Übrigens: Weil hier ja immer so auf der Packungsbeilage beharrt wird: Die Packungsbeilag ist doch jedem, der tatsächlich den Zulassungstext gelesen hätte, zugänglich, denn die Packungsbeilage ist ein Teil der Zulassung und dort als Anlage beigefügt. Ein bestimmtes Gerät ist nicht erforderlich, nur ein geeignetes... Den Zulassungstext kann jeder beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte im Arzneimittel-Informationssystem einsehen. Was allerdings der Hammer ist: Andermatt verlangt für die Spardose mit 75 Gramm Oyalsäuredihydrat einen stolzen Preis von 33,90 €. Das entspricht 452 € je Kilogramm. Derselbe Stoff, ohne irgendetwas anders darin, kostet bei Amazon als Kilopackung 9,15 € !!!!Wer Angst vor dem Kontrolleur hat, mag sich den Stoff dort einmal kaufen und dann immer aus dem Kilobeutel nachfüllen... Der Kilopreis ist Wegelagerei, so als ob man jeweils zur Dose den Eddy dazukauft, ohne das Gerät allerdings zu bekommen....
Die Zulassung beschränkt sich auf Varroxal. Es ist nicht richtig, dass nur die Verdampfer von Andermatt zugelassen sind. In der Beschreibung der Zulassung wird unter 3.9 der Varrox Eddy lediglich beispielhaft aufgeführt. Damit darf Varroxal in allen Verdampfern eingesetzt werden.
@@halunkenbienenstock8748, vermutlich ist der Gottfried auf die Werbung von Andermatt BioVet reingefallen: nur die beiden genannten Verdampfer werden von Andermatt BioVet selbst angeboten, aber das bedeutet nicht, dass andere Geräte (inkl. Selbstbaugeräte) nicht genau so geeignet wären. Da ist der Anwender dann halt selbst in der Pflicht, die Geeignetheit zu gewährleisten.
Ich sehe das andersherum, alle anderen reden nur gscheid daher über das gerät ohne es je live gesehen zu haben. Gottfried macht Nägel mit Köpfe und zeigt uns das Teil, ohne lang zu schwafeln!!!
Servus Gottfried, ich finde "verdampfen" muss im Kontext Oxalsäure nochmal differenziert werden. Soweit ich es rausfinden kann, wird hier wie bei anderen Geräten nur die Oxalsäure vernebelt - oder liege ich falsch? Illegal in Deutschland ist ja nur das Sublimieren, also kristalline Oxalsäure (Pulverform) bei Temperaturen um 160 °C in den gasförmigen Zustand bringen. Das ist soweit ich informiert bin weiterhin illegal, wenn auch z. B. in Österreich seit Jahren legal und bewährt. Wenn ich aber flüssige Oxalsäure verneble, das ist ähnlich wie Anwendung per Sprühnebel (Sprühflasche), aber das ist doch keine Weltneuheit, da gibt's z. B. schon länger den "RuBee Ox Vernebler". Oder doch alles ganz anders?
@@derbienenbastler also keine Kritik und bitte nicht falsch verstehen.. bei dem Titel "was ist wirklich LEGAL" hatte ich mir mehr Informationen zur aktuellen Zulassung erhofft. Fazit hat für mich so geklungen: erstmal abwarten was auf dem Beipack steht vielleicht haben die anderen unrecht. Das deckt sich einfach nicht mit der Erwartung die ich hatte als ich den Titel gelesen habe.
@@derbienenbastler stimmt vielleicht. Aber wir wissen es nicht und ich bin nach dem Video genau so schlau wie vorher. Aber alles gut. Nicht dein Problem. Falsche Erwartungshaltung meinerseits.
Nicht nur Fehlinformationen werden da verbreitet, auch der Umgang lässt zu wünschen übrig. Zum Verdampfen: Unter der Bienentraube ja, aber bei mind. 5 Grad, damit die Bienen lockerer sitzen 👍 Mahlzeit!
Wer kennt sie nicht, die Typen im Internet, die über "Fehlinformationen" palavern und einen falschen Umgang bemängeln ... das sind dann die Typen, die es besser wissen als die Hersteller/Inverkehrbringer. Wenn Andermatt BioVet sagt, Winterbehandlung ab 2°C, was bringt unseren Schlaubischlumpf dann zu seinen "mind. 5 Grad". Warum nicht 4°C oder 6°C, wenn man es eh schon besser weiß als der Hersteller?! Ob man die Oxalsäure von unten oder von oben sublimiert/einbläst ist eine Frage der Gerätschaft; der Dampf bereitet sich so oder so in der ganzen Beute aus.
Übrigens: Weil hier ja immer so auf der Packungsbeilage beharrt wird: Die Packungsbeilag ist doch jedem, der tatsächlich den Zulassungstext gelesen hätte, zugänglich, denn die Packungsbeilage ist ein Teil der Zulassung und dort als Anlage beigefügt. Ein bestimmtes Gerät ist nicht erforderlich, nur ein geeignetes...
Den Zulassungstext kann jeder beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte im Arzneimittel-Informationssystem einsehen.
Was allerdings der Hammer ist: Andermatt verlangt für die Spardose mit 75 Gramm Oyalsäuredihydrat einen stolzen Preis von 33,90 €. Das entspricht 452 € je Kilogramm. Derselbe Stoff, ohne irgendetwas anders darin, kostet bei Amazon als Kilopackung 9,15 € !!!!Wer Angst vor dem Kontrolleur hat, mag sich den Stoff dort einmal kaufen und dann immer aus dem Kilobeutel nachfüllen... Der Kilopreis ist Wegelagerei, so als ob man jeweils zur Dose den Eddy dazukauft, ohne das Gerät allerdings zu bekommen....
Ohne Worte 😶
Ja, so muss man das machen, Christian
Die Zulassung beschränkt sich auf Varroxal.
Es ist nicht richtig, dass nur die Verdampfer von Andermatt zugelassen sind.
In der Beschreibung der Zulassung wird unter 3.9 der Varrox Eddy lediglich
beispielhaft aufgeführt. Damit darf Varroxal in
allen Verdampfern eingesetzt werden.
Hast du das Arzneimittel in der Hand ?
@@derbienenbastler die Info kommt von laves
Ich warte auf die Packungsbeilage !!
Negativ
Die Packungsbeilage wird uns die Antwort geben
Im Zulassungstext steht " geeigne Geräte zur Verfampfung (z.B. Varox oder Varox Eddy)
Ich kenne die Zulassung.
Wenn du die Zulassung kennst, warum erzählst du dann das nur 2 Geräte zulässig sind? Hast du noch weitere Informationen?
@@halunkenbienenstock8748, vermutlich ist der Gottfried auf die Werbung von Andermatt BioVet reingefallen: nur die beiden genannten Verdampfer werden von Andermatt BioVet selbst angeboten, aber das bedeutet nicht, dass andere Geräte (inkl. Selbstbaugeräte) nicht genau so geeignet wären. Da ist der Anwender dann halt selbst in der Pflicht, die Geeignetheit zu gewährleisten.
Täusche dich nicht
Wie im Video erwähnt, würde ich erstmal das Arzneimittel abwarten.
Du hättest auch jeden anderen verdampfer nehmen können nur kein anders Mittel
Das kommt aus meiner Sichtweise erst auf.
Werbekanal für Imker. Es gibt keine Vorschrift für bestimmte Geräte. Von Bienenbastler bleibt nicht viel übrig.
❤️
Das sehe ich anders.
Ich sehe das andersherum, alle anderen reden nur gscheid daher über das gerät ohne es je live gesehen zu haben. Gottfried macht Nägel mit Köpfe und zeigt uns das Teil, ohne lang zu schwafeln!!!
Danke ☺️
Ich bleibe dennoch bei der Ameisensäure. Schwammtuch. Es geht blitzschnell und die Ergebnisse sind hervorragend. Herbert
Die Leistung der AS bei guter Bedienung ist natürlich ein optimaler Wirkungsgrad. Keine Frage.
Danke sagt der Franke 👍🏻
Sehr gerne 😉 dafür steht meine arbeit
WARNUNG! Zwei Varrox Eddy Akkus gekauft. Beide Akkus sind deffekt!
?
@@derbienenbastler Andermatt hat ein Qualitätsproblem mit den Akkus. Die sind Mist!
Wird doch sicher ausgetauscht?
Ist das der Varrox-Eddi vom Bienenruck ?
Nein, Andermatt BioVet !
Sascha der ruck verkauft den verdampfer auch .
@@IsiBee das stimmt natürlich 👌🏻
Servus Gottfried, ich finde "verdampfen" muss im Kontext Oxalsäure nochmal differenziert werden. Soweit ich es rausfinden kann, wird hier wie bei anderen Geräten nur die Oxalsäure vernebelt - oder liege ich falsch? Illegal in Deutschland ist ja nur das Sublimieren, also kristalline Oxalsäure (Pulverform) bei Temperaturen um 160 °C in den gasförmigen Zustand bringen. Das ist soweit ich informiert bin weiterhin illegal, wenn auch z. B. in Österreich seit Jahren legal und bewährt. Wenn ich aber flüssige Oxalsäure verneble, das ist ähnlich wie Anwendung per Sprühnebel (Sprühflasche), aber das ist doch keine Weltneuheit, da gibt's z. B. schon länger den "RuBee Ox Vernebler". Oder doch alles ganz anders?
Das ist Pulver?!
Achso! Sorry.
Alles gut
Eher ein Gerätereview. Trotzdem Danke
Warum
@@derbienenbastler also keine Kritik und bitte nicht falsch verstehen.. bei dem Titel "was ist wirklich LEGAL" hatte ich mir mehr Informationen zur aktuellen Zulassung erhofft. Fazit hat für mich so geklungen: erstmal abwarten was auf dem Beipack steht vielleicht haben die anderen unrecht. Das deckt sich einfach nicht mit der Erwartung die ich hatte als ich den Titel gelesen habe.
Tja aber das ist die Wahrheit.
@@derbienenbastler stimmt vielleicht. Aber wir wissen es nicht und ich bin nach dem Video genau so schlau wie vorher. Aber alles gut. Nicht dein Problem. Falsche Erwartungshaltung meinerseits.
Nicht nur Fehlinformationen werden da verbreitet, auch der Umgang lässt zu wünschen übrig.
Zum Verdampfen:
Unter der Bienentraube ja, aber bei mind. 5 Grad, damit die Bienen lockerer sitzen 👍
Mahlzeit!
Die Praktische Anwendung werde ich natürlich noch zeigen!
Wer kennt sie nicht, die Typen im Internet, die über "Fehlinformationen" palavern und einen falschen Umgang bemängeln ... das sind dann die Typen, die es besser wissen als die Hersteller/Inverkehrbringer. Wenn Andermatt BioVet sagt, Winterbehandlung ab 2°C, was bringt unseren Schlaubischlumpf dann zu seinen "mind. 5 Grad". Warum nicht 4°C oder 6°C, wenn man es eh schon besser weiß als der Hersteller?!
Ob man die Oxalsäure von unten oder von oben sublimiert/einbläst ist eine Frage der Gerätschaft; der Dampf bereitet sich so oder so in der ganzen Beute aus.