Hoi Fabio Deine Beiträge sind immer mega interessant und man lernt viel. Kann ich nur JEDEM sehr ans Herz legen. Ich hab da mal ne spezielle Frage. Folgende Ausgangslage: Mit 56 in den Ruhestand (Kapitalverzehr, Dividenden, etc). Somit AHV-Beitragspflichtig für Nichterwerbstätige bis 65. Mit 60 Bezug BVG-Kapital (z.B. 600'000). Mit 61-65 Bezug jeweils 3a-Kapial (5 Töpfe). (Kein Bezug der AHV ab 63 angedacht) Nun meine Frage: Werden diese jährlichen Kapital-Bezüge AHV-beitragstechnisch als Renteneinkommen x 20 berechnet? Falls dem so ist, gibt es einen Tipp diese dann doch extrem hohen AHV-Beiträge zu minimieren/zu vermeiden? (ausser länger zu arbeiten😉) Vielen Dank und mach weiter so!!! Lg Philipp
@FinanzFabio verstehe ich das richtig. Der PK Bezug für Wohneigentum wurde ja versteuert. Bei Rückzahlung dieses Bezugs kann man die Besteuerung dafür wieder zurückverlangen?
Hoi Fabio
Deine Beiträge sind immer mega interessant und man lernt viel. Kann ich nur JEDEM sehr ans Herz legen.
Ich hab da mal ne spezielle Frage.
Folgende Ausgangslage:
Mit 56 in den Ruhestand (Kapitalverzehr, Dividenden, etc).
Somit AHV-Beitragspflichtig für Nichterwerbstätige bis 65.
Mit 60 Bezug BVG-Kapital (z.B. 600'000).
Mit 61-65 Bezug jeweils 3a-Kapial (5 Töpfe).
(Kein Bezug der AHV ab 63 angedacht)
Nun meine Frage:
Werden diese jährlichen Kapital-Bezüge AHV-beitragstechnisch als Renteneinkommen x 20 berechnet?
Falls dem so ist, gibt es einen Tipp diese dann doch extrem hohen AHV-Beiträge zu minimieren/zu vermeiden? (ausser länger zu arbeiten😉)
Vielen Dank und mach weiter so!!!
Lg Philipp
@FinanzFabio verstehe ich das richtig. Der PK Bezug für Wohneigentum wurde ja versteuert. Bei Rückzahlung dieses Bezugs kann man die Besteuerung dafür wieder zurückverlangen?