Moin, sehr informativ wie gewohnt. Muss vor anrufen der Einigungsstelle die aktive BV nur gekündigt sein oder muss auch die Auslauffrist abgelaufen sein? Geht ein anrufen der Einigungsstelle auch dann nicht, wenn man in der aktiven BV eine Änderungsklausel hat? Gruß Ingo
Du darfst gerne 10 bis 20 km/h langsamer reden. Ansonsten ein sehr wichtiges und informatives Video. Vielen Dank.
Moin, sehr informativ wie gewohnt. Muss vor anrufen der Einigungsstelle die aktive BV nur gekündigt sein oder muss auch die Auslauffrist abgelaufen sein? Geht ein anrufen der Einigungsstelle auch dann nicht, wenn man in der aktiven BV eine Änderungsklausel hat? Gruß Ingo