Selten..ach was sag ich...einer der besten Videos hier bei YT, wo jemand (er) etwas für einen in Sachen Finanzmarkt-Thematiken so gut erklärt, so dass dieser es bestens auf sein eigenes Angebot von Bezugsrecht verwenden kann!!!
Ich bin Lehrerin und unterrichte dieses Thema ebenfalls. Für die Schülerinnen und Schüler gar nicht so einfach zu verstehen. Ihre Videos gebe ich als Empfehlung, wenn jemand das Ganze noch einmal und noch einmal erklärt haben möchte. Große Klasse!!!
Wenn die Bezugsrechte verkauft werden und dabei der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird, dann wird der Nettobetrag nach der Besteuerung dem Girokonto gutgeschrieben, sodass per Saldo ein Verlust entsteht. 6:41. Das werde ich ergänzen, damit ein realitätsnahes Bild entsteht. Gutes Video.
Hallo und vielen Dank für die Ergänzung. Das ist natürlich korrekt. In meinem Video bleiben Steuern und auch Gebühren unberücksichtigt. Das liegt daran, dass die Aufgaben zu dem Thema im Abitur und der Prüfung für Bankkaufleute ebenso aufgebaut sind. Für die Praxis ist der Hinweis aber selbstverständlich richtig und wichtig.
Endlich mal eine Eklärung mit Zahlen, die so wirklich vorkommen könnten. Viele erklären sowas immer eher abstrakt und vergessen, dass das für Neulinge nicht so einfach nachvollziehbar ist.
Ganz schön kompliziert 😬7C Solarparken AG Inhaber-Bezugsrechte * Bezugpreis 4,55€ Verhältniss 44:1 - Kurs 24.82.2 5,26€ 700st. im Bestand. gekauft bei 3,95€ ich denke mal das Solar eine Zukunft hat werde ich das Bezugsrecht umsetzen.🤔
Sehr gutes Video, finde ich super zusammengefasst und erklärt. Ich würde nur eventuell noch einen Dividendennachteil ins Beispiel und in die Berechnung beim Wert des Bezugsrechts aufnehmen - ist meistens in Prüfungsaufgaben noch enthalten.
Gutes Video ! Hat mir beim lernen sehr weitergeholfen. Lerne zurzeit für meine Abschlussprüfung als Bankkaufmann ( die in 7 Tagen ist ) Wie sieht diese ganze Rechnung aus, wenn es pro Aktie eine Dividende gibt und die jungen Aktien nur teilweise dividendenberechtigt sind ?
Hallo und vielen Dank für das Feedback. Wenn die jungen Aktien nur zum Teil dividendenberechtigt sind, ist das ein sogenannter Dividendennachteil. Dieser mindert den Wert den Bezugsrechts. Dafür einfach auf dem Bruchstrich Kurs(alt) - Kurs(neu) - Dividendennachteil rechnen. Wenn die jungen Aktien beispielsweise erst ab Oktober dividendenberechtigt sind (und das Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist) dann rechnen wir für den Dividendennachteil Dividende geteilt durch 12 mal 9. Weil den jungen Aktien im Vergleich zu den alten 9 Monate Dividende fehlen (die Monate Januar bis September).
Top Erklärung!! Vielen Dank, besser hätte man es nicht erklärt bekommen können ✌🏾 Mal ne ganz doofe Frage in der Hoffnung hier ne Antwort zu bekommen: Aktuell, weshalb ich das hier gesucht habe, wird mir ein Bezugsrecht mit 15:1 bei 205st angeboten. Der Verkauf des Bezugsrechts ist schriftlich nicht vorgesehen. Nun hab ich die Aktie ein paar mal bei günstigen Kursen aufgestockt, und liege aktuell bei 6,60€. Soweit ich die Thematik jetz verstehe…Ich kann die BR nicht verkaufen und verschlechtere meinen aktuellen Kurs um 1,80€ pro Stück, allerdings bei zusätzlicher Einlage bzw Kapitalerhöhung. Das Stimmrecht ist mir dabei aber egal, und einen Vorteil (außer meiner Kapitalerhöhung bzw. Stimmrechtsbeibehaltung) habe ich dadurch augenscheinlich nicht..daher tendiere ich momentan dazu, die BR verfallen zu lassen…liege damit ungefähr richtig, oder hab ich es noch nicht richtig verstanden? 😅 Außerdem bitte eine Zusatzfrage: Dem betreffenden Unternehmen müsste ja klar sein, dass Aktionäre welche einen deutlich besseren Kurs haben, das Angebot nicht attraktiv genug ist…insofern versprechen sie ja durch das anbieten des BR bzw der Kapitalerhöhung zu schlechterem Kurs inoffiziell, dass der Kurs künftig luftig über dem ausgegebenen Kurs liegen wird, weil ansonsten ja niemand seine Kohle weiterhin investieren würde. Oder geht es denen da rein um das sammeln neuen Kapitals und ich bin in meiner Situation besser beraten, das BR verfallen zu lassen, und bei entsprechendem Kursanstieg zu verkaufen? Oder…hab ich es wirklich noch nicht richtig verstanden? 😂 Vielen lieben Dank!
Tolles Video! In der Angabe steht der neue Kurs beträgt 7,2EUR - die Rechnung zeigt der Kurs der neuen Aktie beträgt 13,45 EUR. Wie ist das zu verstehen?
7,20€ ist der Kurs der neuen (jungen) Aktien, die herausgegeben werden. 13,45€ ist der rechnerische Mischkurs als alten und jungen Aktien, der sich nach der Kapitalerhöhung ergibt.
Kurze Frage. Bei Punkt 2, er verkauft doch seine Aktien bzw tauscht die für BR ein, wieso addieren wir denn am Ende Ann noch die 866 dazu? Hat er diese nicht vorher eingetauscht um die 865 BR zu bekommen ? Das er 173 Aktien erwirbt ist mir klar, aber dachte man braucht dafür erst die 866. auch wenn’s sogesehen wenig Sinn macht 👀😭
Hi, erstmal vielen Dank für deine tolle Erklärung. Eine Frage zum Stimmrechtsverlust: Sagen wir ich habe 5% Anteil an einem Unternehmen in Form von Aktien. Wenn das Unternehmen nun mehr Aktien emittiert, also sagen wir 2% des Unternehmens, dann habe ich doch nach wie vor 5% Anteil am Unternehmen? Oder geht es um das Stimmrecht unter Aktionären? Vielen Dank vorab!
5% am Unternehmen bedeutet 5% am Grundkapital. Wenn das Grundkapital erhöht wird, die eigenen Anteile aber nicht, sind es danach keine 5% mehr. Um die Anteile am Unternehmen verhältnismäßig gleich groß bleiben zu lassen, muss der Aktionär an der Kapitalerhöhung teilnehmen.
Hallo, ich glaube Ihnen ist ein kleiner Fehler unterlaufen in der Bezugsrecht-Fomel. Sie schreiben: Wert des Bezugsrechts = (KursAlt - KursNeu) / (Bezugsverhältnis +1). Allerdings wird nicht KursAlt - KursNeu gerechnet, sondern KursAlt - Bezugspreis der neuen Aktien. Der Bezugspreis der neuen Aktien (7,20 Euro) ist ja nicht gleich der neue Aktienkurs 13,45 Euro. Oder habe ich etwa was falsch verstanden? :) Würde mich über eine Antwort freuen!
Hallo und vielen Dank für die Nachricht. Meine Bezeichnung KursNeu in meiner Formel kann durchaus zur Verwirrung führen. Wenn wir in Fachbücher schauen, finden sich oft unterschiedliche Bezeichnungen. KursNeu, wie bei mir, ist genauso zu finden wie z.B. KursJung. Du hast jedenfalls völlig recht, es ist der Bezugspreis der neuen (jungen) Aktien gemeint und nicht der neue Mischkurs (oder auch Durchschnittskurs) nach der Kapitalerhöhung. Ich rechne in dem Video auch mit den korrekten 7,20€. Also alles genau richtig verstanden.
Wie rechne ich denn ohne gegebenes Grundkapital? Gegeben sind Börsenkurs, Emissionspreis, Aktienanzahl vor Kapitalerhöhung, Nennwert und Emissionsvolumen..
Hallo Kerstin, wenn wir die Aktienanzahl und den Nennwert gegeben haben, können wir uns das Grundkapital erschließen. Dieses ergibt sich aus Anzahl der Aktien mal dem Nennwert. Also Anzahl alter Aktien mal Nennwert ergibt das alte Grundkapital, die Anzahl der neuen (jungen) Aktien mal den Nennwert ergibt die Kapitalerhöhung. So kann dann wie im Video der Rest ausgerechnet werden.
Vorab erst mal ein gutes Video. Vielen Dank dafür! :) Eine Frage hab ich zum Schluss. Wenn ich aufgrund der Abrundung ein Bezugsrecht weniger als vorher habe also 865 statt 866 und dann später die BR zusammenzähle also die alten bisherigen und die neuen.. sind es dann nicht 865 + 173 und nicht 866 + 173 und somit 1038 statt 1039?
Hallo Elisabeth, vielen Dank für das Lob. Ich runde nicht die Bezugsrechte ab, sondern die Aktien. Der Aktionär hat vorher 866 Aktien im Depot und kauft 173 neue Aktien dazu. Also 866 Aktien vorher + 173 neue Aktien = 1039 Aktien nachher. Bezugsrechte hat er 866 bekommen. Für die 173 Aktien werden 865 Bezugsrechte eingelöst und 1 Bezugsrecht verkauft, also insgesamt 866 Bezugsrechte.
Hallo, vielen Dank erstmal für die sehr verständliche Erklärung. Eine Frage hätte ich: wie werden die ausgeübten Bezugsrechte nachher steuerlich behandelt? Also konkreter: wenn ich am Ende die gesamte 1039 Aktien zu - zum Beispiel dem gerade aktuellen Kurs - 13,45€ verkaufe, werden die Verluste aus den Altaktien (ca. -1080€) gegen die Gewinne aus den Jungaktien (ca. +1080€) gegen gerechnet?
Hallo Abdul. Grundsätzlich unterliegen Verkäufe von Bezugsrechten der Abgeltungssteuer. Bezüglich der Verrechnung ist es aber so, dass Gewinne und Verluste mit Bezugsrechten steuerlich den allgemeinen Verrechnungstopf betreffen und somit Aktienverluste nicht mit Gewinnen aus dem Bezugsrechtshandel verrechnet werden können.
@@EconomicsTeacher Danke! Das wird leider selten so klar formuliert:) Wird dann für die Abgeltungssteuer der Gewinn (13,45€-7,20€)x173, also ca.1080€ zugrunde gelegt? Ich nehme an, dass auch die Gewinne beim zugekauften BZR den allgemeinen Verrechnungstopf betreffen, richtig? Dann kann man da versuchen, Steuer über Freistellungsauftrag zu sparen… Sorry für die Anfängerfragen:)
@@abdul_rahmanzada Kein Problem, dafür bin ich ja hier. Richtig, Verluste werden in die jeweiligen Steuerverrechnungstöpfe gebucht und Gewinne können mit dem Freistellungsauftrag verrechnet werden. Gewinne und Verluste mit zugekauften Bezugsrechten betreffen den allgemeinen Topf, daher können Verluste damit uneingeschränkt mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Schau auch nochmal in meine Antwort oben, ich habe versehentlich einmal die Begriffe Gewinne und Verluste vertauscht (ist jetzt angepasst). Dass zu den steuerlichen Gegebenheiten selten klare Aussagen getroffen werden, liegt auch daran, dass sich der Bundesfinanzhof regelmäßig mit den Depotbanken streitet, da diese unterschiedliche Meinung dazu haben. Das trifft auch auf deine Frage zu, denn es kommt auch darauf an, ob die Altaktien vor oder nach 2009 gekauft wurden. Börse-online hat dazu mal einen Interessanten Artikel geschrieben, der ein bisschen Licht ins dunkle bringt: www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/steuern-bei-kapitalerhoehungen-was-anleger-wissen-muessen-1002348864
@@EconomicsTeacher Ehrlich gesagt, dein gut verständliches Video und deine Erklärungen haben mir viel mehr gebracht, als meine tagelange Recherche im Internet😂 🙏 Vielen Dank nochmal
Hey, erstmal danke für das Video. Ich hätte da noch eine Frage und zwar stellen wir uns vor ich hatte davor noch garkeine Aktie von dem Unternehmen in deinem Beispiel. Ist es dann möglich junge Aktien (in dem Fall für 7,20€) zu kaufen wenn ich zusätzlich Bezugsrechte kaufe? Also in dem Fall 100 Bezugsrechte kaufe um mir das Recht zu sichern 100 "junge" Aktien zu kaufen? Weil das wäre ja in Summe billiger (1,25+7,20=8,45€*100Stk= 845€) als wenn ich normal über die Börse 100Stk für 13,45€ = 1345€ erwerbe. Dementsprechend ist doch in dieser Phase der Kapitalerhöhung unattraktiv für neue Investoren "normal" über die Börse den Kurs zu handeln? Wo liegt mein Denkfehler bzw geht das überhaupt so einfach? Mir ist natürlich bewusst dass in der Realität die Preise nicht fix sind und schwanken aber nehmen wir mal an sie sind es für eine kurze Zeit Hoffe du kannst mir helfen Danke und LG Max!
Hallo Max. In der Praxis wird solch ein Handel mit Bezugsrechten tatsächlich eher selten organisiert. In der Theorie hast du recht, wobei bei hoher Nachfrage Preise für die Bezugsrechte auch sehr stark steigen können. Grundsätzlich gilt: Wer während der Bezugsphase von neuen (jungen) Aktien Bezugsrechte besitzt, kann diese auch zum angebotenen Preis kaufen.
@@EconomicsTeacher Hallo Florian, danke für deine Antwort. Ich habe nochmals versucht das ganze rechnerisch zu lösen und habe einen Punkt nicht bedacht, wäre cool wenn du darauf nochmal einen Blick werfen könntest und dies ggf. bestätigen kannst. Bei deinem Beispiel war ja das Verhältnis 5:1 heißt ich brauche ja 500 Bezugsrecht (und nicht 100 wie im Kommentar davor!) zum Preis von 1,25€ (gleich 625€) für 100 junge Aktien plus 100Stk*7,20€ macht in Summe 1345€, welches der gleiche Wert ist wie 100Stk "normal" über die Börse zum Kurs 13,45€ zu kaufen. Heißt unter der Annahme, dass Preise und Nachfrage konstant sind (welches praktisch, wie bereits erwähnt natürlich nicht gegeben ist) stellt sich hier meiner Meinung ein Gleichgewicht ein, da ansonsten ja ein klarer Fall von Arbitrage möglich. (Junge Aktien plus Bezugsrecht kaufen für 8,45€ pro Stk und danach sofort über den Börsen Kurs von 13,45€ verkaufen macht 5€ riskofreier Gewinn für meine Tasche. Wäre dir dankbar wenn du mal kurz drüberschauen könntest, ob das ganze stimmt und auch Sinn ergibt von der Argumentation her. Danke im Voraus Max
@@maxp.2946 Bezogen auf das konkrete Zahlenbeispiel ist dein zweiter Kommentar richtig: Bei einem Bezugsverhältnis von 5:1 brauche ich 5 Bezugsrechte für eine Aktie. Daher gleicht sich der Kostenpunkt für alte und junge Aktien bis zum neuen Börsenkurs nach den rein rechnerischen Werten genau aus und es ist kein gesicherter Gewinn möglich. Ganz im Gegenteil, eines beachte ich in meinem Theorie-Video gar nicht: Gebühren. Für die Abwicklung von Käufen und Verkäufen werden immer auch Gebühren fällig, die mögliche Gewinne weiter drücken, beziehungsweise bei den rechnerischen Werten auf jeden Fall zu einem Verlust führen (außer für die ausführende Bank).
@@EconomicsTeacher Perfekt vielen Dank, ich war im ersten Moment nur etwas stutzig, weil ja sonst jeder so an der Börse agieren würde. Genau evtl. zzgl. Steuerabzüge sofern der Freibetrag bei den Kapitalertragssteuern bereits erschöpft/wahrgenommen wurde. Das solls von mir gewesen sein, abschließend kann ich nur deinen Schüler/innen gratulieren so ein Lehrer zu haben der sich die Mühe macht bestimmt Lerninhalte zu veröffentlichen, um sie dann nochmals in Ruhe und so oft wie man will anzuschauen! Weiter so und alles Gute.
Aber was genau bringen die Bezugsrechte wenn man auch ohne diese Aktien zum Nennwert kaufen könnte. Man ist ja im Grunde nur gezwungen mehr Geld zu zahlen um sein Stimmanteil zu behalten. Könnte der Aktionär nicht auch einfach die BR verkaufen und anschließend neue Aktien zum Aktienpreis kaufen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen LG Peter
Hallo Peter, die neuen (jungen) Aktien lassen sich nicht zum Nennwert kaufen. In meinem Beispiel besteht die Möglichkeit vor der Kapitalerhöhung Aktien des Unternehmens für 14,70€ zu kaufen. Nach der Kapitalerhöhung kosten die Aktien (rechnerisch) 13,45€ (wobei der Preis in der Realität schwanken könnte). Während der Phase der Kapitalerhöhung können die jungen Aktien für 7,20€ gekauft werden, benötigt wird dafür aber ein Bezugsrecht (das wiederum Geld wert ist bzw. kostet). Um konkret auf die Frage zu antworten: Ja, Altaktionäre können sich auch dafür entscheiden, die Bezugsrechte einfach zu verkaufen und über den Markt die Aktien nach der Kapitalerhöhung kaufen. Zu bedenken dabei ist folgendes: Der Einfachheit halber lasse ich hier zum Einen die Gebühren weg und zum Anderen verwende die rechnerischen Werte, die sich aber (zum Beispiel durch Angebot und Nachfrage) im Laufe der Zeit ändern können. Da kann es schon Sinn ergeben bereits während der Kapitalerhöhung über die Bezugsrechte die Aktien zu beziehen.
@@EconomicsTeacher super danke für die Antwort!!! Dazu noch eine ergänzende Frage: Was ich noch nicht 100% nachvollziehen kann: Was genau bringt einem das Bezugsrecht für neue Aktien wenn man diese später sowieso nochmal zum vollen Preis (7,2€)kaufen muss. Man könnte ja auch wie in der ersten Frage genannt, alle Bezugsrechte verkaufen und anschließend nochmal die jungen Aktien für 7,2€ nur ohne Bezugsrecht kaufen. Oder hat das Bezugsrecht einen Einfluss auf den Aktienwert. Sorry für die ständigen Fragen. Es ist nur ein sehr interessantes Thema und Sie sind der einzige, der es halbwegs verständlich erklärt... Vielleicht können Sie mir hierbei nochmal weiterhelfen. Ansonsten ist es aber auch kein Problem. Vielen Dank schonmal für die erste Antwort!!!😊
@@Jani329r Gar kein Problem, dafür bin ich ja hier unterwegs. Die neuen (jungen) Aktien können nur während des Verlaufs der Kapitalerhöhung gekauft werden (meist ein Zeitraum von ca. 2 Wochen). In diesem Zeitraum können Personen also eine dieser jungen Aktien zum Preis von 7,20€ kaufen, müssen dann aber auch 5 Bezugsrechte (zum Preis von 5 x 1,25€) dafür haben. Nach der Kapitalerhöhung kosten die Aktien (rechnerisch) 13,45€. Dann bekommt niemand mehr Aktien zum Preis von 7,20€.
Hallo zusammen! Ich suche verzweifelt Hilfe bei einer Frage die mich beschäftigt : Vonovia hat eine Kapitalerhöhung vor und somit bekommen Altaktionäre die Möglichkeit junge Aktien zum Bezugspreis zu erwerben. Das Verhältnis ist hier 20:7.. Ich kannte bis dato z.b 4:1. Wenn man nun 19 hat und nicht 20, kann man dann 6 junge Aktien erwerben oder ist man gar nicht berechtigt? Ich hätte jetzt gedacht bei 19 altaktien habe ich 19 Bezugsrechte und bekomme dafür 6,xx junge Aktien. Ich würde mich freuen, wenn jemand mich korrigieren oder bestätigen könnte.. Vielen Dank im voraus! LG Andre
Nein also du bekommst für (7 geteilt durch 20) mal (deine Aktienanzahl) = du bekommst 6 Aktien zum Bezugspreis angeboten á 40€ das Stück da keine kommazahl berücksichtigt wird. Im besten fall nochmal die Bank fragen Lg
Das heißt das bei einen Verhältnis 16/1 und es sind nur 9Aktien im Depot ich 9 Bezugsrechte habe und somit ich keine neue Aktie bekomme. Werden dann die BZR dann verkauft. .? Kann mir da jemand weiterhelfen
Ja, die Bezugsrechte werden, wenn der Aktionär nichts veranlasst, automatisch bestens verkauft. Der Aktionär kann in dem Beispiel aber auch sieben Bezugsrechte kaufen und dann mit 16 insgesamt eine junge Aktie beziehen.
@@EconomicsTeacher ok wie funktioniert das habe von meinem Broker ein Formular bekommen ich habe ein bezugs Verhältnis von 16/1; trennverhältniss 1/1 bezugspreis 22. Unten steht dann Beauftrage sie ..... Bezugsrechte .... Stück des Wertpapiere beziehen . Aktueller Kurs.29 . Was muss ich da eintragen wenn ich zB 16 Altaktien / 1 neue eintauschen möchte. Was kostet mich dann das . 1 neue warscheinlich 22€ und die fehlende bezugsrechte wo bekomme ich den Preis her. Zusätzlich steht da ich wünsche einen Übergezug. Heißt das das ich dann für 22 noch weiter kaufen kann und wenn wieviel. Sorry ich habe erst seit einem 1/2 Jahr mit Aktien angefangen in wühlen mich gerade rein.
Das kommt auf den konkreten Broker an. Vermutlich werden für den Auftrag verschiedene Gebühren anfallen. Dafür am besten den Broker direkt ansprechen oder eine*n Finanzberater*in.
Hi, sehr interessante Videos. Kannst Du mal ein Video von der Kapitalerhöhung bei der Lufthansa machen, als der Staat letztes Jahr eingestiegen ist? Grüße und schönes Wochenende.😃
Hey. Ja, sicherlich eine schöne Idee das Lufthanse Beispiel für ein konkretes Praxis Video zu nutzen. Wobei da von der Theorie her nicht viel anderes passiert ist, als in meinem Video gezeigt.
@@EconomicsTeacher Hi. Ist halt als Kleinanleger schwer zu begreifen, warum der Staat bei der Kapitalerhöhung zu 2,20 Aktien bekommt und jetzt vor kurzem zu knapp 10 Euro abgeladen hat. Bei TUI wurde auch tief in die Trickkiste gegriffen. LG und einen schönen Sonntag.
Ja das stimmt. Darauf müsste ich dann den Schwerpunkt bei einem Video legen. Ich überlege mir das mal, danke für den Tipp. Wünsche auch einen schönen Sonntag.
Kann ein Unternehmen, solange es "quasi" 75 % aller Unternehmensanteile hält, unendlich oft die Kapitalerhöhung durchführen bzw. hat dies, anstatt der Nachrteile für die Aktionäre, auch Nachteile für das Unternehmen?
Theoretisch kann ein Unternehmen häufiger einer Kapitalerhöhung durchführen, ja. Dabei ist aber zu beachten, dass das Kapital irgendwo her kommen muss. Es werden in diesem Beispiel neue "junge" Aktien geschaffen, die dann verkauft werden. Dafür muss es aber Käufer geben. Wenn nach der beispielsweise zehnten Kapitalerhöhung niemand mehr neue junge Aktien kaufen möchte, fließt auch kein neues Geld in das Unternehmen. Im Gegenteil: Das Angebot übersteigt die Nachfrage, was zu einem Preisrückgang führt. Bei eine AG bedeutet das, dass der Kurs der Aktien sinkt.
Sind die Einheiten eigentlich richtig? Ich würde behaupten, die 2.325 und 2.790 sind Mrd. und nicht Mio. In der Rechnung wieder 2325 Million... was dann wieder richtig sein sollte...
Kurz zusammengefasst, Kursmanipulation wie etwa mit den Aktien-Split!!! Ich glaube, das Gegenteil von Ausgabe neuer Aktien ist das Aktien-Rückkaufprogramm!!!
Du verdienst auf jeden Fall viel mehr Aufmerksamkeit, beeindruckende Erklärung.
Du erklärst das 100 mal besser als Berufsschullehrer und Ausbilder. Vielen Dank 🙏
Selten..ach was sag ich...einer der besten Videos hier bei YT, wo jemand (er) etwas für einen in Sachen Finanzmarkt-Thematiken so gut erklärt, so dass dieser es bestens auf sein eigenes Angebot von Bezugsrecht verwenden kann!!!
Ich bin Lehrerin und unterrichte dieses Thema ebenfalls. Für die Schülerinnen und Schüler gar nicht so einfach zu verstehen. Ihre Videos gebe ich als Empfehlung, wenn jemand das Ganze noch einmal und noch einmal erklärt haben möchte. Große Klasse!!!
Vielen Dank für das Lob!
Danke, hast meine BWL Klausur gerettet!!
danke! eine WIRKLICH gute erklärung, um was es bei diesem thema geht. hat mir sehr geholfen!
Top Video!
Vielen Dank.
Das ist das erste gut nachvollziehbare Video zu diesem Thema, das ich gefunden habe. Vielen Dank
Vielen Dank. Sie haben viel dabei geholfen, bei der Kapitalerhöhung der TUI zu entscheiden.
super video! morgen klausur und du erklärst es sehr anschaulich, dass ich nervlich nicht zu sehr am ende bin, danke dir !
Super, so habe ich das jetzt verstanden, klasse!!! 👍🙏
Vielen Dank für das aufschlussreiche und sehr gut erklärte Video.
Danke!!
Wirklich sehr gut erklärt!
Sehr gut erklärt danke
Super verständliche Erklärung 👍🏼
Echt klasse erklärt ! Vielen Dank für deinen Beitrag !
Super Video, vielen Dank!
super erklärt! Bitte mach weiter so!
Wenn die Bezugsrechte verkauft werden und dabei der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird, dann wird der Nettobetrag nach der Besteuerung dem Girokonto gutgeschrieben, sodass per Saldo ein Verlust entsteht. 6:41. Das werde ich ergänzen, damit ein realitätsnahes Bild entsteht. Gutes Video.
Hallo und vielen Dank für die Ergänzung. Das ist natürlich korrekt. In meinem Video bleiben Steuern und auch Gebühren unberücksichtigt. Das liegt daran, dass die Aufgaben zu dem Thema im Abitur und der Prüfung für Bankkaufleute ebenso aufgebaut sind. Für die Praxis ist der Hinweis aber selbstverständlich richtig und wichtig.
Super hilfreiches Video, vielen Dank
Danke für die Erklärung, sehr gutes Video. :)
Vielen Dank, top Kerl 👍
wunderbar erklärt!
Endlich mal eine Eklärung mit Zahlen, die so wirklich vorkommen könnten. Viele erklären sowas immer eher abstrakt und vergessen, dass das für Neulinge nicht so einfach nachvollziehbar ist.
Sehr gute Erklärung, wirklich hilfreich
Danke, ein sehr guter Beitrag.
Sehr gut erklärt
Klausur gerettet danke!❤
Ganz schön kompliziert 😬7C Solarparken AG Inhaber-Bezugsrechte * Bezugpreis 4,55€ Verhältniss 44:1 - Kurs 24.82.2 5,26€ 700st. im Bestand. gekauft bei 3,95€ ich denke mal das Solar eine Zukunft hat werde ich das Bezugsrecht umsetzen.🤔
super danke dir!
👏🏼👏🏼👏🏼👏🏼 Bombeee 👍🏼
Sehr gut erklärt👍
Super Video 😊
Top erklärt!
Vielen Dank
richtig gut geklärt
GOAT Content schade dass ich den Kanal jetzt erst gefunden hab
Sehr gutes Video, finde ich super zusammengefasst und erklärt. Ich würde nur eventuell noch einen Dividendennachteil ins Beispiel und in die Berechnung beim Wert des Bezugsrechts aufnehmen - ist meistens in Prüfungsaufgaben noch enthalten.
Ja stimmt, danke für den Hinweis.
thank you, it was very clear! :)
Danke danke dankkkkeeeeeeee🎉
danke
Gutes Video ! Hat mir beim lernen sehr weitergeholfen.
Lerne zurzeit für meine Abschlussprüfung als Bankkaufmann ( die in 7 Tagen ist )
Wie sieht diese ganze Rechnung aus, wenn es pro Aktie eine Dividende gibt und die jungen Aktien nur teilweise
dividendenberechtigt sind ?
Hallo und vielen Dank für das Feedback.
Wenn die jungen Aktien nur zum Teil dividendenberechtigt sind, ist das ein sogenannter Dividendennachteil. Dieser mindert den Wert den Bezugsrechts. Dafür einfach auf dem Bruchstrich Kurs(alt) - Kurs(neu) - Dividendennachteil rechnen. Wenn die jungen Aktien beispielsweise erst ab Oktober dividendenberechtigt sind (und das Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist) dann rechnen wir für den Dividendennachteil Dividende geteilt durch 12 mal 9. Weil den jungen Aktien im Vergleich zu den alten 9 Monate Dividende fehlen (die Monate Januar bis September).
@@EconomicsTeacher Ok alles klar. Ich glaube ich habe es soweit verstanden und werde es in meinen Lernplan so mit übernehmen.
Top Erklärung!! Vielen Dank, besser hätte man es nicht erklärt bekommen können ✌🏾
Mal ne ganz doofe Frage in der Hoffnung hier ne Antwort zu bekommen:
Aktuell, weshalb ich das hier gesucht habe, wird mir ein Bezugsrecht mit 15:1 bei 205st angeboten. Der Verkauf des Bezugsrechts ist schriftlich nicht vorgesehen.
Nun hab ich die Aktie ein paar mal bei günstigen Kursen aufgestockt, und liege aktuell bei 6,60€.
Soweit ich die Thematik jetz verstehe…Ich kann die BR nicht verkaufen und verschlechtere meinen aktuellen Kurs um 1,80€ pro Stück, allerdings bei zusätzlicher Einlage bzw Kapitalerhöhung. Das Stimmrecht ist mir dabei aber egal, und einen Vorteil (außer meiner Kapitalerhöhung bzw. Stimmrechtsbeibehaltung) habe ich dadurch augenscheinlich nicht..daher tendiere ich momentan dazu, die BR verfallen zu lassen…liege damit ungefähr richtig, oder hab ich es noch nicht richtig verstanden? 😅
Außerdem bitte eine Zusatzfrage:
Dem betreffenden Unternehmen müsste ja klar sein, dass Aktionäre welche einen deutlich besseren Kurs haben, das Angebot nicht attraktiv genug ist…insofern versprechen sie ja durch das anbieten des BR bzw der Kapitalerhöhung zu schlechterem Kurs inoffiziell, dass der Kurs künftig luftig über dem ausgegebenen Kurs liegen wird, weil ansonsten ja niemand seine Kohle weiterhin investieren würde.
Oder geht es denen da rein um das sammeln neuen Kapitals und ich bin in meiner Situation besser beraten, das BR verfallen zu lassen, und bei entsprechendem Kursanstieg zu verkaufen?
Oder…hab ich es wirklich noch nicht richtig verstanden? 😂
Vielen lieben Dank!
Danke für das Video
Konntest du mal ein Video machen wie sich die Bilanz Positionen anderen bei ein Kapitalerhöhungen
Danke 🙏
Das gibt es schon: ruclips.net/video/wG2fMvo4IPs/видео.html
Ich weiß nicht, wie ich danken soll 🙏🏼🙏🏼🙏🏼
Tolles Video! In der Angabe steht der neue Kurs beträgt 7,2EUR - die Rechnung zeigt der Kurs der neuen Aktie beträgt 13,45 EUR. Wie ist das zu verstehen?
7,20€ ist der Kurs der neuen (jungen) Aktien, die herausgegeben werden. 13,45€ ist der rechnerische Mischkurs als alten und jungen Aktien, der sich nach der Kapitalerhöhung ergibt.
Kurze Frage. Bei Punkt 2, er verkauft doch seine Aktien bzw tauscht die für BR ein, wieso addieren wir denn am Ende Ann noch die 866 dazu? Hat er diese nicht vorher eingetauscht um die 865 BR zu bekommen ? Das er 173 Aktien erwirbt ist mir klar, aber dachte man braucht dafür erst die 866. auch wenn’s sogesehen wenig Sinn macht 👀😭
Hi,
erstmal vielen Dank für deine tolle Erklärung.
Eine Frage zum Stimmrechtsverlust:
Sagen wir ich habe 5% Anteil an einem Unternehmen in Form von Aktien. Wenn das Unternehmen nun mehr Aktien emittiert, also sagen wir 2% des Unternehmens, dann habe ich doch nach wie vor 5% Anteil am Unternehmen?
Oder geht es um das Stimmrecht unter Aktionären?
Vielen Dank vorab!
5% am Unternehmen bedeutet 5% am Grundkapital. Wenn das Grundkapital erhöht wird, die eigenen Anteile aber nicht, sind es danach keine 5% mehr. Um die Anteile am Unternehmen verhältnismäßig gleich groß bleiben zu lassen, muss der Aktionär an der Kapitalerhöhung teilnehmen.
Hallo, ich glaube Ihnen ist ein kleiner Fehler unterlaufen in der Bezugsrecht-Fomel. Sie schreiben: Wert des Bezugsrechts = (KursAlt - KursNeu) / (Bezugsverhältnis +1). Allerdings wird nicht KursAlt - KursNeu gerechnet, sondern KursAlt - Bezugspreis der neuen Aktien. Der Bezugspreis der neuen Aktien (7,20 Euro) ist ja nicht gleich der neue Aktienkurs 13,45 Euro.
Oder habe ich etwa was falsch verstanden? :) Würde mich über eine Antwort freuen!
Hallo und vielen Dank für die Nachricht. Meine Bezeichnung KursNeu in meiner Formel kann durchaus zur Verwirrung führen. Wenn wir in Fachbücher schauen, finden sich oft unterschiedliche Bezeichnungen. KursNeu, wie bei mir, ist genauso zu finden wie z.B. KursJung. Du hast jedenfalls völlig recht, es ist der Bezugspreis der neuen (jungen) Aktien gemeint und nicht der neue Mischkurs (oder auch Durchschnittskurs) nach der Kapitalerhöhung. Ich rechne in dem Video auch mit den korrekten 7,20€. Also alles genau richtig verstanden.
Wie rechne ich denn ohne gegebenes Grundkapital? Gegeben sind Börsenkurs, Emissionspreis, Aktienanzahl vor Kapitalerhöhung, Nennwert und Emissionsvolumen..
Hallo Kerstin, wenn wir die Aktienanzahl und den Nennwert gegeben haben, können wir uns das Grundkapital erschließen. Dieses ergibt sich aus Anzahl der Aktien mal dem Nennwert. Also Anzahl alter Aktien mal Nennwert ergibt das alte Grundkapital, die Anzahl der neuen (jungen) Aktien mal den Nennwert ergibt die Kapitalerhöhung. So kann dann wie im Video der Rest ausgerechnet werden.
Vorab erst mal ein gutes Video. Vielen Dank dafür! :) Eine Frage hab ich zum Schluss. Wenn ich aufgrund der Abrundung ein Bezugsrecht weniger als vorher habe also 865 statt 866 und dann später die BR zusammenzähle also die alten bisherigen und die neuen.. sind es dann nicht 865 + 173 und nicht 866 + 173 und somit 1038 statt 1039?
Hallo Elisabeth, vielen Dank für das Lob. Ich runde nicht die Bezugsrechte ab, sondern die Aktien. Der Aktionär hat vorher 866 Aktien im Depot und kauft 173 neue Aktien dazu. Also 866 Aktien vorher + 173 neue Aktien = 1039 Aktien nachher.
Bezugsrechte hat er 866 bekommen. Für die 173 Aktien werden 865 Bezugsrechte eingelöst und 1 Bezugsrecht verkauft, also insgesamt 866 Bezugsrechte.
Hallo, vielen Dank erstmal für die sehr verständliche Erklärung. Eine Frage hätte ich: wie werden die ausgeübten Bezugsrechte nachher steuerlich behandelt? Also konkreter: wenn ich am Ende die gesamte 1039 Aktien zu - zum Beispiel dem gerade aktuellen Kurs - 13,45€ verkaufe, werden die Verluste aus den Altaktien (ca. -1080€) gegen die Gewinne aus den Jungaktien (ca. +1080€) gegen gerechnet?
Hallo Abdul. Grundsätzlich unterliegen Verkäufe von Bezugsrechten der Abgeltungssteuer. Bezüglich der Verrechnung ist es aber so, dass Gewinne und Verluste mit Bezugsrechten steuerlich den allgemeinen Verrechnungstopf betreffen und somit Aktienverluste nicht mit Gewinnen aus dem Bezugsrechtshandel verrechnet werden können.
@@EconomicsTeacher
Danke!
Das wird leider selten so klar formuliert:)
Wird dann für die Abgeltungssteuer der Gewinn
(13,45€-7,20€)x173, also ca.1080€ zugrunde gelegt?
Ich nehme an, dass auch die Gewinne beim zugekauften BZR den allgemeinen Verrechnungstopf betreffen, richtig?
Dann kann man da versuchen, Steuer über Freistellungsauftrag zu sparen…
Sorry für die Anfängerfragen:)
@@abdul_rahmanzada Kein Problem, dafür bin ich ja hier. Richtig, Verluste werden in die jeweiligen Steuerverrechnungstöpfe gebucht und Gewinne können mit dem Freistellungsauftrag verrechnet werden. Gewinne und Verluste mit zugekauften Bezugsrechten betreffen den allgemeinen Topf, daher können Verluste damit uneingeschränkt mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Schau auch nochmal in meine Antwort oben, ich habe versehentlich einmal die Begriffe Gewinne und Verluste vertauscht (ist jetzt angepasst).
Dass zu den steuerlichen Gegebenheiten selten klare Aussagen getroffen werden, liegt auch daran, dass sich der Bundesfinanzhof regelmäßig mit den Depotbanken streitet, da diese unterschiedliche Meinung dazu haben. Das trifft auch auf deine Frage zu, denn es kommt auch darauf an, ob die Altaktien vor oder nach 2009 gekauft wurden. Börse-online hat dazu mal einen Interessanten Artikel geschrieben, der ein bisschen Licht ins dunkle bringt: www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/steuern-bei-kapitalerhoehungen-was-anleger-wissen-muessen-1002348864
@@EconomicsTeacher
Ehrlich gesagt, dein gut verständliches Video und deine Erklärungen haben mir viel mehr gebracht, als meine tagelange Recherche im Internet😂 🙏
Vielen Dank nochmal
Hey, erstmal danke für das Video. Ich hätte da noch eine Frage und zwar stellen wir uns vor ich hatte davor noch garkeine Aktie von dem Unternehmen in deinem Beispiel. Ist es dann möglich junge Aktien (in dem Fall für 7,20€) zu kaufen wenn ich zusätzlich Bezugsrechte kaufe? Also in dem Fall 100 Bezugsrechte kaufe um mir das Recht zu sichern 100 "junge" Aktien zu kaufen? Weil das wäre ja in Summe billiger (1,25+7,20=8,45€*100Stk= 845€) als wenn ich normal über die Börse 100Stk für 13,45€ = 1345€ erwerbe. Dementsprechend ist doch in dieser Phase der Kapitalerhöhung unattraktiv für neue Investoren "normal" über die Börse den Kurs zu handeln?
Wo liegt mein Denkfehler bzw geht das überhaupt so einfach? Mir ist natürlich bewusst dass in der Realität die Preise nicht fix sind und schwanken aber nehmen wir mal an sie sind es für eine kurze Zeit
Hoffe du kannst mir helfen
Danke und LG Max!
Hallo Max. In der Praxis wird solch ein Handel mit Bezugsrechten tatsächlich eher selten organisiert. In der Theorie hast du recht, wobei bei hoher Nachfrage Preise für die Bezugsrechte auch sehr stark steigen können. Grundsätzlich gilt: Wer während der Bezugsphase von neuen (jungen) Aktien Bezugsrechte besitzt, kann diese auch zum angebotenen Preis kaufen.
@@EconomicsTeacher Hallo Florian, danke für deine Antwort. Ich habe nochmals versucht das ganze rechnerisch zu lösen und habe einen Punkt nicht bedacht, wäre cool wenn du darauf nochmal einen Blick werfen könntest und dies ggf. bestätigen kannst.
Bei deinem Beispiel war ja das Verhältnis 5:1 heißt ich brauche ja 500 Bezugsrecht (und nicht 100 wie im Kommentar davor!) zum Preis von 1,25€ (gleich 625€) für 100 junge Aktien plus 100Stk*7,20€ macht in Summe 1345€, welches der gleiche Wert ist wie 100Stk "normal" über die Börse zum Kurs 13,45€ zu kaufen. Heißt unter der Annahme, dass Preise und Nachfrage konstant sind (welches praktisch, wie bereits erwähnt natürlich nicht gegeben ist) stellt sich hier meiner Meinung ein Gleichgewicht ein, da ansonsten ja ein klarer Fall von Arbitrage möglich. (Junge Aktien plus Bezugsrecht kaufen für 8,45€ pro Stk und danach sofort über den Börsen Kurs von 13,45€ verkaufen macht 5€ riskofreier Gewinn für meine Tasche.
Wäre dir dankbar wenn du mal kurz drüberschauen könntest, ob das ganze stimmt und auch Sinn ergibt von der Argumentation her.
Danke im Voraus Max
@@maxp.2946 Bezogen auf das konkrete Zahlenbeispiel ist dein zweiter Kommentar richtig: Bei einem Bezugsverhältnis von 5:1 brauche ich 5 Bezugsrechte für eine Aktie. Daher gleicht sich der Kostenpunkt für alte und junge Aktien bis zum neuen Börsenkurs nach den rein rechnerischen Werten genau aus und es ist kein gesicherter Gewinn möglich. Ganz im Gegenteil, eines beachte ich in meinem Theorie-Video gar nicht: Gebühren. Für die Abwicklung von Käufen und Verkäufen werden immer auch Gebühren fällig, die mögliche Gewinne weiter drücken, beziehungsweise bei den rechnerischen Werten auf jeden Fall zu einem Verlust führen (außer für die ausführende Bank).
@@EconomicsTeacher Perfekt vielen Dank, ich war im ersten Moment nur etwas stutzig, weil ja sonst jeder so an der Börse agieren würde. Genau evtl. zzgl. Steuerabzüge sofern der Freibetrag bei den Kapitalertragssteuern bereits erschöpft/wahrgenommen wurde.
Das solls von mir gewesen sein, abschließend kann ich nur deinen Schüler/innen gratulieren so ein Lehrer zu haben der sich die Mühe macht bestimmt Lerninhalte zu veröffentlichen, um sie dann nochmals in Ruhe und so oft wie man will anzuschauen!
Weiter so und alles Gute.
Kann man mir einer eine Rechnung zum aktuellen Fall AMS Osram machen? ;-)
Aber was genau bringen die Bezugsrechte wenn man auch ohne diese Aktien zum Nennwert kaufen könnte. Man ist ja im Grunde nur gezwungen mehr Geld zu zahlen um sein Stimmanteil zu behalten.
Könnte der Aktionär nicht auch einfach die BR verkaufen und anschließend neue Aktien zum Aktienpreis kaufen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
LG
Peter
Hallo Peter,
die neuen (jungen) Aktien lassen sich nicht zum Nennwert kaufen. In meinem Beispiel besteht die Möglichkeit vor der Kapitalerhöhung Aktien des Unternehmens für 14,70€ zu kaufen. Nach der Kapitalerhöhung kosten die Aktien (rechnerisch) 13,45€ (wobei der Preis in der Realität schwanken könnte). Während der Phase der Kapitalerhöhung können die jungen Aktien für 7,20€ gekauft werden, benötigt wird dafür aber ein Bezugsrecht (das wiederum Geld wert ist bzw. kostet). Um konkret auf die Frage zu antworten: Ja, Altaktionäre können sich auch dafür entscheiden, die Bezugsrechte einfach zu verkaufen und über den Markt die Aktien nach der Kapitalerhöhung kaufen. Zu bedenken dabei ist folgendes: Der Einfachheit halber lasse ich hier zum Einen die Gebühren weg und zum Anderen verwende die rechnerischen Werte, die sich aber (zum Beispiel durch Angebot und Nachfrage) im Laufe der Zeit ändern können. Da kann es schon Sinn ergeben bereits während der Kapitalerhöhung über die Bezugsrechte die Aktien zu beziehen.
@@EconomicsTeacher super danke für die Antwort!!!
Dazu noch eine ergänzende Frage:
Was ich noch nicht 100% nachvollziehen kann:
Was genau bringt einem das Bezugsrecht für neue Aktien wenn man diese später sowieso nochmal zum vollen Preis (7,2€)kaufen muss.
Man könnte ja auch wie in der ersten Frage genannt, alle Bezugsrechte verkaufen und anschließend nochmal die jungen Aktien für 7,2€ nur ohne Bezugsrecht kaufen.
Oder hat das Bezugsrecht einen Einfluss auf den Aktienwert.
Sorry für die ständigen Fragen. Es ist nur ein sehr interessantes Thema und Sie sind der einzige, der es halbwegs verständlich erklärt...
Vielleicht können Sie mir hierbei nochmal weiterhelfen. Ansonsten ist es aber auch kein Problem. Vielen Dank schonmal für die erste Antwort!!!😊
@@Jani329r Gar kein Problem, dafür bin ich ja hier unterwegs.
Die neuen (jungen) Aktien können nur während des Verlaufs der Kapitalerhöhung gekauft werden (meist ein Zeitraum von ca. 2 Wochen). In diesem Zeitraum können Personen also eine dieser jungen Aktien zum Preis von 7,20€ kaufen, müssen dann aber auch 5 Bezugsrechte (zum Preis von 5 x 1,25€) dafür haben. Nach der Kapitalerhöhung kosten die Aktien (rechnerisch) 13,45€. Dann bekommt niemand mehr Aktien zum Preis von 7,20€.
@@EconomicsTeacher Mega, danke für die Erklärung! Dafür ist mindestens ein Abo drin👍
Hallo zusammen! Ich suche verzweifelt Hilfe bei einer Frage die mich beschäftigt : Vonovia hat eine Kapitalerhöhung vor und somit bekommen Altaktionäre die Möglichkeit junge Aktien zum Bezugspreis zu erwerben. Das Verhältnis ist hier 20:7.. Ich kannte bis dato z.b 4:1. Wenn man nun 19 hat und nicht 20, kann man dann 6 junge Aktien erwerben oder ist man gar nicht berechtigt? Ich hätte jetzt gedacht bei 19 altaktien habe ich 19 Bezugsrechte und bekomme dafür 6,xx junge Aktien. Ich würde mich freuen, wenn jemand mich korrigieren oder bestätigen könnte.. Vielen Dank im voraus! LG Andre
Nein also du bekommst für (7 geteilt durch 20) mal (deine Aktienanzahl) = du bekommst 6 Aktien zum Bezugspreis angeboten á 40€ das Stück da keine kommazahl berücksichtigt wird.
Im besten fall nochmal die Bank fragen Lg
@@liberalerkapitalist465 also wenn ich jetzt 17 habe, kann ich dann nur 5 zu dem Kurs von 40 kaufen ?
@@Vintage_BLN Ja, das verhältnis ist 2,85 alte Aktien berechtigen zum kauf einer Neuen Aktie a 40€ also in deinem fall 5 =
17/2,85
Das heißt das bei einen Verhältnis 16/1 und es sind nur 9Aktien im Depot ich 9 Bezugsrechte habe und somit ich keine neue Aktie bekomme. Werden dann die BZR dann verkauft. .? Kann mir da jemand weiterhelfen
Ja, die Bezugsrechte werden, wenn der Aktionär nichts veranlasst, automatisch bestens verkauft. Der Aktionär kann in dem Beispiel aber auch sieben Bezugsrechte kaufen und dann mit 16 insgesamt eine junge Aktie beziehen.
@@EconomicsTeacher ok wie funktioniert das habe von meinem Broker ein Formular bekommen ich habe ein bezugs Verhältnis von 16/1; trennverhältniss 1/1 bezugspreis 22. Unten steht dann Beauftrage sie ..... Bezugsrechte .... Stück des Wertpapiere beziehen . Aktueller Kurs.29 . Was muss ich da eintragen wenn ich zB 16 Altaktien / 1 neue eintauschen möchte. Was kostet mich dann das . 1 neue warscheinlich 22€ und die fehlende bezugsrechte wo bekomme ich den Preis her. Zusätzlich steht da ich wünsche einen Übergezug. Heißt das das ich dann für 22 noch weiter kaufen kann und wenn wieviel. Sorry ich habe erst seit einem 1/2 Jahr mit Aktien angefangen in wühlen mich gerade rein.
Das kommt auf den konkreten Broker an. Vermutlich werden für den Auftrag verschiedene Gebühren anfallen. Dafür am besten den Broker direkt ansprechen oder eine*n Finanzberater*in.
@@EconomicsTeacher ok danke für die Info
wenn eine Kapitalerhöhung ansteht, wie wird der Aktionär darüber informiert? Wird er von seiner Bank angeschrieben oder wie läuft das ab?
Richtig. Sind dem Unternehmen die Namen der Aktionäre bekannt, kommt Post direkt vom Unternehmen. Ansonsten kommt das Schreiben von der Depotbank.
@@EconomicsTeacher danke...
Hi, sehr interessante Videos. Kannst Du mal ein Video von der Kapitalerhöhung bei der Lufthansa machen, als der Staat letztes Jahr eingestiegen ist? Grüße und schönes Wochenende.😃
Hey. Ja, sicherlich eine schöne Idee das Lufthanse Beispiel für ein konkretes Praxis Video zu nutzen. Wobei da von der Theorie her nicht viel anderes passiert ist, als in meinem Video gezeigt.
@@EconomicsTeacher Hi. Ist halt als Kleinanleger schwer zu begreifen, warum der Staat bei der Kapitalerhöhung zu 2,20 Aktien bekommt und jetzt vor kurzem zu knapp 10 Euro abgeladen hat. Bei TUI wurde auch tief in die Trickkiste gegriffen. LG und einen schönen Sonntag.
Ja das stimmt. Darauf müsste ich dann den Schwerpunkt bei einem Video legen. Ich überlege mir das mal, danke für den Tipp. Wünsche auch einen schönen Sonntag.
Was ist mit den Transaktionskosten die für den Anleger anfallen?
Die müssen in der Praxis zusätzlich berücksichtigt werden. In meinem theoretischen Beispiel werden diese nicht betrachtet.
👍
Kann ein Unternehmen, solange es "quasi" 75 % aller Unternehmensanteile hält, unendlich oft die Kapitalerhöhung durchführen bzw. hat dies, anstatt der Nachrteile für die Aktionäre, auch Nachteile für das Unternehmen?
Theoretisch kann ein Unternehmen häufiger einer Kapitalerhöhung durchführen, ja. Dabei ist aber zu beachten, dass das Kapital irgendwo her kommen muss. Es werden in diesem Beispiel neue "junge" Aktien geschaffen, die dann verkauft werden. Dafür muss es aber Käufer geben. Wenn nach der beispielsweise zehnten Kapitalerhöhung niemand mehr neue junge Aktien kaufen möchte, fließt auch kein neues Geld in das Unternehmen. Im Gegenteil: Das Angebot übersteigt die Nachfrage, was zu einem Preisrückgang führt. Bei eine AG bedeutet das, dass der Kurs der Aktien sinkt.
Woher weis man das Grundkapital vor kapitalerhöhung
In der Realität mit einem Blick in die Bilanz. Dort ist das Grundkapital zu finden. In Aufgaben muss es in irgendeiner Form angegeben sein.
ist der verkauf der Bezugsrechte denn garantiert ?
Wenn Aktionäre nichts tun, dann werden die Bezugsrechte automatisch zum Ende der Frist bestens verkauft.
@@EconomicsTeacher "oder wertlos gemacht !!"
Sind die Einheiten eigentlich richtig? Ich würde behaupten, die 2.325 und 2.790 sind Mrd. und nicht Mio. In der Rechnung wieder 2325 Million... was dann wieder richtig sein sollte...
Die Einheiten sind so richtig. Es sind 2.325 Mio. oder 2,325 Mrd.
Meistens verfällt das Bezugstecht und wird nach Ende der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Handel mit Bezugsrechten wird nur selten organisiert.
In der Praxis richtig. In Klausuren und Prüfungen muss trotzdem gewusst werden, wie ein Handel funktioniert.
eine Aufgabe aus dem Abi 2016 Vorschlag A :D
Mein Professor könnte es nicht besser erklären! Vielen Dank!
Des war einfach ne abi Aufgabe von 2016😂
Kurz zusammengefasst, Kursmanipulation wie etwa mit den Aktien-Split!!! Ich glaube, das Gegenteil von Ausgabe neuer Aktien ist das Aktien-Rückkaufprogramm!!!
ich finde er schaut Doktorbenx voll ähnlich lol
Super gut erklärt! Vielen Dank