Bundestagswahl 2025: Die Stadt Dorsten sucht Wahlhelfer_innen
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- Опубликовано: 23 дек 2024
- Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich auf den 23. Februar vorgezogen. Um dabei in Dorsten einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden in den 44 Stimmlokalen und 22 Briefwahlbezirken rund 450 ehrenamtliche Helfer_innen benötigt. Als Dankeschön für das Ehrenamt gibt es ein „Erfrischungsgeld“, das je nach Einsatz zwischen 75 Euro (Wahlvorsteher im Wahllokal) und 50 Euro (Beisitzer bei der Briefwahl) variiert. Bewerbungen sind ab sofort möglich.
Wer die Bundestagswahl unterstützen möchte, wird gebeten, sich bei Marco Wallisch im Wahlamt der Stadt Dorsten zu melden - am besten über ein einfaches Online-Formular auf der Seite www.dorsten.de/wahlhelfer. Auf der Seite werden die benötigten Angaben abgefragt und es gibt alle wichtigen Infos über das Ehrenamt als Wahlhelfer_in. Bewerbungen sind außerdem möglich per E-Mail an wahlamt@dorsten.de. Antworten auf Fragen gibt es auch telefonisch unter der Rufnummer 02362 66 33 30.
Ein Wahlvorstand besteht aus acht bis zehn Personen (Vorstand und Schriftführung jeweils mit Stellvertretung, zudem Beisitzer). Morgens zum Start um 7.30 Uhr und abends beim Auszählen der Stimmen (ab 18 Uhr) sind alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend. Ansonsten werden für den Wahltag zwei Schichten eingeteilt (jeweils fünf Stunden). Die Helfer_innen unterstützen bei den Stimmabgaben, gewährleisten die geheime Wahl, beschließen im Zweifel über Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und zählen das Ergebnis aus. Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag zur Vorbereitung der Auszählung nach 18 Uhr.
Bürgermeister Tobias Stockhoff setzt, wie schon bei den vergangenen Wahlen, auf eine hohe Hilfsbereitschaft aus der Bürgerschaft: „Wir leben seit über 75 Jahren in einer stabilen, freiheitlichen Demokratie. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Die freie und geheime Wahl ist eines der bedeutendsten Bürgerrechte in der Bundesrepublik. Es gehört für mich dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Wahlrecht unmittelbar ausüben können, also am Wahltag, persönlich, in einem Wahllokal in ihrer Nähe. Um das gewährleisten zu können, brauchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die einen Tag in den Dienst der Demokratie stellen.“