"Sie unterschreiben jetzt den Aufhebungsvertrag oder wir kündigen Ihnen!" Was ist da das rechtliche Problem für den Arbeitgeber, wenn man so unter Druck unterschrieben hat? Das habe ich jetzt nicht verstanden.
Mitarbeiter die zuverlässig gut arbeiten und ihre Arbeit mögen wollen kein Risiko eingehen mit irgendwelchen Abfindungen oder ähnliches, Würden gleich bei höchsten Gericht sich beschweren und einklagen. Danke
Könnte in den AGB der RSV wirksam vereinbart werden, dass vor Beauftragung eines RAs durch den Versicherungsnehmer zunächst erst eine Deckungszusage bei der RSV für diesen Versicherungsfall eingeholt (und erteilt) werden müsse?
Das steht doch immer drin. Wenn aus Sicht der RSV ein Prozess voraussichtlich chancenlos ist, dann erteilt sie keine Deckungszusage. So oder ähnlich steht es in den AGB. Ist der Versicherte der Meinung, dass die RSV eine Zusage geben muss, kommt es zu einem Schiedsgutachten, wenn das Versicherungsvertrag vorsieht, was fast immer der Fall ist.
Ist es von Vorteil sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen oder sich durch einen Rechtsschutz Sekretär der Gewerkschaft vertreten zu lassen? Habe bisweilen den Eindruck, dass die Gewerkschaft, manchmal doch sehr Arbeitgeber freundlich ist, nach dem Motto "Die eine Krähe, hackt der anderen kein Auge aus"
Man sollte nur eine Rechtsschutzversicherung mit freier Anwaltswahl abschliessen. Denn sonst besteht ein Interessenskonflikt und das ist nicht gut für den Versicherten. Wenn man bei freier Anwaltswahl Vorschläge von der Versicherung bekommt, ist das etwas weniger problematisch. Man kann den Anwalt einmal anhören oder doch selber einen suchen.
@myopinion1309 Eben. Daher...was tun? Woher weiß ich wer sich für meinen Fall interessiert und wer "800 Mails täglich habe und keine Zeit mir Fragen zu beantworten" nach 1 Minute Gespräch. Hatte kein längeres Gespräch als 10 Minuten mit dem Anwalt. Alles soll ich ihm weiterleiten und nichts auf eigene Faust machen. Wenn ich das tue, macht er nichts bis halbe Arbeit.
@@aminaahmet1025 Die Masche funktioniert wie folgt: Anlocken durch falsche Versprechungen, binden duch Bevollmächtigung, dann Massenabfertigung mit geringst möglichem Aufwand, akassieren soviel wie möglichst und dabei nie greifbar sein, indem du regelmässig mit neuen Personen konfrontiert wirst, die dich hinhalten.
Wenn du schon einen festen Anwalt hast, rufst du die Versicherung an und sagst denen du möchtest den Anwalt wechseln. Da die Versicherung nur den ersten Anwalt bezahlt, wirst du die Kosten des ersten Anwalts selber zahlen müssen. Dann kannst du wechseln und die Versicherung zahlt den nächsten Anwalt. Ich habe es hinter mir. Teures Lehrgeld. Aber ein guter Anwalt ist schwer zu finden. Alles nur noch Abzocker.
"Sie unterschreiben jetzt den Aufhebungsvertrag oder wir kündigen Ihnen!" Was ist da das rechtliche Problem für den Arbeitgeber, wenn man so unter Druck unterschrieben hat? Das habe ich jetzt nicht verstanden.
Mitarbeiter die zuverlässig gut arbeiten und ihre Arbeit mögen wollen kein Risiko eingehen mit irgendwelchen Abfindungen oder ähnliches,
Würden gleich bei höchsten Gericht sich beschweren und einklagen.
Danke
Könnte in den AGB der RSV wirksam vereinbart werden, dass vor Beauftragung eines RAs durch den Versicherungsnehmer zunächst erst eine Deckungszusage bei der RSV für diesen Versicherungsfall eingeholt (und erteilt) werden müsse?
Das steht doch immer drin. Wenn aus Sicht der RSV ein Prozess voraussichtlich chancenlos ist, dann erteilt sie keine Deckungszusage. So oder ähnlich steht es in den AGB. Ist der Versicherte der Meinung, dass die RSV eine Zusage geben muss, kommt es zu einem Schiedsgutachten, wenn das Versicherungsvertrag vorsieht, was fast immer der Fall ist.
Ist es von Vorteil sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen oder sich durch einen Rechtsschutz Sekretär der Gewerkschaft vertreten zu lassen? Habe bisweilen den Eindruck, dass die Gewerkschaft, manchmal doch sehr Arbeitgeber freundlich ist, nach dem Motto "Die eine Krähe, hackt der anderen kein Auge aus"
Die Anwälte, die von den Versicherungen vorgeschlagen werden, sind auch nicht immer die besten. Einen guten Anwalt zu finden ist schwer.
Man sollte nur eine Rechtsschutzversicherung mit freier Anwaltswahl abschliessen. Denn sonst besteht ein Interessenskonflikt und das ist nicht gut für den Versicherten. Wenn man bei freier Anwaltswahl Vorschläge von der Versicherung bekommt, ist das etwas weniger problematisch. Man kann den Anwalt einmal anhören oder doch selber einen suchen.
Herr Bredereck, was ist wenn man bereits einen Anwalt über die Rechtschutzversicherung beauftragt hat mit dem man unzufrieden ist und wechseln möchte?
Dann rufen Sie bei der Rechtsschutzversicherung an und klären das mit denen. Kommt auf die Versicherung und / oder ihre Gründe an.
Dann besteht das Risiko, dass du mit der nächsten Pfeife erneut unzufrieden bist.
@myopinion1309 Eben. Daher...was tun? Woher weiß ich wer sich für meinen Fall interessiert und wer "800 Mails täglich habe und keine Zeit mir Fragen zu beantworten" nach 1 Minute Gespräch. Hatte kein längeres Gespräch als 10 Minuten mit dem Anwalt. Alles soll ich ihm weiterleiten und nichts auf eigene Faust machen. Wenn ich das tue, macht er nichts bis halbe Arbeit.
@@aminaahmet1025 Die Masche funktioniert wie folgt: Anlocken durch falsche Versprechungen, binden duch Bevollmächtigung, dann Massenabfertigung mit geringst möglichem Aufwand, akassieren soviel wie möglichst und dabei nie greifbar sein, indem du regelmässig mit neuen Personen konfrontiert wirst, die dich hinhalten.
Wenn du schon einen festen Anwalt hast, rufst du die Versicherung an und sagst denen du möchtest den Anwalt wechseln. Da die Versicherung nur den ersten Anwalt bezahlt, wirst du die Kosten des ersten Anwalts selber zahlen müssen. Dann kannst du wechseln und die Versicherung zahlt den nächsten Anwalt.
Ich habe es hinter mir. Teures Lehrgeld. Aber ein guter Anwalt ist schwer zu finden. Alles nur noch Abzocker.