Wo siehst du da ein „Doppeldribbling“? Unabhängig davon: Wenn die Schiedsrichter weiterlaufen lassen, ist dieser (evtl.) Regelverstoß ohne Belang, und dann greift eben 8:5a - dazu auch bitte die Beurteilungskriterien von 8:3 und die Beispiele bei 8:4 berücksichtigen.
Zudem sei bemerkt, dass die Spielerin Nr. 11 keine Chance hat, an den Ball zu kommen
Richtiges Handeln des SR
Rote Karte war berechtigt, Spielerin Nr.11 greift von hinten rein und bringt die Gegenspielerin zu Fall
Stimmt schon; wie heißt es so schön im Kommentar zu 8:5:
„Auch Vergehen mit geringem Körperkontakt …“
Etwas unschön derweil, wie der SR mit dem Finger auf die Spielerin zeigt. Korrekt deutet man mit der Flachen Hand auf die zu bestrafende ;-)
Für mich ist das keine rote Karte. Die Spielerin des gelben Teams Nr. 11 begeht ein Doppeldribbling.
Wo siehst du da ein „Doppeldribbling“?
Unabhängig davon: Wenn die Schiedsrichter weiterlaufen lassen, ist dieser (evtl.) Regelverstoß ohne Belang, und dann greift eben 8:5a - dazu auch bitte die Beurteilungskriterien von 8:3 und die Beispiele bei 8:4 berücksichtigen.
Meiner Meinung nach, ist die Entscheidung zu hart. Spielfortsetzung wäre 7-Meter und als persönliche Bestrafung fände ich 2 min. angemessener.