Vorstellungsgespräch: Darf der Arbeitgeber alles fragen? Und sind Lügen erlaubt?

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  • Опубликовано: 30 июл 2024
  • Vorstellungsgespräche sind in der Regel weder für den Arbeitgeber noch für den potentiellen Mitarbeiter wirklich angenehm. Der Arbeitgeber möchte natürlich gerne möglichst viel dabei über den Arbeitnehmer erfahren, dem Arbeitnehmer aber ist vielleicht gar nicht so recht, bestimmte Punkte seinem Arbeitgeber gegenüber offenzulegen. Daher stellt sich auf beiden Seiten die Frage, welche Fragen denn gestellt werden dürfen und ob möglicherweise sogar Lügen zulässig sein könnten. In unserem Rechtstipp-Video erfahrt Ihr die Antwort.
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  • ХоббиХобби

Комментарии • 3

  • @youprobablydontlikeme3206
    @youprobablydontlikeme3206 3 года назад +3

    Gutes Video!

  • @kleinhocico9915
    @kleinhocico9915 2 года назад

    Wie sieht es mit der Gegenseite aus? Dar das Unternehmen lügen? Nennt man es auch "fake Stellenanzeige", wenn sie in der Kategorie "unbefristet" veröffentlicht wird, aber es sich jedoch um eine "befristete" Position handelt? Viele Unternehmen veröffentlichen ihre Stellenanzeigen unter den unbefristeten und sagen dann im Vorstellungsgespräch, dass die Stellen im Unternehmen generell alle auf 1 Jahr befristet sind. Wenn ich den Personaler darauf anspreche, weshalb sie in der Vorauswahl unter der Kategorie "unbefristet" veröffentlicht wurde, bekomme ich immer dieselbe Antwort: Keine Ahnung, ich habe die Stellenanzeige nicht gemacht. Das war wohl der Praktikant. Oder: "Da hat wohl Stepstone oder indeed oder interamt irgendwas falsch gemacht." Und dafür reist man extra zum Vorstellungsgespräch, bezahlt Hotelkosten und das alles aus eigener Tasche, weil das Unternehmen nicht bereit ist, die Fahrt-und Übernachtungskosten zu übernehmen. So viel Aufwand für eine Stellenanzeige, die nicht wahrheitsgemäß ist...

  • @Muck-qy2oo
    @Muck-qy2oo 3 года назад

    Arbeitgeber dürfen alles, Arbeitnehmern nichts! Das ist das eherne ungeschriebene Gesetz!