Eine Frage, wenn ein Erwachsener gesagt hat, dass es ab 18 Jahren ist, warum ist dann Kindergeld oder Kinderzuschlach von 18 bis 25, wenn Sie kein Kind sind????
Hallo Mein Sohn(21) hat Oktober und November 2021 ein Praktikum gemacht was er für sein Studium brauch. Das Lindergeld habe ich rückwirkend im April 2022 beantragt. Da habe ich auch erwähnt das das Studium erst im Oktober beginnen kann,weil die Uni 260 Kilometer von zuhause entfernt ist und mein Sohn erst eine WG und einen Job finden musste. Daraufhin habe ich eine Zusage bekommen das das Kindergeld ab 10/21 für meinen Sohn gezahlt wird. Jetzt wird das wieder zurückgefordert ,ab 12/21 bis 08/22. Das ist eine große Summe. Muss ich die Rückforderung zahlen? H. Werner
Mein Sohn ist mittlerweile 19 Jahre alt, hat im Juli sein Abitur gemacht, war danach arbeitssuchend, es liegen auch Nachweise vor, aber nicht arbeitssuchend gemeldet bei der Arbeitsagentur. Seit dem 15 November hat er einen Job, möchte aber nächstes Jahr studieren gehen. Bis November haben wir das Kindergeld überwiesen bekommen. Jetzt haben wir einen Bescheid erhalten von der Familienkasse dass das Kindergeld eingestellt wird und wir eine Rückzahlung in Höhe von 876 Euro erstatten müssen. Habe ich ein Anspruch auf Kindergeld von August bis November, da er nachweislich arbeitssuchend, aber nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet war? Danke im vorraus.
Im Internet steht überall das man auch bei der erstausbildung Kindergeld bis 27 Jahren bekommen kann wenn man in der erstausbildung 25 wird. Fällt es jetzt weg wenn ich 25 werde oder bekomme ich es bis Ende der Ausbildung weil die schließe ich erst mit 26 ab
@@MrTylordurdon Hey 😊 nein tatsächlich hab ich in dem Monat in dem ich 25 wurde das letzte mal Kindergeld bekommen Wenigstens konnte ich dir jetzt weiterhelfen ☺️
bei mir istdas so das ich keine ausbildung oder studiumgefunden habe und habe dan auch nichts bekommen nach dem ich was gefunden habe ich es wieder bekommen aber nicht rückwirkend
also meine frage wäre wie bekomme ich das rückwirkend weil über ein jahr nichts bekommen habe und in der zeit war ich auch nicht arbeiten oder so habe mir halt beworben für paar sachen und auf eine antwort gewartet und ablehnungen bekommen usw.
Vielen Dank für Ihr Video , haben auch verheiratete Kinder unter 25 Jahre alt Anspruch auf Kindergeld , wenn sie in der Ausbildung sind und wenn der Ehepartner des Kindes auch ein Auszubilder ist und zu wenig Geld verdient ?
Wenn ich (21J) nach dem Abi meinen Bachelor of Science in Betriebswirtschaft erfolgreich abgeschlossen habe und dann direkt mit dem Masterstudium in Umweltmanagement weiter mache (Bachelor BWL wurde zum Masterstudium voll anerkannt). Da der Masterstudiengang nur im Wintersemester beginnt, liegen zwischen Bachelorabschluss und Master-beginn gute sieben Monate. In der Zwischenzeit habe ich ein Praktikum gemacht. Bekomme ich im Masterstudium auch weiter Kindergeld?
Selbst in der Übergangszeit zwischen Bachelor- und Masterstudium steht den Studenten der Kindergeldanspruch zu. Zu beachten ist allerdings, dass die Zeit zwischen den beiden Ausbildungen nicht länger als vier Monate beträgt. Dauert die Pause zwischen Bachelor und Master länger als vier Monate, müssen Studenten noch vor der letzten Bachelorprüfung einen Antrag auf Kindergeld stellen, den die Familienkasse anschließend prüft. In dieser Übergangszeit dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die 20-Stunden-Regelung gilt übrigens genauso im Bachelorstudium.
wenn du als Kind 900 € im Monat verdienst, können deine Eltern weiterhin Kindergeld für dich erhalten. Die Einkommensgrenze für Kinder wurde 2012 abgeschafft, sodass dein Verdienst grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf den Anspruch auf Kindergeld hat. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die weiterhin erfüllt sein müssen: Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch (bei Kindern über 18): 1. Erstausbildung oder Erststudium: • Solange du dich in deiner Erstausbildung (z. B. Lehre, Schule, Bachelorstudium) befindest, haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld, unabhängig von deinem Einkommen. • Nebenjobs oder ein Einkommen aus einer Ausbildung beeinflussen den Kindergeldanspruch nicht. 2. Zweitstudium oder weitere Ausbildung: • Wenn du dich in einer zweiten Ausbildung oder einem Masterstudium befindest, darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen (ausgenommen Minijobs oder geringfügige Beschäftigungen). 3. Alter: • Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr, wenn du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst. • Ausnahme: Wenn du nachweislich arbeitslos bist, können deine Eltern bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Fazit: Ein Verdienst von 900 € im Monat hat keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch, solange du die genannten Voraussetzungen erfüllst (z. B. dich in einer Erstausbildung befindest). Es kommt also nicht darauf an, wie viel du verdienst, sondern was du machst (Schule, Studium, Ausbildung etc.).
Kurz ne frage wenn ich über 18 bin (19) ich in ausbildung bin habe ich das recht auf Anspruch auf mein kindergeld? Also das es statt auf mein eltern konto kommt sonder auf meine? Wenn ich es haben will?
Hi, kurze Frage. Wie viel Geld darf ich neben meiner Erstausbildung Verdienen, damit ich noch Kindergeld bekomme? Sind es wirklich die 450 Euro oder geht auch ein besser bezahlender Teilzeitjob?
Hallo Hehr Bahr Ich bin 19 und beginne ab Oktober 2021 mein Erststudium. Meine Eltern sind Deutsch wohnen und arbeiten jedoch im Ausland (Afrika), ich bin auch erst im April dieses Jahr eingewandert habe Deutschen Pass und Abitur. Bekomme ich noch Kindergeld?
Ich bin 17, werde in Mai 18 Ich habe nun seit ca. Dezember Bewerbungen geschrieben an Unterschiedliche Unternehmen in Unterschiedliche orten. Bis jetzt nur Absagen oder Keine Antworten mehr bekommen. Da meine Prüfungen jetzt anstehen würde ich ungern jetzt mich auf die Bewerbungen Konzentrieren und mich bis Mai zu den Prüfungen richten und mich danach weiterhin Bewerben. Meine Frage ist nun, ob ich (falls ich keine Ausbildung finde) trotzdem noch Kindergeld bekommen kann bzw meine Eltern bis ich eine Ausbildung gefunden habe? Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammenziehen da aber ihre Studiumszusage später kommt als der Ausbildungbeginn wär es für mich besser gesehen im Halbjahr oder Nächstes Jahr erst eine Ausbildung zu beginnen und in der Zwischenzeit Praktikas, Minijobs etc zu machen um die zeit sinnvoll zu überbrücken. Ich habe halt nur Angst, dass ich in 3 Monaten ohne Ausbildung und ohne Kindergeld da stehe und meine Eltern für mich aufkommen müssen bis ich eine Ausbildung gefunden habe Ich hoffe ich bekomme eine Antwort, hab wirklich angst dass ich mit nichts dastehen werde
@@terminator2798 Ich bin schon auf einer 2 Jährigen Wirtschaftsschule bei der ich die Mittlere Reife dieses Jahr habe spricht ich könnte nur Gymnasium gehen und das kann ich bei meinen Noten komplett vergessen
@@Plamie ich hatte früher auch schlechte Noten und das sogar auf der Hauptschule. Danach hab ich mein Abi mit 2,0 bestanden. Also nicht die Hoffnung aufgeben
Die Geltungmachung für die Unterstützung nach PG 33 des Kindes z.B. bei einem Studium ist nur möglich, wenn kein Kindergeld mehr bezahlt wird, oder auch wenn Kindergeld noch bezahlt wird (z.B. wenn mann in Summe 800 Euro bezahlt für Wohnung usw)? Danke.
Mahlzeit ,
wie sieht es aus wenn das Kind ein Nebengewerbe beginnt? Also als Einzelunternehmer nach der Kleinunternehehmerregelung
Beste Grüße
Eine Frage, wenn ein Erwachsener gesagt hat, dass es ab 18 Jahren ist, warum ist dann Kindergeld oder Kinderzuschlach von 18 bis 25, wenn Sie kein Kind sind????
Hallo
Mein Sohn(21) hat Oktober und November 2021 ein Praktikum gemacht was er für sein Studium brauch.
Das Lindergeld habe ich rückwirkend im April 2022 beantragt. Da habe ich auch erwähnt das das Studium erst im Oktober beginnen kann,weil die Uni 260 Kilometer von zuhause entfernt ist und mein Sohn erst eine WG und einen Job finden musste.
Daraufhin habe ich eine Zusage bekommen das das Kindergeld ab 10/21 für meinen Sohn gezahlt wird. Jetzt wird das wieder zurückgefordert ,ab 12/21 bis 08/22. Das ist eine große Summe.
Muss ich die Rückforderung zahlen?
H. Werner
Mein Sohn ist mittlerweile 19 Jahre alt, hat im Juli sein Abitur gemacht, war danach arbeitssuchend, es liegen auch Nachweise vor, aber nicht arbeitssuchend gemeldet bei der Arbeitsagentur. Seit dem 15 November hat er einen Job, möchte aber nächstes Jahr studieren gehen. Bis November haben wir das Kindergeld überwiesen bekommen. Jetzt haben wir einen Bescheid erhalten von der Familienkasse dass das Kindergeld eingestellt wird und wir eine Rückzahlung in Höhe von 876 Euro erstatten müssen. Habe ich ein Anspruch auf Kindergeld von August bis November, da er nachweislich arbeitssuchend, aber nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet war? Danke im vorraus.
Nein !
Im Internet steht überall das man auch bei der erstausbildung Kindergeld bis 27 Jahren bekommen kann wenn man in der erstausbildung 25 wird.
Fällt es jetzt weg wenn ich 25 werde oder bekomme ich es bis Ende der Ausbildung weil die schließe ich erst mit 26 ab
Schade das Dir niemand geantwortet hat, aber die Frage kannst Du mir jetzt vielleicht beantworten? Wurde Kindergeld weiter gezahlt ? Danke
@@MrTylordurdon Hey 😊 nein tatsächlich hab ich in dem Monat in dem ich 25 wurde das letzte mal Kindergeld bekommen
Wenigstens konnte ich dir jetzt weiterhelfen ☺️
@@viviankraus6888 Danke und alles gute für deine Zukunft 😊
bei mir istdas so das ich keine ausbildung oder studiumgefunden habe und habe dan auch nichts bekommen nach dem ich was gefunden habe ich es wieder bekommen aber nicht rückwirkend
also meine frage wäre wie bekomme ich das rückwirkend weil über ein jahr nichts bekommen habe und in der zeit war ich auch nicht arbeiten oder so habe mir halt beworben für paar sachen
und auf eine antwort gewartet und ablehnungen bekommen usw.
Was ist dann wenn er nur minijob arbeiten wurde,und das Kind ist 18 jahre alt ,wird noch weiterhin kindergeld bekommen?
Vielen Dank für Ihr Video , haben auch verheiratete Kinder unter 25 Jahre alt Anspruch auf Kindergeld , wenn sie in der Ausbildung sind und wenn der Ehepartner des Kindes auch ein Auszubilder ist und zu wenig Geld verdient ?
Wenn ich (21J) nach dem Abi meinen Bachelor of Science in Betriebswirtschaft erfolgreich abgeschlossen habe und dann direkt mit dem Masterstudium in Umweltmanagement weiter mache (Bachelor BWL wurde zum Masterstudium voll anerkannt).
Da der Masterstudiengang nur im Wintersemester beginnt, liegen zwischen Bachelorabschluss und Master-beginn gute sieben Monate. In der Zwischenzeit habe ich ein Praktikum gemacht. Bekomme ich im Masterstudium auch weiter Kindergeld?
Selbst in der Übergangszeit zwischen Bachelor- und Masterstudium steht den Studenten der Kindergeldanspruch zu. Zu beachten ist allerdings, dass die Zeit zwischen den beiden Ausbildungen nicht länger als vier Monate beträgt. Dauert die Pause zwischen Bachelor und Master länger als vier Monate, müssen Studenten noch vor der letzten Bachelorprüfung einen Antrag auf Kindergeld stellen, den die Familienkasse anschließend prüft. In dieser Übergangszeit dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die 20-Stunden-Regelung gilt übrigens genauso im Bachelorstudium.
@@axelbahr_de Die 20 Stunden Regelung gilt im Bachelorstudium nicht, wenn davor keine Erstausbildung abgeschlossen wurde.
wenn ich 900 Euro monatlich verdiene hat das also keinen Einfluss auf Kindergeld?
wenn du als Kind 900 € im Monat verdienst, können deine Eltern weiterhin Kindergeld für dich erhalten. Die Einkommensgrenze für Kinder wurde 2012 abgeschafft, sodass dein Verdienst grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf den Anspruch auf Kindergeld hat. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die weiterhin erfüllt sein müssen:
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch (bei Kindern über 18):
1. Erstausbildung oder Erststudium:
• Solange du dich in deiner Erstausbildung (z. B. Lehre, Schule, Bachelorstudium) befindest, haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld, unabhängig von deinem Einkommen.
• Nebenjobs oder ein Einkommen aus einer Ausbildung beeinflussen den Kindergeldanspruch nicht.
2. Zweitstudium oder weitere Ausbildung:
• Wenn du dich in einer zweiten Ausbildung oder einem Masterstudium befindest, darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen (ausgenommen Minijobs oder geringfügige Beschäftigungen).
3. Alter:
• Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr, wenn du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst.
• Ausnahme: Wenn du nachweislich arbeitslos bist, können deine Eltern bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld erhalten.
Fazit:
Ein Verdienst von 900 € im Monat hat keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch, solange du die genannten Voraussetzungen erfüllst (z. B. dich in einer Erstausbildung befindest). Es kommt also nicht darauf an, wie viel du verdienst, sondern was du machst (Schule, Studium, Ausbildung etc.).
Hallo, bekomme ich kindergeld, wenn ich einen Minijob mache und mich für Studiengänge bewerbe
Kurz ne frage wenn ich über 18 bin (19) ich in ausbildung bin habe ich das recht auf Anspruch auf mein kindergeld? Also das es statt auf mein eltern konto kommt sonder auf meine? Wenn ich es haben will?
Ja
Ja
Hi hätte auch noch eine frage bekommt man weiterhin Kindergeld wenn man eine Teilzeit Job und einen Mini Job gleichzeitig ausübt ?
Ja, bekommt man. Wichtig ist, dass man noch in der Ausbildung ist.
@@axelbahr_de Bin derzeitig aber Ausbildungs suchend geht das trotzdem ?
Grundsätzlich ja… muss aber mit der Kindergeldkasse abgesprochen werden. Nachweise usw…
Vielen erst mal. Dazu habe ich eine Frage, kann man das nur bei der Familienkasse beantragen oder gibt es auch andere Möglichkeiten?
Kindergeld gibt es nur von der Familienkasse
Vielen Dank
Was wenn ich nach der Ausbildung noch ein Studium anfange?
Wenn Du noch keine 25zig bist, einfach nochmal mal einen Antrag auf Kindergeld stellen
Hi, kurze Frage. Wie viel Geld darf ich neben meiner Erstausbildung Verdienen, damit ich noch Kindergeld bekomme? Sind es wirklich die 450 Euro oder geht auch ein besser bezahlender Teilzeitjob?
Geht auch
Ich habe mal die Frage wenn man im Juli das Kindergeld bekommt ist das Kindergeld dann für den Monat Juli oder für den Monat Juni?
Für den Monat Juli
@@axelbahr_de Dankeschön 😊
Hallo Hehr Bahr
Ich bin 19 und beginne ab Oktober 2021 mein Erststudium.
Meine Eltern sind Deutsch wohnen und arbeiten jedoch im Ausland (Afrika), ich bin auch erst im April dieses Jahr eingewandert habe Deutschen Pass und Abitur.
Bekomme ich noch Kindergeld?
Nein. Oder besteht noch irgendein Bezug zu Deutschland der Eltern abgesehen von der Staatsbürgerschaft.
Ich bin 17, werde in Mai 18
Ich habe nun seit ca. Dezember Bewerbungen geschrieben an Unterschiedliche Unternehmen in Unterschiedliche orten. Bis jetzt nur Absagen oder Keine Antworten mehr bekommen. Da meine Prüfungen jetzt anstehen würde ich ungern jetzt mich auf die Bewerbungen Konzentrieren und mich bis Mai zu den Prüfungen richten und mich danach weiterhin Bewerben. Meine Frage ist nun, ob ich (falls ich keine Ausbildung finde) trotzdem noch Kindergeld bekommen kann bzw meine Eltern bis ich eine Ausbildung gefunden habe? Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammenziehen da aber ihre Studiumszusage später kommt als der Ausbildungbeginn wär es für mich besser gesehen im Halbjahr oder Nächstes Jahr erst eine Ausbildung zu beginnen und in der Zwischenzeit Praktikas, Minijobs etc zu machen um die zeit sinnvoll zu überbrücken.
Ich habe halt nur Angst, dass ich in 3 Monaten ohne Ausbildung und ohne Kindergeld da stehe und meine Eltern für mich aufkommen müssen bis ich eine Ausbildung gefunden habe
Ich hoffe ich bekomme eine Antwort, hab wirklich angst dass ich mit nichts dastehen werde
Keine Ahnung in welcher Schule du gerade bist, aber geh doch auf eine weiterführende Schule anstatt eine Ausbildung zu machen
@@terminator2798 Ich bin schon auf einer 2 Jährigen Wirtschaftsschule bei der ich die Mittlere Reife dieses Jahr habe spricht ich könnte nur Gymnasium gehen und das kann ich bei meinen Noten komplett vergessen
@@Plamie ich hatte früher auch schlechte Noten und das sogar auf der Hauptschule. Danach hab ich mein Abi mit 2,0 bestanden. Also nicht die Hoffnung aufgeben
Ich bin 25 und noch in der Ausbildung binbich noch Kindergeld berechtigt ??
Bis zur Vollendung des 25 Lebensjahr. Nach meinem Verständnis an dem Tag wo du 25 wirst
Also ich Beziehe gerade Arbeitslosen Geld grad 2 durch meine Familien und ich will jz neben bei Arbeiten wird jz mein Kinder Geld gekürzt bin 18
Achtung.. wenn keine Ausbildung oder Schule im Vordergrund steht , fällt das Kindergeld weg
Nur Bla Bla und keine genauen erklärungen, sorry jetzt hab ich zeit verschwendet und mehr fragen als vorm dem ansehen des Videos
Das ist nicht gut. Gerne eine Mail mit den offenen Fragen an info@axelbahr.de
Die Geltungmachung für die Unterstützung nach PG 33 des Kindes z.B. bei einem Studium ist nur möglich, wenn kein Kindergeld mehr bezahlt wird, oder auch wenn Kindergeld noch bezahlt wird (z.B. wenn mann in Summe 800 Euro bezahlt für Wohnung usw)?
Danke.
Man darf kein Kindergeld mehr bekommen. Sonst geht das nicht