Hat der Verwaltungsbeirat oder Vertreter i.d.R alle Anschriften der Wohnungseigentümer um eine außerordentliche ETV einberufen zu können? Oder ein Recht darauf, diese von der Verwaltung zu erhalten? Stelle mir das in der Praxis sehr schwierig vor, wenn es sich nicht um eine kleine Anlage handelt.
Hat der Verwaltungsbeirat oder Vertreter i.d.R alle Anschriften der Wohnungseigentümer um eine außerordentliche ETV einberufen zu können? Oder ein Recht darauf, diese von der Verwaltung zu erhalten? Stelle mir das in der Praxis sehr schwierig vor, wenn es sich nicht um eine kleine Anlage handelt.