Würde mich freuen, wenn Sie ein Video über die Möglichkeiten machen würden, die man hat, wenn man selbst nicht der Täter war. Jemand aus der Familie, der den selben Anschluss nutzt, kann die Tat ja auch durchgeführt haben und keine Kanzlei kann beweisen, wer genau aus einer Familie es war.
Super erklärt eine Frage hätte ich noch an welches Amtsgericht muss der Widerspruch gesendet werden sowie hier in den Beispiel zum Amtsgericht Coburg oder zum Amtsgericht München?
Na was passiert denn nach sechs Monaten, wenn man diesen dicken Brief bekommt? Haben Sie ein Muster von diesem dicken Brief den man später bekommt und vielleicht dann noch einen Vorschlag wie man damit umgehen soll? Danke im Voraus.
Ja nach dem Mahnbescheid wird es eher schwieriger. Dann kommt die Anspruchsbegründung von Waldorf und damit beginnt der normale Zivilprozess. Und der ist gegen Waldorf meist nicht ganz einfach zu führen. Vielleicht hilft das Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung künftig etwas, das muss man noch abwarten. Brauchbare Muster gibt es leider keine. Jeder Prozess ist dann eben doch individuell ...
Also der dicke Brief damit meinen Sie vermutlich die Klage von Waldorf. Grundregel: Hier muss man sich immer erst einmal im Vorfeld überlegen ob man den Fall gewinnen kann. Das ist gegen Waldorf meist nicht ganz einfach, hängt aber wirklich vom Einzelfall ab. Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie dich einfach an ... Wenn man nicht gewinnen kann, dann macht es meist mehr Sinn sich auf einen Vergleich zu einigen, denn das ist dann natürlich wirtschaftlich günstiger ...
@@DrBernhardKniesmedienrecht,das ist Betrug meiner Meinung Hier wird der Internet nutzer vom opfer zum Täter gemacht Bei einem Strafverfahren ist man so lange unschuldig bis die schuld bewiesen ist
Interessant Ihr Video! Eine Frage habe ich noch! was wenn man gerade im Ausland im Urlaub ist und den gelben Umschlag erst nach Rueckkehr also nach 14 Tagen sieht? Sind 14 Geschaeftstage gemeint oder zaehlen auch Feiertage? Kann man den Widerspruch auch irgendwie online machen ? Sorry, jetzt waren es doch 3 Fragen....
Man kann auch noch nach Ablauf der Frist agieren, weil der Gegner ja noch einen Vollstreckungsbescheid beantragen muss … Und nein online geht nicht, man muss das rosa Papier ausfüllen …
Auch von mir eine Frage, was passiert nach dem Widerspruch, falls sich die AK entscheidet, die Zivilklage zu erheben? Kann man trotzdem aussergerichtlich zum Vergleich kommen, damit die Kosten nicht steigen? Sagen wir, wenn es sich um eine Forderung von 1000 Eur nur für Schadenersatz handelt. Alle andere Ansprüche sind verjährt bis auf den Schadenersatz (10 Jahre). Viewiel ungefähr zusätzlich würde es kosten, wenn man widersprochen hat und zur Klage kommt, aber man möchte dann direkt die Sache erledigen und die "Ansprüche" begleichen?
Waldorf bietet immer Vergleiche an. Aber je weiter das Verfahren geht desto teurer werden die Vergleiche. Wenn die Kanzlei einen Mahnbescheid gegen Sie beantragt hat und man Widerspruch einlegt, dann klagen die eigentlich immer ... Fazit: Wenn man sich einigen will, dann lieber früher. Aber das muss man sich ja auch erst überlegen, ob man nicht gewinnen könnte.
@@DrBernhardKniesmedienrecht Meine Frage ist - gibt es irgendeine Sonderregelung, wenn sowas einem ausländischen Studenten passiert wurde, und im schlimmsten Fall, wenn die Sache zum Zivilprozess kommt, obwohl er nicht in der Haftung steht? Die Tatsache ist, dass derjenige nicht in der Lage ist, das Ganze zu finanzieren. Danke im Voraus
Ich habe von Gericht ein Mahnbescheid erhalten um die Summe von 141€ ich werde den bettrag bezahlen nur meine frage wäre wie muss ich Wiederspruch Antrag ausfüllen und wieder abschicken was muss ich den ankreuzen bitte antworten sie mir danke
Guten Tag. Bitte sagen sie mir wo kann ich Informationen über die korrekte zusammenstellung des widerspruch zur anerkennung von mir als spätaussiedler bekommen? Herzlichen Dank.
Die Gesetze sind sehr schwammig was die Frist der Anspruchsbegründung angeht. Hat der Antragsteller wirklich 6 Monate Zeit um seinen Anspruch zu begründen?
ja richtig, auf die ersten Briefe lieber nicht persönlich reagieren normalerweise. Das sollte man wenn dann lieber mit Anwalt machen. Dem gelben Brief (Mahnbescheid) kann man aber auch einfach selber widersprechen, wir haben das hier ja mal erklärt. Das eigentliche Gerichtsverfahren (Klageerwiderung) sollte aber wieder unbedingt ein Anwalt machen
na ja, aus unserer Sicht lohnt sich der Widerspruch auch bei Fällen, in den der Gläubiger im Recht ist, man kann dann wenigstens noch den Preis runterhandeln ...
Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um legalisierte Erpressung, die nichts mit dem Schutz des Urheberrechtsinhabers zu tun hat.
Würde mich freuen, wenn Sie ein Video über die Möglichkeiten machen würden, die man hat, wenn man selbst nicht der Täter war. Jemand aus der Familie, der den selben Anschluss nutzt, kann die Tat ja auch durchgeführt haben und keine Kanzlei kann beweisen, wer genau aus einer Familie es war.
Oder genau das es garkeiner war ..
Danke sehr
Vielen Dank, es hat mir geholfen
Hallo Ration legis wie ist es bei dir ausgegangen? Vielen Dank für die Rückmeldung ❤️
Mahnbescheind unboxing :))
Super erklärt eine Frage hätte ich noch an welches Amtsgericht muss der Widerspruch gesendet werden sowie hier in den Beispiel zum Amtsgericht Coburg oder zum Amtsgericht München?
den widerspruch immer an das Amtsgericht schicken, von dem der Mahnbescheid kommt (aber das erklären wir ja auch genau in dem Video)
Na was passiert denn nach sechs Monaten, wenn man diesen dicken Brief bekommt? Haben Sie ein Muster von diesem dicken Brief den man später bekommt und vielleicht dann noch einen Vorschlag wie man damit umgehen soll? Danke im Voraus.
Ja nach dem Mahnbescheid wird es eher schwieriger. Dann kommt die Anspruchsbegründung von Waldorf und damit beginnt der normale Zivilprozess. Und der ist gegen Waldorf meist nicht ganz einfach zu führen. Vielleicht hilft das Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung künftig etwas, das muss man noch abwarten. Brauchbare Muster gibt es leider keine. Jeder Prozess ist dann eben doch individuell ...
Also der dicke Brief damit meinen Sie vermutlich die Klage von Waldorf. Grundregel: Hier muss man sich immer erst einmal im Vorfeld überlegen ob man den Fall gewinnen kann. Das ist gegen Waldorf meist nicht ganz einfach, hängt aber wirklich vom Einzelfall ab. Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie dich einfach an ... Wenn man nicht gewinnen kann, dann macht es meist mehr Sinn sich auf einen Vergleich zu einigen, denn das ist dann natürlich wirtschaftlich günstiger ...
@@DrBernhardKniesmedienrecht,das ist Betrug meiner Meinung
Hier wird der Internet nutzer vom opfer zum Täter gemacht
Bei einem Strafverfahren ist man so lange unschuldig bis die schuld bewiesen ist
Interessant Ihr Video! Eine Frage habe ich noch! was wenn man gerade im Ausland im Urlaub ist und den gelben Umschlag erst nach Rueckkehr also nach 14 Tagen sieht? Sind 14 Geschaeftstage gemeint oder zaehlen auch Feiertage? Kann man den Widerspruch auch irgendwie online machen ? Sorry, jetzt waren es doch 3 Fragen....
Man kann auch noch nach Ablauf der Frist agieren, weil der Gegner ja noch einen Vollstreckungsbescheid beantragen muss … Und nein online geht nicht, man muss das rosa Papier ausfüllen …
Der Mahnbescheid geht immer an den Beklagten, auch wenn man sich durch einen Anwalt vertreten lässt, richtig?
Auch von mir eine Frage, was passiert nach dem Widerspruch, falls sich die AK entscheidet, die Zivilklage zu erheben? Kann man trotzdem aussergerichtlich zum Vergleich kommen, damit die Kosten nicht steigen? Sagen wir, wenn es sich um eine Forderung von 1000 Eur nur für Schadenersatz handelt. Alle andere Ansprüche sind verjährt bis auf den Schadenersatz (10 Jahre). Viewiel ungefähr zusätzlich würde es kosten, wenn man widersprochen hat und zur Klage kommt, aber man möchte dann direkt die Sache erledigen und die "Ansprüche" begleichen?
Waldorf bietet immer Vergleiche an. Aber je weiter das Verfahren geht desto teurer werden die Vergleiche. Wenn die Kanzlei einen Mahnbescheid gegen Sie beantragt hat und man Widerspruch einlegt, dann klagen die eigentlich immer ... Fazit: Wenn man sich einigen will, dann lieber früher. Aber das muss man sich ja auch erst überlegen, ob man nicht gewinnen könnte.
@@DrBernhardKniesmedienrecht Meine Frage ist - gibt es irgendeine Sonderregelung, wenn sowas einem ausländischen Studenten passiert wurde, und im schlimmsten Fall, wenn die Sache zum Zivilprozess kommt, obwohl er nicht in der Haftung steht? Die Tatsache ist, dass derjenige nicht in der Lage ist, das Ganze zu finanzieren.
Danke im Voraus
Ich habe von Gericht ein Mahnbescheid erhalten um die Summe von 141€ ich werde den bettrag bezahlen nur meine frage wäre wie muss ich Wiederspruch Antrag ausfüllen und wieder abschicken was muss ich den ankreuzen bitte antworten sie mir danke
Man kann mit seinem Personalausweis Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.
können Sie mir bitte sagen wie ich so ein. Mahn bescheid ankreuzen muss wen ich den gesamten Betrag von 151€, bezahlen werde!??,
Guten Tag. Bitte sagen sie mir wo kann ich Informationen über die korrekte zusammenstellung des widerspruch zur anerkennung von mir als spätaussiedler bekommen?
Herzlichen Dank.
da gibt es keine Besonderheiten, Sie sollten einfach nur den Widerspruch so ausfüllen wie wir das hier erklären
@@DrBernhardKniesmedienrecht danke schön
Was passiert wenn eine Hauptforderung von 2017 erhält mit einen zinsrückstand von 2022 im Jahr 2022. ist das nicht schon längst verjährt?
Der Schadensersatzanspruch verjährt leider erst nach 10 Jahren. Die Anwaltskosten aber schon nach drei jahren
Machen die immer Gelbe umschläge?
Ne immer nach Lust und Laune. Lila Pink Grau
Die Gesetze sind sehr schwammig was die Frist der Anspruchsbegründung angeht. Hat der Antragsteller wirklich 6 Monate Zeit um seinen Anspruch zu begründen?
Was ist mit Datum? Nr.1 sollte dort Datum rein?
wenn ich das richtig verstehe, kann man nicht auf erste Briefe nur auf gelb reagieren?
ja richtig, auf die ersten Briefe lieber nicht persönlich reagieren normalerweise. Das sollte man wenn dann lieber mit Anwalt machen. Dem gelben Brief (Mahnbescheid) kann man aber auch einfach selber widersprechen, wir haben das hier ja mal erklärt. Das eigentliche Gerichtsverfahren (Klageerwiderung) sollte aber wieder unbedingt ein Anwalt machen
Wenn man sich sicher ist, dass der Gläubiger im Recht ist würde ich auf keinen Fall pauschal Widerspruch einlegen.
na ja, aus unserer Sicht lohnt sich der Widerspruch auch bei Fällen, in den der Gläubiger im Recht ist, man kann dann wenigstens noch den Preis runterhandeln ...
Auch bekommen und nun ?Die Tat wurde angeblich im Jahr 2011 begangen.?
wie ist es ausgegangen bei dir?