hi, Ich würde es so formulieren: Im Grundgesetz werden Männer und Frauen gleichbehandelt, außer in Art. 12a Absatz 1. Art. 12 Absatz 1 verpflichtet ausdrücklich NUR Männer zum Wehrdienst. Dies wird tatsächlich mittlerweile immer mehr kritisch betrachtet. Vor 75 Jahren als das Grundgesetz erlassen wurde, war diese Ungleichbehandlung das selbstverständlichste der Welt! Unser Stolpern über diese Vorschrift, zeigt eigentlich wie weit wir schon in unsere Befürwortung von Gleichberechtigung gekommen sind. Rein rechtlich ist Art. 12a GG NICHT verfassungswidrig, weil es ja selbst Teil der Verfassung ist. (Es kann zwar "verfassungswidriges Verfassungsrecht" - dies ist dann an Art. 79 GG zu prüfen - hier ist die Hürde aber sehr hoch und wurde bisher von den meisten Juristen verneint; was nicht heißt, dass man da auch anderer Meinung sein darf mit guten juristischen Argumenten). Interessant ist übrigens auch die Kehrseite dieser Ungleichbehandlung - so durften Frauen ganz lange nicht Teil der Bundeswehr sein. 1975 durften sie erstmal Teil der Bundeswehr werden, aber nur im Sanitätsdienst.1990 kam dann noch der Militärmusikdienst dazu - naja. Politisch kann man sich dafür einsetzen, diesen Artikel zu ändern - was wohl aber erst dann Sinn macht, wenn die Wehrpflicht überhaupt wieder aktiviert wird. Spannendes Thema, danke für den Hinweis!
Guten Abend, entweder die Frage zielt darauf ab, ehrlich interessiert mehr über den Hintergrund dieses Kanals zu erfahren oder es geht eher um die Glaubwürdigkeit. So oder so: dieser Kanal wird von keinem finanziert. (Das Wissen, das ich in diesem Video präsentiere kann man gerne in jedem juristischen Lehrbuch nachlesen - leider nichts open access verfügbar. Ein Standardwerk ist zum Bsp: "Grundrechte" von Friedhelm Hufen.) Viele Grüße!
PS: was aber open access ist: unser Grundgesetz: www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html (so wie alle anderen Gesetze, die man hier über diese offizielle Seite aufrufen kann...)
Gut erklärt, Danke.
...und vielen Dank für das Feedback!
Im Grundgesetz werden Männer und Frauen nicht gleich behandelt. Artikel 12a (1)
hi,
Ich würde es so formulieren: Im Grundgesetz werden Männer und Frauen gleichbehandelt, außer in Art. 12a Absatz 1.
Art. 12 Absatz 1 verpflichtet ausdrücklich NUR Männer zum Wehrdienst. Dies wird tatsächlich mittlerweile immer mehr kritisch betrachtet. Vor 75 Jahren als das Grundgesetz erlassen wurde, war diese Ungleichbehandlung das selbstverständlichste der Welt! Unser Stolpern über diese Vorschrift, zeigt eigentlich wie weit wir schon in unsere Befürwortung von Gleichberechtigung gekommen sind. Rein rechtlich ist Art. 12a GG NICHT verfassungswidrig, weil es ja selbst Teil der Verfassung ist. (Es kann zwar "verfassungswidriges Verfassungsrecht" - dies ist dann an Art. 79 GG zu prüfen - hier ist die Hürde aber sehr hoch und wurde bisher von den meisten Juristen verneint; was nicht heißt, dass man da auch anderer Meinung sein darf mit guten juristischen Argumenten). Interessant ist übrigens auch die Kehrseite dieser Ungleichbehandlung - so durften Frauen ganz lange nicht Teil der Bundeswehr sein. 1975 durften sie erstmal Teil der Bundeswehr werden, aber nur im Sanitätsdienst.1990 kam dann noch der Militärmusikdienst dazu - naja.
Politisch kann man sich dafür einsetzen, diesen Artikel zu ändern - was wohl aber erst dann Sinn macht, wenn die Wehrpflicht überhaupt wieder aktiviert wird.
Spannendes Thema, danke für den Hinweis!
wer finanziert euch?!
Guten Abend,
entweder die Frage zielt darauf ab, ehrlich interessiert mehr über den Hintergrund dieses Kanals zu erfahren oder es geht eher um die Glaubwürdigkeit. So oder so: dieser Kanal wird von keinem finanziert.
(Das Wissen, das ich in diesem Video präsentiere kann man gerne in jedem juristischen Lehrbuch nachlesen - leider nichts open access verfügbar. Ein Standardwerk ist zum Bsp: "Grundrechte" von Friedhelm Hufen.)
Viele Grüße!
PS: was aber open access ist: unser Grundgesetz: www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html (so wie alle anderen Gesetze, die man hier über diese offizielle Seite aufrufen kann...)