweges ist. Das war eigentlich wohl ein Versehen, aber da es eine Grauzone ist: Im Zweifel für den Angeklagten. Was allerding geregelt ist: Nur Fußgänger haben auf dem Fußgängerüberweg Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr. Und zumindest daran hat sich der Radfahrer nicht gehalten, sondern mehreren Autos die Vorfahrt genommen.
Was ist mit Rennfahrer? Dürfen sie auf der Straße fahren.
Wurde im Video erklärt 3:06
Nach der Erklärung ja.
Aber die meinen Immer das sie die Straßenbahn Benutzen dürfen.
Rennrad zählt als Sportgerät
Nein, Rad ist Rad!
Andere Strecke fahren auf der es keinen Fahrradweg gibt soll hier helfen!
@@pittiplatsch4353 wenn 16:23😎 Ich habe das Video gesehen aber die reden sich immer raus.
Ich empfehle Reifen mit eingebauten Reflektorstreifen. Sehr viel praktischer, denn Speichenreflektoren können sich immer mal lösen und/oder verloren gehen. Ich hab seit letzten Winter die Conti Traffic Reflex-Reifen und bin sehr zufrieden damit (nein ich werd hier nicht für Werbung bezahlt 😁).
Reflektorstäbchen für die Speichen, die halten gut. Und man kann welche als Reserve im Rucksack mitführen.
Optisch, muss man mögen. Ich finde die schöner als "Katzenaugen".
@@joeaverage3444 Dann mache noch keine blöde Werbung!
@@Diebels1878die Reflektorstäbchen sehen nachts schon ziemlich geil aus 😅
@@Diebels1878 sind nur verhältnismäßig echt teuer...und viele vergessen, dass dann JEDE Speiche mit einem Reflektorstäbchen versehen sein muss.
@@sa_na_26 Ja, mir sagten viele, 4 pro Rad, dann hab ich beim ADAC geguckt, an jede Speiche. Glück gehabt, nie erwischt worden. Hab die bei Amazon recht günstig bekommen und die halten schon über ein Jahr. Soweit zufrieden.
Nebeneinander fahren ist nahezu immer erlaubt. Wenn ein Kraftfahrer rechtmäßig überholen will, muss er de Fakto sowieso die andere Fahrspur nehmen, auch wenn da nur 1 Radfahrer führe. Behindert kann er also nur darin werden, rechtswidrig knapp zu überholen. Und das darf er aber nicht und das wäre dann auch keine Behinderung.
Ironischerweise ist nebeneinander fahren sogar zum Vorteil aller Autofahrer, die StVO-konform fahren. Da sie für ein legales Überholmanöver eh die benachbarte Spur nutzen müssen, ist die Dauer des Überholmanövers von größerer Bedeutung, als wie weit sie auf die benachbarte Spur wechseln müssen. Nebeneinander fahrende Fahrräder lassen sich schneller überholen, als hintereinander mit angemessenem Sicherheitsabstand fahrende Fahrräder. Das überholende Auto muss also kürzer auf die benachbarte Spur. Insbesondere, wenn dies eine Spur der Gegenrichtung ist, ist ein kürzerer Aufenthalt auf dieser von großem Vorteil und erlaubt Überholmanöver, wo sonst nicht ausreichend Zeit wäre.
StVO-konforme Autofahrer sollten sich also sogar dafür einsetzen, dass Radfahrer nebeneinander fahren können, statt sich darüber zu beschweren.
Zu 6:34: Es gibt aber auch spezielle Verkehrszeichen, die explizit das überholen von Zweirädern verbieten.
277.1 ist die Nummer des Zeichens.
Gilt aber nur für mehrspurige Fahrzeuge. Einspurige Fahrzeuge dürften überholen. Auch Motorräder.
Radwegnutzungspflicht gilt nicht für mehrspurige Fahrräder oder Fahrräder mit Anhänger, siehe Verwaltungsvorschrift zur StVO. Und sie gilt auch nicht bei Unzumutbarkeit.
Grundsätzlich aber ist der Kraftfahrer zur Duldung verpflichtet, auch dann, wenn er glaubt, der Radfahrer dürfe nicht die Fahrbahn nutzen, wobei er sowieso meistens irrt. Aber irrte er nicht, muss er trotzdem den Überholabstand einhalten und darf auch sonstwie nicht nötigen, dicht auffahren, hupen, beschimpfen, etc.
Das ist Unsinn. Das gilt auch für mehrspurige Fahrräder und auch mit Anhänger
@@moritz9807
Einfach mal googeln, das gilt wirklich für mehrspurige Lastenräder oder Fahrräder mit Anhänger.
VvW-StVO), Randnummer 23 zu § 2
„23
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umstän“
@@klausschuler8861 ist halt keine Aussage.
Die VwV richtet sich übrigens nur an die Verwaltung und zeigt dieser auf, wie sie ihr ermessen am besten ausüben kann, ist aber für die Verwaltung nicht bindend.
An die Verkehrsteilnehmer richtet sich die VwV gar nicht.
Was für ein merkwürdiges Hobby du hast. Angeln war nicht langweilig genug, also mussten die Verwaltungsvorschriften herhalten?
@@dan_kay Wenn Du die Verkehrsregeln nicht kennen möchtest, darfst Du den Führerschein gerne abgeben.
Der verantwortungsvolle Velocipist weiß das alles. 😊
Zeichen 237: Falsch.
Oft sind die damit gekennzeichneten Wege baulich getrennt und mehr als 5 Meter entfern von der Fahrbahn: Das sieht man immer öfters im Vorstadt und ländlichem Bereich in der Nähe von Kreisverkehren.
In diesem fall ist der Radweg NICHT verpflichtend zu verwenden und wenn man auf ihm fährt verliert man dann auch noch das Vorfahrtsrecht (sprich im Unfallsfall ist man auf einmal dann der Schuldige wenn man überfahren wird).
Auch wenn der Radweg direkt neben der Fahrbahn ist und er beschildert ist gibt es noch weitere Ausnahmen zur Verpflichtung - sprich wenn der Radweg nicht sicher oder zumutbar ist: Verparkt, viel Schotter oder Laub, starke Belagschäden oder wenn Fußgänger den Radweg blockieren. Und im Winter natürlich auch bei Schneedecke oder Eis.
Und weils ja um die Rechtslage geht: Nein, es stellt sich nicht die Frage ob man auf dem Radweg oder der Straße fahren DARF: Man darf IMMER auf der Straße fahren denn der Radweg zählt als Teil der Straße wenn er innerhalb der bereits erwähnten 5m ist, wenn er weiter entfernt ist dann ist die Nutzung nicht verpflichtend.
Hier hätte die Wortwahl doch nochmal überprüft werden sollen da sich die Frage ja ziemlich offenkundig auf die Fahrbahn beziehen sollte.
könntest du evenzuell ein video zu dem mark reicher/visual politik drama machen?
Schon erstaunlich - oder eher sehr schade -, dass solches absolutes Basiswissen als "Rechts-Irrtümer" gilt.
Wundert mich nicht. Jeden Tag kommen mir Radfahrer auf der falschen Seite auf dem Fußweg entgegen und setzen voraus, dass man Platz macht. Rote Fußgängerüberwegampeln gelten für sie auch nicht. Autos halten an und man wird vom Fahrrad umgeholzt.
Naja und Vorfahrt können von denen 90 % nicht. Aber auch kein Problem, da der pkw Fahrer ja ebenfalls eins dran bekommt 🤷♂️
Wenn ich sehe wie wenige Autofahrer die Verkehrsregeln kennen (und wie viele davon auch noch der Überzeugung sind sie seien "Gute" Fahrer trotz ihres illegalen Verhaltens ... )
@@rainrzufallwenn das eine reine Fußgängerampel ohne Fahrrad Piktogramm ist gilt die wirklich nicht für Radfahrer und darf natürlich überfahren werden.
@@NochEinKommentator jede Ampel gilt, die rechts vom Fahrstreifen steht. Wieso sollte das für Radfahrer nicht gelten, wenn ich den Fahrradweg überqueren muss?
@@rainrzufall Wie schön, dass du dich so differenziert äußerst, und nicht alle in einen Topf wirfst. Du hast wirklich verstanden, wie man sachliche Diskussionen führt.
Gelten all diese Regeln auch bei Räder mit Anhänger oder oder bei breite/mehrspurige Lastenräder oder gibt es in Einzelfällen andere Regeln?
Ich gehe morgens öfters im Feld laufen, wo die Strecke auch eine bekannte Fahrradroute ist, und beim Laufen überholte mich eine Fahrradfahrerin, die freihändig radelte, und dabei noch aufs Handy schaute/ telefonierte ... Auch eine Reiterin habe ich mal gesehen, wo das Smartphone wichtiger war, wie das Pferd - einfach nur traurig!
was ist eig wenn man keine hände hat? wird man dann beim fahrradfahren auch bestraft?
soll ja leute geben die ohne hände oder gar arme gut fahren können...
Um ganz sicher zu gehen, sollten diese Leute sich lieber mit Einrädern ausstatten. Dann guckt der Schutzmann dumm aus der Wäsche... 😁
Dooring Zone ... okay wieder was gelernt
Pflicht, einen Radweg mit dem blauen Schild zu benutzen: Vor 40 Jahren habe ich in Düsseldorf gearbeitet. Dort war in der Grafenberger Allee stadtauswärts so ein Schild an einem "Kartoffelacker" angebracht, also einem Weg, der von dicken Baumwurzeln absolut unbefahrbar geworden war. Außerdem war der "Fahrradweg" die meiste Zeit an vielen Stellen von Autos zugaparkt. Also habe ich diesen einfach nie benutzt. Es hat verständlicherweise auch nie jemand gemosert. Wie würde sich der Anzeigenhauptmeister denn zu dieser Situation stellen?
Man braucht am Fahrrad 2 voneinander unabhängige Bremsen... § 65 STVO.
Glaube ich nicht.... wo steht das?
@@MrHackclan Ich fahre einarmig Fahrrad und musste das schon mehrfach unter Beweis stellen. Ein Bremsgriff mit 1 Bremszug der an 2 Räder geht, reichte nicht aus. Es musste ein 2. Bremszug dazu, einer für vorne, einer für hinten. Hab aber trotzdem nur einen Bremsgriff, an dem beide Bremszüge montiert sind. Und der ist auch stabiler als normale Bremsgriffe.
Steht übrigens in Paragraf 65 der Straßenverkehrsordnung.
@@Einarmiger_H75 Danke für die Info. Den Leuten hier bleibt aber auch nichts erspart.
ist dann einradfahren gennerell verboten? das ding hat keinen lenker für die hände.
Hatte mal einen Arbeitskollegen, für den war ein "Im Straßenverkehr müssen alle aufpassen, nicht nur Autos, LKWs, ..." gleichbedeutend mit "Könnt doch auch alle Radfahrer tot fahren". War nicht so angenehm, mit dem über Fahrräder im Straßenverkehr zu reden.
War auf jeden Fall informativ, viele dieser Punkte wusste ich nicht. Fahre selten Fahrrad, bei mir ist es meistens aus der Sicht des Autofahrers. Bin bisher ganz gut durch gekommen durch Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, bisher ist nichts passiert. Meistens verhalten sich dann auch alle einigermaßen vernünftig, aber hatte auch schon Fahrradfahrer, die meinten, denen gehört die Straße. Die sind einfach gefahren ohne zu schauen, Handzeichen/Verkehrsregeln kannten die nicht und waren dann sauer, wenn andere Verkehrsteilnehmer erst sehr spät reagieren konnten und es fast zum Unfall kam.
Kleiner Nachtrag zum Radfahren auf dem Bürgersteig: In Baden-Würtemberg (und so weit ich weiß auch nur da) darf man als Erwachsener auf dem Bürgersteig fahren, wenn man ein Kind begleitet welches auf dem Bürgersteig fährt (und noch nicht zu alt dafür ist). Eine Regel die ich absolut sinnvoll finde. Unaufmerksame Muttis, die nur auf ihr Kind achten, möchte niemand auf der Strasse haben. Und hinterm Kind her fahren sie ja nicht so schnell, dass sie für andere Fußgänger gefährlich werden.
Manche Gesetze sind auch nicht mehr zeitgemäß. Ich bin Rennradfahrer. An meinen Pedalen gibt es keine Reflektoren. Letzten Sonntag bin ich miit meinem Rennrad zum Training gefahren. Mich hat ein Polizeiauto überholt, und nichts ist passiert. Mein Alltagsrad habe ich mit Reifen mit weißen Reflextreifen ausgestattet und mit Licht wie vorne und hinten. Zu dem fahre ich zum Beispiel wenn ich in Winter von meiner Spätschicht wenn ich nach hause im dunkel fahre immer mit Warnweste. Eine Helmpflicht wäre meiner Meinung angebracht stattdessen Regeln zu haben wie viele Reflscktoren ein Rad hat. Wenn ein Radfahrer zum Beispielt eine Warnweste trägt ist er im dunkeln auch sehr gut sichtbar so wie es schon viele Radfahrer machen.
Was mich aber sehr viel mehr wütend macht, ist, dass Radfahrer sich nicht an die Verkehrszeichen halten. Ich komme aus Osnabrück. eines der Städte mit den meisten Radunfällen von ganz Deutschland.
Bei uns fahrern die Radfahrer oft über eine rote Ampel oder sie nutzen wenn sie auf der Busspur fahren müssen links die Autospur ist und die Bus und Radspur hat rot und die Autospur hat Grün, dann fahren viele einfach auf der Autospur dreist um so nicht auf der Busspur bei rot warten zu müssen. Oder in einer kleinen Kasse wo am Anfang und am Enke eindeutig das Fußgängerschild ist und da wenig los ist fahren die meistem Radfahrer dreist dadurch. Solche vergehen werden zu wenig hart bestraft. Die Strafen schrecken die Radfahrer nicht ab solche Regelverstöße zu machen. Ein bewusstes überfahren einer roten Ampel, ich habe es schon erlebt, ich stand an einer roten Ampel, auf der Kreuzung war zwar nicht viel los, trotztem mussste ich warten, dann kam ein Radfahrer von von hinten und fuhr stumpf über die Autofreie Kreuzung. Trotzdem hätte er so wie ich warten müssen. Keine Achtung vor dem Verkehrszeichen.
Solche verghehen müssten meiner Meinunng mit Strafen um 1000€ geandet werden oder gar mit Gefängnis, damit es auch eine abschreckende Wirkung hat und die Radfahrer wenigstens sich im Straßenverkehr wie ein Fahrzeug verhalten und nicht als "rollende Fußgänger"
Ach Herr Solmecke, als leidgeprüfter Autofahrer habe ich oft den Eindruck, daß die normalen Verkehrsregeln für viele Radfahrer nicht gelten. Die Regeln (rote Ampel, Stop-Schild, rechts vor links usw.) verstehen einige Radfahrer doch eher als Empfehlungen . Mit §1 StVo oder gar defensiver Fahrweise will ich gar nicht erst anfangen. Allerdings wären Letztere auch nicht schlecht, wenn mehr Autofahrer sie berücksichtigen würden. Ansonsten vielen Dank für das äußerst informative Video.
Danke, wieder was gelernt.
12:54:
Die Gesetzestexte für "Radfahrer frei" kann man in der Tat so lesen, daß Fahrräder IMMER dort Schrittgeschwindigkeit zu fahren hätten.
Es spricht jedoch einiges dafüre, daß das mitnichten so gemeint war, sondern nur fahrlässig formuliert! Zumal KEIN Radfahrer freiwillig auf einem Weg ohne jeden Fußgänger 6 oder auch 10 km/h führe!
Findet auf dem Weg eine Fronleichnamsprozession statt, muß der Radfahrer natürlich Schritt fahren. In dem Falle dürfte er jedoch auf der Straße bleiben.
Meine Praxis - und ich bin fest davon überzeugt, daß es so gedacht ist:
Wenn frei ist, fahr ich auch über 30. Komme ich Fußgängern entgegen, die mich sehen können, gehe ich höflich etwas vom Gas - zumal es IHR Weg ist.
Und wenn unsicher ist, ob ich überhaupt wahrgenommen werde, fahre ich Schritt oder halte sogar an.
Mit vernünftigen Fußgängern geht das prima. Man klingelt dezent, der Fußgänger weiß bescheid, man fährt langsam vorbei. Oder man weicht kurz aufs Gras aus.
Es gibt auf einem Dashcamkanal ein Video, wo Sandmerkelchen, mit dem Rad am Fahrbahnrand fahrend, von den Bullen provokativ mit viel zu geringem Abstand überholt wird und ihm per Megaphon gesagt wird, er solle gefälligst den "Radweg" benutzen. Der aber ein Fußweg mit "Radfahrer frei" ist. Es handelt sich dabei um einen die Landstraße begleitenden Weg, wo auf 1 km nicht ein Fußgänger zu sehen ist. Sandmerkelchen wollte den nicht fahren, da er sich ja nicht mit Schrittgeschwindigkeit bewegen wolle. ICH wäre ihn halt mit normalem Speed gefahren und hätte frühestens dann auf den gefährlichen Straßenrand gewechselt, wenn sich Fußgänger gehäuft hätten.
Übrinx ist von meinem Dorf zum Nachbarweiler ein "Radfahrer frei"-Weg mit 5-6 % Steigung. Bergauf nehm ich den immer - mit normal maximal 15 km/h. Bergab mit 60 selbstredend nicht!
Übrinx hat dieser Weg auch zahlreiche Wurzelhuckel und wäre bereits bei 30 nicht ungefährlich. Eher ein MTB-Radweg. Ein Rennrad mit 19er Dackelsägen käme da sicher nicht weit, mit dem Crosser/Graveller (40er Reifen) nur bei Langsamfahrt zumutbar.
Und da sind wir bei einem Hinweis, der ganz am Anfang fehlt:
Diesen Radweg müßte ein Rennradfahrer selbst dann nicht nehmen, wenn er als "Radweg" gekennzeichnet wäre! Und wahrscheinlich nicht einmal ein Trekkingradfahrer.
Ein Radweg kann nur "vorgeschrieben" sein, wenn er "zumutbar" ist.
Und ich halte es für wichtig, in einem Video wie diesem darauf hinzuweisen! Hier lesen genug Pfosten mit, die das ansonsten zum Anlaß nehmen, gegebenenfalls belehrend zu hupen oder absichtlich viel zu knapp zu überholen!
Es könnten ja auch Scherben oder Krähenfüße dort liegen (was der Radfahrer bereits vom Hinweg wüßte).
Bedeutet, dass der Straßenverkehr für 10-jährige ausgelegt sein müsste. In Holland passt das sogar, aber nicht in Deutschland.
15:21 als ob da jemand anhält .. naja für ne TV Produktion^^
Mich als Gehbehinderte interessiert, aus gegebener örtlicher Landstraße, ob ich mit meinem E-Mobil (6 Std./Km) oder meinem Erwachsenenlaufrad die Straße benutzen darf. Auf dieser Strecke gibt es weder einen Fuß-, noch einen Fahrradweg auf ca. 2 Kilometern.
Beim geschlossenen Verband wurde mit die interessanteste Sache raus gelassen. Ein geschlossener Verband gilt rein praktisch als ein Fahrzeug. Wenn der vorderer Teil des "Fahrzeugs" noch bei grün über die Ampel fährt und diese dann rot wird, kann der Rest des geschossenen Verbands einfach weiter fahren. Jeder der schon mal auf einer Critical Mass mit gefahren ist weiß das.
warum ist die doring zone nicht mit durchgestrichene linien gekenteicht? (do wie wenn zb. eine spur von 2 auf einspurig wird, ist es dann oft so)
aus kostengründen?
Ich dachte nebeneinander Fahren ist mittlerweile auch unter Gruppen von 15 erlaubt? Stgvo Novelle und so
Wenn niemand dadurch behindert wird, ist es erlaubt
Beim Fahrradweg Schild dürfen da nur mofas Fahren oder auch e-Scooter und was ist mit e-mofa?
Lieber Herr Solmecke, dürfen Fahrradfaher oder Pedelekfaher (keine SPedelek) auf Ortsumgehungsstraßen Fahren?
Klar, außer es gibt ein Schild, das Radfahren explizit verbietet
Zu dem Radfahrer auf dem Zebrastreifen gibt's ne Fortsetzung. Der packt den Laptop aus und zeigt dem Polizisten den Gesetzestext. Er darf da fahren, hat aber keine Vorfahrt.
Wie sieht es bei beschilderten Radwegen aus welche zugewachsen sind oder durch starke Bodenschäden kaum bis garnicht zu benutzen ist?
ZB. Schlaglöcher, fehlende Steine, Wurzeln welche die Fahrbahn anheben etc. und dies über eine längere Strecke.
Bei mir gibt es 2 Fahrradpflichtige Radwege welche ich täglich benutzen müsste, hier aber aufgrund der starken, mehrfachen Schäden die Straße benutze.
Wenn du schon irgendwas erklären möchtest, dann verwende doch die korrekten Begrifflichkeit 0:22 das was du meinst ist nicht die Straße, sondern die Fahrbahn 🤦♂️
So ich hatte mir grade noch das Zebrastreifen-Video welches verlinkt ist angeschaut, und da es bei mir auf dem Schulweg eine sagen wir es mal blöde Kreuzung gibt bei der nämlich ein Blinklich die ankommenden Autofahrer warnt vor diesem Zebrastreifen dieser wie die zwei zuvorkommenden Ampeln direkt auf der Radwegverbindung zwischen dem Dorf und der Stadt liegen, ob ich die Autofahrer die langsam fahren damit ich rüber kann auf meinem Fahrrad ob ich diese durch winken muss oder diesen Verzicht auf Vorfahrt annehmen darf. Klärung wäre schön.
Beide Arme gebrochen ... da kannste paar Wochen fast nix machen ... 😮😮😮
Gerade in der Pubertät problematisch
Also ich bin zwar auch hin und wieder Radfahrer, aber wie sich die anderen teilweise im Verkehr benehmen... da kann ich den Hass der Autofahrer schon voll verstehen. Ich habe eine Fusgängerampel direkt vor meiner Haustür, und gegenüber ist ein Kindergarten. 9 von 10 Fahrradfahrern fahren knallhart über die rote Ampel
10 reflektoren?!!!! ich kann mich nicht daran erinnern wann ich das letzte mal reflektoren in berlin gesehen habe.
7:08 das gibts bei uns so nicht, wie auf dem bild. bei uns ist links die spur für die autos, dann die "dooring zone" ist für fahrrad fahrer und dann kommen die geparkten autos. oder es gibt die variante, links die auto spur, dann der parkplatz rechts daneben, davon rechts der rad weg und dann der bürgersteig. also muss man beim einsteigen links auf autos achten und der beifahrer auf die fahrrad fahrer. super genial gelöst und überhaupt nicht gefährlich.
Eine andere Info hätte mich zum Radfahren noch interessiert. Ich verstehe nämlich die Infos im Netz dazu nicht. Mit welchen seitlichen Abstand muss/soll ich als Radler zu parkenden Autos einhalten? Ich bin da über seltsame Urteile gestolpert, dass der Radfahrer mitschuld bekommen hat wenn er in ne plötzlich aufgerissene Autotür gegefahren ist, weil er nicht x Meter abstand gehalten hat. Welchen Abstand muss ich denn einhalten? Ist der geringer als das was man asl "Dooring-Zone" im Video gesehen hat?
Das ist in der StVO nicht klar definiert und es gibt diesbezüglich unterschiedliche Gerichtsurteile, aber mindestens einen Meter solltest du einhalten
8:03 das fand ich schon immer den größten Witz in Deutschland. :D
Zum Glück lebe ich jetzt in den USA, da hast du dieses Problem wenig bis gar nicht . :D
Stimmt in den USA zählen Radfahrer nichts, dort zählt nur das Auto (am besten so groß wie möglich und auf Kredit gekauft) alles andere wie Fußgänger, Fahrräder und öffentlicher Nahverkehr sind der Teufel.
ich hab freihändig mehr Kontrolle über mein Rad als viele, die mit beiden Händen am Lenker fahren^^
Hi,
Ich hätte mal ne frage die nichts mit dem video zu tun hat. Aber ich finde nichts und bin neugierig😅
Meine Frau für von einer autobahnraststätte über einen Nebenwerte nach Hause. Zwischen diesem Weg und der Raststätte sind ca 4m die nicht von Fahrzeugen außer lieferverkehr befahren werden dürfe. Dort stand mal wieder jemand vom ordnungsamt und schreibt das Kennzeichen auf. Zettel, Stift, keine Kamera in Sicht. Ist das gültig? Bzw kann man davon ausgehen dass irgendwo noch eine Kamera läuft, was aber das aufschreiben unnötig machen würde. Wie ist da wohl die Lage?
Würde mich über eine Antwort freuen 😊
Hallo,
ich habe zwei Android-Handys (SAMSUNG S23 Ultra und S24 Ultra) mit, logischerweise, unterschiedlichen IMEI´s. Habe ich dann pro Handy, sprich pro IMEI, einen Anspruch auf die 40,-€ (ein Mal, für die IMEI des S24, schon 40,-€ bekommen) ???
Wie ist das eigentlich in meinem Fall? Ich stand mit meinem Auto, wollte rechts abbiegen und setzte den Blinker. Ich blieb stehen, um in einem verkehrsberuhigten Bereich zu schauen, und dann kam ein Fahrradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit von links und wollte an der Stelle abbiegen, wo ich stand, und mir fast frontal reinfahren. Lass mal raten, ich bin schuld, weil ich dort stand, oder wie?
1:04 hallo Mike Ross 🤣
Darf man als Fahrradfahrer beim Linksabbiegen gemäß StVO §9 Absatz 2 die Fahrbahn nach links überqueren, ohne eine etwaige Ampel in dieser Richtung zu beachten? In dem besagten Absatz und Paragrafen wird nämlich nichts zu Ampeln (bzw. LZA) gesagt. Entsprechend sollten die da doch irrelevant sein, oder?
was ich am gefährlichsten finde sind die radfahrer die einen an ner ampel auf der linksabbieger sprur rechtsüberholen und dann vor einem links rüberziehen , und da bin ich mir relativ sicher das die nur auf der rechten spur rechts an irgendwas vorbei fahren dürfen laut stvo
Darf man als Fußgänger über eine rote Ampel gehen, wenn ich keine Vorfahrt gewähren muss, weil weit einsehbar keiner da ist? Zum Beispiel bei einer Straße, die durch eine Bahnhaltestelle getrennt ist. So können die Autos je nur aus einer Richtung kommen, für jede Richtung eine eigene Ampel und eine Warteinsel in der Mitte
Das ein blaues Fahrrad-Gebots-Schild, egal ob mit oder ohne Fußgänger, eine Pflicht darstellt, auf diesem Radweg zu fahren ist klar. Spannend wäre die Frage: Was ist, wenn dieser Fahrradweg unbenutzbar ist weil z.B. Autos oder Schnee dort liegen?
Ich bin als Zuschauer schon so lange dabei dass ich natürlich weiß, dass Christian oft (und auch sehr gerne) mit dem Fahrrad fährt. Ich bin Bielefelder aber relativ oft in Köln ... und das mit dem Verkehr stimmt ... zu manchen Zeiten kommt man mit dem Auto kaum vom Fleck ... weshalb ich immer zu Fuß oder mit der U-Bahn dort unterwegs bin ... (nach Köln mit dem RE6) ...😁
Mal eine Frage von mir: Wo müssen eigentlich elektrische Rollstühle oder diese Gehhilfen mit Versicherungskennzeichen fahren? Dürfen die auf Gehwegen fahren oder müssen die auf der Strasse fahren? Ich meine, diese E.Roller müssen ja auch auf der Strasse fahren. Wer kann mir dazu eine Antwort geben? Danke
Wer hat eigentlich schuld, wenn ein Radfahrer über Rot fährt und von einem Auto, das grün hat, an- bzw. überfahren wird?
Wie ist es mit dem radweg Nutzung Pflicht. Ich bin mit dem Rad auch mal privat und nicht sportlich ausgerüstet unterwegs. Sprich halte meine Geschwindigkeit höher als andere. Kann irgend wie nicht langsam fahren. Bin ich immer noch nutzungsplichtug ? Den ich bin mit dem überholen anderer Teilnehmer beschäftigt. Sehe mich als radwegnutzer in der Innenstadt als Gefahr da. Meines wissens gibt es auf radwege eine Geschwindigkeits Begrenzung.
Vieles wusste ich schon! Tatsächlich verhalten sich viele auf dem Fahrrad eh verkehrswidrig. Zum Beispiel Ampel, da ist rot nur ein unverbindliches Angebot, über das man drüber fährt (inklusive Behinderung Fußgänger*innen) oder mal schnell nach rechts abbiegt, auch bei rot. Und dass jede rote Ampel (ohne grünes Licht) immer stop heißt, wissen auch Fahrradfahrer*innen selten, aber Autofahrer*innen ja auch nicht. „Da ist ein grüner Pfeil aufgedruckt“, ja, ist halt egal. Anhalten, prüfen, wenn möglich vorsichtig abbiegen oder auf grünes Licht warten. Verkehrsregeln werden oft gebrochen!
Wir haben ständig Wege die lustig zwischen "Kombinierter Gehweg+Radweg ohne bauliche Trennung" und "Gehweg mit Zusatzschild Radfahrer Frei".
Auf dem E-Roller MUSS man auf dem ersten fahren, ab dem zweiten Schild auf keinen Fall. (Bis April 2025 noch)
Natürlich immer ohne eine Möglichkeit auf die Fahrbahn zu wechseln.
Stimmt es, dass wenn man sein Fahrrad wie ein Tretroller benutzt (im Stehen mit Händen am Lenker, rechter Fuß auf linker Pedale und mit dem linken fuß vom Boden abstoßen), dass man dann als Fußgänger gilt und somit bei Zebrastreifen Vorfahrt hat und Durch Fußgängerzonen Fahren darf?
Ja, das stimmt.
Mich hätte interessiert ob es auf Fahrradwegen verboten ist beide Richtungen zu befahren, also jeweilig rechts, aber gegensätzliche Richtung? Besonders wenn beidseitig einer größeren Straße Radwege angelegt sind
ich habe so graue speichenreflektoren am bike und an meiner gepäckträger-tasche habe ich zusätzlich reflektierband gekauft und drauf geklebt, da man mich sonst von der seite nicht so gut sieht (hinterrad), und keine reflektoren vorhanden sind
wie sieht es aus, darf man tagsüber auch das licht an lassen, um zb. gps tracker zu laden.
das mit dem scheinwerfer wusste ich gar nicht, dass es bereits auch fürs fahrrad geregelt ist, habe ein scheinwerfer am e-bike, das hat power +200m abblendlicht ca. 25-50m (je nach einstellung)
Ist allen Fahrradfahrern eigentlich klar, dass sie nicht über Rot fahren dürfen? 🤔
Ist allen Autofahrern eigentlich klar, dass sie nicht über Gelb fahren dürfen, solange ein gefahrloses Anhalten möglich ist?
Ist es Fahrradfahrern eigentlich bewusst, dass sie den Kürzeren ziehen, wenn es zu einem Unfall kommt mit einem Auto?
@gigaflamer Ist es Frauen eigentlich bewusst, dass sie durch aufreizende Kleidung Männer zum Vergewaltigen provozieren?
Ist es Kfz Fahrern eigentlich bewusst ,dass sie Radfahrer und Fußgänger gefährden wenn sie es ausnutzen als stärkerer Verkehrsteilnehmer.
Sind Fahrradfahrer eigentlich Lebensmüde, wenn sie ihre Gesundheit in die Verantwortung anderen Verkehrsteilnehmer legen, weil sie sich selber nicht an die StVO halten?
Was gilt wenn ein Fahradstreifen auf der Straße ist + Radweg neben dem Fußgänger ist (gibt es in Kiel)
Was muss ich benutzen?
Du musst das benutzen wo auch immer das blaue Schild mit weißem Fahrrad steht. Gibt es kein solches Schild, darfst du grundsätzlich immer auf der Straße fahren.
Also das Meiste hat mich nicht überrascht... bis auf den Abstand zum Gegenverkehr. Ich dachte da gilt der gleiche Abstand wie beim Überholen. Ist doch total unlogisch, dass Gegenverkehr enger fahren darf als Überholer.
Dann hat mich noch das mit dem Gehweg überrascht. Vor nicht allzulanger Zeit gab es doch die Änderung dass Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren dürfen. Gilt das nicht mehr?
Da man den Gegenverkehr sehen kann, kann man sich auch darauf einstellen und dann is 1m ausreichend. Wenn man überraschend überholt wird, kann man den Abstand vorher nicht sehen und sich auch nicht so gut darauf einstellen wann das genau passiert.
@@Ulrich.Bierwisch Ach und ich dachte der Abstand wäre wegen dem Wind mit denen mich Fahrzeuge immer zur Seite drücken und weil man (vorallem Bergauf oder bei Unebenheiten) nicht immer perfekt geradeaus fahren kann und weil ich ja immer gefahrlos Handzeichen geben können muss. Dass da noch ein Schreck-Moment einberechnet ist, war mir nicht klar. Danke.
Begleitpersonen sind zulässig, siehe STvO
Nein, nicht wirklich. Gegenverkehr muß 1 m Abstand eingehalten werden. Diesen hat man aber auch nur sehr kurz und während der ganzen Zeit auch eigentlich komplett im Sichtfeld. Anders sieht das beim Überholen aus - da ist Zeitlich, weil sich die beiden Geschwindigkeiten nicht Addieren, sondern die Höhere von der niedrigeren abzieht (=Differenzgeschwindigkeit) deutlich länger. Gleichzeitig hat der Überholte dich erst im Moment, in dem du neben Ihm bist, dich im Blickfeld und du im Gegenzug, nach der A-Säule Ihn nur noch nach verlassen des Toten Winkels wieder im Blickfeld, was schon etliche Unfälle durch schneiden etc. hervor gerufen hat und auch immer wieder tut! Aus dem Grund ist das Differenziert - wird allerdings, ganz besonders, wenn jemand ein Hindernis auf seiner Seite hat und ein Einspuriges Fahrzeug (Fahrrad, Mofa, Roller...) entgegen kommt, einfach ignoriert - weshalb ich mittlerweile den Linken Fuß ausklinke und Richtung Gegenverkehr ziele - hält er einen Meter Abstand, hat er Recht und ich treffe Ihn nicht - seltsamer weise bremsen Sie dann aber - scheint wohl doch eher irgendwas unter 40 cm eher zu sein, was da verbliebe... Sowas aber auch, wenn man anderen ne "Wette" aufdrücken will und seine Gesundheit der Einsatz sein soll und der doch glatt sich dann erlaubt, deinen Einsatz auch dir aufs Auge zu drücken - Kotflügel, Außenspiegel und Türe sollen recht teuer sein - und Carbonsohlen mit Stahlcleats und 0,6er Blech und Plastikspiegelgehäuse vertragen sich nicht wirklich so dolle...
Gab es da nicht die Änderung, dass Fahrradfahrer auch auf normalen Straßen nebeneinander fahren dürfen?
Ich meine mich erinnern zu können, dass da mal was durch die Presse ging.
Durften sie schon immer, sofern sie den anderen Verkehr nicht behindern. Lediglich die Reihenfolge von Haupt- und Nebensatz wurden getauscht, um das nochmals zu verdeutlichen.
Was ist dem Schild, wo es Fussgänger und Fahrrad mit Trennlinie (258.528, 258.527), ist das auch zwingend?
Meinst du VZ 240 & 241? Falls ja, die markieren auch benutzungspflichtige Radwege, die müssen allerdings auch Fahrbahnbegleitend (5m) sein, ansonsten entfällt die Benutzungspflicht
In der Schweiz und Österreich müssen die Radwegen nicht zwingend benützt werden. Gilt nur für Rennradfahrer.
Zu ~3:30 Radweg:
Wenn der Radweg im Winter nicht geräumt ist, muß man ihn nicht benutzen. ;)
Aber auf der nicht geräumten Stasse rum fahren, genau mein Humor
@12:40 Wenn man Auf gehwegen mit Fahrrad eh nicht fahren darf - wofür dann generell das Schild mit Mutter/Kind drauf?
Könnt ihr das neu machen?
Straße ist nicht gleich Fahrbahn.
Habe ich mir auch gedacht. Das schlimme ist, es ist kein einmaliger Versprecher, das zieht sich durchs gesamte Video
Fahrrad Straßen sind finde ich ehrlich gesagt der größte Schwachsinn. Angeblich haben dort Fahrradfahrer Vorrang, aber in der Realität ist es so, dass dann ständig Autofahrer hinter einem sind und drängeln. Das Konzept funktioniert nicht so wirklich
Hier bei uns funktioniert das. Die Autofahrer haben das mittlerweile akzeptiert und der Durchgangsverkehr wird durch Modalfilter rausgehalten
Das wissen bestimmt nicht alle Polizisten, wo überall am Fahrrad ein Reflektor sein muß.
Was ist mit e-Scootern (max 20 km/h)? Die App eines e-Scooter Anbieters schreibt "möglichst Radwege benutzen". Erscheint mir sinnvoll, mache ich auch aus Sicherheitsgründen. Aber darf man das wirklich?!
Und das als Jurist: "...gar nicht so einfach gegen die Fahrtrichtung fahren kann"
KANN?
Klar KANN man das, SEHR EINFACH sogar.
Ich würde mich schon zu den etwas aktiveren Radfahrern zählen. Nicht extrem, doch seit Februar bis jetzt ca 2200 km ist nun auch nicht nichts. Muss aber sagen, dass ich mich am meisten über Fahrradfahrer aufrege, danach Fußgänger.
Fußgänger kreuzen gerne einfach mal Straßen und Wege, wenn man nichts hört, dann kommt auch nichts. Muss man ständig bremsbereit sein.
Aber bremsbereit muss man quasi immer fahren durch andere Radfahrer, welche einfach gerne mal ohne zu schauen vor jemanden ziehen. Erst vor zwei Wochen auf einem Radweg, mir kommt eine Radfahrerin entgegen alles kein Problem bis sie dann aber an der Ampel die Straßenseite wechseln möchte und direkt vor mich zieht während ich mit gemütlichen 30 km/h auf sie zufahre.
Die andere Spezies der Radfahrer ist jene, welche die Fahrtrichtung ignoriert und mir sozusagen als Geisterradler entgegen kommt, einfach weil die paar Sekunden um auf die richtige Fahrbahnseite zu kommen eine zu große Belastung sind. Manchmal wünsche ich mir wirklich, dass Radfahrer anderen gegenüber Fehlverhalten strafen dürfen indem sie eine Kettenzange nehmen dürfen um die Fahrradkette zu demontieren, damit jene die die Regeln ignorieren den Rest heim schieben dürfen und über ihr Fehlverhalten nachdenken können.
Meines Erachtens wird viel zu wenig kontrolliert und wenn es eine Kontrolle gibt, dann bleibt es meist bei einer Verwarnung. Kann nur vermuten, dass es daran liegt, dass der anschließende Papierkram für die Polizei zu viel Aufwand im Vergleich zum Verstoß ist und diese entsprechend keine Lust hat.
Ich radle ~8.000km/jahr, auch oft mit Kind. Mich stresst es primär, mit KFZ auf einer Fahrbahn unterwegs zu sein.
@@stefanieehrenbaum3813bei mir auch. Ich bin fast ausschließlich mit dem Rad unterwegs, ich habe immer wieder nervige Situationen mit Fußgängern und Radfahren, aber die richtig gefährlich habe ich fast ausschließlich mit Autofahrern.
Ich bin Radfahrer, mir doch egal, welche Regeln gelten, habe kein Kennzeichen :D
Ironie
Auch mit Kennzeichen wäre es egal weil es keine Halterhaftung gibt und durch ein Kennzeichen der Fahrer nicht ermittelbar ist.
@@DieserLukas Genau, Kennzeichen lösen alles. Sieht man ja daran, dass sämtliche Autofahrer sich stets an alle Verkehrsregeln halten.
Die wichtigsten Punkte wurden vergessen:
* Rote Ampeln (mind. 100€ + 1 Punkt in Flensburg)
* Handynutzung (mind 55 €)
Dieses Video sollte man jedem/jeder Autofahrer*in zeigen, am besten gleich in der Fahrschule :) Da können alle noch was lernen.
Auch jeder Fahrradfahrer sollte das Video schauen. Vor allem wegen dem Zeichen 237..
Ein paar Gedanken von mir als Konstruktive Kritik bitte verstehen, weil recht Oberflächlich teilweise:
Bezüglich Radweg-Nutzung: Soweit ich das in Erinnerung habe, muß der Radweg in einem gewissen max. Abstand zur Fahrspur sein - 5 m, wenn ich mich recht entsinne. Also, wenn der irgendwo in die Prärie "abbiegt" und ich nen halben km dorthin muß und keine Ahnung habe, wo der letztlich genau hin führt, muß ich diesen auch nicht nutzen. Desweiteren wird dieses Schild gern von Komunen aufgestellt - obwohl a) der Radweg von Wurzeln durchzogen ist, Asphalt an allen Ecken aufgeplatzt ist und/oder b) gar nicht aufgestellt werden dürfte, weil gar nicht die Anforderungen erfüllt sind (mindestbreite z.b.). Konkret habe ich einen schönen Fall auf der "Umleitungsstrecke" aktuell: Da werde ich auf ein Beidseitig benutzungspflichtigen, mit Fußgängern, umgeleitet. Lustig ist, daß da noch nichtmal 2 Fußgänger aneinander vorbei kommen - ich habe Links und Rechts am Lenker jeweils keine 10 cm Platz - richtig "kuschelig"... und c) sieht man das Schild gern immer wieder mal, oder die Kombi Fußgänger und Radweg in einer 30iger Zone - dort darf es aber gar nicht angewendet werden, soweit ich das weiß!
Was die Fahrradstraße an geht: Sicherlich darf man da überholen - theoretisch! Praktisch aber nicht. Das wäre nur zulässig, wenn der Radfahrer unter 20 Km/h fährt. Ist das nicht sogar so erwähnt? Hat damit zu tun, daß der Überholvorgang, als erhöhtes Gefahrenpotenzial, so zügig wie möglich abgeschlossen werden soll und kein "Elefantenrennen" veranstaltet werden soll. Wie hoch die min. Geschwindigkeitsdifferenz sein muß, haben Gerichte in Urteilen festgestellt, nämlich min. 10 Km/h. Nun hebelt das aber nicht die zulässige max. zulässige Höchstgeschwindigkeit aus - auch nicht "kurz mal eben". Folglich, sobald der Radfahrer an der 20 Km/h-Marke "kratzt", was jedes Pedelec und jeder halbwegs geübte locker macht, ist ein Überholen eben nicht mehr zulässig! Und es ist auch nicht zulässig, wenn der Gegenverkehr ausweichen oder Abbremsen oder gar halten muß oder der min. Abstand von 1,5 m - bei Kindern unter 15 Jahren sogar 2 m nicht eingehalten werden kann!