Frage zu Ihrer Aussage bezüglich des Mehrverpflegungsaufwands: Sie sagen: Wenn man von 07:00 (Abfahrt Zuhause) bis 21:15 (Ende Vorlesung Präsenz, dazwischen Vollzeit Arbeit) kann man NICHT die Mehrverpflegung ansetzen pauschal 14 € ? Weil Sie sagten, von 18-21:15 wird nur gerechnet....?
Gutes Video, jedoch mit einem groben Schnitzer: Wenn die FH keine erste Tätigkeitsstätte ist, können die 0,30€/km nicht verkehrmittelunabhängig geltend gemacht werden (§9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 u. 2). 0,30€ je Km sind demnach nur möglich, wenn das eigene Autos genutzt wurde. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel müssen immer die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, hierdurch kann der vermeintliche Vorteil auch schnell zum Nachteil werden.
Kann man auch Internetkosten angeben, da das Internet ja zwingend für Onlinevorlesungen benötigt wird? Wenn man am Samstag über 8 Stunden in der Bibliothek sitzt, da man Bachelorarbeit schreibt oder Recherchiert, kann man dann auch die Verpflegungskosten ansetzen?
Wenn ich mich mit einer Mitstudierenden zum Lernen treffe, die in einem höheren Semester ist und auch ein anderes Modul bearbeitet, wir aber trotzdem zusammen lernen um uns zu motivieren. Geht das dann auch?
Ein sehr informatives Video, insbesondere der Anspruch auf die Verpflegungspauschale war mir neu. Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! :)
Vielen Dank… ein sehr hilfreiches Video… die genauere Beispiele die ich lange gesucht habe… Thumbs up 👍🏻
Vielen Dank für das Video. Alle Fragen die ich hatte, sind sofort beantwortet worden :)
Wow, sehr hilfreich! Daran können sich andere Einrichtungen ein Beispiel nehmen.
Kann man von den Studiengebühren alles oder nur einen Teil absetzen? Sprich bekomme ich ca 4.000€ dadurch zurück p. a. ?
Frage zu Ihrer Aussage bezüglich des Mehrverpflegungsaufwands: Sie sagen: Wenn man von 07:00 (Abfahrt Zuhause) bis 21:15 (Ende Vorlesung Präsenz, dazwischen Vollzeit Arbeit) kann man NICHT die Mehrverpflegung ansetzen pauschal 14 € ? Weil Sie sagten, von 18-21:15 wird nur gerechnet....?
Herr Christoph Juhn, was ist wenn ich ein berufsbegleitende Studium (parallel mit der Ausbildung) habe? Setzen wir die Aufwendungen auch als WK ab?
Das würde mich auch interessieren!
Ja richtig
3:20, sind Werbungskosten.
Gutes Video, jedoch mit einem groben Schnitzer: Wenn die FH keine erste Tätigkeitsstätte ist, können die 0,30€/km nicht verkehrmittelunabhängig geltend gemacht werden (§9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 u. 2). 0,30€ je Km sind demnach nur möglich, wenn das eigene Autos genutzt wurde. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel müssen immer die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, hierdurch kann der vermeintliche Vorteil auch schnell zum Nachteil werden.
super! danke- klasse erklärt!
Kann man auch Internetkosten angeben, da das Internet ja zwingend für Onlinevorlesungen benötigt wird?
Wenn man am Samstag über 8 Stunden in der Bibliothek sitzt, da man Bachelorarbeit schreibt oder Recherchiert, kann man dann auch die Verpflegungskosten ansetzen?
Danke!
Wenn ich mich mit einer Mitstudierenden zum Lernen treffe, die in einem höheren Semester ist und auch ein anderes Modul bearbeitet, wir aber trotzdem zusammen lernen um uns zu motivieren. Geht das dann auch?