„SCHEINKONSENS“ UND AUSLEGUNG DER WILLENSERKLÄRUNG - Jura Lernvideo
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- Опубликовано: 17 сен 2024
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Kommt es infolge der Verwendung eines vom Verkäufer eingeführten und nicht nachweisbar erläuterten Chiffrierkürzels in der Bestellung eines Neufahrzeugs zur Auslieferung
eines Dreitürers, obgleich der Käufer von der Bestellung eines Fünftürers ausgegangen ist, kommt ein „Scheinkonsens“ als Unterfall eines Dissenses (§ 155 BGB) in Betracht.
Konnte und musste der Verkäufer nach den gesamten Umständen des Verkaufsgesprächs einschließlich der Verkaufspraxis annehmen, dass der Käufer - wie heute auch zumeist - einen Fünftürer erwerben wollte, ist gleichwohl ein Vertrag über den Erwerb eines Fünftürers zu Stande gekommen.
OLG Schleswig; Urteil vom 12.02.2016 - 17 U 66/15
Relevante Rechtsnormen: § 155 BGB