Hallo meine Frage bei uns ist alles geklärt.Meine Schwägerin hat unsere kontonummer die für alles verantwortlich ist.Aber Sie überweisst das Geld nicht.Testament liegt vor dass jedes kind gleich erbt.Wie lange hat Sie Zeit für eine Überweisung .Danke
Der Anspruch auf Verteilung des Nachlasses im Wege der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft muss grundsätzlich unverzüglich erfüllt werden. Ob er besteht, kann so pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, wie die Erben sich einigen, und warum und wie einer der Erben über den Nachlass verfügen kann.
Ich habe eine Frage. 2014 kamen Notar zu mir auf der Arbeitstelle. Man teilte mir mit das ich Erbin bin. Man gab mir aber keine Sterbeurkunde. Ich wollte den Nachlassgericht eine Email schreiben, aber ohne Sterbeurkunde ist es nicht möglich. Wie kann ich jetzt nachfragen, wann ich den endlich erbe ?
Erbe wird man automatisch schon im Zeitpunkt des Erbfalls. Die Schilderung des Notars auf der Arbeitsstelle und die unmögliche E-Mail an das Nachlassgericht klingt recht merkwürdig...
Hallo meine Frage bei uns ist alles geklärt.Meine Schwägerin hat unsere kontonummer die für alles verantwortlich ist.Aber Sie überweisst das Geld nicht.Testament liegt vor dass jedes kind gleich erbt.Wie lange hat Sie Zeit für eine Überweisung .Danke
Der Anspruch auf Verteilung des Nachlasses im Wege der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft muss grundsätzlich unverzüglich erfüllt werden. Ob er besteht, kann so pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, wie die Erben sich einigen, und warum und wie einer der Erben über den Nachlass verfügen kann.
Vielen lieben Dank
Ich habe eine Frage. 2014 kamen Notar zu mir auf der Arbeitstelle. Man teilte mir mit das ich Erbin bin. Man gab mir aber keine Sterbeurkunde. Ich wollte den Nachlassgericht eine Email schreiben, aber ohne Sterbeurkunde ist es nicht möglich. Wie kann ich jetzt nachfragen, wann ich den endlich erbe ?
Erbe wird man automatisch schon im Zeitpunkt des Erbfalls. Die Schilderung des Notars auf der Arbeitsstelle und die unmögliche E-Mail an das Nachlassgericht klingt recht merkwürdig...