Bundestag stimmt für begrenzte Impfpflicht

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  • Опубликовано: 9 дек 2021
  • Der Bundestag hat einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Corona-Virus zugestimmt. Für die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmten 571 Abgeordnete - 80 waren dagegen, 34 haben sich enthalten. Zu Beginn der Bundestagsdebatte betonte Bundesgesundheitsminister Lauterbach, es gehe darum, die Bevölkerung zu schützen.
    Konkret ist vorgesehen, dass ab Mitte März 2022 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden, nachweisen müssen, ob sie geimpft oder genesen sind. Die Impfpflicht soll auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden - also etwa Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder sozialpädagogische Zentren gelten.
    Das neue Gesetz regelt zudem, dass künftig auch Zahnärzt:innen, Veterinär:innen und Apotheker:innen vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen.
    Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat final der von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.
    Mehr dazu:
    www.tagesschau...

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