Elterngeld | 5 Fehler, die Sie vermeiden sollten (Selbstständige)

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  • Опубликовано: 30 июл 2024
  • In diesem Video zeige ich auf, welche häufigen Fehler Sie beim Elterngeld vermeiden sollten!
    Besuchen Sie meine Website: einfach-elterngeld.de
    Übersicht:
    0:07 Fehler 1 - "lohnt sich nicht"
    5:42 Fehler 2 - falsche Gewinnprognose
    10:08 Fehler 3 - kaum Kontakt zur Buchhaltung
    13:09 Fehler 4 - Antrag falsch ausfüllen
    18:28 Fehler 5 - Elternzeit nicht nutzen
    -------------
    Besuchen Sie unsere Website: einfach-elterngeld.de
    Hier gelangen Sie zur Elterngeldberatungssoftware: einfach-elterngeld.de/softwar...
    Die zuständige Elterngeldstelle und die Antragsformulare finden Sie auf meiner Homepage:
    www.einfach-elterngeld.de/stelle
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Комментарии • 17

  • @EinfachElterngeld
    @EinfachElterngeld  5 лет назад

    Besuchen Sie unsere Website für mehr Informationen:: einfach-elterngeld.de
    Video-Übersicht:
    0:07 Fehler 1 - "lohnt sich nicht"
    5:42 Fehler 2 - falsche Gewinnprognose
    10:08 Fehler 3 - kaum Kontakt zur Buchhaltung
    13:09 Fehler 4 - Antrag falsch ausfüllen
    18:28 Fehler 5 - Elternzeit nicht nutzen
    Kennen Sie andere Fehler, die man beim Elterngeld macht?

  • @seanwarwick8246
    @seanwarwick8246 3 года назад +1

    Einfach toll erklärt. Danke!

  • @davidbergmann434
    @davidbergmann434 4 года назад

    Kann man telefonischen Kontakt zu euch aufnehmen und den Antrag gemeinsam ausfüllen? (Natürlich Kostenpflichtig ;)

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  4 года назад

      Hallo Herr Bergmann, im Rahmen unseres Basic-Pakets geht so etwas theoretisch. Melden Sie sich doch einfach bei uns: kontakt@einfach-elterngeld.de - gern geben Sie hier eine Handynummer an, wir rufen Sie zurück und schauen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation Sinn machen. Freundliche Grüße

    • @davidbergmann434
      @davidbergmann434 4 года назад

      @@EinfachElterngeld vielen Dank. Ich werde mich melden und hoffe dann auf eine Rückmeldung. :)

  • @oneman-marketing4828
    @oneman-marketing4828 Год назад

    Hallo. Ich habe eine Frage zählt beim Elterngeld beim Zuverdienst aus einer Nebenselbstständigkeit nur das Zuflussprinzip oder eine Einnahmen-Überschussrechnung?
    Bin der Vater und würde gerne 2 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug in Anspruch nehmen.
    Danke.

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  Год назад

      Hallo,
      Das Zuflussprinzip (§ 11 EStG) ist fester Bestandteil der EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG), weshalb ich Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen kann.
      Gern beraten wir Sie --> einfach-elterngeld.de/beratung
      Freundliche Grüße

    • @oneman-marketing4828
      @oneman-marketing4828 Год назад

      Hallo, ich habe mich falsch ausgedrückt. Meine konkrete Frage ist, wie es im Bezugszeitraum aussieht.
      Ich werde 2 Monate Elternzeit nehmen. Wie wird die selbstständige Nebentätigkeit in diesen 2 Monaten berücksichtigt. Wird nur der Zeitraum z.B. 5.11.bis 5.12. berücksichtigt oder das ganze Jahr und dann gezwölftelt? Werden in diesem Monat nur Einnahmen berücksichtigt, die genau in diesem Zeitraum zufließen oder werden auch die getätigten Ausgaben abgezogen? Zählt hier der „Gewinnbegriff“? Oder kürzt jeder Zufluss einer Einnahme in diesem Elternzeitmonat mein Elterngeld?
      Vielen Dank im Voraus

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  Год назад

      @@oneman-marketing4828
      Wir beantworten diese Fragen hier ausführlich: einfach-elterngeld.de/elterngeld/elterngeld-und-zuverdienst
      Gerne beraten wir Sie: einfach-elterngeld.de/beratung
      -----
      Zudem haben Sie das Lebensmonatsprinzip augenscheinlich noch nicht ganz verstanden, beschäftigen Sie sich mit dem Thema deshalb unbedingt nochmal in Ruhe und ausführlich.
      ------
      Freundliche Grüße

  • @BigMary
    @BigMary 3 года назад

    Wie sieht es aus, wenn man noch Dividenden erzielt? Aktien, P2P Kredite usw.? Oder, wenn man durch RUclips Geld verdient? Affiliate Links usw?

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  3 года назад +1

      Hallo Big Mary,
      Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, P2P, etc.) sind elterngeldirrelevant.
      Einkommen aufgrund von RUclips werden wohl gewerbliche Einkünfte sein, welche elterngeldrelevant sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.
      Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen eine tolle Elternzeit!

    • @BigMary
      @BigMary 3 года назад

      @@EinfachElterngeld danke für die schnelle Auskunft :-).
      In einigen Videos und Foren stand nämlich, dass Dividenden, P2P etc. elterngeldrelevant sein & man diese angeben müsse.
      Werde mich jedoch bei meinem Steuerberater darüber ausführlich beraten lassen.

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  3 года назад

      @@BigMary
      Wenn die Kapitaleinkünfte zu einem Betriebsvermögen gehören (bspw. zu einem Gewerbebetrieb) dann sind sie auch elterngeldrelevant.
      Entscheidend ist tatsächlich die steuerliche Einkunftsart. Vermögensverwaltende Einkünfte (bspw. auch Vermietung und Verpachtung) sollen beim Elterngeld laut Gesetzgeber komplett außen vor bleiben.
      Alles Gute!

  • @internationalmedia2615
    @internationalmedia2615 4 года назад

    Wie ist das wenn ich als Mann selbstständig bin und meine Ehefrau Hausfrau ist.

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  4 года назад

      Hallo, vielen. Dank für Ihren Kommentar.
      Das Elterngeldrecht sieht jeden Antragssteller gesondert an. Sie gelten als Selbständig und Ihre Frau demzufolge als nicht erwerbstätig.
      Freundliche Grüße

  • @oovalen
    @oovalen 4 года назад

    höre es einfach nicht - viel zu leise der ton leider

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  4 года назад

      Hallo, also wir können das Tonproblem leider nicht reproduzieren. Es klingt alles normal. Haben Sie es mal auf einem anderen Endgerät versucht?
      Freundliche Grüße