wenn ich meine idee beim patentamt einreiche, kann ich dann bis zur patenterteilung mit dieser idee zu firmen gehen, ob es interessenten dafür gib, oder muss man damit warten bis das patent erteilt wird. also gilt der schutz im fall einer erteilung ab dem tag der einreichung, oder erst ab dem tag der erteilung?
Oh Danke für die Frage. Unbedingt sofort nach der Anmeldung mit der Partnersuche loslegen. Wenn man den Schutz bekommt, dann nämlich tatsächlich rückwirkend.
@@erfinderladen Und wenn man nicht der Erste ist (was wie erwähnt ja öfters vorkommt), und sich dann ein anderer Erfinder als "Erfinder" herausstellt, was dann: Sollte man die mühsam und teuer geworbene Firma dann an den früheren Erfinder verweisen?
Auf jeden Fall sofort loslegen. Dem Unternehmen ist ja bekannt, dass es sich um ein noch nicht erteiltes Schutzrecht handelt. Zur "Absicherung" gibt es Rechercheberichte. Ein Produkt auf dem Markt zu platzieren ist kein Prozess für ein paar Wochen. Wenn man die Vorarbeiten sorgfältig erledigt hat, ist die Chance kein Schutzrecht zu bekommen wirklich minimiert. Wenn auch nicht auf Null, aber das würde ich unter unternehmerisches Risiko verbuchen. Für Fragen zu einem konkreten Fall stehen wir unter www.erfinderberatung.com immer für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.
Was ist wen ich jetzt zb das Patent in der schweiz anmelde und danach es veröffentliche. Ist dan ein patent in anderen länder ausgeschlossen da es ja dann öffentlich ist. Oder reicht es fürs erste in einem land anmelden und dan rückwirkend in anderen länder anmelden.
Moin ich hätte da eine Frage ich arbeite grade an eine App und ich würde die gerne patentieren nur ich weißt noch nicht wie reicht da das kleine Patent oder muss man ein richtiges Patent beantragen
Ich würde bei einer App nicht auf herkömmliche Schutzrechte setzen, da weder das Patent noch das Gebrauchsmuster dafür geeignet ist. Geld für ein Schutzrecht ausgeben macht nur Sinn, wenn dieses Schutzrecht Dich wirklich schützt. Bei einer App tut es das im Regelfall nicht. Die Ausnahme sind teilweise Apps welche in Kombination mit einer (schutzfähigen) Hardware arbeiten. Da ich die App nicht kenne, kann nur allgemeine Tipps geben Name als Marke schützen kommt in Frage. Den Namen auf diversen Social Media Plattformen sichern. Ein schlüssiges Konzept schreiben und dieses nur mit den notwendigen Partnern teilen. Dabei auf Geheimhaltung achten... Aber irgendwann ist man auf dem Markt und dann zählt nur noch schnell viele Kunden finden. Investiere das Geld für den Schutz in Marketing, dort liegt in dem Fall der Schutz. Wenn Du den Anwendern ein perfektes Produkt liefert gehen diese nicht zu Nachahmern. Und nachgemacht wird etwas so oder so erst wenn es erfolgreich ist.
Wenn ich eine Idee habe aber die technische Umsetzung verschieden sein kann, muss ich dann den Weg zeichnen den ich schützen möchte oder kann ich einen Weg nutzen und der steht auch Pate für die anderen Wege?
was ich versucht habe zu sagen noch einmal anders. wenn ich einen mechanischen bzw. damit vernundenen digitalen vorgang habe, muss ich genau darlegen welche verschiedenen mechanischen Vorgänge es gibt um das Ziel zu erreichen oder kann ich einen identifizieren, der die Funktion erfüllt die, die Idee als solche benötigt um zu funktionieren...
Du musst das schützen, was die Erfindung ausmacht. Aber der Schutz ist nicht der erste Schritt. Zuerst kommt mal die Recherche um zu sehen, was bereits existiert und was bereits geschützt ist.
Ein erstes Beratungsgespräch ist immer kostenlos. Dann kommt es darauf an, was die Idee benötigt und was wir machen sollen. Aber man muss natürlich auch die anderen Kosten im Blick haben. Prototypen, Schutzrechte, Produktion,...
Hi, wenn man eine Idee hat die einen neuen technischen Fortschritt erbringt aber auf Grundlagen basiert die schon erfunden bzw.Patentiert wurden muss man das erst die Erlaubnis von den Erfindern bekommen oder kann man einfach dann sozusagen eine "neue Erfindung erfinden" ? Wie viel kostet ein guter Patentanwalt? Lg.Cooles Viedeo❤
Der Patentanwalt hängt etwas von der Materie ab. 3 bis 4000 für das Patent. Ab 5000 würde ich ein zweites Angebot einholen. Ob man selbst Lizenz bezahlen muss, hängt stark vom Einzelfall ab. Aber auf jeden Fall braucht man keine Erlaubnis für den Schutz. Bei der gewerblichen Anwendung kann es sein. Wir machen gerne eine kostenlose Erstberatung. Einfach auf www.erfinderberatung.com die Geheimhaltungserklärung anfordern.
Hallo, habe eine Frage zur Neuheit. Ich selbst darf die Erfindung vorab nicht veröffentlichen. Macht dann ein Prototyp für das Petentamt Sinn oder sollte ich lieber mit einer Zeichung/Konstruktion zum Patentamt gehen?
Genau, man selbst darf die Erfindung auch nicht vorher veröffentlichen. zur zweiten Frage: Weder noch. Man geht mit gar nichts zum Patentamt. Das Bild stammt aus alten Filmen, wo jemand mit dem Prototyp unter dem Arm zum Patentamt geht. Man macht eine Anmeldung. Was man dafür benötigt steht ganz genau in den Merkblättern. Ein Prototyp wird nicht benötigt. Besser ist natürlich, wenn man sich einen Patentanwalt leisten kann.
Hallo, Habe die Neuheit heute aufgebaut um zu testen, wie es überhaupt alles funktioniert.. Das war aus reinen Skizzen nicht umsetzbar Bedeutet das, dass ich kein patent mehr anmelden kann? Steht auf einem privaten Gelände und noch nicht beworben etc
Ich danke dir für dieses Video!
Kurz und knackig!
Danke!
Echt gutes Video hat mir sehr geholfen
wenn ich meine idee beim patentamt einreiche, kann ich dann bis zur patenterteilung mit dieser idee zu firmen gehen, ob es interessenten dafür gib, oder muss man damit warten bis das patent erteilt wird. also gilt der schutz im fall einer erteilung ab dem tag der einreichung, oder erst ab dem tag der erteilung?
Oh Danke für die Frage. Unbedingt sofort nach der Anmeldung mit der Partnersuche loslegen. Wenn man den Schutz bekommt, dann nämlich tatsächlich rückwirkend.
@@erfinderladen alles klar- vielen Dank
@@erfinderladen Und wenn man nicht der Erste ist (was wie erwähnt ja öfters vorkommt), und sich dann ein anderer Erfinder als "Erfinder" herausstellt, was dann: Sollte man die mühsam und teuer geworbene Firma dann an den früheren Erfinder verweisen?
Auf jeden Fall sofort loslegen. Dem Unternehmen ist ja bekannt, dass es sich um ein noch nicht erteiltes Schutzrecht handelt. Zur "Absicherung" gibt es Rechercheberichte. Ein Produkt auf dem Markt zu platzieren ist kein Prozess für ein paar Wochen. Wenn man die Vorarbeiten sorgfältig erledigt hat, ist die Chance kein Schutzrecht zu bekommen wirklich minimiert. Wenn auch nicht auf Null, aber das würde ich unter unternehmerisches Risiko verbuchen. Für Fragen zu einem konkreten Fall stehen wir unter www.erfinderberatung.com immer für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.
Was ist wen ich jetzt zb das Patent in der schweiz anmelde und danach es veröffentliche. Ist dan ein patent in anderen länder ausgeschlossen da es ja dann öffentlich ist. Oder reicht es fürs erste in einem land anmelden und dan rückwirkend in anderen länder anmelden.
Der Schutz beginnt mit dem Tag der Anmeldung
Moin ich hätte da eine Frage ich arbeite grade an eine App und ich würde die gerne patentieren nur ich weißt noch nicht wie reicht da das kleine Patent oder muss man ein richtiges Patent beantragen
Ich würde bei einer App nicht auf herkömmliche Schutzrechte setzen, da weder das Patent noch das Gebrauchsmuster dafür geeignet ist. Geld für ein Schutzrecht ausgeben macht nur Sinn, wenn dieses Schutzrecht Dich wirklich schützt. Bei einer App tut es das im Regelfall nicht. Die Ausnahme sind teilweise Apps welche in Kombination mit einer (schutzfähigen) Hardware arbeiten. Da ich die App nicht kenne, kann nur allgemeine Tipps geben
Name als Marke schützen kommt in Frage. Den Namen auf diversen Social Media Plattformen sichern. Ein schlüssiges Konzept schreiben und dieses nur mit den notwendigen Partnern teilen. Dabei auf Geheimhaltung achten...
Aber irgendwann ist man auf dem Markt und dann zählt nur noch schnell viele Kunden finden. Investiere das Geld für den Schutz in Marketing, dort liegt in dem Fall der Schutz. Wenn Du den Anwendern ein perfektes Produkt liefert gehen diese nicht zu Nachahmern. Und nachgemacht wird etwas so oder so erst wenn es erfolgreich ist.
Sehr cool danke
Wenn ich eine Idee habe aber die technische Umsetzung verschieden sein kann, muss ich dann den Weg zeichnen den ich schützen möchte oder kann ich einen Weg nutzen und der steht auch Pate für die anderen Wege?
was ich versucht habe zu sagen noch einmal anders. wenn ich einen mechanischen bzw. damit vernundenen digitalen vorgang habe, muss ich genau darlegen welche verschiedenen mechanischen Vorgänge es gibt um das Ziel zu erreichen oder kann ich einen identifizieren, der die Funktion erfüllt die, die Idee als solche benötigt um zu funktionieren...
Du musst das schützen, was die Erfindung ausmacht. Aber der Schutz ist nicht der erste Schritt. Zuerst kommt mal die Recherche um zu sehen, was bereits existiert und was bereits geschützt ist.
Kann man ein patent auch auf eine App anmelden?
Grundsätzlich ist Software nicht patentfähig. Die Ausnahme bilden ganz wenige Apps die ein technisches Problem lösen.
Wie melde ich ein Patent in Deutschland online an?
Auf www.dpma.de
Was kostet denn eure Erfinderberatung?
Ein erstes Beratungsgespräch ist immer kostenlos. Dann kommt es darauf an, was die Idee benötigt und was wir machen sollen. Aber man muss natürlich auch die anderen Kosten im Blick haben. Prototypen, Schutzrechte, Produktion,...
Hi,
wenn man eine Idee hat die einen neuen technischen Fortschritt erbringt aber auf Grundlagen basiert die schon erfunden bzw.Patentiert wurden muss man das erst die Erlaubnis von den Erfindern bekommen oder kann man einfach dann sozusagen eine "neue Erfindung erfinden" ?
Wie viel kostet ein guter Patentanwalt?
Lg.Cooles Viedeo❤
Der Patentanwalt hängt etwas von der Materie ab. 3 bis 4000 für das Patent. Ab 5000 würde ich ein zweites Angebot einholen.
Ob man selbst Lizenz bezahlen muss, hängt stark vom Einzelfall ab. Aber auf jeden Fall braucht man keine Erlaubnis für den Schutz. Bei der gewerblichen Anwendung kann es sein. Wir machen gerne eine kostenlose Erstberatung. Einfach auf www.erfinderberatung.com die Geheimhaltungserklärung anfordern.
Hallo,
habe eine Frage zur Neuheit.
Ich selbst darf die Erfindung vorab nicht veröffentlichen. Macht dann ein Prototyp für das Petentamt Sinn oder sollte ich lieber mit einer Zeichung/Konstruktion zum Patentamt gehen?
Genau, man selbst darf die Erfindung auch nicht vorher veröffentlichen.
zur zweiten Frage: Weder noch. Man geht mit gar nichts zum Patentamt. Das Bild stammt aus alten Filmen, wo jemand mit dem Prototyp unter dem Arm zum Patentamt geht. Man macht eine Anmeldung. Was man dafür benötigt steht ganz genau in den Merkblättern. Ein Prototyp wird nicht benötigt. Besser ist natürlich, wenn man sich einen Patentanwalt leisten kann.
Hallo,
Habe die Neuheit heute aufgebaut um zu testen, wie es überhaupt alles funktioniert.. Das war aus reinen Skizzen nicht umsetzbar
Bedeutet das, dass ich kein patent mehr anmelden kann?
Steht auf einem privaten Gelände und noch nicht beworben etc
Nein, ist ja nicht veröffentlicht.
@@erfinderladen wie kann ich es dann schützen? Ist ja gerade erst draußen? Gibt's da keine Frist zum nachreichen oder so? 😂
du hörst dich an wie ein 70jger
Was ist ein 70iger?