Auf Privatgelände (wie Supermärkte) haben Eltern-Kind-Parkplätze (als auch Frauenparkplätze) im Rahmen des Hausrechts ihre Gültigkeit, der Betreiber kann bei unbefugter Nutzung ein Hausverbot erteilen, eine Vertragsstrafe verhängen oder gar das Fahrzeug abschleppen lassen.
Auf Privatgelände (wie Supermärkte) haben Eltern-Kind-Parkplätze (als auch Frauenparkplätze) im Rahmen des Hausrechts ihre Gültigkeit, der Betreiber kann bei unbefugter Nutzung ein Hausverbot erteilen, eine Vertragsstrafe verhängen oder gar das Fahrzeug abschleppen lassen.