Danke! Kleine Frage: Im B2B-Bereich liegt meines Wissens bereits ein Verzug ab Verstreichen des ersten Zahlungsziels vor, korrekt? Also theoretisch kann man mit der 1. Mahnung bereits Verzugsszinsen mit dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel berechnen, oder? (Praktisch eher ab der 2. Mahnung - aber eben schon mit den vollen Zinsen ab 1. Zahlungsziel)
Danke! Kleine Frage: Im B2B-Bereich liegt meines Wissens bereits ein Verzug ab Verstreichen des ersten Zahlungsziels vor, korrekt? Also theoretisch kann man mit der 1. Mahnung bereits Verzugsszinsen mit dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel berechnen, oder? (Praktisch eher ab der 2. Mahnung - aber eben schon mit den vollen Zinsen ab 1. Zahlungsziel)
молодец Dankeschön
Eigentlich braucht es keine 2.Mahnung denn ab der ersten Mahnung tritt der Verzug schon ein. Man könnte also direkt einen Mahnbescheid beantragen.
Absolut richtig.