ich habe vor 2 jahren wegen Rheumatoider Arthritis die Erwerbsminderungsrente beantragt kann kaum laufen aber laut Gutachter könnte ich noch 6 stunden Arbeiten wurde also abgelehnt dann ein Gutachten von meinem Arzt eingereicht darin steht das ich nur noch 2 stunden In jeden job Arbeiten kann bei einem günstigen krankheitsverlauf wegen ständig wechselnder lagen auch das wurde nach 6 Monaten unbegründet abgelehnt was einer untätigkeit gleich kommt jetzt habe ich klage beim Sozialgericht eingereicht wo die Bearbeitung nochmal 3 bis 4 jahre dauern kann was von der Bearbeitungszeit auch nicht normal ist
wenn ich mind. 35 versicherungsjahren haben muss um EM-Rente zubekommen , und Alg 2 mit zählt verstehe ich nicht was sonst noch fehlen könnte , habe durch einen unfall nur 26 versicherungsjahre GDB 60 ,seit 2016 unbefristet, bin seit 2010 in Alg2, zuverdienen kann ich nicht , aktuell bin ich vollzeitrentneranwärter.
Sie müssen nicht 35 Jahre haben, um EM-Rente zu bekommen. 60 Monate insgesamt und in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge. Das mit den 35 Jahren ist eine AR für Schwerbehinderte Menschen, ganz was anderes!!!!!!! Bitte beide Rente nicht vermischen!!!!!
Hallo... wenn ich mein Geburtsjahr, 1962, bei der DRV eingebe, wird mir angezeigt, dass ich am 1.02.2027 in Rente gehen kann. Da spielt mein GDB 60 keine Rolle. Oder habe ich etwas übersehen? Gruß, Hardy
Der Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad von 50 ist gleich und beide Renten ohne Abschlag.
Hallo Herr Schulz.. durch ihr Buch habe ich meine Schwerbehinderung bekommen. Seit 01.01.2023 kann man mit der GdB 50 auch eine Teilrente 99,99% beantragen. Das hab ich gerade im Oktober gemacht. Ich gehe weiterhin arbeiten. Vielleicht ist das eine Anregung für ein Video. Danke für Ihre Bemühungen
Die Teilrente 99,99% werde ich ab 01.10.25 machen. Werde weiter arbeiten, solange es gesundheitlich noch geht. Habe dann 46 Jahre gearbeitet und Gdb 60.
Hallo Herr Schulz, ich habe eine grundsätzliche Frage: Ich (noch dt Staatsbürger) bin seit 3 Jahren wohnend in Ö arbeite aber im HomeOffice für eine deutsche Firma. Die RV bezahlt meine Firma aus meinem Gehalt direkt in D in die Rentenkasse ein. Wie ist nun hier der genaue Rechtsstand? Gilt für mich grundsätzlich das Renteneintrittsalter in meinem Wohnland Ö (hier gibt es andere Regelungen für einen Eintritt in die Pension) oder wird nach D Recht das Renteneintrittsalter berechnet? Das konnte mir bisher noch niemand genau erklären. Vielen Dank schon mal vorab für das Feedback und die Infos, VG
Das weiß ich leider nicht. Aber ich gehe davon aus, dass für die deutsche Rente auch die deutschen Gesetze gelten. Fragen Sie dazu bitte bei der DRV nach.
Bin Schwerbehindert GDB 100 ohne Merkzeichen. Bin 43 Jahre Berufstätig.Möchte wieder Arbeiten. Die Rentenversicherung zwingt mich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragen. Das Arbeitsamt soll ein Formular ausfüllen das ich nicht mehr arbeiten darf und Erwerbsminderungsrente be traggen muss. Ichdarfkeine Entscheidu g treffen. Man zwibgt mich zur Erwerbsminderungsrente.
Wenn ich zb mit 60 Jahren arbeitslos würde und eine Sehbehinderung habe,muss ich dies beim Arbeitsamt angeben und hat dies Auswirkungen auf die Vermittlung in eine neue Arbeit?Kann dies dazu führen das das Amt dann kein Arbeitslosengeld mehr auszahlt weil man ja nur sehr eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht... Danke.
Mit Sehbehinderung können Sie einige Tätigkeiten nicht ausüben. Es bedeutet aber nicht, dass Sie nur noch in Teilzeit arbeiten können - nur das würde bedeuten, dass es weniger Geld gibt. Sie sollten das also beim Arbeitsvermittler auf jeden Fall angeben.
Alles schön erzählt, aber: ich hab einen 34jährigen schwerkranken Jungen, habe nach 8 Jahren Kampf endlich für Ihn die EU-Rente erstritten, aber auch nur weil im Vorfeld das Gericht klare Signale gesendet hat und ich die Ausdauer hatte. Seit 5 Jahren ist der Schwerbehindertenausweis am Sozialgericht anhängig, da ja vieles Landessache ist, wird auch Unterschiedlich gewertet. Ich könnte deswegen 😭🤢, warum keine einheitlichen Regelungen?
Danke , lieber Herr Schulz, für Ihre sehr informativen Videos.
Danke für die wunderbare Erklärung,macht weiter so,so weiß man Bescheid, für meine Tochter wichtig
Dankeschön 👍
Welchen Vorteil hat es die SB Rente mit der Flexirente zu kombinieren ?
Das kann man nicht allgemein beantworten, da es immer auf die jeweilige Situation ankommt.
❤
ich habe vor 2 jahren wegen Rheumatoider Arthritis die Erwerbsminderungsrente beantragt kann kaum laufen aber laut Gutachter könnte ich noch 6 stunden Arbeiten wurde also abgelehnt dann ein Gutachten von meinem Arzt eingereicht darin steht das ich nur noch 2 stunden In jeden job Arbeiten kann bei einem günstigen krankheitsverlauf wegen ständig wechselnder lagen auch das wurde nach 6 Monaten unbegründet abgelehnt was einer untätigkeit gleich kommt jetzt habe ich klage beim Sozialgericht eingereicht wo die Bearbeitung nochmal 3 bis 4 jahre dauern kann was von der Bearbeitungszeit auch nicht normal ist
Doch. Diese lange Bearbeitungszeit bei Klage und Berufung dauern echt lange!!!
Alles Gute!
wenn ich mind. 35 versicherungsjahren haben muss um EM-Rente zubekommen , und Alg 2 mit zählt verstehe ich nicht was sonst noch fehlen könnte , habe durch einen unfall nur 26 versicherungsjahre GDB 60 ,seit 2016 unbefristet, bin seit 2010 in Alg2, zuverdienen kann ich nicht , aktuell bin ich vollzeitrentneranwärter.
Sie müssen nicht 35 Jahre haben, um EM-Rente zu bekommen. 60 Monate insgesamt und in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge. Das mit den 35 Jahren ist eine AR für Schwerbehinderte Menschen, ganz was anderes!!!!!!! Bitte beide Rente nicht vermischen!!!!!
Hallo... wenn ich mein Geburtsjahr, 1962, bei der DRV eingebe, wird mir angezeigt, dass ich am 1.02.2027 in Rente gehen kann. Da spielt mein GDB 60 keine Rolle. Oder habe ich etwas übersehen? Gruß, Hardy
Der Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad von 50 ist gleich und beide Renten ohne Abschlag.
@@franksommer4987 Vielen Dank für die schnelle Antwort
Hallo Herr Schulz.. durch ihr Buch habe ich meine Schwerbehinderung bekommen.
Seit 01.01.2023 kann man mit der GdB 50 auch eine Teilrente 99,99% beantragen. Das hab ich gerade im Oktober gemacht. Ich gehe weiterhin arbeiten. Vielleicht ist das eine Anregung für ein Video. Danke für Ihre Bemühungen
Die Teilrente 99,99% werde ich ab 01.10.25 machen. Werde weiter arbeiten, solange es gesundheitlich noch geht. Habe dann 46 Jahre gearbeitet und Gdb 60.
Das freut mich! Alles Gute!
Die Teilrente 99,99 würde mich auch interessieren. Gerade wenn man über 45 Jahre voll hat und einen GDB 60.
@@toro6369 ich geh noch 2 Jahre arbeiten, bekomme aber bereits seit Oktober Rente.
@@hardy7268
Bei Teilrente und Weiterbeschäftigung, bekommt man noch weiterhin Rentenpunkte, wodurch sich die Rente noch erhöht.
Hallo Herr Schulz, ich habe eine grundsätzliche Frage:
Ich (noch dt Staatsbürger) bin seit 3 Jahren wohnend in Ö arbeite aber im HomeOffice für eine deutsche Firma. Die RV bezahlt meine Firma aus meinem Gehalt direkt in D in die Rentenkasse ein.
Wie ist nun hier der genaue Rechtsstand? Gilt für mich grundsätzlich das Renteneintrittsalter in meinem Wohnland Ö (hier gibt es andere Regelungen für einen Eintritt in die Pension) oder wird nach D Recht das Renteneintrittsalter berechnet? Das konnte mir bisher noch niemand genau erklären.
Vielen Dank schon mal vorab für das Feedback und die Infos, VG
Das weiß ich leider nicht. Aber ich gehe davon aus, dass für die deutsche Rente auch die deutschen Gesetze gelten. Fragen Sie dazu bitte bei der DRV nach.
Für Dich gilt das deutsche Recht. Weitere Auskünfte erhälst Du von der DRV in München, Verbindungsstelle Österreich.
@@FritzWepper34 Vielen Dank, Endlich einmal eine wirklich gute Info! werde ich machen, vielen Dank
@@Rolo-t5hgerne.
Sperrfrist und ggf auch eine Ruhezeit ist vor dem Bezug von ALG1 zu beachten.
Die bekommt man nicht zwingend. Es gibt viele Gründe und Möglichkeiten, diese abzuwenden
Bin Schwerbehindert GDB 100 ohne Merkzeichen. Bin 43 Jahre Berufstätig.Möchte wieder Arbeiten. Die Rentenversicherung zwingt mich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragen. Das Arbeitsamt soll ein Formular ausfüllen das ich nicht mehr arbeiten darf und Erwerbsminderungsrente
be traggen muss. Ichdarfkeine Entscheidu g treffen. Man zwibgt mich zur Erwerbsminderungsrente.
Das ist möglich im Sozialrecht. Falls Sie sich ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen.
Selbst mit EM kannst Du Arbeiten gehen. Eben nur auf die (Tages-)Stundenanzahl und den Hinzuverdienst achten.
Wenn ich zb mit 60 Jahren arbeitslos würde und eine Sehbehinderung habe,muss ich dies beim Arbeitsamt angeben und hat dies Auswirkungen auf die Vermittlung in eine neue Arbeit?Kann dies dazu führen das das Amt dann kein Arbeitslosengeld mehr auszahlt weil man ja nur sehr eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht...
Danke.
Sie sollten einen Beratungstermin vereinbaren.
Mit Sehbehinderung können Sie einige Tätigkeiten nicht ausüben. Es bedeutet aber nicht, dass Sie nur noch in Teilzeit arbeiten können - nur das würde bedeuten, dass es weniger Geld gibt. Sie sollten das also beim Arbeitsvermittler auf jeden Fall angeben.
Alles schön erzählt, aber: ich hab einen 34jährigen schwerkranken Jungen, habe nach 8 Jahren Kampf endlich für Ihn die EU-Rente erstritten, aber auch nur weil im Vorfeld das Gericht klare Signale gesendet hat und ich die Ausdauer hatte. Seit 5 Jahren ist der Schwerbehindertenausweis am Sozialgericht anhängig, da ja vieles Landessache ist, wird auch Unterschiedlich gewertet. Ich könnte deswegen 😭🤢, warum keine einheitlichen Regelungen?
Die Gesetze zum Schwerbehindertenrecht sind nicht Ländersache. Aber natürlich beurteilen die einzelnen Mitarbeiter manchmal unterschiedlich.
Föderalismus.