Zwei Mitglieder der "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) zu hohen Haftstrafen verurteilt

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  • Опубликовано: 10 сен 2017
  • Zwei Mitglieder der Gruppe "Freie Kameradschaft Dresden" (FKD) sind am 24.08.2017 am Landgericht Dresden zu Freiheitsstrafen von je drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Staatsschutzkammer sah die Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlichen Körperverletzung, des Landfriedensbruchs und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion nach zehn Verhandlungstagen bestätigt. Für den 19-jährigen Robert S. verhängte sie eine Jugendstrafe. Diese und das Urteil für den 27 Jahre alten Mitangeklagten Florian N. sind noch nicht rechtskräftig.
    Robert S. und Florian N. waren schon im Ermittlungsverfahren geständig. Das Strafmaß war Ergebnis einer Verfahrensabsprache. Richter Kubista rechnete ihnen hoch an, Aufklärungshilfe geleistet zu haben - auch wenn ihre Geständnisse nur „sehr zäh“ gekommen seien. Während Bewährungsbrecher S. vorerst in Haft bleibt, setzt Kubista am Ende der Urteilsbegründung den Haftbefehl gegen N. außer Vollzug - da war N. das erste Mal eine Erleichterung anzusehen. Bis zum Haftantritt ist er ein freier Mann.
    Die Angeklagten saßen seit November 2015 in Untersuchungshaft. Sie wurden mit weiteren Beschuldigten verhaftet. Schon Mitte September beginnt vor der Staatsschutzkammer ein weiterer Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der FKD - eine Frau (27) und fünf Männer im Alter von 22 bis 29 Jahren. Zunächst hat die Kubista-Kammer knapp 30 Sitzungstage bis Ende Januar 2018 geplant.

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