ZUSCHAUERFRAGE - Bäume: Welchen Abstand zum Grundstück?

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  • Опубликовано: 11 сен 2024
  • Darf ich Äste einfach abschneiden? Welchen Abstand muss mein Baum zum Grundstück haben? Die Antwort gibt es hier im Video!
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Комментарии • 10

  • @vvvvttzz9365
    @vvvvttzz9365 2 года назад

    Hallo, ich habe landwirtschaftlich genutzte Flächen , 2 Nachbarn weigern sich deren bis zu 6 m herüber ragende Äste abzuschneiden. Meine Flächen sind Pachtflächen (welche Handhabe habe ich den Baumbesitzern gegenüber?) Ich kann in den hunderte Meter langen 5 -6 Meter breiten Bereichen seit ca 3-5 Jahren meine Wiese nicht mehr durch die rüber ragenden Äste mähen. Dieses Futter fehlt mir .
    Mit freundlichen Grüßen
    Mario Petzold

    • @Flo-pt6id
      @Flo-pt6id 2 года назад

      Haben sie eine Baumschutzsatzung in diesem Gebiet?
      Diese würde eine Beschädigung der Bäume vermutlich erschweren.

  • @lawtrafalgar2272
    @lawtrafalgar2272 11 месяцев назад

    Wohne in baden-Württemberg und habe hier ein Problem mit meinem Nachbarn. Er hatte damals einen Ahorn Baum hinter seine Halle eingepflanzt. Hier habe ich direkt meine Terrasse und der Baum ist keine 1,5 Meter entfernt. Der Baum ist ca. 20 m hoch.
    Er wird nicht gestüzt nicht gepflegt und er wuchert in alle Richtungen.
    Er nimmt mir auf meiner Terrasse locker 5 Stunden Sonne täglich weg. Mimik Herbst hab ich absolutes Chaos auf meinem Grundstücke. Die Blätter ruinieren mir meine ganzen Terrassen Blätter. Durch die Blätter hab ich Blätter Farb Abdrücke und allgemeine Verfärbungen die ich nur mit dem Dampfstrahler wieder weg bekommen. Was kann ich hier machen ?

    • @deinrechtTV
      @deinrechtTV  11 месяцев назад

      Hallo, der Ahorn-Baum hätte damals mit einem Abstand von (mind.) 8 m von der Grundstücksgrenmze gepflanzt werden müssen (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 NRG BW), sofern ihr Grundstück nicht im Außenbereich liegt. Verlangt werden kann der Rückschnitt der überwachsenden Äste und Zweige. Zu beachten wäre hier möglichweise die zehnjährige Verjährungsfrist des § 26 Abs. 1 S. 2 NRG BW. Abweichende Regelungen können sich in jeweiligen Gemeindesatzungen finden.

  • @live-n-exercise
    @live-n-exercise Год назад

    Was ist, wenn ich einen Baum 0,5 Meter von der Nachbar-Grenze einpflanze, welcher nur 0,5 Meter hoch ist, kann aber über die Jahre höher werden? Muss der Nachbar den Setzling so lange gedulden bis der größer wird, oder hat er Recht auf Entfernung des Bäumchens ab sofort?

    • @deinrechtTV
      @deinrechtTV  Год назад +1

      Zunächst kommt es auf das Bundesland und die entsprechenden Bestimmungen an. Im Grundsatz müssen Neupflanzungen so gepflanzt oder so gepflegt und beschnitten werden, dass eine Gesetzesverletzung nicht eintritt. Werden zulässiger Abstand und zulässige Größe eingehalten, kann niemand etwas sagen.

  • @ralfk5202
    @ralfk5202 Год назад

    Ich habe jetzt die Äste vom Baum meines Nachbarn geschnitten. Es handelt sich um einen Kirschbaum der mir die ganze Einfahrt versaut. Nächste Woche kappe ich die Wurzeln, da sie mein Pflaster anheben.

  • @Flo-pt6id
    @Flo-pt6id 2 года назад

    Gibt es nicht einen Bestandschutz für Bäume die schon aus dem Jungbaumalter (5 Jahre) raus sind?
    Natürlich dürfen die Äste dabei auch nicht das Grundstück überschreiten, aber gefällt werden darf der Baum dann doch auch nicht mehr?