Habe dazu eine Frage Ich kaufe jetzt ein Sofa Schließe in einem Monat eine Rechtschutzversicherung ab. In 6 Monaten fallen mir mängel am Sofa auf, die ich per Anwalt beheben lassen möchte. Zahlt die Versicherung oder nicht weil mach Kaufvertrag abgeschlossen? Mfg
Die Rechtsschutzversicherung wird den Einwand der Vorvertraglichkeit erheben, denn der Mangel, den Sie gegenüber dem Verkäufer des Sofas anzeigen (ich gehe von einem Kauf vom Händler aus), muss ja schon *zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware* vorgelegen haben.In der Folge wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Rechtsvertretung nicht übernehmen. Der Mangel kann ja nicht später "eingetreten" sein als bei der Übergabe, da er sonst nicht dem Händler zuzurechnen ist. Darauf, dass Ihnen der Mangel nicht bei der Übergabe sondern erst später auffällt, kommt es in Bezug auf die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung nicht an.
Eine generelle Antwort gibt es leider auf die Frage nicht, da es auf Ihre persönliche Risikosituation ankommt, die abgefedert werden soll. Mein Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer genau erklären, wie Ihr bisheriger Versicherungsschutz aussieht, was in Zukunft entfallen wird, wenn Sie umstellen, und was neu mit aufgenommen wird. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass oft für den Versicherer kostenträchtige Angelegenheiten aus den bisherigen Bedingungen herausgenommen werden. Dann müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie den Wechsel vornehmen wollen. Noch ein Tipp: Sie müssen ja nicht bei der gleichen Versicherung bleiben. Vergleichen Sie also gerne anhand Ihrer eigenen Risikostruktur, ob nicht ein anderer Versicherer für Sie ein besseres Paket anbietet. Und überlegen Sie auch, ob Sie sich dann an einen Einfirmenversicherungsvertreter wenden oder an einen Versicherungsmakler, der mehrere Versicherungsgesellschaften im Angebot führt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Überlegungen ein wenig bei Ihrem Entscheidungsgang helfen.
Haben Sie noch die alten ARB in Ihren Versicherungsunterlagen? Auf der Internetseite der Rechtsschutzversicherungen (= RSV) finden sich oft auch die alten ARB - manchmal etwas versteckt. Ansonsten schreiben Sie einfach der RSV und verlangen Sie einfach, dass man Ihnen die ARB zusendet / zumailt. Natürlich kann man der RSV auch damit "drohen", die BaFin einzuschalten, wenn die ARB nicht zugesandt werden; im Regelfall hilft das.
Hier gibt es die kostenlose Checkliste für den Termin beim Anwalt:
▶▶ rechtinfo.de/wp-content/uploads/2023/01/Goedecke-RSV-Checkliste.pdf
Super Video. Super verständlich erklärt. Großes Kompliment
Danke für das Lob! Es freut uns sehr, dass Ihnen das Video geholfen hat.
vielen Dank, viele Detais habe ich nicht gewußt - sehr lehrreich
Es freut uns sehr, wenn wir Ihnen damit helfen konnten! 👍
Besten Dank!!
Bitte sehr! Es freut uns, dass das Video für Sie hilfreich ist.
Habe dazu eine Frage
Ich kaufe jetzt ein Sofa
Schließe in einem Monat eine Rechtschutzversicherung ab.
In 6 Monaten fallen mir mängel am Sofa auf, die ich per Anwalt beheben lassen möchte.
Zahlt die Versicherung oder nicht weil mach Kaufvertrag abgeschlossen?
Mfg
Die Rechtsschutzversicherung wird den Einwand der Vorvertraglichkeit erheben, denn der Mangel, den Sie gegenüber dem Verkäufer des Sofas anzeigen (ich gehe von einem Kauf vom Händler aus), muss ja schon *zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware* vorgelegen haben.In der Folge wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Rechtsvertretung nicht übernehmen.
Der Mangel kann ja nicht später "eingetreten" sein als bei der Übergabe, da er sonst nicht dem Händler zuzurechnen ist. Darauf, dass Ihnen der Mangel nicht bei der Übergabe sondern erst später auffällt, kommt es in Bezug auf die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung nicht an.
Lohnt es sich von einer älteren Police auf neue ARB umzustellen oder kann auch ein Altvertrag Vorteile haben?
Eine generelle Antwort gibt es leider auf die Frage nicht, da es auf Ihre persönliche Risikosituation ankommt, die abgefedert werden soll. Mein Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer genau erklären, wie Ihr bisheriger Versicherungsschutz aussieht, was in Zukunft entfallen wird, wenn Sie umstellen, und was neu mit aufgenommen wird. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass oft für den Versicherer kostenträchtige Angelegenheiten aus den bisherigen Bedingungen herausgenommen werden. Dann müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie den Wechsel vornehmen wollen. Noch ein Tipp: Sie müssen ja nicht bei der gleichen Versicherung bleiben. Vergleichen Sie also gerne anhand Ihrer eigenen Risikostruktur, ob nicht ein anderer Versicherer für Sie ein besseres Paket anbietet. Und überlegen Sie auch, ob Sie sich dann an einen Einfirmenversicherungsvertreter wenden oder an einen Versicherungsmakler, der mehrere Versicherungsgesellschaften im Angebot führt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Überlegungen ein wenig bei Ihrem Entscheidungsgang helfen.
@@rechtinfo danke für den Tipp. Aber leider hat mir die Advocard nur die neun AVB zugesandt. Ich soll also selbst vergleichen…
Haben Sie noch die alten ARB in Ihren Versicherungsunterlagen? Auf der Internetseite der Rechtsschutzversicherungen (= RSV) finden sich oft auch die alten ARB - manchmal etwas versteckt. Ansonsten schreiben Sie einfach der RSV und verlangen Sie einfach, dass man Ihnen die ARB zusendet / zumailt.
Natürlich kann man der RSV auch damit "drohen", die BaFin einzuschalten, wenn die ARB nicht zugesandt werden; im Regelfall hilft das.