Ich würde mal sagen, das es keine BV geben kann mit einem solchen Geltungsbereich. BV werden ja zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen. Da aber der Betriebsrat für leitende Angestellte nicht zuständig ist/ nicht handeln darf, kann er keine Verträge für diese Leute machen. Also kann ein Betriebsrat keine BV abschließen für leitende Angestellte, das müßte der Sprecherausschuss machen. Bin aber kein Jurist.
Was, wenn die BV selbst im Geltungsbereich die leitenden Angestellten inkludiert? Können sich diese dann auf die BV berufen?
Ich würde mal sagen, das es keine BV geben kann mit einem solchen Geltungsbereich. BV werden ja zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen. Da aber der Betriebsrat für leitende Angestellte nicht zuständig ist/ nicht handeln darf, kann er keine Verträge für diese Leute machen. Also kann ein Betriebsrat keine BV abschließen für leitende Angestellte, das müßte der Sprecherausschuss machen. Bin aber kein Jurist.