Achtung: Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten neue Umsatz und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht (80.000 € und 800.000 € statt wie bisher 60.000 € und 600.000 €). Das ist für alle Prüfungen ab 2025 relevant, da immer das vergangene Jahr besteuert wird.
Danke für das sehr informative Video. Die einzelnen Bereiche sind sehr gut und übersichtlich erklärt und die Zusammenfassung am Ende des Videos vertieft das gesamte Thema nochmal. 👍🏻
Ich habe den link nicht das wäre echt sehr hilfsreich mein Weg im Berufsleben zu finden ich habe seut paar Tagen mit Umschulung angefagen und Rechnungswesen Vermögen Kapital ect das alles kommt so kompliziert vor 😢😢😢 hab Angst nicht durchzuziehen
Vielen Dank für das Feedback. :) Wir haben das vor kurzem im Kurs angemerkt und nun auch hier einen Kommentar mit der Info angepinnt. Beachten Sie, dass die neuen Umsatz- & Gewinngrenzen erst in der Prüfung 2025 gelten, da steuerlich immer auf das Vorjahr Bezug genommen wird. Viele Grüße Ihr ZumFachwirt-Team
Achtung: Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten neue Umsatz und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht (80.000 € und 800.000 € statt wie bisher 60.000 € und 600.000 €). Das ist für alle Prüfungen ab 2025 relevant, da immer das vergangene Jahr besteuert wird.
Danke für das sehr informative Video. Die einzelnen Bereiche sind sehr gut und übersichtlich erklärt und die Zusammenfassung am Ende des Videos vertieft das gesamte Thema nochmal. 👍🏻
Ich habe den link nicht das wäre echt sehr hilfsreich mein Weg im Berufsleben zu finden ich habe seut paar Tagen mit Umschulung angefagen und Rechnungswesen Vermögen Kapital ect das alles kommt so kompliziert vor 😢😢😢 hab Angst nicht durchzuziehen
7:20 Anw-Fak
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Buchführungspflicht gemäß § 141 AO bei einem Umsatz über 800.000 Euro oder einem Gewinn über 80.000 Euro.
Erster schönen Sonntag
Richtig gut👌🏾.Macht schon Bock auf Fachwirtschaft.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Buchführungspflicht gemäß § 141 AO bei einem Umsatz über 800.000 Euro oder einem Gewinn über 80.000 Euro.
Vielen Dank für das Feedback. :)
Wir haben das vor kurzem im Kurs angemerkt und nun auch hier einen Kommentar mit der Info angepinnt. Beachten Sie, dass die neuen Umsatz- & Gewinngrenzen erst in der Prüfung 2025 gelten, da steuerlich immer auf das Vorjahr Bezug genommen wird.
Viele Grüße
Ihr ZumFachwirt-Team