Du hast da einen kleinen Fehler drin: bei 4:30 steht, dass Plebiszite auf Bundesebene unmöglich seinen jedoch können nach Art. 29 GG Plebiszite bei der Neugliederung des Bundesgebietes stattfinden.
@@bastihalligalli9222 Also: Was nicht richtig ist, ist, dass man nicht sagen kann, dass Plebiszite auf keinen Fall auf Bundesebene möglich sind; die im Grunde einzige Ausnahme ist dieser Art. 29 GG (Neugliederung des Bundesgebietes).
Ich finde die Weimarer Verfassung besser, da diese wahre Demokratie auch beinhaltet. Das Volk dürfte Gesetze bestimmen, was heutzutage nicht der Fall ist.
Zugegeben: Ich habe dazu keine Liste, die ich dir zusenden könnte. Ein Teil dürfe meiner eigenen Beobachtung entstammen; dann - ich erinnere mich dunkel - habe ich im Netz einen super Vergleich gefunden, der was beigesteuert hat.
Ist schon etwas ungenau: 1. Die 5%-Hürde steht nicht im GG, sondern im BundeswahlG 2. Es gibt sehr wohl Plebiszite, wenn auch nur zur Neugliederung des Bundes, Art. 29 II GG.
@@Die-Sophie Nun ja, wenn man das GG quasi als Verfassung sieht, was es aber nicht ist, dann haette man es gleich Verfassung nennen können und es außerdem dem deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen müssen. Übrigens genauso wie dieses "Grundgesetz" eigentlich nach der Wiedervereinıgung durch eine richtige Verfassung abgelöst haette werden müssen...
Sehr cool gemacht, auch dass du passende andere Videos chronologisch in der Videobeschreibung hast ist sehr hilfreich
ok boomer
Danke du hast mir echt für das Geschichte Abitur, das in den nächsten Tagen ansteht, echt geholfen 👍🏻
Deine Videos sind eine tolle Ergänzung zu meiner Vorlesung über Verfassungsgeschichte. Danke
Kleiner Hinweis: Es gab keinen Volksentscheid zum Dawes Plan (1924) 4:25 , sondern zum Young-Plan (1929).
Unser Lehrer nimmt einfach jetzt noch genau das 1:1👌
Gutes Video, danke
super erklärt. danke :)
+Hannah Bachmann Vielen Dank für deine Rückmeldung. :)
@@Latiniculus eigentlich chiwawa
Ein kleiner Hinweis: Die Fünfprozenthürde steht nicht im GG, sondern im Bundeswahlgesetz.
Einwand: Das GG enthält keine detaillierten Vorschriften zum Wahlrecht.
Ein Grundgesetz ist allerdings keine Verfassung. Super Video!
13p Geschichte Abi danke bro!
Herzlichen Glückwunsch, das freut mich! :)
Du hast da einen kleinen Fehler drin: bei 4:30 steht, dass Plebiszite auf Bundesebene unmöglich seinen jedoch können nach Art. 29 GG Plebiszite bei der Neugliederung des Bundesgebietes stattfinden.
In der Tat - danke für den richtigen und wichtigen Hinweis!
@@Latiniculus also ist der Punkt nicht mehr richtig? und ich sollte ihn nicht fürs abitur verwenden?
@@bastihalligalli9222 Also: Was nicht richtig ist, ist, dass man nicht sagen kann, dass Plebiszite auf keinen Fall auf Bundesebene möglich sind; die im Grunde einzige Ausnahme ist dieser Art. 29 GG (Neugliederung des Bundesgebietes).
Geschichte abi21 hier
Der Volksentscheid richtete sich gegen den Young-Plan und nicht gegen den Daws-Plan!!!!
gut erklärt :)
Das haben Sie super gemacht like
Ich finde die Weimarer Verfassung besser, da diese wahre Demokratie auch beinhaltet. Das Volk dürfte Gesetze bestimmen, was heutzutage nicht der Fall ist.
@Nemesis Frosch Wer will schon den Adel zurück. Den Mob will keiner mehr.
Hey was sind deine quellen ?
Zugegeben: Ich habe dazu keine Liste, die ich dir zusenden könnte. Ein Teil dürfe meiner eigenen Beobachtung entstammen; dann - ich erinnere mich dunkel - habe ich im Netz einen super Vergleich gefunden, der was beigesteuert hat.
Ist schon etwas ungenau:
1. Die 5%-Hürde steht nicht im GG, sondern im BundeswahlG
2. Es gibt sehr wohl Plebiszite, wenn auch nur zur Neugliederung des Bundes, Art. 29 II GG.
Klasse!
Hab ich richtig verstanden die weimarer verfassung gilt in der ddr und das grundgesetz in der brd stimmts?
Nein. Die DDR hatte eine eigene Verfassung.
Wir haben 1 zu 1 die selbe augabe xD
Danke ich grüße den Menzler und den Karl.
Mettel Menzler
Osidederboss!
Sozi easy 1
Stehlin
booooomer
Es wurden 1949 die BRD und DDR gegründet. Die DDR hatte eine eigene Verfassung!!
Die brd auch
@@Die-Sophie
Lol, ja namens GG.
und beatlessindscheisse
@@anonymousgoogleuser5961
Und weiter? Was stört dich am Namen? Wäre "Supergesetz" besser gewesen?
@@Die-Sophie
Nun ja, wenn man das GG quasi als Verfassung sieht, was es aber nicht ist,
dann haette man es gleich Verfassung nennen können und es außerdem dem
deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen müssen.
Übrigens genauso wie dieses "Grundgesetz" eigentlich nach der Wiedervereinıgung
durch eine richtige Verfassung abgelöst haette werden müssen...
Alles Scheisse.