Hi, Danke Dir für Deine Rückmeldung. Nein, in den drei Video sind die fischenden Fahrzeuge in der Tat nicht dabei. Diese findest Du ausführlich bei den spezifischen Fragen 91-115 in Video #2 zu den spezifischen Fragen erklärt. Viele Grüße Tim
Ich danke dir. Am Anfang schaut das alles viel aus, ist aber nicht so schwer. Wenn du alle Videos mal durch hast, kennst du schon mal alle Fragen und Antworten. Grüße Tim
@@putinderclown6175 Im Prinzip ganz einfach, wie es der Name sagt. Es gibt ein Schubfahrzeug, also ein Maschinenfahrzeug mit Antrieb, welches einen oder mehrere Frachteinheiten -nennen wir es mal schwimmende Container - ohne eigenen Antrieb vor sich herschiebt. Daher Schubverband. Diese schwimmenden Container heißen "Leichter". Grüße Tim
Hallo alle zusammen, wollte mal fragen, wie sieht es mit der Lichterführung bei Fähren laut der KVR Regelung aus? Die nicht freifahrende Fähre scheint Grün über Weiß sowohl in Binnen.- wie auch auf Seegewässer der KVR zu haben, doch wie sieht es mit freifahrenden Fähren in KVR Gewässer aus? In Australien habe ich Fähren gesehen welche ein grünes über ein rotes Rundumlicht und ein oranges Blinklicht aufweisen. Das orange Blinklicht entsprach denen welche man im Straßenverkehr her kennt. Haben Fähren laut der KVR andere Lichtzeichen als die Fähren der Binnengewässer?
Hi, sehr interessante Frage. Also hierzu das was ich Dir sagen kann bzw. gefunden habe. In den KVR gibt es keinen Hinweis auf Fähren, macht auf hoher See auch wenig Sinn. Und die großen Schiffe, welche auch Auto transportieren, sind hier ganz normale Motorschiffe und müssen diese entsprechenden Lichter führen. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung wird die Fähre als Fahrzeug zum Übersetzen von Ufer zu Ufer definiert und hier wird grün über weiß gefahren bei nicht freifahrenden Fähren, wie Du oben schon beschrieben hast. Für frei fahrende Fähren habe ich folgenden Passus gefunden: "Freifahrende Fähren auf dem Nord-Ostsee-Kanal, der Trave und der Warnow in Fahrt Bei Nacht: je ein gelbes Gleichtaktlicht im Topp sowie vorn und hinten an jeder Seite (bei den Ecklichtern nur sichtbar im fahrzeugabgewandten Sichtwinkel)" Die Kombination Grün über Rot habe ich nicht finden können, hier kenne ich nur Rot über Grün und das wäre ja ein Segelfahrzeug. Hoffe ich konnte soweit bei Deiner Frage helfen. Grüße Tim
So und hier noch ein Link auf die Seite von ELWIS Anlage 2. Bitte hier Nummer 5.2 anschauen. www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/Anlage-II/Anlage-II-node.html
Vielen Dank für die aufklärende Information welche mir in der Tat einen Lichtblick gegeben hat. Ja genau, Rot über Grün wären Segelfahrzeuge doch in Australien habe ich freifahrende Fähren mit tatsächlich Grün über Rot gesehen. Also im Grunde bedienen sich Fähren dem Standard Grün über Weiß, ich denke das die Fähren im NOK speziell sind.😁👍🏻 Hier habe ich tatsächlich was interessantes gefunden… www.nsw.gov.au/driving-boating-and-transport/waterways-safety-and-rules/navigation-marks-lights-and-sounds/vessels-at-night Danke nochmal für die Hilfe!😊👍🏻👋🏻
kurze frage: ich hab n angelbot unter 5m, ne nussschale. fahr damit aber trotzdem abends auch mal gern am rhein entlang und möchte zur besseren sichtbarkeit die rote und grüne positionslichter anbringen. kann ich auch mehr als jeweils eine rote und grüne an jeweils steuer und backbord zusätzlich zu denen am bug, sagen wir mal mittig vom boot anbringen? oder ist dies nicht zulässig?
Nein das geht nicht, seitenlichter nur jeweils einmal und dann müssen die auch zugelassen sein. Dann lieber für den Notfall weiße blitzsterne zum schießen besorgen oder ne sehr starke Taschenlampe.
Ich vermisse noch einige Lichterführungen wie z.b. manövrierbehinderter Schleppverband bis und über 200 Meter Länge und ein fischendes Fahrzeug was trawlt sowie ein fischendes Fahrzeug was nicht trawlt. Diese gehören zur Prüfungsordnung. Zoll, Lotse, Mienenräumer, Luftkissenboot werden hingegen nicht abgefragt.
Hallo Sascha, vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ja, das ist richtig in dieser Videoserie bin ich nicht mehr speziell auf die von Dir genannten Fahrzeuge eingegangen. Diese werden von mir ausführlich im Video #2 spezifische Fragen SBF See 91-115 behandelt. Mit dieser Videoserie wollte ich anfangs nur grundsätzlich den Aufbau und die Logik hinter der Lichterführung erklären, wurde dann doch etwas ausführlicher. Bin hier eben auch mal auf Fahrzeuge eingegangen, welche so nicht direkt in der Prüfung dran kommen, aber im wahren Leben doch mal über den Weg fahren können. Viele Grüße Tim
Danke!
Ich danke dir. Schöne Grüße Tim
Vielen Dank für die drei gut gemachten Videos. War ich unaufmerksam oder haben die fischenden bzw. trawlenden Fahrzeuge übersehen?
Hi, Danke Dir für Deine Rückmeldung. Nein, in den drei Video sind die fischenden Fahrzeuge in der Tat nicht dabei. Diese findest Du ausführlich bei den spezifischen Fragen 91-115 in Video #2 zu den spezifischen Fragen erklärt. Viele Grüße Tim
Super erklärt! Abo ist raus!
Aber was hab ich mir da angetan mit dem Bootsführerschein ? Ist schon schwer.
Ich danke dir. Am Anfang schaut das alles viel aus, ist aber nicht so schwer. Wenn du alle Videos mal durch hast, kennst du schon mal alle Fragen und Antworten. Grüße Tim
@@JustBoating Ja super ich danke. Kann ich Sie was fragen? Was ist denn ein Schubverband?
Lg
@@putinderclown6175 Im Prinzip ganz einfach, wie es der Name sagt. Es gibt ein Schubfahrzeug, also ein Maschinenfahrzeug mit Antrieb, welches einen oder mehrere Frachteinheiten -nennen wir es mal schwimmende Container - ohne eigenen Antrieb vor sich herschiebt. Daher Schubverband. Diese schwimmenden Container heißen "Leichter". Grüße Tim
@@JustBoating Super ich danke Ihnen sehr! Lg Mike
Hallo alle zusammen, wollte mal fragen, wie sieht es mit der Lichterführung bei Fähren laut der KVR Regelung aus? Die nicht freifahrende Fähre scheint Grün über Weiß sowohl in Binnen.- wie auch auf Seegewässer der KVR zu haben, doch wie sieht es mit freifahrenden Fähren in KVR Gewässer aus? In Australien habe ich Fähren gesehen welche ein grünes über ein rotes Rundumlicht und ein oranges Blinklicht aufweisen. Das orange Blinklicht entsprach denen welche man im Straßenverkehr her kennt. Haben Fähren laut der KVR andere Lichtzeichen als die Fähren der Binnengewässer?
Hi, sehr interessante Frage. Also hierzu das was ich Dir sagen kann bzw. gefunden habe.
In den KVR gibt es keinen Hinweis auf Fähren, macht auf hoher See auch wenig Sinn. Und die großen Schiffe, welche auch Auto transportieren, sind hier ganz normale Motorschiffe und müssen diese entsprechenden Lichter führen.
In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung wird die Fähre als Fahrzeug zum Übersetzen von Ufer zu Ufer definiert und hier wird grün über weiß gefahren bei nicht freifahrenden Fähren, wie Du oben schon beschrieben hast.
Für frei fahrende Fähren habe ich folgenden Passus gefunden:
"Freifahrende Fähren auf dem Nord-Ostsee-Kanal, der Trave und der Warnow in Fahrt
Bei Nacht: je ein gelbes Gleichtaktlicht im Topp sowie vorn und hinten an jeder Seite (bei den Ecklichtern nur sichtbar im fahrzeugabgewandten Sichtwinkel)"
Die Kombination Grün über Rot habe ich nicht finden können, hier kenne ich nur Rot über Grün und das wäre ja ein Segelfahrzeug.
Hoffe ich konnte soweit bei Deiner Frage helfen.
Grüße Tim
So und hier noch ein Link auf die Seite von ELWIS Anlage 2. Bitte hier Nummer 5.2 anschauen.
www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/Anlage-II/Anlage-II-node.html
Vielen Dank für die aufklärende Information welche mir in der Tat einen Lichtblick gegeben hat. Ja genau, Rot über Grün wären Segelfahrzeuge doch in Australien habe ich freifahrende Fähren mit tatsächlich Grün über Rot gesehen. Also im Grunde bedienen sich Fähren dem Standard Grün über Weiß, ich denke das die Fähren im NOK speziell sind.😁👍🏻
Hier habe ich tatsächlich was interessantes gefunden…
www.nsw.gov.au/driving-boating-and-transport/waterways-safety-and-rules/navigation-marks-lights-and-sounds/vessels-at-night
Danke nochmal für die Hilfe!😊👍🏻👋🏻
Gerne
Danke für den Link. Sehr interessant.
kurze frage: ich hab n angelbot unter 5m, ne nussschale. fahr damit aber trotzdem abends auch mal gern am rhein entlang und möchte zur besseren sichtbarkeit die rote und grüne positionslichter anbringen. kann ich auch mehr als jeweils eine rote und grüne an jeweils steuer und backbord zusätzlich zu denen am bug, sagen wir mal mittig vom boot anbringen? oder ist dies nicht zulässig?
Nein das geht nicht, seitenlichter nur jeweils einmal und dann müssen die auch zugelassen sein. Dann lieber für den Notfall weiße blitzsterne zum schießen besorgen oder ne sehr starke Taschenlampe.
@@JustBoating vielen dank!
Ich vermisse noch einige Lichterführungen wie z.b.
manövrierbehinderter Schleppverband bis und über 200 Meter Länge und
ein fischendes Fahrzeug was trawlt sowie ein fischendes Fahrzeug was nicht trawlt. Diese gehören zur Prüfungsordnung.
Zoll, Lotse, Mienenräumer, Luftkissenboot werden hingegen nicht abgefragt.
Hallo Sascha, vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ja, das ist richtig in dieser Videoserie bin ich nicht mehr speziell auf die von Dir genannten Fahrzeuge eingegangen. Diese werden von mir ausführlich im Video #2 spezifische Fragen SBF See 91-115 behandelt. Mit dieser Videoserie wollte ich anfangs nur grundsätzlich den Aufbau und die Logik hinter der Lichterführung erklären, wurde dann doch etwas ausführlicher. Bin hier eben auch mal auf Fahrzeuge eingegangen, welche so nicht direkt in der Prüfung dran kommen, aber im wahren Leben doch mal über den Weg fahren können.
Viele Grüße Tim
@@JustBoating: Dankeschön für die Antwort und vielen Dank für Deine interessanten Videos! Lg
Der Zoll ist doch eine Bundesbehörde und führt damit die Bundesdienstflagge oder?
Das ist richtig.