Ich war letzte Woche in Dubai, um mich über das dortige Steuerrecht zu informieren. Mit dem zweiten Gestaltungsvorschlag „Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes“ kann demnach die Wegzugsteuer nicht sicher vermieden werden. Denn ein Aufenthalt ab 90 Tagen jährlich führt zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in den Emiraten. Deutschland ist dann nach § 34c Abs. 3 EStG zum Abzug einer ausländischen Steuer verpflichtet. Die deutsche Finanzverwaltung kann darin eine mögliche Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AStG sehen.
@@procrastination_at_perfectionSicherlich ist bei Juhn viel Werbung mit ihm Spiel. Dennoch sind die Gestaltungen valide. Das er das unterkomplex darstellt? So What. Das ist bei solchen Formaten eben so.
@@oliverburchardt9888 jo! Ich denke auch er ist legit! Kann er sonst Professor sein an einer öffentlichen deutschen Hochschule? ^^ das wäre schon ein Ding! Wenn ein Hochschullehrer nicht valide wäre, oder? Das Ding ist halt, kein Berater haftet für die Struktur, oder? Oder ist man hier rechtlich abgesichert? Wer trägt das Risiko?
Welche Steuer soll die BRD denn anrechnen, wenn die Einkommensteuer 0% in Dubai beträgt? 😄 Wie soll darin eine Beschränkung des Besteuerungsrechts liegen? Die Aussage ist falsch.
Meistens sind Kapitalerträge steuerfrei im Ausland. Wäre es smart die Anteile die man als natürliche Person an der KG hält, in eine ausl. KapGes einzubringen und im Nachgang von der Option des § 1a KStG gebrauch zu machen?
Naja die KG braucht einen Geschäftsführer. Und da liegt auch schon das Problem. Deshalb bringt das alles rein garnix, wenn man niemanden hat dem man vertraut und der für einen den Geschäftsführer in Deutschland macht.
Oder ganz einfach GmbH schließen alles zahlen was man zahlen muss abmelden in Deutschland nimm Geld raus und nach Dubai gehen und dort GmbH gründen. Geth das oder nicht? steuer Mann sowieso bezahlen wenn man gewinn erzhien lg
@@projektexit4457 würde ich nicht sagen mein Onkel hat gmbh seit 25 Jahre und regulär hat das firma geschlossen möchte er nicht verkaufen weil im rente gegangen ist .hat geschlossen alles bezahlt was bezahlen müssen und auch dubai ausgewandert. Wolter sein Leben genießen im rente hat aber gleiche Firma dort gegründet und arbeitet Leute weiter für ihm. Müss ihm fragen aber ich glaube ist billiger so gewesen sonst hätte er das nicht gemacht
Kann man nicht zuvor in ein anderes EU Land auswandern und dann von dort aus komplett den EU-Raum verlassen? EU = Free movement of capital, goods and people -> somit keine Auswanderungssteuer?
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Ich war letzte Woche in Dubai, um mich über das dortige Steuerrecht zu informieren. Mit dem zweiten Gestaltungsvorschlag „Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes“ kann demnach die Wegzugsteuer nicht sicher vermieden werden. Denn ein Aufenthalt ab 90 Tagen jährlich führt zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in den Emiraten. Deutschland ist dann nach § 34c Abs. 3 EStG zum Abzug einer ausländischen Steuer verpflichtet. Die deutsche Finanzverwaltung kann darin eine mögliche Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AStG sehen.
Jetzt sind wir alle gespannt auf die Antwort vom Meister @juhn
@@JB-Ibizawenn du den Kollegen als "Meister" betitelst bist du eher Mandant als Fachmann. Genau das wonach hier gefischt wird
@@procrastination_at_perfectionSicherlich ist bei Juhn viel Werbung mit ihm Spiel. Dennoch sind die Gestaltungen valide. Das er das unterkomplex darstellt? So What. Das ist bei solchen Formaten eben so.
@@oliverburchardt9888 jo! Ich denke auch er ist legit! Kann er sonst Professor sein an einer öffentlichen deutschen Hochschule? ^^ das wäre schon ein Ding! Wenn ein Hochschullehrer nicht valide wäre, oder? Das Ding ist halt, kein Berater haftet für die Struktur, oder? Oder ist man hier rechtlich abgesichert? Wer trägt das Risiko?
Welche Steuer soll die BRD denn anrechnen, wenn die Einkommensteuer 0% in Dubai beträgt? 😄 Wie soll darin eine Beschränkung des Besteuerungsrechts liegen?
Die Aussage ist falsch.
Meistens sind Kapitalerträge steuerfrei im Ausland. Wäre es smart die Anteile die man als natürliche Person an der KG hält, in eine ausl. KapGes einzubringen und im Nachgang von der Option des § 1a KStG gebrauch zu machen?
Greift nicht die Entstrickungsbesteuerung bei einem Gesellschafter einer Personengesellschaft?
Interessant
Die Firma auf ein Familien Mitglied umschreiben und auswandern dann dort eine Firma gründen und die Anteile aus Deutschland da rein übertragen. ?
Interesant
:)
Gilt dies auch bei einer gGmbH-Beteiligung?
nice wie sieht es mit investments aus ab welchen betrag lohnt es sich dies über eine Firma zu machen und nicht mehr als Privatperson
super gut.... leider hat man dann in Dubai blöde lokale Zeit beim Handel an den US Börsen... für manche Luxusproblem ;-)
Führt die Einbringung der Kapitalgesellschaft in die KG nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven?
Naja die KG braucht einen Geschäftsführer. Und da liegt auch schon das Problem. Deshalb bringt das alles rein garnix, wenn man niemanden hat dem man vertraut und der für einen den Geschäftsführer in Deutschland macht.
Danke
Gerne! :)
Arbeiten Sie noch oder mittlerweile nur noch youtube???
Oder ganz einfach GmbH schließen alles zahlen was man zahlen muss abmelden in Deutschland nimm Geld raus und nach Dubai gehen und dort GmbH gründen. Geth das
oder nicht? steuer Mann sowieso bezahlen wenn man gewinn erzhien lg
Wieso sollte man das machen? Dann kannst du auch die wegzugsbesteuerung zahlen, wäre vermutlich sogar billiger
@@projektexit4457 würde ich nicht sagen mein Onkel hat gmbh seit 25 Jahre und regulär hat das firma geschlossen möchte er nicht verkaufen weil im rente gegangen ist .hat geschlossen alles bezahlt was bezahlen müssen und auch dubai ausgewandert. Wolter sein Leben genießen im rente hat aber gleiche Firma dort gegründet und arbeitet Leute weiter für ihm. Müss ihm fragen aber ich glaube ist billiger so gewesen sonst hätte er das nicht gemacht
Kann man nicht zuvor in ein anderes EU Land auswandern und dann von dort aus komplett den EU-Raum verlassen?
EU = Free movement of capital, goods and people -> somit keine Auswanderungssteuer?
Die wegzugsbesteuerunggilt auch für die EU, zumindest bis das gerichtlich geklärt ist
RUclips blender ! Nepper Schlepper Bauern fänger aufpassen ..
Eine Lücke die es zu schließen gilt