Zwei Anmerkungen/Korrekturen: Folie 10 - Fristenberechnung: Zur Vereinfachung gehen wir davon aus, dass es sich bei ALLEN TAGEN UM WERKTAGE handelt Folie 14 - Die positive APERAK löst die positive CONTRL in der Sparte Strom ab. Ab dem 04.04. wird die positive CONTRL in der Sparte Strom nicht mehr verwendet.
Ist es nicht eher so, dass die positive CONTRL durch die AS4 NRR Zustellquittung abgelöst wird? Denn die pos. CONTRL galt immer als Empfangsbestätung. Die NRR bestätigt technisch den Empfang der Nachricht. Die Anerkennungsmeldung beinhaltet indirekt die Information eines Empfangs, zielt aber auf die Verarbeitbarkeit einer Nachricht im Empfangssystem. Oder wie seht ihr das?
Hallo, wie sieht es denn mit Widerrufen von Kundenseite aus? Da ist mir der Prozess noch nicht klar. Wenn der Kunde innerhalb von 2 Wochen seinen Vertrag widerruft, wie wird der Prozess dann gelebt? Danke
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Rückabwicklung von Lieferprozessen wird mit den neuen Vorgaben definitiv schwieriger. Ein rückwirkender Lieferende-Prozess ist künftig nicht mehr möglich. Selbst der Subprozess ‚Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung‘ greift nur bei zukünftigen Lieferungen. Aktuell gibt es seitens BDEW / BNetzA keine Prozessvorgaben für Rückabwicklungen. Weder das Einführungsszenario noch die Umsetzungsfragen des 24h-Lieferantenwechsels (Stand 15.11.2024) liefern eine klare Antwort, daher läuft der Prozess aktuell auf eine bilaterale Klärung hinaus. Sobald es hier Neuigkeiten gibt, posten wir es hier in den Kommentaren.
Zwei Anmerkungen/Korrekturen:
Folie 10 - Fristenberechnung: Zur Vereinfachung gehen wir davon aus, dass es sich bei ALLEN TAGEN UM WERKTAGE handelt
Folie 14 - Die positive APERAK löst die positive CONTRL in der Sparte Strom ab. Ab dem 04.04. wird die positive CONTRL in der Sparte Strom nicht mehr verwendet.
Ist es nicht eher so, dass die positive CONTRL durch die AS4 NRR Zustellquittung abgelöst wird? Denn die pos. CONTRL galt immer als Empfangsbestätung. Die NRR bestätigt technisch den Empfang der Nachricht. Die Anerkennungsmeldung beinhaltet indirekt die Information eines Empfangs, zielt aber auf die Verarbeitbarkeit einer Nachricht im Empfangssystem. Oder wie seht ihr das?
Hallo, wie sieht es denn mit Widerrufen von Kundenseite aus? Da ist mir der Prozess noch nicht klar.
Wenn der Kunde innerhalb von 2 Wochen seinen Vertrag widerruft, wie wird der Prozess dann gelebt? Danke
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Rückabwicklung von Lieferprozessen wird mit den neuen Vorgaben definitiv schwieriger. Ein rückwirkender Lieferende-Prozess ist künftig nicht mehr möglich. Selbst der Subprozess ‚Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung‘ greift nur bei zukünftigen Lieferungen. Aktuell gibt es seitens BDEW / BNetzA keine Prozessvorgaben für Rückabwicklungen. Weder das Einführungsszenario noch die Umsetzungsfragen des 24h-Lieferantenwechsels (Stand 15.11.2024) liefern eine klare Antwort, daher läuft der Prozess aktuell auf eine bilaterale Klärung hinaus. Sobald es hier Neuigkeiten gibt, posten wir es hier in den Kommentaren.