Wie immer sehr guter Content. Vielleicht bisschen viel UNGLAUBLICH (Finanzämter hassen diesen Trick) ;-) Gilt die 15% Grenze eigentlich auch bei Erbschaften?
Sollte das Objekt zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung abbrennen, hat man selber auch keinen Anspruch auf Ersatz auf die bereits investierte Summe.
Kleine Anmkerung zum ersten "Hack", in §6Abs1Nr1aS2 wird auf Ausnahme von "Erweiterungen" im Sinne des §255 Abs. 2 S.1 hingewiesen - sofern also der baulich-technische Ausgangszustand erweitert oder verbessert wird (keine bloße Reparatur), werden diese Kosten ebenfalls nicht auf die 15% Grenze angerechnet. Dankt mir später :P
Moin, zum Steuerhack 2 eine Frage: Stimmt das mit der zusätzlichen Steuerabsetzung, wenn man die Förderung der BAFA in Anspruch nimmt tatsächlich? Bisher dachte ich entweder Steuer oder BAFA? Schon klar, dass man den geförderten Teil nicht absetzen kann, den Rest soll man aber absetzen können? Danke für eine Antwort!
Hatte das auch so verstanden, dass die Nichtabsetzbarkeit sich logischerweise auf den Gesamtbetrag der Sanierung bezieht, der für BAFA eingereicht wurde. Ihr habt den Hack bestimmt mehrfach selbst genutzt, würde mich über eine klärende Antwort freuen, ob das sicher so klappt. Danke 😊
Hack Nr. 1 hört sich cool an aber wahrscheinlich nicht so easy. Zu Hack 2: Wie finanziert man beim Kaufpreis schon was mit dass man erst 3 Jahre später in Anspruch nimmt? Wird das Geld dann erst nach 3J. abgerufen. Welche Banken machen so was? Danke schon mal.
Wie immer, bester Content.
Danke 🤙
Wie immer sehr guter Content. Vielleicht bisschen viel UNGLAUBLICH (Finanzämter hassen diesen Trick) ;-)
Gilt die 15% Grenze eigentlich auch bei Erbschaften?
Sollte das Objekt zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung abbrennen, hat man selber auch keinen Anspruch auf Ersatz auf die bereits investierte Summe.
Gilt die Rest Nutzungsdauer auch für Eigentumswohnung?
Schöne Grüße
Kleine Anmkerung zum ersten "Hack", in §6Abs1Nr1aS2 wird auf Ausnahme von "Erweiterungen" im Sinne des §255 Abs. 2 S.1 hingewiesen - sofern also der baulich-technische Ausgangszustand erweitert oder verbessert wird (keine bloße Reparatur), werden diese Kosten ebenfalls nicht auf die 15% Grenze angerechnet. Dankt mir später :P
Moin, zum Steuerhack 2 eine Frage: Stimmt das mit der zusätzlichen Steuerabsetzung, wenn man die Förderung der BAFA in Anspruch nimmt tatsächlich? Bisher dachte ich entweder Steuer oder BAFA? Schon klar, dass man den geförderten Teil nicht absetzen kann, den Rest soll man aber absetzen können? Danke für eine Antwort!
Hatte das auch so verstanden, dass die Nichtabsetzbarkeit sich logischerweise auf den Gesamtbetrag der Sanierung bezieht, der für BAFA eingereicht wurde.
Ihr habt den Hack bestimmt mehrfach selbst genutzt, würde mich über eine klärende Antwort freuen, ob das sicher so klappt. Danke 😊
Hack Nr. 1 hört sich cool an aber wahrscheinlich nicht so easy. Zu Hack 2: Wie finanziert man beim Kaufpreis schon was mit dass man erst 3 Jahre später in Anspruch nimmt? Wird das Geld dann erst nach 3J. abgerufen. Welche Banken machen so was?
Danke schon mal.
😮funktioniert das heute 2023 auch noch alles???????
Kann man bei der 15% Grenze auch bei Material Rechnungen die MwSt abziehen? Oder gilt das nur bei Umsatzsteuer?
Auch bei Material und auch für selbstgekauftes Zeug.
Top
😉👍
Bekommt man die 8% Mieterhöhung aus Hak2 auch, wenn man bereits am oberen Limit des Mietspiegels bin?
Wo bekommt man den so ein Gutachten her?
Ist bei den VermitAZ unter dem entsprechenden YT-Video verlinkt.