Die Schweiz hat ein sehr strenges Waffengesetz, vorsicht auf Reisen!

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  • Опубликовано: 13 янв 2025

Комментарии • 293

  • @gerdruge1059
    @gerdruge1059 3 дня назад +14

    Olala, da ist Die ein grober Fehler unterlaufen, Schlagstöcke incl. kubaton etc. Sind verbotene Gegenstände und nur mit Sonderbewilligung erwerbar. Diese bekommt aber praktisch niemand. Wenn man damit erwischt wird, ist man Automatisch vorbestraft.
    Jedes Vergehen kostet automatisch CHF 1500 und einen Eintrag im Führungszeugnis

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +14

      Schlagstöcke sollen verbotene Gegenstände sein in der Schweiz? Ich finde es schon lustig wenn mir Deutsche Fehler vorwerfen ohne das Waffenrecht zu kennen. Alleine die Aussage, dass jedes Vergehen automatisch 1500 Franken kosten würde, da scheine ich als Deutscher schon mehr Einblick in Euer Strafsystem zu haben. Entschuldige, aber wenn man sich mit einem Thema nicht auskennt, sollte man vielleicht nichts dazu öffentlich posten...Wie kann man als Schweizer einem Deutschen nur so viele falsche Dingen über das Schweizer Recht schreiben???

    • @MrCledo
      @MrCledo 3 дня назад

      Kubotan ist der Erwerb bewilligungspflichtig. Das mitführen wird sanktioniert. In der Regel mittels Strafbefehl.
      Die im Video gezeigte Faschingspistole fällt auch unter das Waffengesetz und darf nur auf befriedeten Grundstück verwendet werden. Erwerb mit Vertrag ab 18 Jahren möglich. Nur was transparent ist, gillt als Spielzeug.
      Noch zu den Gefährlichen Gegenständen: Das Schweizer Taschenmesser gilt explizit nicht als gefährlicher Gegenstand.

    • @gerdruge1059
      @gerdruge1059 3 дня назад

      Ich bin Schweizer und arbeite bei den hiesigen Waffenbehörden​@@tactical-dad

    • @Berkut-0001
      @Berkut-0001 3 дня назад +1

      Falsch! ein Schlagstock ist per WES erwerbbar, das tragen ist nur mit einer Waffentragebewilligung erlaubt, das mit dem kubotan ist eine komplizierte geschichte da es zwar ein verbotener gegenstand ist, es wurden aber vor ein paar jahren noch von diversn Polizei korps kubotan Kugelschreiber als Werbegeschenke ausgegeben😂😂😂. Daher ist es etwas schräg. Aber ja als deutscher würde ich euch nicht empfehlen ein kubotan dabei zu haben wenn ihr in eine Kontrolle kommt

    • @gerdruge1059
      @gerdruge1059 3 дня назад +7

      Das ist genau das Problem bei den Deutschen die kommen hier in der Schweiz auf die Waffe Behörde und meinen sie kennen das Gesetz besser als die Schweizer... Obwohl Deutschland zwei Kriege verloren hat ist immer noch keine Demut vorhanden

  • @carlt0301
    @carlt0301 День назад +2

    Ich bin 2012 als Sportschütze in die Schweiz eingewandert. Habe ALLES (Munition, Sportwaffen, Co2-Pistole, Luftgewehre, KK, GK Gewehre und Kurzwaffen) vom Fedpol als Übersiedelungsgut problemlos genehmigt bekommen.
    Beim deutschen Bundesverwaltungsamt in Bonn gemeldet. Dorthin habe ich auch meine WBK‘s zur Verwahrung gesendet. War vorab etwas aufwändig, letztendlich aber auch bei der Einfuhr und Kontrolle beim Grenzposten in Rheinfelden problemlos. Hinterher habe ich die Waffen bei der örtlichen Polizeibehörde registrieren lassen, auch ohne Probleme. Sportlich Schiessen ist hier historisch begründet anders als in D, da muss man halt entsprechende Sportgeräte anschaffen und kann manches nicht mehr so einsetzen wie in D.
    Bezüglich verbotener Waffen in der Schweiz: Ist halt so, andere Länder, andere Sitten!

  • @Robozgraggi
    @Robozgraggi 2 дня назад +19

    Ich denke, als Schweizer Waffensammler gebe ich hier gerne mal meinen Senf dazu:
    - Die von dir thematisierten Punkte beziehen sich hauptsächlich auf die Einfuhr von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Ich denke aber, dass viele es missverstehen und glauben, dass es sich auf das Schweizer Waffengesetz im Allgemeinen bezieht. Wenn ein Deutscher in die Schweiz zieht und vorhat, permanent dort zu bleiben, kann er seine Waffen durch einen Händler importieren lassen. Im Anschluss müssen dann die Waffen in der Schweiz wieder nach Schweizer Gesetzgebung erworben werden - für Deutsche mit permanenter Aufenthaltsbewilligung absolut kein Problem!
    - Wo es Verbote gibt, gibt es auch Ausnahmen. In der Schweiz kann man vom Wurfmesser bis zum Artilleriegeschütz alles legal erwerben, es braucht einfach eine Ausnahmebewilligung, welche strengeren Voraussetzungen unterliegt.
    - Das mit den gefährlichen Gegenständen wird etwas überdramatisiert, es braucht eine wirklich ernsthafte Annahme zur Gefährdung anderer, damit einem solcher Gegenstand weggenommen wird und ist immer situativ zu betrachten.
    - Das Thumbnail zum Video ist absoluter Scharren. :)
    Im übrigen hat sich das Schweizer Waffengesetz in den letzten Jahren (auf Papier) wegen der EU verschärft! Und trotzdem hat sich in der Praxis eigentlich nicht viel hier geändert. Die Behauptung, wir hätten ein strenges Waffengesetz, besonders in Relation zu umliegenden EU-Ländern ist völlig absurd. Aber ganz so liberal wie früher, als man hier noch je nach Kanton vollkommen legal geladene Waffen in der Öffentlichkeit tragen durfte, ist es natürlich nicht mehr. ;)

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +3

      Danke für deinen Beitrag, ich hoffe Du erkennst aber selber, dass der Thumpnail nur ein Spaß ist. Alle sprechen immer vom "so liberalen" Waffenrecht in der Schweiz, aber das versuche ich differenzierter zu betrachten und selbstverständlich auch die befreundeten Waffensammler in der Schweiz etwas zu "ärgern". Ich finde das durchaus interessant und das ist vielen schlichtweg nicht bekannt, wie viel strenger die Importvorschriften bei Euch sind. Und beim Tragen von Waffen sind die Unterschiede winzig klein. Es läuft also auf das raus was ich im Video sage, Euer Waffenrecht richtet sich primär gegen Ausländer.

    • @daskrokodil4584
      @daskrokodil4584 2 дня назад

      @@tactical-dad Bin Ausländer, der in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung hat. Ich werde genau gleich behandelt wie meine Schweizer Schützenkameraden. Das geht soweit, dass ich als Schützenmeister ein Anrecht auf eine Dienstwaffe habe. Als Schützenmeister 25m ist das eine P220. Als Schützenmeister 300m ist das ein Stgw90. Vollautomatisch, versteht sich. Ich kann mir meine Dienstwaffe im Zeughaus abholen - gegen einfachen Waffenerwerbschein. Selbstverständlich muss ich wie meine Schweizer Schützenkameraden auch bei einer vollautomatischen Waffe den Verschluss getrennt von der Waffe aufbewahren. Aber dass sich das Waffenrecht gegen mich als Ausländer richten würde, das ist nicht der Fall.

    • @gerdruge1059
      @gerdruge1059 2 дня назад

      @@Robozgraggi Aus Sicht des Feuerwaffen Sammlers hat sich in der Tat nicht viel verändert, was sich hingegen massiv verschärft hat, ist die Gesetzgebung und die Sanktionen bei den nicht Feuerwaffen. Zum Beispiel Messer etc, da ist die Schweiz europaweit am strengsten wenn nicht sogar das strengste Land

    • @Robozgraggi
      @Robozgraggi День назад

      @@gerdruge1059
      Ich frage mich echt, woher du deine Informationen nimmst. Auch bei Messern finde ich die Schweizer Gesetzgebung sehr liberal. Ich führe hier absolut legal Messer, die in Deutschland schon gesetzeswidrig wären. Nur schon die Tatsache, dass Deutschland keine manuellen Einhandmesser mit Verriegelung erlaubt, finde ich übertrieben.
      Und meiner persönlichen Erfahrung nach ist das weitaus schlimmste Land in Sachen Messer Italien - absolut keine Art von Messer darf dort ohne "berechtigten Grund" geführt werden. Je nach Polizist oder Carabinieri, der dich filzt, kannst du sogar für ein gewöhnliches Schweizer Taschenmesser eine fette Strafe kassieren.

    • @phyton110477
      @phyton110477 День назад

      @@tactical-dad Zitat: "Euer Waffenrecht richtet sich primär gegen Ausländer."
      Das würde ich jetzt nicht so dramatisch sehen, jeder der in der Schweiz eine Waffe erwerben will braucht eine entsprechende Bewilligung. Einfuhr wird sozusagen einfach dem Erwerb gleichgestellt...
      Auch als Schweizer wird man gründlich durchleuchtet wenn man eine entsprechende Bewilligung beantragt, so werden z.B. Straf- Fürsorge- Verwaltungsbehörden, KESB usw. angefragt.

  • @gcbefree68
    @gcbefree68 2 дня назад +8

    So was wie beim Schweizer Waffenrecht kommt raus, wenn man tatsächlich mit dem gesunden Menschenverstand vorgeht.
    Ist am Anfang vielleicht etwas verwirrend, aber als Sportschütze bist du hier echt wie im Paradies!
    Solange du dich an die Regeln hältst, bekommst du jederzeit und ohne Probleme fast jede Schußwaffe die du möchtest.
    Unter Einhaltung der Vorschriften und Bestimmungen sogar vollautomatische Waffen oder Schalldämpfer.
    Bei Fragen zum Thema Waffen jeglicher Art kann ich zum Beispiel auch jederzeit bei meinem kantonalen Waffenbüro anrufen oder per E-Mail fragen.
    Es ist sehr schön, wenn man zu seiner zuständigen Waffenbehörde ein solch gutes Verhältnis haben kann.
    Alles was ich bisher an Fragen hatte, wurde mir von der zuständigen Chefin überaus freundlich in einem persönlichen Gespräch beantwortet.
    Und das innerhalb weniger Stunden und mit wirklich freundlicher und kompetenter Hilfe.
    Ich kannte so etwas von meinem zuständigen Ordnungsamt in Deutschland leider nicht.
    Dort waren teilweise wochenlange Wartezeiten normal und man wurde wie ein potentieller Krimineller behandelt.

  • @IchOdaNich
    @IchOdaNich 3 дня назад +20

    Ein Waffenrecht, welches im Wesentlichen dazu bestimmt ist den Umgang mit Waffen von Ausländern, nicht von Staatsbürgern, zu regeln klingt sehr sympathisch. Wenn wir in DE nicht inzwischen die Staatsbürgerschaft verschleudern würden wäre das ja auch für uns ein interessanter Ansatz.

  • @carabo33
    @carabo33 3 дня назад +10

    Total interessant! Danke für das Video!
    Es ging eh erst kürzlich durch die Presse, daß eine Frau angezeigt wurde die bei Amazon Wasserpistolen für ihre Kinder bestellt hat.

    • @markusmeier-wk7kl
      @markusmeier-wk7kl День назад +1

      wenn sie nicht durchsichtig sind.... Ich habe eine Nagelpistole bestellt, die bis jetzt nie ankam, ich hoffe es gibt nicht auch eine Anzeige.

  • @SuperKuhnibert
    @SuperKuhnibert 2 дня назад +4

    Sehr interessant. Einerseits ist das Waffengesetz der Schweiz sehr liberal und auf der anderen Seite sehr streng.

  • @maxipluszwei5819
    @maxipluszwei5819 3 дня назад +19

    Ich hatte mich bei meinem Umzug in die Schweiz schlauerweise vorher über die Rechtslage informiert und war erstaunt, daß ich meine Softair-Waffen nicht einfach so einführen konnte - deswegen habe ich sie schweren Herzens eben an Freunde verschenkt, ebenso wie mein demilitarisiertes M1 Garand. Aber mittlerweile besitze ich hier ein voll funktionsfähiges! Mit solchen Gesetzen kann ich gut leben. 😁

    • @Zundelheiner
      @Zundelheiner 2 дня назад +7

      ich bin vor knapp 40 Jahren in die Schweiz umgezogen und konnte meine Handfeuerwaffen nebst Munition als "Umzugsgut" in die Schweiz mitnehmen...es bedurfte nur eine Bewilligung durch das Eidgenössische Militärdepartement (EMD) Bern....den Antrag auf Einfuhrbewilligung mit Kopien meiner deutschen WBK (grün u. gelb) habe ich damals an einem Mittwoch per Post eingesandt....am Dienstag der folgenden Woche war ich im Besitz der erforderlichen Papiere.
      Erheiternd: bei der Zollabfertigung des Umzugsgutes fragte ich den CH-Zollbeamten ob er die deklarierten Waffen sehen wolle....mit einem Lächeln meinte er "nicht nötig, ich weiss wie Pistolen/Revolver aussehen".....

    • @MrCledo
      @MrCledo День назад +1

      @@Zundelheiner Ist im Prinzip heute immer noch so. Nur ist heute das fedpol die Bewilligung Instanz. Der Rest hat nicht geändert.

  • @vistabetach-itsvista
    @vistabetach-itsvista 2 дня назад +8

    Umgekehrt Vorsicht mit Pfeffersprays, die Hoerneke und IDC haben in der Schweiz eine andere Beschriftung, da steht nicht explizit „Tierabwehspray“ drauf. Das findet der deutsche Zoll dann auch nicht so gut.

    • @MrCledo
      @MrCledo 2 дня назад +2

      Das mitführen von CS ist in der Schweiz verboten. OC ist völlig legal sofern über 18 jährig.
      Achtung - JPX Protector gillt als Waffe (tragen verboten) Guardian Angel ist erlaubt.

    • @vistabetach-itsvista
      @vistabetach-itsvista 2 дня назад +1

      @ fast richtig, es gibt jedoch keine Altersbeschränkung. Im Handel frei erwerbliche Pfeffersprays fallen nicht unter das Waffengesetz (WG; SR 514.54) und dürfen grundsätzlich von jeder Person erworben und mitgeführt werden.

    • @MrCledo
      @MrCledo 2 дня назад +1

      ​@@vistabetach-itsvista du hast recht. Fast alle verkaufen aber erst ab 18 Jahren. Warum weiss ich nicht.

    • @vistabetach-itsvista
      @vistabetach-itsvista 2 дня назад

      @ ich weiss 😉

    • @OutdoorimSeeland
      @OutdoorimSeeland 2 дня назад +1

      ​@@vistabetach-itsvista*Falsch,* Pfefferspray's' dürfen *nicht* an Personen unter 18 verkauft werden! Siehe Art. 69 der Verordnung zum Chemikaliengesetz.
      Lg Alex

  • @landawarijaR
    @landawarijaR 2 дня назад +4

    Ist es bestimmungsgemäßer Gebrauch wenn du mit der Lidl-Brechstange eine Balkontür aufhebeln willst um die Bude leer zu räumen? 🤣

  • @blasistrub5507
    @blasistrub5507 День назад +1

    Wir wissen weshalb, wir kennen unsere Kunden!

  • @ahriman1608
    @ahriman1608 День назад

    Letztens bei uns in der Zeitung(CH). Jemand hatte sich per Temu oder Aliexpress ein Zielfernrohr bestellt. Wurde an der Grenze einkassiert und gab eine Strafanzeige. Auch wenn man das in der Schweiz selbst überall kaufen kann. Auch bei einem Schlagstock wäre ich vorsichtig und würde vorher schriftlich Anfragen mit Bild ob dies legal ist (auch wenn nicht legal, wenn schriftlich bestätigt wurde, dass es eingeführt werden dürfte, hätte man jedenfalls was in der Hand). Und auch in der Schweiz kriegt nicht jeder unbedingt eine Bewilligung für eine Waffe. Dies muss schriftlich angefordert werden. Wenn man z.B. als Mann keinen Militärdienst leisten konnte, kann dies schonmal ein Hinderungsgrund sein.

  • @markusdoerr4373
    @markusdoerr4373 3 дня назад +8

    Natürlich ist eine Armbrust keine Waffe im Wilhelm Tell Land. Das ist Tradition

    • @Mondfischli
      @Mondfischli 3 дня назад +2

      ...damit pflückt man Äpfel 😂

    • @mariolinden4599
      @mariolinden4599 2 дня назад +1

      @@Mondfischli Aber nur wenn ein Pferdle drunter steht? Ich frage für einen Freund 🤣

  • @blasistrub5507
    @blasistrub5507 День назад +2

    Weshalb braucht ihr Germanen eine Waffe wenn ihr die Schweiz besucht?

    • @erikburmester3299
      @erikburmester3299 15 часов назад

      @@blasistrub5507
      Da es um unterschiedliche Definitionen und Einschränkungen im Waffenrecht der Schweiz und Deutschland geht ist dies definitiv wissenswert.
      Ein Evoke oder ein Schweizer Soldatenmesser, die viele Schweizer im Auto liegen haben, sind (z.B. bei einer Grenzkontrolle am deutschen Zoll) für Schweizer ein riesen Problem, Einhandmesser dürfen in Deutschland nicht geführt werden.
      Darum geht's!

    • @erikburmester3299
      @erikburmester3299 15 часов назад

      @@blasistrub5507
      Übrigens sind die
      Schweizer Alemannen, die dem germanischen Kulturstamm zugehören. Somit ist Deine Frage bezüglich der Germanen hinfällig, die Schweizer gehören dazu!

  • @mrfunswitch
    @mrfunswitch 3 дня назад +8

    vielen dank für dieses spannende video! schlagstöcke bedürfen (soweit mir bekannt) eines waffenerwerbscheins und dürfen daher auf keinen fall ohne importbewilligung des fedpol ins CH staatsgebiet verbracht werden.
    ohne einen waffenerwerbschein dafür (welchen man als ausländer ohne mind. aufenthaltsbewilligung B nicht bekommt) ist auch der besitz ein verstoss gegen das waffengesetz. für das führen eines schlagstocks braucht man sogar eine waffentragbewilligung.
    auch z.B. imitationswaffen, airsoftwaffen oder paintball markierer dürfen ohne importbewilligung des fedpol nicht in das CH staatsgebiet verbracht werden.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +2

      Schlagstöcke unterliegen nicht dem Importverbot bei Euch. Beachte Abschnitt 2 Art. 5 Absatz 2b WG

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 3 дня назад +4

      @@tactical-dad super input, vielen dank. ich hab mich nie gross für andere waffen als schusswaffen interessiert, daher ist mein wissen diesbezüglich sehr mangelhaft. aber ich denke mal weil der besitz bewilligungspflichtig ist, sollte man den schlagstock dennoch nicht aus dem ausland in die CH mitnehmen, um auf der sicheren seite zu sein. die bussen hier sind ziemlich hoch und das ist es wirklich nicht wert.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      @@mrfunswitch Ich hab auch nicht vor es auszuprobieren.

    • @MrCledo
      @MrCledo 3 дня назад +1

      @@tactical-dad Schlagstock ist ein heikles Thema. Teleskop Schlagstock bekommst du nur mit Bewilligung (kann mich irren da ich eher im Bereich Schusswaffen Sattelfest bin) Die Ausnahme der Schlagstöcke kann ich mir nur damit erklären, das diese beim Angeln Anwendung finden um die Fische zu betäuben um sie vom Hacken zu nehmen. Und das Betäuben ist wiederum vorgeschrieben.

    • @Berkut-0001
      @Berkut-0001 3 дня назад

      @@mrfunswitch der Schlagstock ist WES Pflichtig und für das Tragen brauchst du die theoretische Prüfung bei der Waffentragebewilligung, nächster Schritt wäre die schiessprüfung dann darf man Schlagstock, jpx und 9mm oder revolver tragen. Das ganze ist natürlich an die dauer oder Ausübung einer Tätigkeit(wertbewachung/Transport) zb bei einer sicherheits firma oder als waffenhändler(transport) oder bei der Polizei gekoppelt. Schusswaffentrage einsätze müssen von der Sicherheitsfirma angemeldet sein bei Polizei, schlagstock und JPX wiederum nicht. Kann natürlich von Kanton zu Kanton variieren. Irrtum nicht ausgeschlossen xD

  • @DoomOfConviction
    @DoomOfConviction 2 дня назад +1

    Das ist eine zielführende Gesetzgebung. Wir verbieten lieber unseren eigenen Bürgern den Umgang mit sämtlichen Waffen, als dass wir Kriminelle anders behandeln würden als gesetzestreue Bürger.

  • @julesverne1622
    @julesverne1622 3 дня назад +3

    Jedes Land hat seine Gesetze, manches ist eben doof. Trotzdem scheinen sich die Schweizer mit ihrem Waffenrecht mehr Gedanken gemacht zu haben als die deutsche Politik. Bei Akari werden bestimmte Produkte gar nicht in die Schweiz ausgeliefert - Dolche und sogar Kubotans.

  • @Vanalos
    @Vanalos 2 дня назад +3

    Stark, dass der Schraubenzieher dort tatsächlich Schraubenzieher genannt wird und nicht -dreher. Das habe ich heute aus dem Video mitgenommen.

    • @jeanmarcfurrer8079
      @jeanmarcfurrer8079 Час назад

      Der Schraubenzieher hat seinen Namen wegen dem Einsschrauben von Schrauben (man zieht sie an bzw. in den Gegenstand) und nicht wegen dem ausdrehen. Es ist also beides richtig.

  • @NOway264
    @NOway264 3 дня назад +4

    Toller Beitrag, finde es schon interessant, wie umfangreich und kompliziert das Schweizer Waffenrecht ist, besonders im Bezug auf Ausländer.

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 3 дня назад +4

      naja, da es bei uns auf den strassen ruhig ist, scheinen wir was richtig zu machen. 😄

    • @NOway264
      @NOway264 3 дня назад

      @mrfunswitch Ich meinte das nicht im negativen Sinne... Die Straßen in Tschechien sind noch sicherer und da gibt es über 200.000 Waffenscheininhaber.

    • @gcbefree68
      @gcbefree68 2 дня назад +5

      Das Waffenrecht hier in der Schweiz ist im Vergleich zu Deutschland recht einfach und logisch.
      Grob gesagt wird alles was wie eine Waffe aussieht und benutzt werden kann als solche behandelt.
      Das heißt es gibt Vorschriften im Umgang damit und bedarf einer Genehmigung.
      Als gesetzestreuer Einwohner bekommt man die nötige Genehmigung auch ohne Probleme.
      Außer man ist Angehöriger einer der Nationen, die vom Waffenbesitz ausgeschlossen sind.
      Funktioniert alles ganz hervorragend und reibungslos.
      Es scheint als ob die Schweiz im Bezug aufs Waffenrecht sehr vieles richtig gut macht! 🙂

    • @anonymousofficial1304
      @anonymousofficial1304 День назад

      @@gcbefree68 Die symmetrischen Klingen sind auch nur dann verboten, wenn die Klinge länger als 13cm und kürzer als 30cm ist. Und die Begründung finde ich eigentlich sehr logisch. Eine symmetrische Klinge ist ausgerichtet um zuzustechen und ist kein Werkzeug. Wenn sie aber zu lang ist, kann sie nicht einfach in der Hosentasche versteckt werden. Schwerter sind nie Waffen scharf oder stumpf spielt keine Rolle.
      Von mir aus könnten die Gesetze liberaler sein, aber im Hinblick auf die "schweizerdeutsch sprechenden Jugendlichen" oder "französischer Jugendlichen" bin ich sehr froh, dass wir nicht Zustände wie in Berlin Neuköln haben.

  • @NigazNigeria
    @NigazNigeria 3 дня назад +5

    Soweit ich weiß, sind in der Schweiz auch Kubotan verboten. Finde ich erstaunlich, wenn man das vergleicht mit dem relativ einfachen Erwerb scharfer Waffen.

    • @Blackstar-yd3yf
      @Blackstar-yd3yf 3 дня назад +1

      Die wissen halt was gut ist 😂 die unnötigen Sachen sollten schwer zu bekommen sein hahaha

    • @beatschulz884
      @beatschulz884 3 дня назад +1

      Kauf dir ein tactical pen,das passt.

    • @mammutMK2
      @mammutMK2 3 дня назад

      Fand es witzig (und traurig, da komplett manipulativ) wie es hier in der ör Presse erwähnt wurde als kubotans als Geschenke der ungeliebten Partei ausgegeben wurden , so gefährliche Waffen, in der Schweiz verboten

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +2

      Nicht verboten! Aber soweit ich weiß sind es Waffen die man nicht bei sich führen darf

    • @Wastelander13
      @Wastelander13 3 дня назад

      Was taugt schon ein Kubotan?

  • @zdravkopavic8469
    @zdravkopavic8469 3 дня назад +4

    Mit B Bewilligung ist es echt recht kompliziert. Nichtmal ein Luftdruckgewehr darf man kaufen😅

    • @765para
      @765para 2 дня назад +3

      Das ist so nicht korrekt. Mit B-Bewilligung benötigt man zum Erwerb von Waffen nur einen Waffenerwerbsschein. Dieser wird in der Regel erteilt, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen und Du berechtigt bist, diese Waffen im Heimatland zu besitzen.

    • @zdravkopavic8469
      @zdravkopavic8469 2 дня назад

      @765para Falsch,
      Du benötigst für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins eine WBK aus dem Heimatland. Nur dann geht es.

    • @765para
      @765para 2 дня назад

      @@zdravkopavic8469 Nein. Du benötigst eine Bestätigung Deines Heimatlandes, dass Dir dies erlaubt wird. Deutschland stell meines Wissens nach diese Bestätigung nicht aus, so dass hier für den Erwerb von Feuerwaffen tatsächlich eine WBK erforderlich ist. In anderen Ländern sieht dies aber anders aus. Ich kenne persönlich diese Ausnahmen, beispielsweise aus Finnland. Dort hat die zuständige Behörde in Finnland dem Finnen in der Schweiz eine Bestätigung ausstellt, dass sie mit dem Erwerb der Waffe IN DER SCHWEIZ kein Problem hat. In Finnland selbst wäre der Erwerb Kurzwaffen deutlich schwieriger.

    • @markusmeier-wk7kl
      @markusmeier-wk7kl День назад +1

      Menschen aus gewissen Ländern sind vom Waffenkauf in der Schweiz explizit ausgenommen, auch mit Aufnthaltsbewilligung.

  • @StefanB.84
    @StefanB.84 2 дня назад +4

    und trotz allem ist das Waffenrecht in der Schweiz besser
    jeder 3. ist bewaffnet und die Kriminalitätsrate ist niedriger als bei uns

    • @lenalifting8307
      @lenalifting8307 2 дня назад +1

      So sieht es aus

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад

      Das bestreite ich auch nicht, ich will nur zu einer etwas differenzierteren Betrachtungsweise beitragen

    • @StefanB.84
      @StefanB.84 2 дня назад

      ich kritisiere dein Video ja nicht
      finde es nur eben besser in der Schweiz
      wenn ich mir dort ein schönes Haus leisten könnte, wäre ich auch weg

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +3

      @@StefanB.84 Ganz ehrlich, ich höre dieses "Auswandern" so oft. Und in der Realität gibt es in allen anderen Ländern ebenfalls Probleme. Wir sollten uns mehr darauf konzentrieren in der heimat was hin zum Besseren zu verändern

    • @StefanB.84
      @StefanB.84 2 дня назад

      @@tactical-dad 80% wollen aber keine Veränderung haben...

  • @SeppelLisepp
    @SeppelLisepp День назад

    Also in der Schweiz kann man einen Antrag stellen für den Erwerb und Besitz , von Kriegswaffen

  • @kharon616
    @kharon616 3 дня назад +2

    Schlagstöck sind generell ohni Waffeschi verbote, dagegen Wurfmesser solange nicht symmetrisch legal.
    Symmetrische Klingen sind über 50mm und unter 300mm verboten.
    Gruss aus der Schweiz

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      Schlagstöcke sind erlaubnispflichtig, aber nicht verboten, das ist ein wichtiger Unterschied. Ich gehe aber sehr davon aus, dass Du bei den Wurfmessern falsch liegst und alle verboten sind. Was ich übrigens echt heftig finde ist die Auslegung von symmetrisch. Da gibt es auch eine Fedpol Ausarbeitung zu. Da fallen Messer drunter bei denen man es nie vermuten würden.
      Grüße zurück :-)

    • @kharon616
      @kharon616 3 дня назад +1

      @ Symmetrie, wie die Auslegung genau von Symmetrie ist weiss ich nicht. Was ich aber weiss ist das wie bereits gesagt über 50mm und unter 300mm es egal ist, wie auch immer symmetrisch ausgelegt wird
      (spiegelgleich oder wie auch immer).
      @Wurfmesser, werden hier in Waffenshops normal verkauft
      Sonst bitte um die Quelle das Wurmesser hier in der CH verboten sind, danke : )
      'Wurfmesser sind speziell konstruierte Wurfwaffen, die sich aufgrund ihrer Gewichtsverteilung und Form zum gezielten Werfen eignen. Sie sind aus einem Material, das ausreichend flexibel ist, um auch beim ungünstigen Auftreffen auf harte Ziele nicht zu brechen. Der Schwerpunkt dieser Messer ist etwa in der Mitte, um eine gleichmässige Flugeigenschaft zu erzielen.
      In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gelten Wurfmesser als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende symmetrische Klinge von mehr als 5 cm und weniger als 30 cm Länge aufweisen. Mit asymmetrischer Klinge sind sie hingegen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes und können frei erworben werden.'

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      @kharon616 Ich hab noch mal nachgeschaut, Du hast absolut Recht mit den Wurfmessern. Danke für die Korrektur

    • @kharon616
      @kharon616 2 дня назад +1

      @@tactical-dad Bitte und gerne : )

  • @MaxF82
    @MaxF82 День назад

    Am besten immer beim örtlichen Waffenbüro (Kantonale Polizeistelle) anrufen bzw. Vorbeischauen und alles nachfragen/ anfragen. Ich rufe immer die KaPo und FedPol an, um auf Nummer sicher zu gehen, ob ein „Gegenstand“ erlaubt ist (oder eine Bewilligung bedarf).
    Zum Beispiel wollte ich mir ein Messer von Extrema Ex Ratio kaufen und dieses Modell war auch verboten und bedarf einer Ausnahmebewilligung (für Sammler in dem Fall). Symmetrisch war die Klinge auch nicht, aber das Messer wurde halt so eingestuft und fertig. Also immer besser erst informieren und dann Papiere/ Bewilligungen beschaffen und dann bestellen.
    Grüße aus der Zentralschweiz

  • @ahshsjk
    @ahshsjk 3 часа назад

    "Schweizer Boden, Schweizer Regeln - die Regeln sind perfekt. Hätte Deutschland ebenso kompetente Regelungen wie die Schweiz, wäre das Land nicht an dem Tiefpunkt, an dem es sich derzeit befindet. Herzliche Grüße aus Luzern, Schweiz 🇨🇭"

  • @crossbaer7945
    @crossbaer7945 3 дня назад +1

    Ein Anruf bei der FED Pol in Bern genügt, machen sehr viel auch per Mail

  • @Norman-wf2dz
    @Norman-wf2dz 3 дня назад +3

    Das mit den Schreckschusswaffen finde ich sinnvoll, da die aus der Ferne oft nicht von echten unterschiedwn werden können. Kann zB bei winem Polizeieinsatz gefährlich werden

    • @flyingdoctor99
      @flyingdoctor99 3 дня назад +6

      Obacht jetzt kommt meine ganz persönliche Meinung. Wer mit irgendwas (egal ob Anscheinswaffe oder echt) bei einem Exekutiv-Einsatz rumfuchtelt oder gar auf die Einsatzkräfte damit zielt sollte sich der Konsequenzen bewusst sein. Und da hilft es gar nichts wenn danach gerichtlich geklärt wird dass es eine Airsoft war oder die 9mm gar nicht geladen war.

    • @markusmeier-wk7kl
      @markusmeier-wk7kl День назад

      @@flyingdoctor99 darum zählt in der Schweiz auch alles was nicht durchsichtig ist als Waffe.

  • @mrfunswitch
    @mrfunswitch 2 дня назад +2

    ich möchte noch eine kleine randbemerkung tätigen. ja, der import von airsoftwaffen und sonstigem kram, bedarf einer importbewilligung vom fedpol und für leute aus dem ausland ist das echt beschissen (auch für unsere eigene bevölkerung). die positiven seiten des imports von waffen in die schweiz als schweizer bürger will ich aber auch noch hervorheben:
    wenn ich z.B. eine erwerbsbewilligung für einen vollautomaten, halbautomaten, granatwerfer, schalldämpfer, laserzielgerät, etc. habe, kann ich diese erwerbsbewilligung mit einem antrag für eine nichtgewerbsmässige importbewilligung an das fedpol senden und sobald ich die importbewilligung erhalten habe (dauert ca. zwei wochen), darf ich als einfacher bürger - ohne waffenhandelslizenz - völlig legal den bewilligten gegenstand selber importieren.
    ich muss dann lediglich innert 30 tagen nach der einfuhr von einem inhaber einer waffenhandelslizenz eine importmarkierung auf dem gegenstand anbringen lassen.
    das ist (soweit mir bekannt) in keinem anderen westlichen land möglich und das ist echt geil. klar, das ist viel zu umständlich und darum macht das fast niemand aber dass man die möglichkeit hat ist echt cool.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад

      Dir ist sicher bewusst, dass ich mit dem Video vor allem Dich "ärgern" wollte ;-) Bei uns kann auch jeder Jäger, Sammler usw. Waffen importieren. Durch die EU Papiere ist das relativ einfach. Und leider muss ich Dir hier wieder etwas die Vorzüge des Deutschen Waffenrechts unter die Nase reiben (nicht ganz ernst gemeint). Wir müssen bei Privatimporten keine Kennzeichnung anbringen. Der Kennzeichnungspflicht unterliegen nur Händler. Dafür müssen wir die Waffen beschießen lassen. Vielleicht mach ich als nächstes einen Vergleich beider Länder beim Führen von Waffen. Da haben wir nämlich erstaunlich ähnliche Regelungen.

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 2 дня назад

      @

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 2 дня назад

      @ also um mich zu ärgern müsstest du mir mindestens eine legal besessene RPG7 mit gipskopf trainingsmunition unter die nase reiben. 😄
      mir ging es mehr darum, dass man hier verbotene gegenstände wie vollautomaten, werfer, etc. völlig legal ohne waffenhandelslizenz für die eigene sammlunh importieren kann. das ist in keinem anderen westlichen land möglich.
      also ich bevorzuge eine importmarkierung beim lokalen BüMa für 30-50 franken (dauer 15 minuten) gegenüber einem beschusstest von einem beschusssamt. 😅

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 2 дня назад

      @@tactical-dad also um mich zu ärgern, müsstest du mir mind. eine legal besessene- und voll funktionsfähige RPG7 mit scharfer gipskopf trainingsmunition unter die nase reiben, weil das dann noch ne stufe cooler wäre als mein 40mm werfer. 😆
      mir ging es mehr darum, dass man hier verbotene gegenstände wie vollautomaten, werfer, etc. völlig legal ohne waffenhandelslizenz für die eigene sammlung importieren kann. das ist in keinem anderen westlichen land möglich.
      also ich bevorzuge eine importmarkierung beim lokalen BüMa für 30-50 franken (dauer 15 minuten) gegenüber einem beschusstest von einem beschusssamt. 😅

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 2 дня назад

      @@tactical-dad​​⁠ also um mich zu ärgern, müsstest du mir mind. eine legal besessene- und voll funktionsfähige panzerfaust mit scharfer gipskopf-trainingsmunition unter die nase reiben, weil das dann nochmal ne stufe cooler wäre als mein 40mm werfer. 😆
      mir ging es mehr darum, dass man hier verbotene gegenstände wie vollautomaten, werfer, etc. völlig legal ohne waffenhandelslizenz für die eigene sammlung importieren kann. das ist in keinem anderen westlichen land möglich.
      also ich bevorzuge eine importmarkierung beim lokalen BüMa für 30-50 franken (dauer 15 minuten) gegenüber einem beschusstest von einem beschusssamt. 😅

  • @zdravkopavic8469
    @zdravkopavic8469 3 дня назад +2

    CS Gas ist dort verboten! Das steht aber meist in den deutschen Läden beim CS Gas Ständer im Obi mit dabei.

  • @grabeniltis40
    @grabeniltis40 3 дня назад +1

    Vielen Dank, sehr interessant. Könntest du vielleicht auch so ein Video über die waffenrechtliche Lage in Italien machen?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      Ich hab mal eines über Pfefferspray in Italien gemacht. Aber unterm Strich habe ich mit Italien nicht viel zu tun.

    • @grabeniltis40
      @grabeniltis40 3 дня назад +1

      @tactical-dad danke, dein Video zum Pfefferspray suche ich mal. Das Waffengesetz in Italien scheint sehr undurchsichtig zu sein. Generell gilt wohl ein Führverbot für so ziemlich alles.

  • @Noah-xb3cl
    @Noah-xb3cl 2 дня назад +1

    Ich habe letztens beim Fedpol nachgefragt.
    Ein wurfmesser ist nur dann Verboten wen es eine symetrische klinge hat👍
    Ps dolche die eine klingenlänge von über 30cm besitzen sind legal

  • @axelfriedrich4482
    @axelfriedrich4482 2 дня назад +1

    PHU, da bin ich froh, dass ich eine BMW mit Karden fahre und nicht mit Kette!

  • @GeFlixes
    @GeFlixes 3 дня назад +1

    6:15 Das ist ja richtig gut gemacht. Damit würden sich die ganzen Bestimmungen und Sonderregelungen und Ausnahmen von Sonderregelungen bezüglich Messer und so weiter und etc. sofort erübrigen. Einfach den Gegenstand eingezogen, evtl. mit der Möglichkeit bei wertvollen Gegenständen, das man nach ihn später auf der Wache wieder abholen kann (z.B. das teure Messer oder die gute, schwere Taschenlampe).

    • @gerdruge1059
      @gerdruge1059 3 дня назад +2

      Es ist so, dass man in der Regel gefährliche Gegenstände nach dem Einzug wider auf der Wache abholen kann. Sanktionen gibt es, wie korrekt erwähnt, keine

  • @peterbaeumler5555
    @peterbaeumler5555 3 дня назад +2

    Mahlzeit TD 👋

  • @bob445566DE
    @bob445566DE 2 дня назад

    Sollte ich aber mal zu einer Schießsportlichen Veranstaltung eingeladen Sein kann ich da meinen Halbautomaten mit dem Europäischen feuerwaffenpass in die Schweiz einführen? Oder wär dafür ebenfalls die sonderbewilligung erforderlich?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +1

      Mein Video über den EU Feuerwaffenpass beantwortet Die die Frage

    • @MrCledo
      @MrCledo 2 дня назад

      Mit Feuerwaffenpass. Das ist dann keine Einfuhr, sondern ein vorübergehendes Verbringen.

  • @Sir-Vivor
    @Sir-Vivor 2 дня назад +3

    Was ist mit dem Selbstverteidigungsregenschirm?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад

      Von denen würde ich selbst in Deutschland die Finger lassen, solange es keinen BKA Bescheid dazu gibt, halte ich sie für verbotene getarnte Hiebwaffen.

  • @HubsAlgarveKnives
    @HubsAlgarveKnives Час назад

    ...aber jeder hat sein Sturmgewehr im Haus !

  • @lenalifting8307
    @lenalifting8307 2 дня назад +2

    Und dennoch ist die Schweiz um längen besser

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +1

      Ja schon, aber ich versuche das alles etwas differenzierter zu betrachten. Übrigens ist das Führen von Waffen in der Schweiz auch nicht liberaler als bei uns.

    • @bobderkaumeister5648
      @bobderkaumeister5648 2 дня назад

      Zumindest scheint da mehr Gehirnschmalz verarbeitet als bei einem gewissen Nachbarn 😉

  • @frama7844
    @frama7844 3 дня назад

    aber auf der Homepage der Fedpol steht "Auch für die vorübergehende Einfuhr von Feuerwaffen im Rahmen einer Reise brauchen Sie eine Bewilligung. Reisende aus Schengen-Staaten erhalten sie nur, wenn sie im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
    Jäger und Sportschützen benötigen zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass keine Bewilligung, wenn sie eine Einladung für einen entsprechenden Anlass vorweisen können." Klar ist das ein spezifischer Fall und es ist jedenfalls absolut wichtig, dass du das Thema ansprichst. GERADE für bei uns freien Gegenstände!!

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      Über den Feuerwaffenpass habe ich übrigens schon 1-2 Videos gemacht. Und im Gegensatz zu allen anderen Bloggern nenne ich dort die wirklich wichtigen Dinge, für welche Waffen man eine extra Erlaubnis braucht und für welche nicht

  • @herzogoleg6131
    @herzogoleg6131 2 дня назад

    Ist das Verbot von HiMag für Zentralfeuerpatronen in Deutschland, eine Schikane am Volk?

  • @MrCledo
    @MrCledo 2 дня назад

    Vielleicht noch eine Bemerkung zu Käpsli- oder Wasserpistolen. Es sind nur(!) transparente Modelle als Spielzeug eingestuft. Alles (wirklich alles) andere gilt als Waffe. Die Tatsache dass bei uns in CH keine nicht transparente Modelle im Handel sind, verleiten einige Leute eine Wasserpistole aus dem Ausland zu bestellen oder mitzubringen. Und wie schon erwähnt ist das ohne Einfuhrbewiligung ein verstoss gegen das Waffengesetz.

  • @bobderkaumeister5648
    @bobderkaumeister5648 3 дня назад +1

    5:15 Ich kenne zumindest von Hörensagen Geschichten, das die Poiizei nachfragt, wozu man den Baseballschläger dabei hat. Wenn man jetzt etwa durch fehlende Sportkleidung oder eines Baseballs keinen sportlichen Zweck vorweisen kann, soll man laut dieser Geschichten den Baseballschläger auch abgenommen bekommen. Wie viel Wahrheitsgehalt diese Geschichten haben, weiß ich nicht.

    • @Vanalos
      @Vanalos 2 дня назад

      Wäre ziemlich stark. Find's immer ganz schlimm, dass man dem Recht hier so auf der Nase herumtanzt.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад

      Klar fragt die Polizei nach. Aber dass man irgendetwas vorspielen müsste, dass man wirklich Baseball spielt ist ein Mythos. Selbst wenn man sagt, dass man den Schläger zur Selbstverteidigung dabei hat, darf man das.

    • @OutdoorimSeeland
      @OutdoorimSeeland 2 дня назад

      ​@@tactical-dadHier liegst Du falsch und den Fall, dass die 🇨🇭 Polizei einen Baseball Schläger eingezogen hat gab es. Das Problem ist, dass Selbstverteidigung kein *bestimmungsgemässer* gebrauch ist. Wenn man einem Polizisten sagt, "ich habe den Schläger zur Selbstverteidigung dabei", ist der Schläger weg, da beide Bedingungen des missbräuchlichen Tragens gefährlicher Gegenstände erfüllt sind.
      Lg Alex

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +1

      @@OutdoorimSeeland Was hat irgend was, das irgendwo mal passiert ist, mit der Rechtslage zu tun? Es muss kein "bestimmungsgemäßer Gebrauch" vorliegen. Damit die Polizei einen Baseballschläger sicherstellen darf, muss eine konkrete Gefahr vorliegen. Und bei Otto-Normalbürger der ihn im Kofferraum liegen hat, ohne zusätzliche Umstände ist eine Sicherstellung unrechtmäßig in Deutschland. Und selbst wenn die Polizei den bei einer Bedrohungslage sicherstellt und sicherstellen darf, muss er später wieder ausgehändigt werden. Das ist bei uns anders geregelte als bei Euch. Wir haben eben kein Verbot gefährliche Gegenstände durch die Gegend zu tragen.

    • @OutdoorimSeeland
      @OutdoorimSeeland День назад

      @@tactical-dad Meine Antwort war ja auf die Schweiz bezogen und hier gab es Fälle wo Baseball Schläger eingezogen wurden. Da es bei Min. 5 eben um unser 🇨🇭 Waffenrecht und die gefärlichen Gegenstände geht, bin ich davon ausgegangen, dass der Kommentator auch Fälle in der Schweiz meint.
      Es Grüessli Alex

  • @diesdasananass
    @diesdasananass 3 дня назад

    Mal wieder sehr Interessant. 😘 Da würde mich schon mal Interessieren wie das mit den Zimmerleuten auf der Wanderschaft aussieht. Oder wird die Schweiz umgangen? 😂😘

    • @Zundelheiner
      @Zundelheiner 2 дня назад +1

      Nein,die Zimmerleute auf Wanderschaft umgehen die Schweiz keinesfalls….ich sehe hier Zimmersleute in ihrer unverkennbaren Kluft häufiger als im benachbarten Deutschland….die Wandergesellen unterliegen in der CH keinen (oder wenigen) bürokratischen Hürden für eine befristete Arbeitsaufnahme….

    • @diesdasananass
      @diesdasananass 2 дня назад

      @@Zundelheiner Es geht dabei mehr um die "Werkzeuge" die sie dabei haben.😘

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +2

      Die Hürde um jemand ein Werkzeug wegzunehmen ist recht groß, dafür müsste der Zimmermann schon betrunken durch das Nachtleben torkeln und aggressiv sein

  • @PirminZemp2731
    @PirminZemp2731 3 дня назад +1

    Das Stimmt Aber man bekommt gewisse Messer Bekommst du in der Schweiz die in Deutschland Verboten Liebe Grüsse Pirmin Aus der Schweiz Du machst Gute Videos Wurfmesser erlaubt wen sie assimetrisch sind

  • @EDC-MICHA
    @EDC-MICHA 3 дня назад

    Wie sieht es denn mit Klappmesser aus

    • @ccfpv
      @ccfpv 3 дня назад

      Das würde mich tatsächlich auch interessieren. Letztes Jahr in eine Kontrolle vor einem Bahnhof geraten, mein crkt nirk tighe II durfte ich wieder einpacken, weil ich als nutzen 'camping' angegeben habe. Hatte aber auch zelt und co dabei, war also nicht nur eine ausrede. Bin mir aber immer noch unsicher, ob die mir das aus kulanz wieder ausgehändigt haben, oder weil es unbedenklich war.

    • @ccfpv
      @ccfpv 3 дня назад

      Ach, ich hatte noch nicht bis zum ende geschaut, artikel 28a sagt zumindest aus, das man gefährliche Gegenstände mit sich führen darf, wenn eine Bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt.

    • @torex7400
      @torex7400 3 дня назад +1

      Verboten sind :
      Messer, deren Klinge mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden kann (dazu zählen auch sogenannte federunterstützte Klappmesser).
      Schmetterlingsmesser.
      Dolche und Wurfmesser mit symmetrischer Klinge.
      Der Rest ist legal. Auch Einhandmesser ohne automatischen Mechanismus.
      Theoretisch kannst du ein Schwert legal mit dir führen

    • @ccfpv
      @ccfpv 3 дня назад +1

      @@torex7400 danke für die info! Aber jo, das erklärt, warum er das nirk tighe so kritisch beäugt hat beim Öffnen, es hat keine feder oder ähnliches, hat aber durch den frame eine leichte federwirkung beim öffnen. Es ist ihm aber nicht komplett aufgesprungen und eingerastet beim test, daher wohl die wortlose Rückgabe.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      Normale Taschenmesser unterliegen dem Schweizer Waffenrecht nicht. Es können lediglich, je nach dem Umständen des Einzelfalls, gefährliche Gegenstände sein. Das ist aber eher unwahrscheinlich.

  • @mb0815
    @mb0815 3 дня назад

    Sehr interessant. Wenn du das jetzt noch für andere Nachbarländer wie Österreich, Frankreich, etc. machen könntest wäre das super. 👍🏻

    • @gerdruge1059
      @gerdruge1059 3 дня назад +1

      @@mb0815 Österreich hat in meinen Augen das beste Waffengesetz in Europa. Ist so ziemlich alles erlaubt. Klar man braucht für vieles eine Genehmigung aber ist nicht so kompliziert zu bekommen. Der Hammer ist jedoch das OTF Messer nicht als Waffen gelten und frei getragen und gekauft werden dürfen.

  • @DakkerGamingDe
    @DakkerGamingDe 3 дня назад +1

    Die Verbotene Gegenstände gelten auch wenn diese einfach so im AUTO liegen.
    Wenn man also beruflich nicht als handwerker arbeitet muss man der Polizei bei einer Kontrolle erklären wiso man einen Hammer dabei hat.
    Naja einfach trick für bassball schläger immer Triko und einen Ball Dabei haben. Ihr wart ja beim Sport

  • @DanSeekind
    @DanSeekind 2 дня назад

    Schön ist, dass Messer( einseitig geschliffene exkl. Ausnahmen) in der Schweiz nicht als Waffen gelten!
    Wichtig zu erwähnen ist die Einschränkung bei der Mitnahme von Feuerwaffen in die Schweiz. Abweichend von bis zu sechs Waffen über den Europ. Feuerwaffenpass ist die Anzahl hier auf zwei Stück beschränkt.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад

      Zum Feuerwaffenpass hab ich übrigens ein extra Video

  • @swisssword
    @swisssword 2 дня назад +1

    Schlagstöcke sind verboten. Witzig wäre aber gewesen wenn du aus der Broschüre die Seite "Keine Waffen sind..." gezeigt hättest da dort unter anderem "Samurai Schwert" aufgelistet ist🤪

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +2

      Schlagstöcke sind in der Schweiz nicht verboten, sondern nur erlaubnispflichtig.

  • @TAC-Firearms
    @TAC-Firearms 2 дня назад

    Das Schweizer Waffenrecht ist in vilen Punkten strenger als unseres, aber gibt den vernünftigen Leuten auch mehr Möglichkeiten. Also wenn du einmal drin bist und dort wohnst. In DE wirst du erstmal grundsätzlich kriminalisiert, egal ob du Rechtstreu bist oder so ein Hobo vom Bahnhof. Und trotz allem bricht in der Schweiz nicht die Anarchie aus.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +2

      Das sehe ich auch so. Ich betrachte die Rechtslage nur gerne differenziert. Interessant ist z.B. die Rechtslage in beiden Ländern beim Führen von Waffen. Die ist nämlich fast gleich

  • @Minionmeister-lv5ky
    @Minionmeister-lv5ky 2 дня назад +1

    Bin ich der rinzige den das falsche Thumbnail triggert?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +1

      Beim Mitführen von Waffen ist die Schweiz ebenfalls streng.

    • @mr.baumguard
      @mr.baumguard День назад

      ​@@tactical-dadim Thumbnail steht "Waffengesetz strenger als ICH Deutschland" ...

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  День назад

      @@mr.baumguard Danke, ich besser es gleich aus

  • @cleaner6666
    @cleaner6666 2 дня назад +1

    Ist in Deutschland ein Baseballschläger im Auto erlaubt?

    • @SuperKuhnibert
      @SuperKuhnibert 2 дня назад +1

      Ja, da er von der Zweckbestimmung her ein Sportgerät und keine Waffe ist.

    • @cleaner6666
      @cleaner6666 2 дня назад

      @@SuperKuhnibert Also dann dürfte man auch ein Hirschfänger im Auto haben mit einer 25cm langen Klinge? Der Zweck wäre da der Hirsch

    • @SuperKuhnibert
      @SuperKuhnibert 2 дня назад

      @@cleaner6666 Nur in einem verschlossenen Behältnis. Ein Hirschfänger ist keine Waffe, so wie auch ein Brotmesser oder Fleischermesser keine Waffe ist. Aber § 42a WaffG verbietet auch das Führen von feststehenden Messern, wenn die Klinge länger als 12 cm ist, OHNE dass es sich um eine Waffe handelt.

    • @SuperKuhnibert
      @SuperKuhnibert 2 дня назад

      @@cleaner6666 Nein, jedenfalls nicht zugriffsbereit, denn feststehende Messer mit Klinge länger als 12 cm müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

  • @arnonym214
    @arnonym214 2 дня назад

    Der Hirschfänger 2.0 ist dann auch in der Schweiz legal führbar 😂

  • @stevet19600609
    @stevet19600609 2 дня назад

    Was ist mit sog. Tierabwehrgeräten? JPX kommt doch aus der Schweiz.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +1

      Der JPX ist in der Schweiz erlaubnispflichtig für den Erwerb und das Führen. Ich GLAUBE der Guardian Angel ist aber dort frei verkäuflich.

    • @MrCledo
      @MrCledo 2 дня назад +1

      Der JPX gilt als Waffe und darf nur mit einem Waffentragschein geführt werden.
      Der Guardian Angel darf ab 18 geführt werden. So wie die "normalen" Pfefferspray auch.

  • @GTL-Fahrer
    @GTL-Fahrer 3 дня назад

    Wieder ein tolles Videos. Fahre nur noch nach Dänemark und Polen.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад

      Danke Dir. Nach Polen und Dänemark fahre ich dafür sehr selten, bzw. in Dänemark war ich leider noch nie

  • @herzogoleg6131
    @herzogoleg6131 2 дня назад

    Richtig so.

  • @oubaya5200
    @oubaya5200 2 дня назад

    Spannendes Video! Weiß jemand zufällig wie mit deutschen Jägern/Sportschützen umgegangen wird, die in die Schweiz umziehen möchten? Wird das irgendwie genehmigt oder muss man alle Waffen vorher loswerden?

    • @MrCledo
      @MrCledo 2 дня назад +2

      Nun kommt darauf an.
      Je nach Niederlassung oder Arbeitsbewilligung. In jedem Fall Kontakt mit der jeweiligen Kantonalen Waffenbehöde aufnehmen. Die Prüfung erfolgt nach CH Gesetzgebung. Wenn du die Deutsche Bewilligung hast, bekommst du idR auch die CH Genehmigung. Dann wie von TacticalDad muss die Einfuhr Genehmigung beim Fedpol beantragen werden. Erst jetzt kannst du deine Waffen an den neuen CH Wohnsitz nehmen. Ausführung aus D - da kann ich leider nichts dazu sagen.
      Noch was, wenn alles durch ist und du willst in einem 300m oder 25/50m Verein mitmachen, brauchst du noch die Erlaubnis der Kantonalen Militädirektion. Das ist in so einem Fall reine Formsache und der jeweilige Verein muss diese einholen. Ist aber wichtig wegen Unfall und Haftpflicht aber auch um nicht an Wettkämpfen disqualifiziert zu werden.

    • @Revilo-vz1hw
      @Revilo-vz1hw 2 дня назад

      ​@@MrCledo
      Gut 👍 zu wissen, Danke.

    • @Flickflauder-83
      @Flickflauder-83 2 дня назад

      Dank dem Internet ist es ein leichtes um es heraus zu finden. Suchen sie nach Waffengesetz Schweiz, da rufen sie dann die Seite " Broschüre Waffen in kürze Fedpol" auf und schon haben sie die Antwort.

    • @MrCledo
      @MrCledo 2 дня назад +1

      ​@@Flickflauder-83Achtung - die Broschüre ist was es ist. Sie hat keine Rechtsverbindlichkeit. Und es sind ein paar "Fehler" drin.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад

      Wenn ein Ausländer in einen Schützenverein eintreten will, muss das vorher vom Militär genehmigt werden? Interessant

  • @Amboss39
    @Amboss39 2 дня назад

    Spannend

  • @TacticalBytes553
    @TacticalBytes553 3 дня назад +1

    Keine schlechte Handhabung finde ich
    Wäre in Deutschland auch nicht so schlecht :)

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +3

      Die Sicherstellung von Spritzpistolen und das Einleiten von tausenden Strafverfahren ohne Nutzen für die öffentliche Sicherheit??? Was findest Du daran gut? Damit wird vom Zoll bis zur Justiz alles blockiert und aufgehalten! Mit solchen Regelungen macht man einen Staat handlungsunfähig.

    • @bernddobler8618
      @bernddobler8618 3 дня назад

      ​@@tactical-dadlässt sich aber umgehen,indem man die einfuhr V O R H E R BEIM ZOLLAMT ANMELDET.WENN DER DAS "FREIGIBT"IST DAS AUCH BEI KONTROLLEN OK.HIERFÜR WIRD A B E R EIN DEUTSCHES FÜHRUNGSZEUGNISS VERLANGT. Die Auskunft hab i c h 2008 von einem Schweizer Zöllner so bekommen.ob das noch aktuell ist weiß ich nicht.F A K T:IMMER V O R H E R ERKUNDIGEN!!

    • @mammutMK2
      @mammutMK2 3 дня назад +1

      Ist es hier nicht bereits so, wenn die Spielzeuge in Größe und Farbe den originalen zu sehr ähneln (quasi Verwechslungsgefahr besteht)

    • @nils-at
      @nils-at 3 дня назад +1

      ​@@tactical-dad Das ist natürlich ad absurdum. Nichtsdestotrotz ist die Regelung über die gefährlichen Gegenstände sicher nicht ganz sinnbefreit. Vor allem, wenn Personen gefährliche Gegenstände ohne Glaubhaftmachung bei sich führen oder unter Einfluss von Suchtmitteln oder Alkohol gefährliche Gegenstände führen, diese abzunehmen und sicherzustellen.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      @@mammutMK2 Das gilt nur für das Mitführen und nicht für den Import oder Besitz

  • @asschultze4182
    @asschultze4182 3 дня назад +1

    Wenn die Wasserpistole bunt ist ?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +1

      Ich weiß das nicht sicher. Aber google mal nach Nachrichten. Das wird echt streng gehandhabt

    • @MrCledo
      @MrCledo 2 дня назад

      ​@@tactical-dadNur transparent!

    • @dominikrathgeb361
      @dominikrathgeb361 2 дня назад +1

      Ich meine die Wasserpistole oder auch Käpselepistole muß aus durchsichtigem Kunststoff sein in der Schweiz um legal zu sein.

    • @dominikrathgeb361
      @dominikrathgeb361 2 дня назад

      Echt übertrieben!

  • @WackedMCRobert
    @WackedMCRobert 3 дня назад +1

    kommentar für den algorithmus

  • @hildehilde1
    @hildehilde1 2 дня назад +1

    😀

  • @brianwolfman5927
    @brianwolfman5927 День назад

    ... und ein Flugzeugträger?... für den Genfer See? .... (Achtung: Spaß!!)

  • @senseo2848
    @senseo2848 3 дня назад +1

    Das mit den Gefährlichen Gegenständen ist eine Top Sache, sowas kann unsere Gesetzgebung ruhig übernehmen.

  • @uber1964ub
    @uber1964ub 2 дня назад +1

    Ein Schlagstock ist eine verbotene Waffe gemäss CH-Waffengesetz und erfordert für den Erwerb eine Sonderbewilligung. Die Einfuhr ist ohne eine Solche, ohnehin verboten. Die von ihnen vorgestellte Broschüre enthält die Angaben dazu.
    Grüsse von einem CH-Polizisten

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +2

      Schlagstöcke sind KEINE verbotenen Waffen in der Schweiz. Beachte Abschnitt 2 Art. 5 Absatz 2b WG. Sie sind lediglich erlaubnispflichtig.

    • @aleisterlavey9716
      @aleisterlavey9716 2 дня назад

      Ab wann ist ein Stück Metall ein Schlagstock und nicht einfach ein gefährlicher Gegenstand?

    • @Tag-Traeumer
      @Tag-Traeumer 2 дня назад

      @@tactical-dad Ich bin nicht Experte (nur Schweizer), aber meines Wissens ist es hier so: Die Definition ist einfach und lautet: Alle Gegenstände, die den alleinigen Zweck haben, Menschen zu verletzen, sind verboten. Also sind Schlagstöcke klar verboten. Das mit der Erlaubnis ist eher spitzfindig. Sogar Taschenlampen aus Plastik in Schlagstockform sind verboten, dafür wurden schon arglose Schweizer Bürger verurteilt, oder kleine Druckstifte als Schlüsselanhänger zur Selbstverteidigung für Frauen, oder eine Handyhülle aus Plastik in Schlagringform, auch dafür wurde eine Jugendliche verurteilt, wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe, und ist nun vorbestraft.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 дня назад +1

      @Tag-Traeumer Das ist nicht spitzfindig sondern steht klar im Gesetz. Um Graubereiche geht es hier ja auch gerade nicht

    • @Tag-Traeumer
      @Tag-Traeumer 2 дня назад

      @@tactical-dad Wenn Einfuhr und Besitz bestraft werden, und zwar nicht nur mit Ordnungsbussen, dann sind die besagten Gegenstände, die den alleinigen Zweck haben, Menschen zu verletzen, doch verboten. Auch wenn irgendwo stehen soll, dass sie nur ohne Bewilligung verboten sind, die aber wohl niemand hat und davon nichts weiss, wie die verurteilten Personen, die nicht mal wussten, dass sie sich strafbar machen.

  • @shanewalsh5877
    @shanewalsh5877 3 дня назад +2

    Interessant. Finde ich dafür, dass die Eidgenossen ihre Freiheit sich groß auf die Fahnen schreiben, schon recht restriktiv und unlogisch (beispielsweise bei den Wasserpistolen).

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 3 дня назад +3

      in welchem land wohnst du? ich besitze hier in der schweiz als einfacher zivilist und waffensammler völlig legal einen 40mm unterlaufgranatwerfer und mehrere moderne vollautomatische waffen. wo sonst in europa ist das ohne ohne viel aufwand möglich? - genau, nirgends. unser waffenrecht ist betr. schusswaffen eines der weltweit besten.

    • @shanewalsh5877
      @shanewalsh5877 3 дня назад +1

      @ Ich wohne in Deutschland. Ja, ihr habt, was Feuerwaffen anbetrifft gute Gesetze und einen vernünftigen Umgang. Das habe ich auch nicht bezweifelt.
      Mit meinem Kommentar ziele ich auf die Geschichte mit den Spielzeugpistolen und dem Werkzeug ab.

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 3 дня назад +1

      @ ja, das nit den anscheinswaffen ist echt speziell. 😅

    • @Flickflauder-83
      @Flickflauder-83 2 дня назад +2

      Man sollte halt auch das Video verstehen was man sich ansieht. Es geht nur um die Einfuhr, nicht darum, dass man es nicht besitzen darf.

    • @Robozgraggi
      @Robozgraggi 2 дня назад

      Ein deutscher, der behauptet, das Schweizer Waffengesetz sei restriktiv und unlogisch. Autsch...

  • @magicman35789
    @magicman35789 3 дня назад +3

    Die Gewalt und das Leid ist laut Polizei um mehrere Tausend Prozent gesunken, also willst du noch die Folgen von ein Verbot feiern?

  • @yannickheck4704
    @yannickheck4704 3 дня назад

    Ich verstehe die regelung mit dem werkzeug nicht 😂, muss man jetzt angst haben als Handwerker werkzeug zb in der seiten tasche zu haben?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +3

      Nein, eben nicht. Die Hürden jemand ein Werkzeug wegnehmen zu können sind relativ hoch. Wenn da ein klarer Zusammenhang zur Arbeit da ist und man nicht gerade im Drogenwahn damit durch die Gegend läuft oder angedroht hat jemanden damit umzubringen, muss man sich eigentlich keine Sorgen machen

    • @yannickheck4704
      @yannickheck4704 3 дня назад +1

      @tactical-dad Danke für die Info 👍 und d ein echt informatives video klasse gemacht 😉

    • @bernddobler8618
      @bernddobler8618 3 дня назад +1

      @@tactical-dad mmmh jetzt ist es in meinem Fall a b e r so,das Gegenstände die in der Ch unter Strafe stehen bei mir zum beruflichen "werkzeug"gehören.insbesondere Schlafsack,Handschellen,pfefferspray.selbstvervständlich m u s s ich bei Einsätzen auch einen dienstausweis plus perso./rp mitführen.wie sähe dann die Rechtslage in der ch aus? In Österreich gibt es in einem solchen Fall als deutscher k e i n e Probleme.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      @yannickheck4704 danke, freut mich

  • @magicman35789
    @magicman35789 3 дня назад

    Ich hab noch nie ein Drogensüchtigen in sein warn ohne Schraubenzieher gesehen, Ironie off...

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 дня назад +1

      Ich feier eine riesen Party wenn Marihuana wieder verboten wird! Ich habe schon zu viel Leid und Gewalt deswegen gesehen.

    • @magicman35789
      @magicman35789 3 дня назад

      @@tactical-dad was man jetzt nicht mehr so oft sieht weil kranke und normale Menschen selber anbauen, also willst du wegen mehr Gewalt und Leid feiern!

    • @magicman35789
      @magicman35789 3 дня назад

      ​@@tactical-dad Also willst du die Folgen von ein Verbot noch feiern? verstehe ich irgendwie nicht, Leid und Gewalt ist schon teilweise um mehrere Tausende % gesunken falls du die neuen Zahlen von der Polizei nicht kennst.. Lese mal lieber keine Stern oder Bild mehr, dann feiere ich eine Riesen Party auf der du als Hauptrolle gerne eingeladen bist..

    • @magicman35789
      @magicman35789 3 дня назад

      ​@@tactical-dad Die Gewalt und der Leid ist laut Polizei um mehrere Tausend Prozent gesunken, also willst du noch die Folgen von ein Verbot feiern?

  • @Zwanni1270
    @Zwanni1270 3 дня назад +3

    Öha, da habe ich ja anfangs der 90er richtig Dusel gehabt, als mir zwei Herren mit lustigen Ausweisen und der 9mm unter dem Sakko, mein Auto am St.Galler Bahnhof durchsucht haben, weil ich wohl erhebliche Ähnlichkeit mit einer dringend gesuchten Person hatte! Als der eine das Handschuh Fach meines KFZ öffnete, lief mir ein eiskalter Schauer über den Rücken: OMG da liegt noch meine RG8 drin!! (JA genau die) damals natürlich teilgeladen 😂😂 Ich hatte die völlig vergessen und konnte nicht hinsehen, drehte mich weg und betete :) ich hörte nur ein *Klack* Fach zu , und ein : Danke für die Kooperation und Sorry wegen der Umstände, Sie dürfed fahre !! Erst zuhause hab ich mich getraut das Handschuhfach zu öffnen, und was soll ich sagen, es ist mir bis heute ein Rätsel wie man die übersehen konnte, die lag einfach drin offen ohne Verpackung, nur eine dünne Broschüre lag darüber!!!