Beim Silvester Feuerwerk wird so gut wie alles verboten & eingeschränkt (was auch nicht falsch ist) und hier spielt die Umwelt keine Rolle... Ich liebe es wie man in Deutschland alles mit zweierlei Maß misst.
Hier handelt es sich um Böllerpulver-Schwarzpulver, die unverbrannten Reste düngen sogar. Man kann übriges Schwarzpulver auch in Wasser einweichen und zum Pflanzengießen verwenden. Guter, aber teurer Dünger.🙂
@@derbucklige8611 Beim zünden von Schwarzpulver entsteht wie bei allem was verbrennt Schadstoffe! Somit kann das nicht gut für die Umwelt sein. Aber evtl böllert man bei euch mit Gießkannen und Wasser... :)
Das ist Brauchtum und es wird nach bestimmten Regeln geböllert. Man muß als erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, um einen Kurs zu besuchen und eine Prüfung ablegen. Man muß einem Verein oder einer Gruppe angehören. Die Erlaubnis nach § 27 Spreng G muß alle 5 Jahre verlängert werden, ebenso muß der Böller alle 5 Jahre beim Beschußamt auf Haltbarkeit überprüft werden. Geböllert wir nur bei besonderen Anlässen, z.B. Hochzeiten, runde Geburtstage ab 60 Jahren, kirchlichen Festen, Volkstrauertag, auch bei Beerdigungen wenn erwünscht usw. Dieses Brauchtum geht zurück bis ins 14./15. Jahrhundert.🙂
Herrlich 😊👏
Wenn das Greta sieht...
Beim Silvester Feuerwerk wird so gut wie alles verboten & eingeschränkt (was auch nicht falsch ist) und hier spielt die Umwelt keine Rolle... Ich liebe es wie man in Deutschland alles mit zweierlei Maß misst.
Hier handelt es sich um Böllerpulver-Schwarzpulver, die unverbrannten Reste düngen sogar. Man kann übriges Schwarzpulver auch in Wasser einweichen und zum Pflanzengießen verwenden. Guter, aber teurer Dünger.🙂
@@derbucklige8611 Beim zünden von Schwarzpulver entsteht wie bei allem was verbrennt Schadstoffe! Somit kann das nicht gut für die Umwelt sein. Aber evtl böllert man bei euch mit Gießkannen und Wasser... :)
Sinnloses Geballer !😢
Das ist Brauchtum und es wird nach bestimmten Regeln geböllert. Man muß als erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, um einen Kurs zu besuchen und eine Prüfung ablegen.
Man muß einem Verein oder einer Gruppe angehören.
Die Erlaubnis nach § 27 Spreng G muß alle 5 Jahre verlängert werden, ebenso muß der Böller alle 5 Jahre beim Beschußamt auf Haltbarkeit überprüft werden. Geböllert wir nur bei besonderen Anlässen,
z.B. Hochzeiten, runde Geburtstage ab 60 Jahren, kirchlichen Festen, Volkstrauertag, auch bei Beerdigungen wenn erwünscht usw. Dieses Brauchtum geht zurück bis ins 14./15. Jahrhundert.🙂