In den USA wären beide zu Lebzeiten nicht mehr aus dem Knast gekommen. Steuerhinterziehung mit zwei Jahren (Hoehnes) zu ahnden und hier Mord mit 6,5 Jahren, spricht für die Verhältnislosigkeit dieser Scheinjustiz!
@@doliwsef Kann man so klar nicht sagen. Erstens kommt es auf den Bundesstaat an und zweitens gibt es auch in den USA mehrere Fälle von Mördern, die zu Lebzeiten aus dem Knast wieder rausgekommen sind und danach neue Morde begangen haben. Zudem hat das Amerika Justizsystem zahlreiche unangenehme Nebenwirkungen. Die Gefängnisse sind größtenteils überfüllt. Dies wiederum führte dazu, dass viele Gefängnisse privatisiert wurden, so dass die Verwahrung von Strafgefangenen zunehmend zu einem profitablen Geschäft geworden ist. Was das unterm Strich bedeutet, können Sie sich sicherlich vorstellen.
@@moserfugger6363 Es ging mir nicht darum das US Justizsystem zu huldigen. Ganz und gar nicht. aber die Verhältnismäßigkeit ist in unserer Justiz nicht mehr gegeben. Politdarsteller, Juristen werden geschont, siehe z.B. Sachsensumpf und wird mal geurteilt, dann ist die Strafe nicht verhältnismäßig. Bewährung bzw. 6Jahre für Mord, während Steuerhinterziehung teilweise noch härter bestraft wird.
Echt unglaublich zu was Menschen wegen Geld fähig sind... Nur weil er sein Geld wieder bekommen wollte jemanden zu ermorden ist einfach nur traurig. Mehr kann man dazu nicht wirklich sagen. Abgesehen davon ein wirklich guter Beitrag!
Der Strafrahmen für „Körperverletzung mit Todesfolge“liegt zwischen drei und fünfzehn Jahren in einem „minderschweren Fall“ unter 10 Jahren. - Wenn man diesen Fall als „minderschwer“ aburteilt, stellt sich die Frage, was passieren muß, damit man man einen Fall hat, der nicht „minderschwer“ ist. - Wer solche Urteile macht, darf sich nicht wundern, wenn die Leute empört sind. Interessanterweise: immer wieder Berlin.
Da gebe ich recht! Auch wenn Mord vielleicht schwer zu beweisen gewesen wäre, daß Strafmaß hätte höher ausfallen müssen, "minderschwer" war der Totschlag aus meiner Sicht nicht einzustufen.
Da vorsätzlicher Mord nicht nachweisbar war, wäre zumindest eine Verurteilung wegen Totschlages mit einer Freiheitsstrafe von knapp unter 10 Jahren angemessen gewesen.
also totschlag hätte das mind. sein müssen. und darüber hinaus noch leichenschändung wie beihilfe. also 10 für ihn und 5-6 für sie hätten da auf jedenfall rausspringen müssen.
Unter Leichentoilette verstehe ich eine Toilette die durch Leichenteile verstopft ist. Ich finde das Wort "Toilette" sollte heutzutage ausschließlich fürs "Scheißhaus" verwendet werden, nicht fürs saubermachen und zurechtmachen einer Person.
"Leichentoilette" klingt zwar merkwürdig, besagt aber das übliche Wiederherrichten einer Leiche bspw. nach Obduktion durch sorgfältiges Vernähen der Hautschnitte , Säubern und Wiederherstellung_ Da Angehörige Abschied nehmen wollen und sollen! Soweit möglich- zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes! Zur Identifikation wurde hier mehr gemacht, war aber auch ein Fall mit einer zunächst unbekannten Leiche mit Gesichtsrekonstruktion, soweit möglich immer...
Offizieller Begriff aus der Fachliteratur für das Wiederherrichten einer Leiche; zum Beispiel nach der Obduktion mit Vernähen der Hautschnitte und Unfalldefekte ect. und dem gründlichen Säubern der Leiche sowie der Haare (oft mittels Handbrause und Schwamm bspw.), damit die Aufbahrung für Angehörige erfolgen kann!
Mit Toilette bezeichnet man, etwas veraltet, auch das sich Zurechtmachen. Das Wort Morgentoilette benutzt man ja auch heute noch, und damit ist weniger die Benutzung des WC gemeint, sondern auch das sich Waschen, Kämmen, Schminken, usw. Daher kommt dann auch das Wort Leichentoilette.
Den abgebildeten Ford Granada (15:37) gabs erst ab Herbst `81, kleiner Regiefehler - nur eine Anmerkung, keine Kritik ... tolle Doku, Top Recherche der DDR-Polizei damals. Aber das sind wir ja gewohnt, aus den guten alten Blaulicht & Polizeiruf-Folgen :-)
Den als Originalfahrzeug abgebildeten (hellgrünen?) Granada auf den Fotos der Ermittlungsbehörden, schau auf die Front, gab es wirklich ab 1977 mit der IAA 1977 ! Zu finden auch auf You tube! Ich rede da von dem Fahrzeug aus dem Originalbild der Stasi und des Kriminalinstituts mit dem Kennzeichen "M- XK 3986" der Mietwagenfirma! Ab 1982 (Herbst) gab es den sog. "Granada 82"mit u.a. einer neuen Frontpartie(Grill") und Rücklichtern mit quergestreifter Optik zur Schmutzabwehr. Dieser wurde von dem Schein- Ehepaar im Film zur Rekonstruktion am Grenzübergang gefahren, viele Fahrzeuge der Gestalt zur Nachstellung von Szenen gibt es heute LEIDER- möchte dies besonders betonen!!!!- nicht mehr.....
@@santau1 Ja das echte Tatfahrzeug hier war ein Granada `78. ... 2-3 Kumpels von mir hatten solche Autos, auch einen 2-Türer. Ein anderer einen 83er Ghia. Feine Autos, vor allem mit V6. Aber alle weg, ziemlich rar; stimmt. Genau wie bei Opel, mit Monza/Senator A.
@@stefankassbohrer2765 Ja, leider haben nur wenige der alten Schätze durchgehalten, denke, deshalb hat man beim Nachspielen des Vorganges eine neueres Modell (ab 82) genutzt, oder eben, weil nicht alle beim TV die Autos so genau kennen...
Sehr gute recherchen gute inszene setzten des fslls Guter kommentator Sehe sie gerne Kommt leider viel zu wenig Aber jetzt gibt es podcasts Gerade die gespraexhe und die infos sind wichtig und tragen zum Besseren verständnis Bei
Eine brillante kriminalistische Leistung der damaligen Ermittler! Und leider geradezu lächerliche Strafen, mit denen die Täter mehr oder weniger davon kamen.
"Spezialist für Brandleichen"... Und er steht da ganz locker mit Laborkittel und Fliege ^^ Na also ist bestimmt interessant, so an vorderster Front zu ermitteln. Aber das wäre kein Job für mich. In der Pathologie zu arbeiten ist schon sehr speziell, da bekommt man bestimmt auch mehr als genug Dinge zu Gesicht, die man so schnell nichtmehr vergisst. Dann das Ganze aber noch zusätzlich mit total verkohlten Leichen? Menschen aus ausgebrannten Autos, Häusern, Mordopfer usw. Den verbrannten Fleisch-Geruch bekommt man doch bestimmt nie mehr aus der Nase, trotz Mundschutz. Ich könnte warscheinlich nie mehr an einem Grillabend teilnehmen, ohne sofort Bilder von verkohlten und entstellten Menschenkörpern vor mir zu sehen. Aber ich bin umso dankbarer, dass es Menschen gibt die solche extremen Jobs ausüben und aus Liebe zur Wissenschaft absolut professionell an solch eine Sache herangehen.
Naja, die "Fachärzte für Mord und Totschlag" haben schon eine besondere Art von Humor, der Job stumpft halt ab. Außerdem scheint die Fliege besonders beliebtes Kleidungsstück dieser Berufsgruppe zu sein. Der legendäre Rechtsmediziner Professor Otto Prokopp an der Berliner Charité war ja berühmt für seine Fliege.
Das war ein Facharzt für Rechtsmedizin, wo natürlich- u.a.- auch Brandleichen untersucht werden, eben alle nichtnatürlichen Todesfälle wie Unfall, Selbsttötung oder Mord. Pathologie= Krankheitslehre ist ein klinischer Bereich für Biopsieauswertung, manchmal Sektion natürlicher, krankheitsbedingter Todesfälle!
Die führen sicherlich ein neues Café…wie lächerlich das Urteil. Konnte man damals das Urteil wohl nicht anfechten….alleine schon von der Brutalität und Skrupellosigkeit hätte es viel höher ausfallen müssen
Die Hauptsache ist doch, dass diejenigen, die den Fall ausschließlich aus einem MDR-Fernsehbeitrag kennen, genau wissen, wie eine angemessene Strafe hätte aussehen müssen. Man kennt das vom Fußball: 22 Idioten auf dem Rasen, hunderttausende Experten auf den Tribünen und vor den Bildschirmen.
Rechtlich war West-Berlin kein Bestandteil der Bundesrepublik, doch faktisch wurde es so behandelt. Die enge Bindung West-Berlins zur Bundesrepublik wurde schließlich auch von der Sowjetunion im Viermächteabkommen über Berlin anerkannt
29:00 Der "Westen" war auch Deutschland wie die DDR. Warum sollte also das MFS dort nicht agieren? Die Frage ist doch, warum nach über zwazig Jahren Deutschland immer noch vom Ami besetzt ist?
Wie konnten die überhaupt mit der Leiche in die Zone einreisen? Bei unseren Reisen in den Ostharz haben die Grenzer damals immer fast das Auto auseinandergeschraubt. Eine Leiche wäre da nicht verborgen geblieben.
Natürlich hatte sie keine Chance auf ein normales Leben und ich finde auch, daß die Tante nicht genug gegeben hat denn die Mutter ständig nur anzuflehen reicht in diesem Fall bei weitem nicht.Spätestens als die Mutter Mary "verkauft " hat, was rechtlich nie möglich war, hätte sie das Kind einfach bei sich behalten sollen und für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Mutter sie anzeigen wollte, hätte sie mit Hilfe der Krankenberichte gerichtlich gegen sie vorgehen können..
War für mich eine Überraschung, dass die Autos bei der Einfahrt in die DDR gar nicht durchsucht wurden! Obwohl selbst die Stasi dafür zuständig war. Heute unglaublich bei der Durchquerung einer Staatsgrenze...
Dann beschäftige Dich mal mit dem Grundlagenvertrag und dem Verkehrsvertrag, in dem der Transitverkehr von und nach Berlin (West) geregelt war. Da wurde nicht IN die "DDR" gefahren, sondern DURCH.
Die Rechtsmedizin Jena wurde dann zum Fundort gerufen und hat die erste Leichenschau durchgeführt, später die Obduktion mit Eintrag ebenfalls im Totenschein!
Nein, der Tod muß immer ärztlich festgestellt werden, natürlich muß hier nicht mehr reanimiert werden! In solchen Fällen stellt oft auf Verlangen der Ermittler ein Facharzt für Rechtsmedizin (also auch Arzt!) den Tod und Begleitumstände am Auffindeort fest!
@@karolykiszely300 Danke, möglich... Aber es hieß ja, dass die Beweise nicht zugelassen waren. Würde das jetzt so verstehen, dass es rechtliche Hürden gab?
Westberlin war kein Bestandteil der Bundesrepublik. Wenn hier in dieser Doku alternierend mal von Westdeutscher und dann von Westberliner Justiz gesprochen wird, so ist das gemäß des Viermächteabkommens über Berlin nicht korrekt.
@@TreueApostel Dazu gab es im Berlinabkommen folgende Ausführung: West-Berlin ist kein Bestandteil der Bundesrepublik. Seine Beziehungen zum Bund sollten aber ausgebaut werden. Die BRD hat versucht durch faktisches handeln West-Berlin zu einem Bundesland zu machen. Die DDR hat sich dagegen gewehrt, dass Staats- bzw- Verfassungsorgane in Westberlin tätig wurden.
Es ist deswegen mal hiervon und mal davon die Rede, weil die Leiche eben anfangs nicht eindeutig entweder Westdeutschland oder Berlin (West) zuordenbar war, sondern einfach nur dem nichtsozialistischen "Ausland". Ach so, und übrigens war natürlich auch Ostberlin kein Bestandteil der "DDR".
Reicht das nicht, die Leiche ein- oder zweimal zu zeigen? Muss man die aller 20 Sekunden zu sehen bekommen? Sensationsheischerei schlimmer als bei RTL 2!
Es hätte Jemand dem Sprecher verraten sollen, dass das Wort Transitstrecke vom Wort Transit kommt und ohne „h“ geschrieben wird. Hier wird zuhören zur Qual.
@@christophermikrowelle7093 Und deshalb sollte man inhaltliche Genauigkeiten aus dem Beitrag rauslassen? Bei einem regionalen Format von einem regionalen Sender, wo durchaus sächsisch gesprochen wird? Das ergibt ja mal überhaupt gar keinen Sinn.
Sechseinhalb Jahre für ihn, anderthalb Jahre (selbstverständlich auf Bewährung) für sie..........ich bin sprachlos!!
Absoluter Witz! Ein Hohn für die Angehörigen. Kotz einen wirklich an diese Kuscheljustiz hierzulande
Tja, früher war eben doch nicht alles besser. ;-)
In den USA wären beide zu Lebzeiten nicht mehr aus dem Knast gekommen. Steuerhinterziehung mit zwei Jahren (Hoehnes) zu ahnden und hier Mord mit 6,5 Jahren, spricht für die Verhältnislosigkeit dieser Scheinjustiz!
@@doliwsef
Kann man so klar nicht sagen. Erstens kommt es auf den Bundesstaat an und zweitens gibt es auch in den USA mehrere Fälle von Mördern, die zu Lebzeiten aus dem Knast wieder rausgekommen sind und danach neue Morde begangen haben.
Zudem hat das Amerika Justizsystem zahlreiche unangenehme Nebenwirkungen. Die Gefängnisse sind größtenteils überfüllt. Dies wiederum führte dazu, dass viele Gefängnisse privatisiert wurden, so dass die Verwahrung von Strafgefangenen zunehmend zu einem profitablen Geschäft geworden ist. Was das unterm Strich bedeutet, können Sie sich sicherlich vorstellen.
@@moserfugger6363 Es ging mir nicht darum das US Justizsystem zu huldigen. Ganz und gar nicht. aber die Verhältnismäßigkeit ist in unserer Justiz nicht mehr gegeben. Politdarsteller, Juristen werden geschont, siehe z.B. Sachsensumpf und wird mal geurteilt, dann ist die Strafe nicht verhältnismäßig. Bewährung bzw. 6Jahre für Mord, während Steuerhinterziehung teilweise noch härter bestraft wird.
Interessante Folgte! Danke dir für das hochladen!
FIND ICH AUCH;;SEHR INTERESSANT☆•*´¨`*•☆
Eine sehr milde Strafe, absolut unvorstellbar!!!
Wirklich sehr gut recherchiert! Respekt!
Danke fürs hochladen
Die Idee das Auto zu mieten und " inofiziell" untersuche : unbezahlbar.
😂😂😂😂
Das Urteil macht mich soo wütend!!!!! Gibts doch gar nicht!!!
Echt unglaublich zu was Menschen wegen Geld fähig sind... Nur weil er sein Geld wieder bekommen wollte jemanden zu ermorden ist einfach nur traurig. Mehr kann man dazu nicht wirklich sagen.
Abgesehen davon ein wirklich guter Beitrag!
Was sagst Du zu dem Urteil, Annika??
Sie haben nicht gemordet. Das setzt eine Tötungsabsicht voraus. Es war ein Unfall, den der Typ selber heraufbeschworen hat.
@@ranmakuro unsere Justiz, auch damals aus der DDR, eine Lachnummer,..
@@christiangersching80 Na bloß gut, dass Leute wie du zu entscheiden haben, was richtig und falsch ist. Danke.
@@ranmakuro na bloß gut das du null Ahnung hast
Der Strafrahmen für „Körperverletzung mit Todesfolge“liegt zwischen drei und fünfzehn Jahren in einem „minderschweren Fall“ unter 10 Jahren. - Wenn man diesen Fall als „minderschwer“ aburteilt, stellt sich die Frage, was passieren muß, damit man man einen Fall hat, der nicht „minderschwer“ ist. - Wer solche Urteile macht, darf sich nicht wundern, wenn die Leute empört sind. Interessanterweise: immer wieder Berlin.
Da gebe ich recht! Auch wenn Mord vielleicht schwer zu beweisen gewesen wäre, daß Strafmaß hätte höher ausfallen müssen, "minderschwer" war der Totschlag aus meiner Sicht nicht einzustufen.
Da vorsätzlicher Mord nicht nachweisbar war, wäre zumindest eine Verurteilung wegen Totschlages mit einer Freiheitsstrafe von knapp unter 10 Jahren angemessen gewesen.
Das Urteil ist ein Hohn.
Das Urteil unbegreiflich
lachhaftes Urteil......
Mario Thomsen
....aber echt :-(
die urteile sind ein hohn
was issen das für eine starfe? 6 jahre und 18 monate auf bewährung. das is doch ein witz für doofe
Naja, das Gericht hat halt auf KV mit Todesfolge erkannt! Und da sind die Strafen halt nicht so hoch wie bei einem Mord! Ist leider nunmal so!
also totschlag hätte das mind. sein müssen. und darüber hinaus noch leichenschändung wie beihilfe. also 10 für ihn und 5-6 für sie hätten da auf jedenfall rausspringen müssen.
Die strafe ist zuwenig
Und für`s Falschparken, "Lebenslänglich" mit anschließender Sicherungsverwahrung, oder was?
Unter Leichentoilette verstehe ich eine Toilette die durch Leichenteile verstopft ist. Ich finde das Wort "Toilette" sollte heutzutage ausschließlich fürs "Scheißhaus" verwendet werden, nicht fürs saubermachen und zurechtmachen einer Person.
"Leichentoilette" klingt zwar merkwürdig, besagt aber das übliche Wiederherrichten einer Leiche bspw. nach Obduktion durch sorgfältiges Vernähen der Hautschnitte , Säubern und Wiederherstellung_ Da Angehörige Abschied nehmen wollen und sollen! Soweit möglich- zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes! Zur Identifikation wurde hier mehr gemacht, war aber auch ein Fall mit einer zunächst unbekannten Leiche mit Gesichtsrekonstruktion, soweit möglich immer...
Offizieller Begriff aus der Fachliteratur für das Wiederherrichten einer Leiche; zum Beispiel nach der Obduktion mit Vernähen der Hautschnitte und Unfalldefekte ect. und dem gründlichen Säubern der Leiche sowie der Haare (oft mittels Handbrause und Schwamm bspw.), damit die Aufbahrung für Angehörige erfolgen kann!
Mit Toilette bezeichnet man, etwas veraltet, auch das sich Zurechtmachen. Das Wort Morgentoilette benutzt man ja auch heute noch, und damit ist weniger die Benutzung des WC gemeint, sondern auch das sich Waschen, Kämmen, Schminken, usw. Daher kommt dann auch das Wort Leichentoilette.
Den abgebildeten Ford Granada (15:37) gabs erst ab Herbst `81, kleiner Regiefehler - nur eine Anmerkung, keine Kritik ... tolle Doku, Top Recherche der DDR-Polizei damals. Aber das sind wir ja gewohnt, aus den guten alten Blaulicht & Polizeiruf-Folgen :-)
Die Weisswand Reifen oder was es auch ist , passen auch nicht wirklich zu dem Auto.
@@schonwetterfahrer1753 Geschmacksache, aber mir gefällt es auch nicht
Den als Originalfahrzeug abgebildeten (hellgrünen?) Granada auf den Fotos der Ermittlungsbehörden, schau auf die Front, gab es wirklich ab 1977 mit der IAA 1977 ! Zu finden auch auf You tube! Ich rede da von dem Fahrzeug aus dem Originalbild der Stasi und des Kriminalinstituts mit dem Kennzeichen "M- XK 3986" der Mietwagenfirma! Ab 1982 (Herbst) gab es den sog. "Granada 82"mit u.a. einer neuen Frontpartie(Grill") und Rücklichtern mit quergestreifter Optik zur Schmutzabwehr. Dieser wurde von dem Schein- Ehepaar im Film zur Rekonstruktion am Grenzübergang gefahren, viele Fahrzeuge der Gestalt zur Nachstellung von Szenen gibt es heute LEIDER- möchte dies besonders betonen!!!!- nicht mehr.....
@@santau1 Ja das echte Tatfahrzeug hier war ein Granada `78. ... 2-3 Kumpels von mir hatten solche Autos, auch einen 2-Türer. Ein anderer einen 83er Ghia. Feine Autos, vor allem mit V6. Aber alle weg, ziemlich rar; stimmt. Genau wie bei Opel, mit Monza/Senator A.
@@stefankassbohrer2765 Ja, leider haben nur wenige der alten Schätze durchgehalten, denke, deshalb hat man beim Nachspielen des Vorganges eine neueres Modell (ab 82) genutzt, oder eben, weil nicht alle beim TV die Autos so genau kennen...
Sehr gute recherchen gute inszene setzten des fslls
Guter kommentator
Sehe sie gerne
Kommt leider viel zu wenig
Aber jetzt gibt es podcasts
Gerade die gespraexhe und die infos sind wichtig und tragen zum
Besseren verständnis
Bei
Ein Urteil unter aller Sau.
Eine brillante kriminalistische Leistung der damaligen Ermittler! Und leider geradezu lächerliche Strafen, mit denen die Täter mehr oder weniger davon kamen.
"Spezialist für Brandleichen"... Und er steht da ganz locker mit Laborkittel und Fliege ^^ Na also ist bestimmt interessant, so an vorderster Front zu ermitteln. Aber das wäre kein Job für mich. In der Pathologie zu arbeiten ist schon sehr speziell, da bekommt man bestimmt auch mehr als genug Dinge zu Gesicht, die man so schnell nichtmehr vergisst. Dann das Ganze aber noch zusätzlich mit total verkohlten Leichen? Menschen aus ausgebrannten Autos, Häusern, Mordopfer usw. Den verbrannten Fleisch-Geruch bekommt man doch bestimmt nie mehr aus der Nase, trotz Mundschutz. Ich könnte warscheinlich nie mehr an einem Grillabend teilnehmen, ohne sofort Bilder von verkohlten und entstellten Menschenkörpern vor mir zu sehen. Aber ich bin umso dankbarer, dass es Menschen gibt die solche extremen Jobs ausüben und aus Liebe zur Wissenschaft absolut professionell an solch eine Sache herangehen.
Er ist btw Rechtsmediziner und kein Pathologe.
Naja, die "Fachärzte für Mord und Totschlag" haben schon eine besondere Art von Humor, der Job stumpft halt ab.
Außerdem scheint die Fliege besonders beliebtes Kleidungsstück dieser Berufsgruppe zu sein. Der legendäre Rechtsmediziner Professor Otto Prokopp an der Berliner Charité war ja berühmt für seine Fliege.
Das war ein Facharzt für Rechtsmedizin, wo natürlich- u.a.- auch Brandleichen untersucht werden, eben alle nichtnatürlichen Todesfälle wie Unfall, Selbsttötung oder Mord. Pathologie= Krankheitslehre ist ein klinischer Bereich für Biopsieauswertung, manchmal Sektion natürlicher, krankheitsbedingter Todesfälle!
Am 24.ööööhhhhlften..........
Dann gibt den doch gleich ein Freispruch
*gebt --- *denen --- *einen
Die führen sicherlich ein neues Café…wie lächerlich das Urteil.
Konnte man damals das Urteil wohl nicht anfechten….alleine schon von der Brutalität und Skrupellosigkeit hätte es viel höher ausfallen müssen
Die Hauptsache ist doch, dass diejenigen, die den Fall ausschließlich aus einem MDR-Fernsehbeitrag kennen, genau wissen, wie eine angemessene Strafe hätte aussehen müssen. Man kennt das vom Fußball: 22 Idioten auf dem Rasen, hunderttausende Experten auf den Tribünen und vor den Bildschirmen.
Kranke Menschen gibt es
Ich bin einfach sprachlos weil so viel auf einmal passiert ist :
Rechtlich war West-Berlin kein Bestandteil der Bundesrepublik, doch faktisch wurde es so behandelt. Die enge Bindung West-Berlins zur Bundesrepublik wurde schließlich auch von der Sowjetunion im Viermächteabkommen über Berlin anerkannt
Und was hat das jetzt mit dem Fall zu tun?
@@christophermikrowelle7093 habe ich mir auch gedacht beim lesen und dann dein Kommentar😁
Ich dachte bisher immer, Berlin (West) war ein Bundesland in der BRD 😲
@@saschamm4864 Schulabschluss und Google bemühen.
@@christophermikrowelle7093 blubb
Boahhh...billig davon gekommen! Ich fasse es nicht.
West Deutsche Kuschel Justiz, damals wie heute!
Wieso heißt es Bad Klosterlausnitz sei bei Berlin'? Ich weiß nur von einem in der Nähe von Jena.
29:00 Der "Westen" war auch Deutschland wie die DDR. Warum sollte also das MFS dort nicht agieren? Die Frage ist doch, warum nach über zwazig Jahren Deutschland immer noch vom Ami besetzt ist?
Wie konnten die überhaupt mit der Leiche in die Zone einreisen? Bei unseren Reisen in den Ostharz haben die Grenzer damals immer fast das Auto auseinandergeschraubt. Eine Leiche wäre da nicht verborgen geblieben.
Das liegt an Deiner Optik.
@@christophermikrowelle7093 Nein, das liegt natürlich an Deinem Geruch... v****** Dich, Troll.
Wer ist denn eingereist? ImTransitverkehr wurden seit 1972 nur noch die Pässe kontrolliert.
@@henryhiggins6567 ...und die Autos geröntgt.
@@christophermikrowelle7093 Hat aber keiner gewusst.
trägt der echt ne fliege??? ich krach mich weg^^
Die haben haben aber intensiv ermittelt. Als ob es um die Suche nach einem Präsidenten ging.
Das Urteil ist ein Witz!
Bei Totschlag ein vollkommen normales Urteil , auch heute noch.
Wieso wurden die eigentlich nicht in der DDR verurteilt? Die Tat ist ja in der DDR geschehen.
Das Urteil ist ein Witz
Heute würde er Bewährung bekommen!!!
Das nennt man Demokratie!!
Natürlich hatte sie keine Chance auf ein normales Leben und ich finde auch, daß die Tante nicht genug gegeben hat denn die Mutter ständig nur anzuflehen reicht in diesem Fall bei weitem nicht.Spätestens als die Mutter Mary "verkauft " hat, was rechtlich nie möglich war, hätte sie das Kind einfach bei sich behalten sollen und für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Mutter sie anzeigen wollte, hätte sie mit Hilfe der Krankenberichte gerichtlich gegen sie vorgehen können..
War für mich eine Überraschung, dass die Autos bei der Einfahrt in die DDR gar nicht durchsucht wurden! Obwohl selbst die Stasi dafür zuständig war. Heute unglaublich bei der Durchquerung einer Staatsgrenze...
Dann beschäftige Dich mal mit dem Grundlagenvertrag und dem Verkehrsvertrag, in dem der Transitverkehr von und nach Berlin (West) geregelt war. Da wurde nicht IN die "DDR" gefahren, sondern DURCH.
Transitabkommen ab 1972; Durchsuchung der Fahrzeug und Gepäckvorkommen nur im Ausnahmefall bei der einfach Durchfahr nach und aus Westberlin....
genau Amerika ist hier ein Vorbild
Wenigstens den Arzt der den Tod feststellt konnten sie sich sparen.
Erstaunlicherweise muss sogar bei einem einzelnen, abgetrennten Kopf ein Arzt auf dem Totenschein bestätigen was am Bach ist.
Die Rechtsmedizin Jena wurde dann zum Fundort gerufen und hat die erste Leichenschau durchgeführt, später die Obduktion mit Eintrag ebenfalls im Totenschein!
Nein, der Tod muß immer ärztlich festgestellt werden, natürlich muß hier nicht mehr reanimiert werden! In solchen Fällen stellt oft auf Verlangen der Ermittler ein Facharzt für Rechtsmedizin (also auch Arzt!) den Tod und Begleitumstände am Auffindeort fest!
Der Dialekt….sehr erotisch…😎
Die üblichen Verdächtigen.
Sehr interessant, danke. Den Sprecher finde ich allerdings etwas anstrengend.
Kann mir bitte jemand erklären, warum die Beweise als geheimdienstlich nicht gegolten haben?
Möglicherweise wollte die Stasi nicht riskieren, dass ihr Agent in Westberlin durch die Veröffentlichung ihrer Ermittlungsergebnisse enttarnt wird.
@@karolykiszely300 Danke, möglich... Aber es hieß ja, dass die Beweise nicht zugelassen waren. Würde das jetzt so verstehen, dass es rechtliche Hürden gab?
@@silkemo6364 Ist doch heute nicht anders. Geheimdienstliche Ermittlungen sind nicht beweisfähig.
Westberlin war kein Bestandteil der Bundesrepublik. Wenn hier in dieser Doku alternierend mal von Westdeutscher und dann von Westberliner Justiz gesprochen wird, so ist das gemäß des Viermächteabkommens über Berlin nicht korrekt.
Von wem war denn dann Westberlin ein Bestandteil ?
@@TreueApostel Dazu gab es im Berlinabkommen folgende Ausführung: West-Berlin ist kein Bestandteil der Bundesrepublik. Seine Beziehungen zum Bund sollten aber ausgebaut werden. Die BRD hat versucht durch faktisches handeln West-Berlin zu einem Bundesland zu machen. Die DDR hat sich dagegen gewehrt, dass Staats- bzw- Verfassungsorgane in Westberlin tätig wurden.
@@svenharken8561 Wem war denn dann die Westberliner Justiz unterstellt ? Auf welcher Grundlage wurde dort Recht gesprochen ?
@@TreueApostel Bundesdeutsches Recht.
Es ist deswegen mal hiervon und mal davon die Rede, weil die Leiche eben anfangs nicht eindeutig entweder Westdeutschland oder Berlin (West) zuordenbar war, sondern einfach nur dem nichtsozialistischen "Ausland". Ach so, und übrigens war natürlich auch Ostberlin kein Bestandteil der "DDR".
bei solche Urteilen würde ich als Polizist resignieren. Lieber ein paar unbescholtene Bürger w g Corona einfangen.
Was für ein Unsinn
Reicht das nicht, die Leiche ein- oder zweimal zu zeigen? Muss man die aller 20 Sekunden zu sehen bekommen?
Sensationsheischerei schlimmer als bei RTL 2!
Nikodemus, geben Sie es doch zu. Sie sehen solche Effekte doch ganz gerne. Sonst würden Sie ja nicht drüber schreiben. Dr. Freud läßt grüßen.
Es hätte Jemand dem Sprecher verraten sollen, dass das Wort Transitstrecke vom Wort Transit kommt und ohne „h“ geschrieben wird. Hier wird zuhören zur Qual.
Ja tut mir echt leid aber die sächsischen Kommentare gehen gar nicht
Warum nicht?
@@fdsfsdfsfd Weil es scheiße klingt.
@@christophermikrowelle7093 Du klingst bestimmt auch Scheisse.
@@christophermikrowelle7093 Und deshalb sollte man inhaltliche Genauigkeiten aus dem Beitrag rauslassen? Bei einem regionalen Format von einem regionalen Sender, wo durchaus sächsisch gesprochen wird? Das ergibt ja mal überhaupt gar keinen Sinn.
@@fdsfsdfsfd Inhaltlich MAG das okay sein, nur klingt es eben extrem behindert.
Wat??? 6 Jahre ??? 18 Monate auf Bewährung ???
.. hab ich da jetzt was verpasst ????????