Richtig Mahnen - Effizienzsteigerung mit einfachen Maßnahmen

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  • Опубликовано: 5 янв 2025

Комментарии • 7

  • @kaylylyn
    @kaylylyn 3 года назад

    Danke! Kleine Frage: Im B2B-Bereich liegt meines Wissens bereits ein Verzug ab Verstreichen des ersten Zahlungsziels vor, korrekt? Also theoretisch kann man mit der 1. Mahnung bereits Verzugsszinsen mit dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel berechnen, oder? (Praktisch eher ab der 2. Mahnung - aber eben schon mit den vollen Zinsen ab 1. Zahlungsziel)

  • @OlgaKomar
    @OlgaKomar 4 года назад

    молодец Dankeschön

  • @Corporatemartinluhm
    @Corporatemartinluhm 5 лет назад

    Eigentlich braucht es keine 2.Mahnung denn ab der ersten Mahnung tritt der Verzug schon ein. Man könnte also direkt einen Mahnbescheid beantragen.