Werden frühere Schenkungen vom Pflichtteilsanspruch abgezogen? Kommt drauf an! RA Schmeilzl erklärt

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  • Опубликовано: 7 фев 2025

Комментарии • 6

  • @U2EdgeFan
    @U2EdgeFan 2 года назад +1

    Vielen Dank. Sehr informativ!

  • @rasputin_
    @rasputin_ 4 месяца назад

    Es gibt immer ein Schlupfloch, soviel habe ich Minimum verstanden

  • @janesa5097
    @janesa5097 Год назад +1

    Schön das Sie die dazugehörige Norm zitiert haben. Den 2327 hatte ich auf dem Radar! Vielleicht sollte ich mich bei Ihrer Kanzlei bewerben wenn das Examen da ist. Was halten Sie von meiner Pflichtteilsformel? §2303 (1)S2= §2314 (tatsächlich ermittelbarer Wert)+ §2316+§2325[§2329] -§2327 oder anders gefragt: Beinhaltet der §2303 (1) Satz 2 schon den Pflichteilsergänzungsanspruch und die Ausgleichspflich oder noch nicht. Jur Haarspalterei...ich weiß...

  • @janesa5097
    @janesa5097 Год назад

    Bei Minute 5:20 ist Ihnen ein Fehler unterlaufen; den Rest verschenken bringt wegen 2316 und 2325 nichts. Wenn Sie gesagt hätten der Erbl muss dem Pflichteilsber mitteilen das er die lebzeitigen Schenkungen an sich, sich auf den Pflteil anrechnen lassen muss, dann hätte es gepasst. 😇

  • @elisabethindra1482
    @elisabethindra1482 3 месяца назад

    Frage? IST DAS ÖSTERREICH RECHT?

  • @romanaivanovic3230
    @romanaivanovic3230 10 дней назад

    Das kommt dabei raus,wenn man sein Staatsexamen bestanden hat