Hallo, Ich wollte mich nach den Aufführungsrechten von Leben des Galilei für ein Schultheater erkundigen. Wie teuer diese wären oder, da die Urfassung schon so alt sind keine Rechte mehr gekauft werden müssen. MfG Schmitz
Innerhalb der Schulklasse oder der Schultheater-Arbeitsgemeinschaft ist von einer Nichtöffentlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG auszugehen, weil die geforderte persönliche Beziehung vorhanden ist. Da das Urheberrechtsgesetz für den nichtöffentlichen Bereich keine Regelungen trifft, können hier ohne Einwilligungen der Rechteinhaber Theaterszenen eingeübt und geprobt werden. Soll das Schultheaterstück, das einstudiert wird, am Schuljahresende der Öffentlichkeit präsentiert werden, ist eine frühzeitige Klärung und Sicherung der Aufführungsrechte dringend zu empfehlen, um nicht im weiteren Verlauf eines Projekts mit der Nichterteilung von Rechten konfrontiert zu werden. ALSO: NICHT VOM VERLAG VERÄPPELN LASSEN UND NICHT VORSCHNELL ETWAS AN DEN VERLAG ZAHLEN, WENN ES GAR KEINE ÖÖFENTLICHE PRÄSENTATION GIBT.
ein wenig konkreter wär nicht schlecht
Danke für die Rückmeldung. Was genau sollte konkret ausgeführt und erklärt werden?
Suhrkamp Verlag Das mit der Verantwortung der wissenschaft ausführen :)
Hallo, Ich wollte mich nach den Aufführungsrechten von Leben des Galilei für ein Schultheater erkundigen. Wie teuer diese wären oder, da die Urfassung schon so alt sind keine Rechte mehr gekauft werden müssen. MfG Schmitz
Lieber Herr Schmitz, bitte fragen Sie doch über das Formular an, das Sie hier finden: www.suhrkamp.de/theater-verlag/vertragsanfragen_898.html
Innerhalb der Schulklasse oder der Schultheater-Arbeitsgemeinschaft ist von einer Nichtöffentlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG auszugehen, weil die geforderte persönliche Beziehung vorhanden ist. Da das Urheberrechtsgesetz für den nichtöffentlichen Bereich keine Regelungen trifft, können hier ohne Einwilligungen der Rechteinhaber Theaterszenen eingeübt und geprobt werden. Soll das Schultheaterstück, das einstudiert wird, am Schuljahresende der Öffentlichkeit präsentiert werden, ist eine frühzeitige Klärung und Sicherung der Aufführungsrechte dringend zu empfehlen, um nicht im weiteren Verlauf eines Projekts mit der Nichterteilung von Rechten konfrontiert zu werden.
ALSO: NICHT VOM VERLAG VERÄPPELN LASSEN UND NICHT VORSCHNELL ETWAS AN DEN VERLAG ZAHLEN, WENN ES GAR KEINE ÖÖFENTLICHE PRÄSENTATION GIBT.
pas mal