achtet auf das protokoll der mündlichen verhandlung , dort wird gerne so protokolliert wie nötig um ein bestimmtes urteil welches man wünscht , sprechen zu können. und stellt zu beginn eure fragen bzw macht antrag auf protokolierung.. viele richter wiegeln zu beginn der verhandlung sehr freundlich ab und sagen das man als beklagter am ende seine fragen stellen darf.... achtet darauf schnell zu euren fragen zu kommen und darauf das ihr keine anträge stellt bevor ihr eure themen durch habt , denn wenn ihr merkt das der richter euch ständig hin hält dann solltet ihr sofort befangenheits antrag stellen. dies geht aber nicht mehr wenn ihr bereits andere anträge stellt.
Danke, sehr gut erklärt!
achtet auf das protokoll der mündlichen verhandlung , dort wird gerne so protokolliert wie nötig um ein bestimmtes urteil welches man wünscht , sprechen zu können. und stellt zu beginn eure fragen bzw macht antrag auf protokolierung.. viele richter wiegeln zu beginn der verhandlung sehr freundlich ab und sagen das man als beklagter am ende seine fragen stellen darf.... achtet darauf schnell zu euren fragen zu kommen und darauf das ihr keine anträge stellt bevor ihr eure themen durch habt , denn wenn ihr merkt das der richter euch ständig hin hält dann solltet ihr sofort befangenheits antrag stellen. dies geht aber nicht mehr wenn ihr bereits andere anträge stellt.