Guten Tag, das sind wirklich sehr hilfreiche Videos! Vielen Dank! Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife absolviert, habe dann eine Ausbildung in einem anderen Bereich gemacht und diese leider nach 3 Jahren abgebrochen. Ich habe mich jetzt über ein Studium an einer Fachhochschule in NRW informiert und frage mich ob der praktische Teil der Fachhochschulreife trotz abgebrochener Ausbildung anerkannt wird. Liebe Grüße
Ich habe den schulischen Teil und habe danach eine 3 jährige Ausbildung gemacht. Hab diese jedoch leider nicht bestanden. Wissen Sie wie es in solchen Fällen ist? Kann ich dies trotzdem anerkennen lassen und falls ja wo? Ich komme aus Rheinland-Pfalz. Wäre über eine Antwort von Ihnen sehr dankbar!☺️
@@abiunddann7586 Vielen Dank für die Antwort! Also könnte ich mich im Prinzip mit meinem Abschlusszeugnis vom Gymnasium und dem Abschlusszeugnis der Ausbildung bei einer Hochschule ohne Probleme bewerben?
@@viktorijap840 Manchmal benötigt man eine Bescheinigung der Landesbehörde, dass die Fachhochschulreife erreicht wurde, manchmal reicht es so, wie Sie schreiben. Hier mss.rlp.de/de/abiturqualifikation-und-fh-reife/fachhochschulreife/#:~:text=Schulischer%20Teil&text=Unter%20diesen%2015%20Kursen%20m%C3%BCssen,die%20Sch%C3%BClerin%20oder%20der%20Sch%C3%BCler steht mehr dazu für Hochschulen in RLP. Sie müssen mal bei der Schulbehörde nachfragen, wie Sie das mit dem Praktikum statt abgeschlossener Ausbildung regeln können, denn bei einem Praktikum muss eigentlich ein Praktikumsbericht geschrieben werden.
Die mss.rlp.de/de/abiturqualifikation-und-fh-reife/fachhochschulreife/ müssten wissen, wie Sie es nachweisen können und ob überhaupt ein Nachweis nötig ist.
Ein super hilfreiches Video! Erhält man die allgemeine Fachhochschulreife auch wenn zwischen der 12. klasse und der Ausbildung ein Jahr liegt, in dem man beispielsweise gejobbt hat? Oder ist das durch das Jahr Pause „verflogen“?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das kein Problem ist. Auf den Detailseiten von Berlin gibt es sogar Hinweise für Leute, die den schulischen Teil 1997 gemacht haben...
Vielen Dank für ihre Tollen Videos! Wissen sie ob es auch möglich ist mit einer sehr guten Fachhochschulreife durch vielleicht ein besonders gutes Motiviationsschreiben sowie Praxiserfahrung an einer Universität zu studieren? Lg
Sie können grundsätzlich mit Fachhochschulreife in Brandenburg alles an Universitäten studieren. Es gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie mit Abitur.
Danke für das nettes Video, Ich brauche noch bisschen Hilfe. Also ich habe den schulischen Teil der fachhochschulreife schon absolviert und nun will ich den praktischen Teil um später Informatik in einer Hochschule studieren zu können. Meine Frage wäre, kann ich mit einem FSJ später IT studieren oder darf nur was in sozialen Bereich studieren?
Ein FSJ ist perfekt. Sie erhalten die allgemeine Fachhochschulreife damit und dürfen jede Fachrichtung studieren (vielleicht noch mal das Video anschauen "Fachachi , Abi - Was Ihr damit studieren könnte"). Beachten Sie nur, dass manchmal ein Vorpraktikum für ein Informatikstudium an Fachhochschulen verlangt wird - dafür würde das FSJ dann nicht gelten und Sie müssten das noch nachholen.
@@lawendahmad5524 Das wäre auch gut, auch als Vorbereitung auf das Studium. Aber es macht auch nichts, mal etwas ganz anderes gemacht zu haben. Du kannst nochmal in der Jobbörse der Arbeitsagentur nach AUsbildungen zum "Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung" schauen und bei diesen Arbeitgebern nachfragen (telefonisch am besten), ob sie das anbieten würden. Ausgeschrieben sind diese Praktika sicherlich selten, aber warum sollte das eine Firma nicht gut finden? Versuch es, viel Erfolg, C.
Ich hab mein Abitur in bw nicht bestanden also habe ich den theoretischen Teil der Fachhochschulreife, aber erst ein Jahr später mit einer Ausbildung angefangen. Zählt das dann trotzdem, wenn ich fertig mit meiner Ausbildung bin als der praktische Teil, da ich ein Jahr erst später damit angefangen habe?
Hallo, ich bin in folgender Situation und hoffe sehr, dass ich hier Hilfe bekomme: habe die 11. Klasse (‘24) beendet und somit den schulischen Teil des Fachabiturs abgeschlossen. Jetzt brauche ich noch den praktischen Teil. Durch ein Schülerpraktikum bin ich zusätzlich zur Schule schon seit Jan. ‘23 fortlaufend in einem anerkannten Betrieb tätig. Meine Frage: gilt das als Praktikum? Was ist mit den geleisteten und geforderten Stunden? Die Schule hilft leider nicht sondern verweist nur auf das Internet. NRW
@@leneh3681 Hier ist das richtige Merkblatt für dich, www.schulministerium.nrw/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/Merkblatt-zum-Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf. Tatsächlich ist eine Einzelfallprüfung möglich, an anderer Stelle steht aber nur die Möglichkeit mit 50 Prozent teilzeit. Es wird eine Anlage erwähnt. Schau sie dir an, ob dein Arbeitgeber sie ausfüllen kann. Wenn ja, dann gilt das zusammen mit dem Abschlusszeugnis der Schule in NRW als Nachweis der allgemeinen FHR. Wenn nicht, dann musst du ein neues machen.
Hallöchen! Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit einem Schnitt von 3,4 und 50 Punkten in den Leistungskursen 2017 bestanden / erhalten. 2021 habe ich dann eine Ausbildung als Kaufmann für Digitalisierungsmanagement begonnen, die ich aber leider nach einem Jahr und fünf Monaten abbrechen / beenden musste. Nun stellen sich mir die Fragen: - Kann ich mich unter diesen Voraussetzungen an einer Uni und / oder an einer Fachhochschule einschreiben? - Falls ja: Welche Unterlagen, vor allem in Bezug auf die abgebrochene Berufsausbildung, muss ich der Hochschule vorlegen? - Für welche Studiengänge kann ich mich genau einschreiben mit der "Vorerfahrung" als Kaufmann für Digitalisierungsmanagement bzw. wo kann ich dies herausfinden? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! LG Randy
Dies gilt für NRW: Auf Ihrem Zeugnis steht hoffentlich, dass Sie den schulischen Teil der FHR erworben haben (Punktzahl usw. gibt es hier www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf ). Dort steht auch, dass auch eine angefangene Ausbildung für ein 1 Jahr reicht für den berufsbezogenen Teil, Zitat: ..."Einem einjährigen Praktikum sind gleichgestellt: die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht (...)" . Bitte achte darauf, ab wann dieses Gesetzt so gültig ist (Schulabschluss war ja schon 2017, das Blatt ist von 2018, vielleicht gab es davor andere Regelungen). Weiteres folgt.
Hier bass.schul-welt.de/6911.htm ist im Anhang auch eine Bescheinigung , die Dein Arbeitgeber ausfüllen muss (Anlage 2.5.). Falls der Betrieb das Formular nicht so ausfüllen will, weil er ja kein Praktikum angeboten hat, sondern einen AUsbildungsplatz, soll er das Wort ersetzen. Zur Gleichsetzung, von Ausbildung und Praktikum kannst Du ihm dieses Gesetz bass.schul-welt.de/6911.htm zeigen, siehe bitte IV Nr. 5, ZItat: "5 Anrechnung und Gleichstellung3 Einschlägige praktische Tätigkeiten können von der Bezirksregierung auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dies gilt auch für Kindererziehungszeiten. Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I werden nicht angerechnet. Einem einjährigen Praktikum sind gleichgestellt: a) die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, ..." Frage 2: Wenn ich das richtig verstehe, musst Du dann beides, Zeugnis FHR und Bescheinigung Arbeitgeber bei Deiner Bezirksregierung einreichen und bekommst die alllgemeine FHR bescheinigt, die Du bei den Hochschulen in NRW vorzeigen kannst und dann studieren kannst. Frage 3: Du kannst mit Deiner FHR in NRW grundsätzlich alles an Fachhochschulen studieren, also auch soziale Arbeit oder Maschinenbau. Evtl. benötigst Du ein neues Vorpraktikum für das Studium, weil Dein fachfremdes nicht anerkannt wird (nur manchmal braucht man überhaupt ein Vorpraktikum). Leider kannst du in NRW nicht an Unis studieren. Dies ginge aber in Hessen. Dafür schaue Dir nochmal das Video ruclips.net/video/0ut6TfNbOaU/видео.html&pp=gAQBiAQB an. Alles ohne Gewähr, aber nach bestem Wissen ;)
Hallo, ich hab die 10. klasse mit einem erweiterten Realschulabschluss abgeschlossen und beende nächstes Jahr meine 2 1/2 jährige duale Berufsausbildung. Kann ich damit Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt anerkennen lassen ? LG
Hallo, nein, das reicht so nicht. Sie können mit einem Realschulabschluss und Ausbildung auf eine Fachoberschule gehen und dort in einem Jahr die allgemeine Fachhochschulreife machen. Oder Sie können unter der Quote "Studieren ohne Abitur" für Berufstätige unter folgenden Voraussetzungen studieren: "Personen mit Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung können durch das Ablegen einer Eignungsprüfung oder das Absolvieren eines Probestudiums eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Der angestrebte Studiengang muss einen fachlichen Bezug zur beruflichen Vorbildung aufweisen. Voraussetzungen: Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) mit fachlicher Nähe zum Studiengang Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) mit fachlicher Nähe zum Studiengang Bestehen einer Eignungsprüfung als Alternative zum Probestudium Probestudium: erforderlich. Nach dessen Ablauf entscheidet die Hochschule anhand der erbrachten Leistungen über das Bestehen des Probestudiums und die Einstufung in ein Fachsemester." aus: studieren-ohne-abitur.de/laender/sachsen-anhalt/ D.h. auch hier bräuchten Sie noch mehr, nämlich Berufserfahrung und Eignungsfeststellung oder Probestudium. Andere Bundesländer sind da offener, Sie könnten in Rheinland Pfalz mal schauen, hier die Zugangsbedingungen: studieren-ohne-abitur.de/laender/rheinland-pfalz/. Keine Gewähr, immer vor Ort überprüfen!
Hallo, ich hab die 10. klasse mit einem erweiterten Realschulabschluss abgeschlossen und beende nächstes Jahr meine 2 1/2 jährige duale Berufsausbildung. Kann ich damit Fachhochschulreife anerkennen lassen ? LG
Hallo undzwar habe ich eine Frage, sobald ich meinen Fachabitur fertig gemacht habe will ich die Ergänzungsprüfung machen damit ich das Abitur habe quasi. (Übrigens lebe ich in Baden Württemberg) Und wenn ich die ergänzungsprüfung bestanden habe, könnte ich dann Jura studieren ? Z.b in Augsburg oder Heidelberg ? Danke im Vorraus
Sie benötigen für Jura die Allgemeine Hochschulreife. Und das geht meiner Meinung nach auch in Bayern mit der Deltaprüfung. Auf dieser Seite hat die Uni Ulm das erklärt www.uni-ulm.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/mehr/hochschulzugang-ohne-abitur/deltapruefung/. Bitte beachten Sie, dass die Uni auch das Schulzeugnis prüft und es eine in Bayern anerkannte Fachhochschulreife sein muss, also keine FHR über den Abgang von einer gymnasialen Oberstufe in der Vorentlassklasse (siehe dieses Video hier).
Hallo, ich habe eine Frage, kann ich einjähriges Praktikum Richtung Bau Arbeiten machen und danach Informatik auf einer Hochschule studieren? Bundesland Niedersachsen. Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, Ich hoffe sie antworten noch auf die Kommentare. Ich lebe in nrw und habe meine Fachabitur ( schulischer Teil) jedoch um zu studieren zukönnen brauch ich noch den beruflichen Teil. Muss man ein einjähriges Praktikum machen? Oder reicht auch ein freiwilliges soziales Jahr aus? Denn an manchen Hochschulen wo man studieren möchte auch in sitzt in nrw steht dort das man ein einjähriges Praktikum braucht. Ich würde vllt gerne Psychologie studieren und würde ein fsj in einem Krankenhaus dafür anerkannt werden bzw in einer psychatrie?
@@mrssinger656 am 28.6., hier , was ich schrieb. ein FSJ reicht in der Regel für den Schulabschluss Fachhochschulreife. Zusätzlich verlangen die Hochschulen manchmal ein Vorpraktikum in der Richtung des Studiengangs. Das ist etwas anderes, aber man kann natürlich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen , man muss es aber nicht.
@@abiunddann7586 ich wohne in Nrw jedoch dachte ich man kann nur in bestimmten Fachbereichen das Praktikum absolvieren wie z.b Gesundheit und soziales ect… aber es muss immer ein Ausbildungs betrieb sein oder ?
www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2022-06/20220627_4_48_Schulrecht_Schulverwaltung_Fachhochschulreife_Broschuere_Erwerb_Praktikum.pdf, u.a. S. 5 beschäftigt sich mit der Variante 1. Jahr der Qualifikationsphase plus Praktikum.
Es heißt dort auch zur Qualifikation des Betriebes: Der Betrieb oder die Einrichtung, in dem oder in der das Praktikum abgeleistet wird, stellt die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums nach der Praktikum- Ausbildungsordnung sicher und erstellt darüber einen Nachweis (s. Anhang 2).
Wie sieht es in baden Württemberg aus ? Habe die Fachhochschulreife auf dem Bk 2 gemacht. Aber nur den schulischen Teil, kann ich mit der Delta Prüfung und nur dem schulischen Teil an einer Uni in Baden Württemberg studieren ?
Also, BW ist echt kompliziert mit dem BK und der Fachhochschulreife...hiernach benötigst du nicht die Deltaprüfung, sondern ein Praktikum: rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/ref75/fachhochschulreife/. Aber hiernach www.fachabitur-nachholen.de/berufskolleg-fachhochschulreife.html ist alles noch differenzierter je nach Abschluss am BK. Ich empfehle Dir , Dich an die Landesregierung zu wenden (1. Link). Ruf da an und erkläre direkt Deine Situation. Viel Erfolg! Eigentlich denke ich, dass es am Ende überall außer in Bayern und Sachsen anerkannt ist
Hab den schulischen Teil der FHR und bin aus der Schule und hab mich beworben, jedoch meinte die, dass die nur welche annehmen, die ein Pflichtpraktikum machen. Ich bin jetzt etwas verwirrt und weiß nicht weiter. Ich bin aus NRW danke im voraus!🫶
Ich las mal für Berlin, dass die Praktikumsstelle eine Ausbildungsberechtigung haben muss. Ich kann mir vorstellen, dass das überall so ist. Die gibt es bei der zuständigen Kammer, z.B. der IHK.
Leider nein, es muss eine Ausbildung oder ein Praktikum, FSJ oder ähnliches sein. Hier www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil steht, dass auch eine 4.jährige Berufstätigkeit in einem Berufsfeld anerkannt ist.
Hallo, Vielen dank für Ihre Erklärung. Ich wollte wissen ob diese Schulischen Teil der Fachhochschulreife geht auch für die Leute die einen IB diploma gemacht haben? Oder gibt es andere Bedingungen? Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Das ist eine schwierige Frage und kommt wohl auch darauf an, wie Sie das Diploma erwerben. Ich würde mich an Ihrer Stelle an die Schulen wenden, die so etwas anbieten, um diese Frage zu beantworten. Hier finden Sie weitere Infos: www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/anerkennung-ib-diploma/
Danke für Ihre schnelle Antwort. Ich habe die Bedingungen für das Abi mit dem IB erfüllt, aber habe ich es nicht bestanden, weil paar punkte gefällt haben. Ich habe noch später, erfolgreicht, eine Berufsausbildung absolviert. Aber ich weiß immer noch nicht ob ich eine hochschulszugang habe. Sollte ich mich vllt bei dem kultusministerium anmelden?
Die Bezirksregierungen sind für Fragen dazu zuständig. Sie sind mit Link in folgendem Formular aufgeführt. Ob Sie noch eine extra Bescheinigung benötigen oder nicht, hängt von der Hochschule ab, an der Sie studieren möchten (so habe ich die Bemerkungen zum Praktikum in nachfolgender Broschüre verstanden). Auch dafür ist dann die Bezirksregierung zuständig: www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf. Es kann gut sein, dass Sie quasi keine weitere Bescheinigung benötigen, sondern Zeugnis plus Bescheinigung über das eine Jahr Ausbildung genügen.
Ja, für die Studienberechtigung Maschinenbau zu studieren, reicht das. Falls die Hochschule zusätzlich ein Vorpraktikum verlangt, müssen Sie das auch noch machen. Besser wäre es, beides mit einem Praktikum zu erledigen (im Maschinenbaubereich)
Ich hätte da eine Frage ^^ und würde mich auf eine Antwort freuen. Ich habe die Fachhochschulreife auf dem Weiterbildungskolleg gemacht (NRW) und habe den schulischen Teil der FHR bekommen. Würde mir nach einer x-beliebigen Umschulung (2 Jahre) die freie Auswahl an einer Hochschule bestehen oder muss ich dann quasi einen Studiengang wählen, welches meiner Umschulung entspricht?
Ich tue mich ein wenig mit dem Wort UMSCHULUNG schwer. Wenn du das Wort durch "Ausbildung" ersetzt, kann ich sagen: ja,.du kannst dann grundsätzlich jedes Fach an einer Fachhochschule studieren. Eine Umschulung nun hat ja auch einen Ausbildungsabschluss als Ziel, aber ich finde nichts Schriftliches dazu. Schau hier für Details oder ruf dort an: www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulformen-abschluesse/und-zuerkennung-der-fachhochschulreife/praktischer-teil-der-fachhochschulreife
@@abiunddann7586 Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Umschulung würde auch mit einer IHK-Prüfung enden. Da die Umschulung 2 Jahre geht, würde das ja auch als Berufsausbildung meine ich akzeptiert und somit würde ich dann den praktischen Teil für die volle FHR haben.
@@abiunddann7586 Hallo nochmals, ich habe in Arnsberg angerufen und dort wurde mir gesagt, dass ich nach einer Umschulung, wenn es ein anerkannter Ausbildungsberuf ist, die volle Fachhochschulreife dann bekomme. Das gilt natürlich nur dann, wenn man die Abschlussprüfung der IHK dann auch besteht. Ich wollte hier nochmal es reinschreiben, falls noch andere die selbe frage haben und somit dann eine Antwort haben.
Hallo, Vielen Dank für Ihre Erklärung. Könnten Sie bitte sagen? Was ist Unterschied zwischen Fachabi und Fachhochschulreife? Und Fachhochschulreife wie lange dauert mit Praktikum? Im Abend? Und Täglich? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Erklärung.
Der Unterschied wird in diesem Video ruclips.net/video/0ut6TfNbOaU/видео.html ganz genau erklärt. Die normale Fachhochschulreife, also über zum Beispiel eine Fachoberschule, dauert 2 Jahre inkl. Praktikum. Nach einer Ausbildung 1 Jahr. Das geht Vollzeit oder Teilzeit, abends oder tagsüber - je nach Angebot. Was in diesem Video gezeigt wird, bezieht sich auf einen Abbruch in einer Oberstufe (schulischer Teil) plus praktischer Teil. Es tut mir leid, dass es leider etwas kompliziert ist...
@@abiunddann7586 Ich danke Ihnen sehr. Könnten Sie mir sagen Praktikum im Hotel, es ist okay für Fachhochschulreife? Oder Welche Praktikum ist richtig für Fachhochschulreife? Wenn man im Zukunft wirtschaft Studieren. Vielen Dank im Voraus
@@radvenasa9344 Hotel ist geeignet, bitte beachten Sie die Anforderungen an den Betrieb (wenn er selbst z.B. Hotelfachleute/kaufleute ausbildet, sollte das okay sein). Insgesamt können Sie gut auf die Jobbörse der Arbeitsagentur gehen und dort nach Ausbildungsplatz (oben auswählen) , Industriekaufmann, Kaufmann Groß - und Außenhandel, Kaufmann Marketingkommunikation u.a. kaufmännische Berufe suchen. So finden Sie Betriebe, wo Sie auch gut nach einem Praktikum fragen können.
Ich hätte noch eine Frage. Mein Sohn besucht gerade die Realschule und möchte die Ausbildung in Richtung »Medizinische/r Technologe/in für Radiologie (MTR) machen und danach Medizinphysik studieren. Er braucht die Fachhochschulreife. Würde er es mit der Ausbildung bekommen? In NRW.
Ob die Behörden das kontrollieren, weiß ich nicht. Aber ich habe oft gelesen, dass der Betrieb die Ausbildungsbefähigung benötigt. Es wäre blöd, wenn das einjährige Praktikum am Ende nicht anerkannt wird. Vielleicht ruft der Betrieb einfach mal bei der IHK oder HWK an und fragt, wie er die bekommt?
Hey finde deine Videos sehr gut. Habe aber eine Frage, und zwar mache ich zurzeit eine schulische Ausbildung als Sozialassistent mit Fachabitur und möchte gerne Jura studieren. Weil mich der Beruf als Anwalt sehr interessiert und dort ist meine Frage ob das geht oder nicht.
Wenn ich das für RP richtig verstanden habe, hast Du mit der Sozialassistin plus FHR entweder nur den schulischen Teil der FHR oder, bei Ableistung des Praktikums, Deine komplette FHR. Mit der kompletten FHR kannst Du in einigen Bundesländern Jura an einer Uni studieren (andere juristische Studiengänge an Fachhochschulen ja sowieso). Brandenburg ist da am weitesten, in der Stadt Frankfurt/Oder sogar ohne Zulassungsbeschränkung möglich (es ist auch sehr günstig dort zu leben). Falls Du nur den schulischen Teil der FHR machst, könntest Du überlegen, das einjährige Praktikum im juristischen Bereich bereits zu machen - dann hättest Du eine bessere Vorbereitung. Aufpassen musst Du nur, dass die so erworbenen FHR (also schulischen Teil plus Praktikum) nicht in Bayern und Sachsen anerkannt ist. In Hessen kannst Du Staatsexamenstudiengänga nicht mit FHR studieren (nur Bachelor). In Rheinland Pfalz geht es leider für Dich mit Jura nach der Schule direkt nicht, obwohl die recht weite Regelungen für Studieren mit beruflicher Qualifikation haben , das würde jetzt aber zu weit führen (www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/rheinland_pfalz/).
Ich schätze, dass Homeoffice während des praktischen Teils nicht im einzelnen gesetzlich geregelt ist. Aus meiner Sicht ist es schwer möglich, Einblicke in ein Unternehmen und einen Bereich ausschließlich aus dem Homeoffice heraus zu erhalten. Aber das sollten Sie mit der Behörde besprechen, die am Ende die allgemeine FACHhochschulreife bescheinigt. Normalerweise sind die gut telefonisch oder per Mail zu erreichen. Es ist ja eine einfache Frage. Für BW würde ich hier anfragen: rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/ref75/fachhochschulreife/
Hallo! Tolles Video :D (⬇ Achtung sehr viel Text xD) Ich habe mal einen besonderen Fall und dazu noch ein paar Fragezeichen über dem Kopf ? .. ;) Ich wohne in MV. Nach dem Erhalt des schulischen Teils der FHR habe ich mich selbstständig gemacht und gebe Nachhilfeunterricht in Mathe und Englisch, sowie auch Gitarrenunterricht. Das ganze mache ich seid 11/2020. Mein Gewerbe ist eingetragen. In MV kann man sich durch eine vierjährige Berufstätigkeit den praktischen Teil der FHR zuerkennen lassen. Auf Rückfrage wurde mir bestätigt, dass es dabei unerheblich ist, ob man Angestellt, Selbstständig oder im öffentlichen Dienst tätig war. Dieses Jahr zum 11/2024 besteht mein Gewerbe dann offiziell seid 4 Jahren. In dieser gesamten Zeit hatte ich auch quasi meine Findungsphase. Neben der Selbstständigkeit habe ich noch vieles Weitere ausprobiert, wie Fotografie, Webdesign und Ähnliches, da ich immer sehr interessiert und wissbegierig bin. Außerdem hatte ich nach der Schule auch eine Fernweiterbildung im Bereich Musikproduktion (am HOFA College) begonnen, weil ich schon seid der Kindheit musikalisch bin. Diese Fernweiterbildung habe ich abgebrochen, da sie mir keinen Nutzen mehr brachte. In dieser Findungsphase fand ich für mich heraus, dass ich mal in die IT (Softwareentwicklung) möchte. Das Programmieren mache ich jetzt schon seid 8 Monaten. Nun möchte ich gerne Wirtschaftsinformatik studieren. Dafür brauche ich die Zuerkennung des praktischen Teils. ------ Meine Fragen und Unsicherheiten hierzu: 1. Umfang der Selbstständigkeit Ein Praktikum muss ja annähernd in Vollzeit stattfinden und ich vermute, dass dies auch für die Berufserfahrung zutrifft. Nun ist es ja so, dass die tatsächlichen Nachhilfestunden immer erst Nachmittags stattgefunden haben. Das machte so einen Umfang von 10-13h pro Woche aus. Es gab zwischen durch Zeiten da war es mal sehr viel mehr (Ich sage mal Spitzenwert so 16-18h Unterrichtstätigkeit wöchentlich - das war aber eher die Ausnahme.) Man muss auch beachten, dass es ja auch Ferienzeiten gab, in denen dann gar kein Unterricht stattgefunden hat. Ich habe auch bereits mit dem Land gearbeitet. 2020/21 gab es 2x das Förderprogramm. Die Abrechnung erfolgte hier mit dem Land. Das war auch eine Zeit, in der es am meisten zu tun gab. Mal abgesehen von der Unterrichtstätigkeit gab es aber natürlich auch noch andere Aufgaben, die ja eher unsichtbar sind. Hierfür gibt es ja auch keine wirklichen Nachweise. Jedoch musste ich zum Beispiel doch eine beträchtliche Menge an Zeit in die Unterrichtsvorbereitung stecken. Außerdem war ich selbstständig - das bedeutet ja auch bekanntlich: "selbst und ständig". Folgende Aufgaben habe ich noch erledigen müssen: - Buchhaltung - Steuern - Orga - Einrichtung von Tools - Optimieren von Geschäftsprozesse - Optimieren des Angebots/Unterrichts - Kundengewinnung - Probestunden abhalten - Fortbildung durch Kurse - Erstellung von Webseiten Darüber hinaus stehe ich meinen Kunden immer zur Verfügung und bin jederzeit erreichbar um bei Hausaufgaben o.Ä. zu helfen. Wenn ich das alles überschlage komme ich meiner Meinung nach auf eine annähernde Vollzeit-Tätigkeit. ABER: Durch meine Fortbildung im Musikbereich nach dem Gymnasium (,welche in Teilzeit war), habe ich in der Gewerbeanmeldung auch angekreuzt, dass es sich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt. Fällt mir das vielleicht auf die Füße? Jedoch zahlte ich etwas später auch den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag (als der Gewinn auf >400€ ging) Dazu kommt, dass ich das Unternehmen ja auch erst aufbauen musste. Nach den ersten Monaten wuchs dann der Umsatz erst an... zunächst auf ein paar Hunderte Euro, später auf mehr als Tausend. Dann gab es natürlich mal bessere und schlechtere Zeiten. Wie wirkt sich all das Auf die Zuerkennung der FHR aus? Meines Wissens nach ist sowas ja auch immer eine Einzelfallentscheidung. Wie stehen meine Chancen? Was kann ich vielleicht noch beachten? Ich würde gerne mal persönlich mit jemanden darüber sprechen um mich beraten zu lassen. Gerne auch mit Ihnen :) (leider hat der Link zur Beratung nicht funktioniert - ist das Angebot noch aktuell?) Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und Einschätzung. Beste Grüße aus MV! Justin
Na so lang war der Text doch gar nicht. Ich hatte mich in dem Link vertippt, müsste jetzt gehen oder direkt hier praxis-fuer-berufliche-zukunft.de/. Zu Deiner Frage: Du hast Recht, es ist auch ein bisschen Ermessensache der Behörde, die das genehmigt, und auch, wie Du Deine Tätigkeit darstellst. Du hast es ja schon sehr schön aufgelistet. Die offizielle Nebentätigkeit könnte aber tatsächlich ein Problem sein. Ich würde an Deiner Stelle wegen dieser Frage direkt mit der Behörde Kontakt aufnehmen (telefonisch oder persönlich) und ggf. auch klären, was noch fehlen würde. Dann weißt Du, wo Du stehst und kannst darauf Deine nächsten Schritte aufbauen. Grundsätzlich berate ich Dich auch gerne, den Link hast Du ja jetzt ;) Viel Erfolg!
@@abiunddann7586 Vielen Dank für Ihre Antwort. Dies tat ich. Die offizielle Nebentätigkeit war tatsächlich ein Problem und ich soll nun etwaige Nachweise einreichen, die die Vollzeitumfänglichkeit stützen. Mal sehen, ob ich damit Erfolg habe. Es gibt aber bereits auch schon einen Plan B mit einem Praktikumsplatz. Wenn ich offziellen Bescheid habe, gebe ich hier gerne nochmal ein Update, falls der ein oder andere nochmal einen Mehrwert daraus mitnehmen kann. :)
Hi , erstmal vielen Dank für den hilfreichen Video. Ich habe noch eine Frage und zwar , ich werde im Juli den schulsischen Teil meiner Fachhochschulreife abschließen. Meine Noten sind eigenltich super (voraussichtlicher Schnitt der FHR 1,0), dennoch möchte ich kein Abi machen. Ich habe gehört das man in BaWü, mit dem schulischen Teil und die Deltaprüfung an der DHBW Dual studieren kann. Ich kann leider keine Infos im Netz finden und bitte um Hilfe, denn es wird mir wirklich von einem Jahr "Zwangsarbeit" retten. Αlle Kommentare sind willkommen !! 🙏🙏
Danke. Ja, das stimmt genau so, wie du es schreibst, würde ich sagen: www.dhbw.de/informationen/studieninteressierte/zulassungsvoraussetzungen/infoseite-zu-den-zulassungsvoraussetzungen#c53568, aber man braucht den praktischen Teil für das Studium (siehe auch weitere Antworten). Mir ist es eigentlich ein Rätsel, warum Ihr in BW noch eine Deltaprüfung benötigt, um an einer Fachhochschule (denn das ist die duale Hochschule) studieren zu können. Bedenke, dass du einen Arbeitgeber benötigst, also 1 Jahr vorher bei den Firmen bewerben. Siehe Video duales Studium. An allen anderen Fachhochschulen in BW, wie hier www.hs-esslingen.de/studium/bewerbung-und-studienbeginn/bewerbung-fuer-einen-bachelor-studiengang/bewerben-mit-hochschulzugangsberechtigung-zum-beispiel-abitur/ kannst du ohne Prüfung und ohne Arbeitgeber studieren. Würde ich mir bei 1,0 mal überlegen.
@@abiunddann7586 Danke für die schnelle Rückmeldung. Das Problem ist die Finanzierung des Studiums, deshalb möchte ich auch Dual Studieren und nicht an einer Uni/Fachhochschule. Die 2 Webseiten, die Sie verlinkt haben, sagen mehr oder weniger, dass ich die FHR brauche und nicht, dass der schulische Teil ausreicht. Verstehe ich da was falsch ??
@@christosdekos8736 ah, dann habe ich Dich falsch verstanden!! Gut, dass du nochmal nachfragst. Du brauchst eigentlich immer den praktischen Teil! Ich dachte, du willst dir nur das letzte Jahr Schule schenken. Sonst mach vielleicht eine Ausbildung, die auch als praktisches Jahr gilt.
@@abiunddann7586 Also, nur mit dem schulischen Teil ist nichts anderes möglich außer Praktikum und Ausbildung.. Was ich eigentlich suche war ein direkter Einstieg in Duales Studium. Naja, vielen Dank für ihren Aufwand..
@@christosdekos8736 und doch noch etwas gefunden, in Rheinland Pfalz reicht für ein duales Studium offenbar der schulische Teil, hier mehr dualehochschule.rlp.de/de/studieninteressierte/zulassungsvoraussetzungen/#:~:text=Was%20muss%20ich%20f%C3%BCr%20die,Teil%2C%20gem%C3%A4%C3%9F%20%C2%A720%20Abs.
Wo findet man den ein Praktikum das alle Anforderungen entspricht ich will gerne den freiwilligen Wehrdienst absolvieren aber es muss in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung liegen kein Betrieb will einen annehmen das ist zu kompliziert
@@abiunddann7586 Nordrhein Westfalen und ich wollte den Wehrdienst als praktischen Teil absolvieren aber mein Lehrer meinte das ist keine Wirtschaftliche Fachrichtung
@habuch Wehrdienst ist keine wirtschaftliche Richtung, das stimmt. Aber das Praktikum muss normalerweise nicht in einer bestimmten Richtung sein, wenn man den schulischen Teil der Fachhochschulreife hat und damit die Schule verlassen hat. Das Praktikum hat nichts mit der vorherigen Schulart zu tun. Auf was für einer Schule warst du?
@@abiunddann7586 mein fachabitur war im Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung eigentlich wollte ich ein Praktikum absolvieren um dann als Quereinsteiger lehramt zu studieren aber mir wurde gesagt das man dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt
@@habuch Aber wenn Sie ein Fachabitur haben, dann benötigen Sie doch gar kein Praktikum mehr... Das verstehe ich leider nicht. Aber von der Fachhochschulreife zum Abitur - das ist schulisch oft umständlich. Vielleicht eher schauen, wo Sie Lehramt mit Fachhochschule studieren könnten? An der Uni Potsdam!
Hallo, ich habe mein Abitur leider nicht bestanden… aber nun hab ich ja wenigstens den theoretischen Teil, ich bin jedoch mit dem Schnitt nicht zu Frieden, kann man mit dem praktischen Teil sein gesamt schnitt noch verbessern ?
Bitte immer das Bundesland angeben!
Vielen Dank :)
Guten Tag, das sind wirklich sehr hilfreiche Videos! Vielen Dank!
Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife absolviert, habe dann eine Ausbildung in einem anderen Bereich gemacht und diese leider nach 3 Jahren abgebrochen.
Ich habe mich jetzt über ein Studium an einer Fachhochschule in NRW informiert und frage mich ob der praktische Teil der Fachhochschulreife trotz abgebrochener Ausbildung anerkannt wird.
Liebe Grüße
Ich habe die Frage übersehen. Ist sie noch aktuell?
Ich habe den schulischen Teil und habe danach eine 3 jährige Ausbildung gemacht. Hab diese jedoch leider nicht bestanden. Wissen Sie wie es in solchen Fällen ist? Kann ich dies trotzdem anerkennen lassen und falls ja wo? Ich komme aus Rheinland-Pfalz.
Wäre über eine Antwort von Ihnen sehr dankbar!☺️
Die nicht abgeschlossene Ausbildung müsste wie ein Praktikum gelten.
@@abiunddann7586 Vielen Dank für die Antwort! Also könnte ich mich im Prinzip mit meinem Abschlusszeugnis vom Gymnasium und dem Abschlusszeugnis der Ausbildung bei einer Hochschule ohne Probleme bewerben?
@@viktorijap840 Manchmal benötigt man eine Bescheinigung der Landesbehörde, dass die Fachhochschulreife erreicht wurde, manchmal reicht es so, wie Sie schreiben. Hier mss.rlp.de/de/abiturqualifikation-und-fh-reife/fachhochschulreife/#:~:text=Schulischer%20Teil&text=Unter%20diesen%2015%20Kursen%20m%C3%BCssen,die%20Sch%C3%BClerin%20oder%20der%20Sch%C3%BCler steht mehr dazu für Hochschulen in RLP. Sie müssen mal bei der Schulbehörde nachfragen, wie Sie das mit dem Praktikum statt abgeschlossener Ausbildung regeln können, denn bei einem Praktikum muss eigentlich ein Praktikumsbericht geschrieben werden.
Die mss.rlp.de/de/abiturqualifikation-und-fh-reife/fachhochschulreife/ müssten wissen, wie Sie es nachweisen können und ob überhaupt ein Nachweis nötig ist.
@@abiunddann7586 Vielen lieben Dank für die Antworten! Ich werd mich dort unbedingt erkundigen.
Ein super hilfreiches Video!
Erhält man die allgemeine Fachhochschulreife auch wenn zwischen der 12. klasse und der Ausbildung ein Jahr liegt, in dem man beispielsweise gejobbt hat? Oder ist das durch das Jahr Pause „verflogen“?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das kein Problem ist. Auf den Detailseiten von Berlin gibt es sogar Hinweise für Leute, die den schulischen Teil 1997 gemacht haben...
Vielen Dank für ihre Tollen Videos!
Wissen sie ob es auch möglich ist mit einer sehr guten Fachhochschulreife durch vielleicht ein besonders gutes Motiviationsschreiben sowie Praxiserfahrung an einer Universität zu studieren?
Lg
Sie können grundsätzlich mit Fachhochschulreife in Brandenburg alles an Universitäten studieren. Es gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie mit Abitur.
Danke für das nettes Video,
Ich brauche noch bisschen Hilfe.
Also ich habe den schulischen Teil der fachhochschulreife schon absolviert und nun will ich den praktischen Teil um später Informatik in einer Hochschule studieren zu können.
Meine Frage wäre, kann ich mit einem FSJ später IT studieren oder darf nur was in sozialen Bereich studieren?
Ich wollte auch gerne ein einjähriges Praktikum in einem IT Firma machen um den praktischen Teil zu absolvieren, aber leider nicht gefunden.
Ein FSJ ist perfekt. Sie erhalten die allgemeine Fachhochschulreife damit und dürfen jede Fachrichtung studieren (vielleicht noch mal das Video anschauen "Fachachi , Abi - Was Ihr damit studieren könnte"). Beachten Sie nur, dass manchmal ein Vorpraktikum für ein Informatikstudium an Fachhochschulen verlangt wird - dafür würde das FSJ dann nicht gelten und Sie müssten das noch nachholen.
@@abiunddann7586 super, Vielen dank für die schnelle Antwort.
Bin sehr dankbar 💙
@@lawendahmad5524 Das wäre auch gut, auch als Vorbereitung auf das Studium. Aber es macht auch nichts, mal etwas ganz anderes gemacht zu haben. Du kannst nochmal in der Jobbörse der Arbeitsagentur nach AUsbildungen zum "Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung" schauen und bei diesen Arbeitgebern nachfragen (telefonisch am besten), ob sie das anbieten würden. Ausgeschrieben sind diese Praktika sicherlich selten, aber warum sollte das eine Firma nicht gut finden? Versuch es, viel Erfolg, C.
Ich hab mein Abitur in bw nicht bestanden also habe ich den theoretischen Teil der Fachhochschulreife, aber erst ein Jahr später mit einer Ausbildung angefangen. Zählt das dann trotzdem, wenn ich fertig mit meiner Ausbildung bin als der praktische Teil, da ich ein Jahr erst später damit angefangen habe?
Soviel ich weiß, ja.
Hallo, ich bin in folgender Situation und hoffe sehr, dass ich hier Hilfe bekomme: habe die 11. Klasse (‘24) beendet und somit den schulischen Teil des Fachabiturs abgeschlossen. Jetzt brauche ich noch den praktischen Teil. Durch ein Schülerpraktikum bin ich zusätzlich zur Schule schon seit Jan. ‘23 fortlaufend in einem anerkannten Betrieb tätig. Meine Frage: gilt das als Praktikum? Was ist mit den geleisteten und geforderten Stunden? Die Schule hilft leider nicht sondern verweist nur auf das Internet. NRW
@@leneh3681 Hier ist das richtige Merkblatt für dich, www.schulministerium.nrw/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/Merkblatt-zum-Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf. Tatsächlich ist eine Einzelfallprüfung möglich, an anderer Stelle steht aber nur die Möglichkeit mit 50 Prozent teilzeit. Es wird eine Anlage erwähnt. Schau sie dir an, ob dein Arbeitgeber sie ausfüllen kann. Wenn ja, dann gilt das zusammen mit dem Abschlusszeugnis der Schule in NRW als Nachweis der allgemeinen FHR. Wenn nicht, dann musst du ein neues machen.
Hallöchen! Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit einem Schnitt von 3,4 und 50 Punkten in den Leistungskursen 2017 bestanden / erhalten. 2021 habe ich dann eine Ausbildung als Kaufmann für Digitalisierungsmanagement begonnen, die ich aber leider nach einem Jahr und fünf Monaten abbrechen / beenden musste. Nun stellen sich mir die Fragen:
- Kann ich mich unter diesen Voraussetzungen an einer Uni und / oder an einer Fachhochschule einschreiben?
- Falls ja: Welche Unterlagen, vor allem in Bezug auf die abgebrochene Berufsausbildung, muss ich der Hochschule vorlegen?
- Für welche Studiengänge kann ich mich genau einschreiben mit der "Vorerfahrung" als Kaufmann für Digitalisierungsmanagement bzw. wo kann ich dies herausfinden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
LG
Randy
Dies gilt für NRW:
Auf Ihrem Zeugnis steht hoffentlich, dass Sie den schulischen Teil der FHR erworben haben (Punktzahl usw. gibt es hier www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf ). Dort steht auch, dass auch eine angefangene Ausbildung für ein 1 Jahr reicht für den berufsbezogenen Teil, Zitat: ..."Einem
einjährigen Praktikum sind gleichgestellt:
die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht (...)" . Bitte achte darauf, ab wann dieses Gesetzt so gültig ist (Schulabschluss war ja schon 2017, das Blatt ist von 2018, vielleicht gab es davor andere Regelungen). Weiteres folgt.
Hier bass.schul-welt.de/6911.htm ist im Anhang auch eine Bescheinigung , die Dein Arbeitgeber ausfüllen muss (Anlage 2.5.). Falls der Betrieb das Formular nicht so ausfüllen will, weil er ja kein Praktikum angeboten hat, sondern einen AUsbildungsplatz, soll er das Wort ersetzen. Zur Gleichsetzung, von Ausbildung und Praktikum kannst Du ihm dieses Gesetz bass.schul-welt.de/6911.htm zeigen, siehe bitte IV Nr. 5, ZItat:
"5 Anrechnung und Gleichstellung3
Einschlägige praktische Tätigkeiten können von der Bezirksregierung auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dies gilt auch für Kindererziehungszeiten. Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I werden nicht angerechnet.
Einem einjährigen Praktikum sind gleichgestellt:
a) die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, ..."
Frage 2: Wenn ich das richtig verstehe, musst Du dann beides, Zeugnis FHR und Bescheinigung Arbeitgeber bei Deiner Bezirksregierung einreichen und bekommst die alllgemeine FHR bescheinigt, die Du bei den Hochschulen in NRW vorzeigen kannst und dann studieren kannst.
Frage 3: Du kannst mit Deiner FHR in NRW grundsätzlich alles an Fachhochschulen studieren, also auch soziale Arbeit oder Maschinenbau. Evtl. benötigst Du ein neues Vorpraktikum für das Studium, weil Dein fachfremdes nicht anerkannt wird (nur manchmal braucht man überhaupt ein Vorpraktikum). Leider kannst du in NRW nicht an Unis studieren. Dies ginge aber in Hessen. Dafür schaue Dir nochmal das Video ruclips.net/video/0ut6TfNbOaU/видео.html&pp=gAQBiAQB an.
Alles ohne Gewähr, aber nach bestem Wissen ;)
Hallo, ich hab die 10. klasse mit einem erweiterten Realschulabschluss abgeschlossen und beende nächstes Jahr meine 2 1/2 jährige duale Berufsausbildung. Kann ich damit Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt anerkennen lassen ?
LG
Hallo, nein, das reicht so nicht. Sie können mit einem Realschulabschluss und Ausbildung auf eine Fachoberschule gehen und dort in einem Jahr die allgemeine Fachhochschulreife machen. Oder Sie können unter der Quote "Studieren ohne Abitur" für Berufstätige unter folgenden Voraussetzungen studieren:
"Personen mit Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung können durch das Ablegen einer Eignungsprüfung oder das Absolvieren eines Probestudiums eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Der angestrebte Studiengang muss einen fachlichen Bezug zur beruflichen Vorbildung aufweisen.
Voraussetzungen:
Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) mit fachlicher Nähe zum Studiengang
Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) mit fachlicher Nähe zum Studiengang
Bestehen einer Eignungsprüfung als Alternative zum Probestudium
Probestudium:
erforderlich. Nach dessen Ablauf entscheidet die Hochschule anhand der erbrachten Leistungen über das Bestehen des Probestudiums und die Einstufung in ein Fachsemester." aus: studieren-ohne-abitur.de/laender/sachsen-anhalt/
D.h. auch hier bräuchten Sie noch mehr, nämlich Berufserfahrung und Eignungsfeststellung oder Probestudium.
Andere Bundesländer sind da offener, Sie könnten in Rheinland Pfalz mal schauen, hier die Zugangsbedingungen: studieren-ohne-abitur.de/laender/rheinland-pfalz/.
Keine Gewähr, immer vor Ort überprüfen!
Hallo, ich hab die 10. klasse mit einem erweiterten Realschulabschluss abgeschlossen und beende nächstes Jahr meine 2 1/2 jährige duale Berufsausbildung. Kann ich damit Fachhochschulreife anerkennen lassen ?
LG
siehe die andere Antwort
Hallo undzwar habe ich eine Frage, sobald ich meinen Fachabitur fertig gemacht habe will ich die Ergänzungsprüfung machen damit ich das Abitur habe quasi. (Übrigens lebe ich in Baden Württemberg)
Und wenn ich die ergänzungsprüfung bestanden habe, könnte ich dann Jura studieren ? Z.b in Augsburg oder Heidelberg ?
Danke im Vorraus
Sie benötigen für Jura die Allgemeine Hochschulreife. Und das geht meiner Meinung nach auch in Bayern mit der Deltaprüfung. Auf dieser Seite hat die Uni Ulm das erklärt www.uni-ulm.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/mehr/hochschulzugang-ohne-abitur/deltapruefung/. Bitte beachten Sie, dass die Uni auch das Schulzeugnis prüft und es eine in Bayern anerkannte Fachhochschulreife sein muss, also keine FHR über den Abgang von einer gymnasialen Oberstufe in der Vorentlassklasse (siehe dieses Video hier).
Hallo, ich habe eine Frage, kann ich einjähriges Praktikum Richtung Bau Arbeiten machen und danach Informatik auf einer Hochschule studieren? Bundesland Niedersachsen.
Mit freundlichen Grüßen
Auf einer Fachhochschule ja
Guten Tag,
Ich hoffe sie antworten noch auf die Kommentare.
Ich lebe in nrw und habe meine Fachabitur ( schulischer Teil) jedoch um zu studieren zukönnen brauch ich noch den beruflichen Teil. Muss man ein einjähriges Praktikum machen? Oder reicht auch ein freiwilliges soziales Jahr aus? Denn an manchen Hochschulen wo man studieren möchte auch in sitzt in nrw steht dort das man ein einjähriges Praktikum braucht.
Ich würde vllt gerne Psychologie studieren und würde ein fsj in einem Krankenhaus dafür anerkannt werden bzw in einer psychatrie?
Hallo, sie hatten mir auch per Mail geschrieben und habe dort geantwortet.
Ergänzung: ob ein FSJ im Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule berücksichtigt wird, muss man in den Details der Hochschule schauen.
@@abiunddann7586 Guten Tag,hab leider keine email bekommen :(
@@mrssinger656 am 28.6., hier , was ich schrieb.
ein FSJ reicht in der Regel für den Schulabschluss Fachhochschulreife.
Zusätzlich verlangen die Hochschulen manchmal ein Vorpraktikum in der Richtung des Studiengangs. Das ist etwas anderes, aber man kann natürlich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen , man muss es aber nicht.
@@abiunddann7586 dankeschöööööönn❤️❤️❤️❤️❤️
Könnte man auch ein Jahr ein Praktikum bei netto machen für den beruflichen Teil für das Fachabitur ??
Wenn ein einjähriges Praktikum in Deinem Bundesland anerkannt ist für die Fachhochschulreife und Netto auch ausbildet (ich denke schon), dann ja.
@@abiunddann7586 ich wohne in Nrw jedoch dachte ich man kann nur in bestimmten Fachbereichen das Praktikum absolvieren wie z.b Gesundheit und soziales ect… aber es muss immer ein Ausbildungs betrieb sein oder ?
www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2022-06/20220627_4_48_Schulrecht_Schulverwaltung_Fachhochschulreife_Broschuere_Erwerb_Praktikum.pdf, u.a. S. 5 beschäftigt sich mit der Variante 1. Jahr der Qualifikationsphase plus Praktikum.
Es heißt dort auch zur Qualifikation des Betriebes: Der Betrieb oder die Einrichtung, in dem oder in der das
Praktikum abgeleistet wird, stellt die ordnungsgemäße
Durchführung des Praktikums nach der Praktikum-
Ausbildungsordnung sicher und erstellt darüber einen
Nachweis (s. Anhang 2).
@@abiunddann7586 Danke für ihr tolle Arbeit ❤️❤️❤️
Wie sieht es in baden Württemberg aus ? Habe die Fachhochschulreife auf dem Bk 2 gemacht. Aber nur den schulischen Teil, kann ich mit der Delta Prüfung und nur dem schulischen Teil an einer Uni in Baden Württemberg studieren ?
Also, BW ist echt kompliziert mit dem BK und der Fachhochschulreife...hiernach benötigst du nicht die Deltaprüfung, sondern ein Praktikum: rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/ref75/fachhochschulreife/. Aber hiernach www.fachabitur-nachholen.de/berufskolleg-fachhochschulreife.html ist alles noch differenzierter je nach Abschluss am BK. Ich empfehle Dir , Dich an die Landesregierung zu wenden (1. Link). Ruf da an und erkläre direkt Deine Situation. Viel Erfolg! Eigentlich denke ich, dass es am Ende überall außer in Bayern und Sachsen anerkannt ist
Hab den schulischen Teil der FHR und bin aus der Schule und hab mich beworben, jedoch meinte die, dass die nur welche annehmen, die ein Pflichtpraktikum machen. Ich bin jetzt etwas verwirrt und weiß nicht weiter. Ich bin aus NRW danke im voraus!🫶
Hm, die Informationen reichen nicht für eine Antwort. Meinst du für einen Ausbildungsplatz beworben. Wenn ja, welcher Beruf?
Muss die Praktikumstelle mit der ihk zusammen arbeiten ?
Ich las mal für Berlin, dass die Praktikumsstelle eine Ausbildungsberechtigung haben muss. Ich kann mir vorstellen, dass das überall so ist. Die gibt es bei der zuständigen Kammer, z.B. der IHK.
Zählt eine zweijährige Vollzeit Berufstätigkreit als praktischer Teil der Fachhochschukereife? Wenn ja, ist es schlimm, wenn diese lücken hat?
Leider nein, es muss eine Ausbildung oder ein Praktikum, FSJ oder ähnliches sein. Hier www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil steht, dass auch eine 4.jährige Berufstätigkeit in einem Berufsfeld anerkannt ist.
Hallo,
Vielen dank für Ihre Erklärung. Ich wollte wissen ob diese Schulischen Teil der Fachhochschulreife geht auch für die Leute die einen IB diploma gemacht haben? Oder gibt es andere Bedingungen?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Das ist eine schwierige Frage und kommt wohl auch darauf an, wie Sie das Diploma erwerben. Ich würde mich an Ihrer Stelle an die Schulen wenden, die so etwas anbieten, um diese Frage zu beantworten. Hier finden Sie weitere Infos: www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/anerkennung-ib-diploma/
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe die Bedingungen für das Abi mit dem IB erfüllt, aber habe ich es nicht bestanden, weil paar punkte gefällt haben. Ich habe noch später, erfolgreicht, eine Berufsausbildung absolviert. Aber ich weiß immer noch nicht ob ich eine hochschulszugang habe. Sollte ich mich vllt bei dem kultusministerium anmelden?
@@zozopoto9105 ja, das würde ich machen.
Ich habe den schulischen Teil und ein Jahr einer Ausbildung jetzt hinter mir. Wie kann ich mir dieses Jahr jetzt quasi anerkennen lassen ? Danke :)
Welches Bundesland?
@@abiunddann7586 NRW
Die Bezirksregierungen sind für Fragen dazu zuständig. Sie sind mit Link in folgendem Formular aufgeführt. Ob Sie noch eine extra Bescheinigung benötigen oder nicht, hängt von der Hochschule ab, an der Sie studieren möchten (so habe ich die Bemerkungen zum Praktikum in nachfolgender Broschüre verstanden). Auch dafür ist dann die Bezirksregierung zuständig: www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf. Es kann gut sein, dass Sie quasi keine weitere Bescheinigung benötigen, sondern Zeugnis plus Bescheinigung über das eine Jahr Ausbildung genügen.
Ganz witzig ist😂 ,dass ich Maschinenbau studieren möchte und einen Praktikumplatz bei Kindergarten bekommen habe würde das gehen eigentlich ?
Ja, für die Studienberechtigung Maschinenbau zu studieren, reicht das. Falls die Hochschule zusätzlich ein Vorpraktikum verlangt, müssen Sie das auch noch machen. Besser wäre es, beides mit einem Praktikum zu erledigen (im Maschinenbaubereich)
@@abiunddann7586 vielen vielen vielen Dank. Meine Fachhochschule bietet zulassungsfreie Studium und keinen vorpraktikum.
@@Aliassmith.44 wäre trotzdem besser
Ich hätte da eine Frage ^^ und würde mich auf eine Antwort freuen. Ich habe die Fachhochschulreife auf dem Weiterbildungskolleg gemacht (NRW) und habe den schulischen Teil der FHR bekommen. Würde mir nach einer x-beliebigen Umschulung (2 Jahre) die freie Auswahl an einer Hochschule bestehen oder muss ich dann quasi einen Studiengang wählen, welches meiner Umschulung entspricht?
Ich tue mich ein wenig mit dem Wort UMSCHULUNG schwer. Wenn du das Wort durch "Ausbildung" ersetzt, kann ich sagen: ja,.du kannst dann grundsätzlich jedes Fach an einer Fachhochschule studieren. Eine Umschulung nun hat ja auch einen Ausbildungsabschluss als Ziel, aber ich finde nichts Schriftliches dazu. Schau hier für Details oder ruf dort an: www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulformen-abschluesse/und-zuerkennung-der-fachhochschulreife/praktischer-teil-der-fachhochschulreife
@@abiunddann7586 Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Umschulung würde auch mit einer IHK-Prüfung enden. Da die Umschulung 2 Jahre geht, würde das ja auch als Berufsausbildung meine ich akzeptiert und somit würde ich dann den praktischen Teil für die volle FHR haben.
@@sT0RMY823 würde ich auch so sehen.
@@abiunddann7586 Hallo nochmals, ich habe in Arnsberg angerufen und dort wurde mir gesagt, dass ich nach einer Umschulung, wenn es ein anerkannter Ausbildungsberuf ist, die volle Fachhochschulreife dann bekomme. Das gilt natürlich nur dann, wenn man die Abschlussprüfung der IHK dann auch besteht.
Ich wollte hier nochmal es reinschreiben, falls noch andere die selbe frage haben und somit dann eine Antwort haben.
Hallo,
Vielen Dank für Ihre Erklärung.
Könnten Sie bitte sagen?
Was ist Unterschied zwischen Fachabi und Fachhochschulreife?
Und Fachhochschulreife wie lange dauert mit Praktikum?
Im Abend?
Und Täglich?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Erklärung.
Der Unterschied wird in diesem Video ruclips.net/video/0ut6TfNbOaU/видео.html ganz genau erklärt. Die normale Fachhochschulreife, also über zum Beispiel eine Fachoberschule, dauert 2 Jahre inkl. Praktikum. Nach einer Ausbildung 1 Jahr. Das geht Vollzeit oder Teilzeit, abends oder tagsüber - je nach Angebot. Was in diesem Video gezeigt wird, bezieht sich auf einen Abbruch in einer Oberstufe (schulischer Teil) plus praktischer Teil. Es tut mir leid, dass es leider etwas kompliziert ist...
@@abiunddann7586
Ich danke Ihnen sehr.
Könnten Sie mir sagen
Praktikum im Hotel, es ist okay für Fachhochschulreife? Oder
Welche Praktikum ist richtig für Fachhochschulreife?
Wenn man im Zukunft wirtschaft Studieren.
Vielen Dank im Voraus
@@radvenasa9344 Hotel ist geeignet, bitte beachten Sie die Anforderungen an den Betrieb (wenn er selbst z.B. Hotelfachleute/kaufleute ausbildet, sollte das okay sein). Insgesamt können Sie gut auf die Jobbörse der Arbeitsagentur gehen und dort nach Ausbildungsplatz (oben auswählen) , Industriekaufmann, Kaufmann Groß - und Außenhandel, Kaufmann Marketingkommunikation u.a. kaufmännische Berufe suchen. So finden Sie Betriebe, wo Sie auch gut nach einem Praktikum fragen können.
Ich hätte noch eine Frage. Mein Sohn besucht gerade die Realschule und möchte die Ausbildung in Richtung »Medizinische/r Technologe/in für Radiologie (MTR) machen und danach Medizinphysik studieren. Er braucht die Fachhochschulreife. Würde er es mit der Ausbildung bekommen? In NRW.
Immer dann, wenn die Ausbildung mit dem Erwerb der Fachhochschulreife verbunden ist, siehe hier www.klinikum-lippe.de/mta-schule/
Kontrollieren die Betriebe oder die Behörden ob der Betrieb wo man sein 1 jähriges Praktikum gemacht hat auch ausbildungsberechtigt ist ?
Ob die Behörden das kontrollieren, weiß ich nicht. Aber ich habe oft gelesen, dass der Betrieb die Ausbildungsbefähigung benötigt. Es wäre blöd, wenn das einjährige Praktikum am Ende nicht anerkannt wird. Vielleicht ruft der Betrieb einfach mal bei der IHK oder HWK an und fragt, wie er die bekommt?
Hey finde deine Videos sehr gut. Habe aber eine Frage, und zwar mache ich zurzeit eine schulische Ausbildung als Sozialassistent mit Fachabitur und möchte gerne Jura studieren. Weil mich der Beruf als Anwalt sehr interessiert und dort ist meine Frage ob das geht oder nicht.
In welchem Bundesland machst Du die Fachhochschulreife?
@@abiunddann7586 Rheinland-Pfalz
Wenn ich das für RP richtig verstanden habe, hast Du mit der Sozialassistin plus FHR entweder nur den schulischen Teil der FHR oder, bei Ableistung des Praktikums, Deine komplette FHR. Mit der kompletten FHR kannst Du in einigen Bundesländern Jura an einer Uni studieren (andere juristische Studiengänge an Fachhochschulen ja sowieso). Brandenburg ist da am weitesten, in der Stadt Frankfurt/Oder sogar ohne Zulassungsbeschränkung möglich (es ist auch sehr günstig dort zu leben). Falls Du nur den schulischen Teil der FHR machst, könntest Du überlegen, das einjährige Praktikum im juristischen Bereich bereits zu machen - dann hättest Du eine bessere Vorbereitung. Aufpassen musst Du nur, dass die so erworbenen FHR (also schulischen Teil plus Praktikum) nicht in Bayern und Sachsen anerkannt ist. In Hessen kannst Du Staatsexamenstudiengänga nicht mit FHR studieren (nur Bachelor). In Rheinland Pfalz geht es leider für Dich mit Jura nach der Schule direkt nicht, obwohl die recht weite Regelungen für Studieren mit beruflicher Qualifikation haben , das würde jetzt aber zu weit führen (www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/rheinland_pfalz/).
@@abiunddann7586 Ich danke Ihnen sehr, dass Sie mir weiter geholfen haben. Ich respektiere ihre Arbeit!
Kann das Praktikum auch 100% im Home Office sein?
in Bw
Ich schätze, dass Homeoffice während des praktischen Teils nicht im einzelnen gesetzlich geregelt ist. Aus meiner Sicht ist es schwer möglich, Einblicke in ein Unternehmen und einen Bereich ausschließlich aus dem Homeoffice heraus zu erhalten. Aber das sollten Sie mit der Behörde besprechen, die am Ende die allgemeine FACHhochschulreife bescheinigt. Normalerweise sind die gut telefonisch oder per Mail zu erreichen. Es ist ja eine einfache Frage. Für BW würde ich hier anfragen: rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/ref75/fachhochschulreife/
Hallo! Tolles Video :D (⬇ Achtung sehr viel Text xD)
Ich habe mal einen besonderen Fall und dazu noch ein paar Fragezeichen über dem Kopf ? .. ;)
Ich wohne in MV. Nach dem Erhalt des schulischen Teils der FHR habe ich mich selbstständig gemacht und gebe Nachhilfeunterricht in Mathe und Englisch, sowie auch Gitarrenunterricht. Das ganze mache ich seid 11/2020. Mein Gewerbe ist eingetragen.
In MV kann man sich durch eine vierjährige Berufstätigkeit den praktischen Teil der FHR zuerkennen lassen. Auf Rückfrage wurde mir bestätigt, dass es dabei unerheblich ist, ob man Angestellt, Selbstständig oder im öffentlichen Dienst tätig war.
Dieses Jahr zum 11/2024 besteht mein Gewerbe dann offiziell seid 4 Jahren.
In dieser gesamten Zeit hatte ich auch quasi meine Findungsphase. Neben der Selbstständigkeit habe ich noch vieles Weitere ausprobiert, wie Fotografie, Webdesign und Ähnliches, da ich immer sehr interessiert und wissbegierig bin. Außerdem hatte ich nach der Schule auch eine Fernweiterbildung im Bereich Musikproduktion (am HOFA College) begonnen, weil ich schon seid der Kindheit musikalisch bin. Diese Fernweiterbildung habe ich abgebrochen, da sie mir keinen Nutzen mehr brachte.
In dieser Findungsphase fand ich für mich heraus, dass ich mal in die IT (Softwareentwicklung) möchte. Das Programmieren mache ich jetzt schon seid 8 Monaten. Nun möchte ich gerne Wirtschaftsinformatik studieren.
Dafür brauche ich die Zuerkennung des praktischen Teils.
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Meine Fragen und Unsicherheiten hierzu:
1. Umfang der Selbstständigkeit
Ein Praktikum muss ja annähernd in Vollzeit stattfinden und ich vermute, dass dies auch für die Berufserfahrung zutrifft. Nun ist es ja so, dass die tatsächlichen Nachhilfestunden immer erst Nachmittags stattgefunden haben. Das machte so einen Umfang von 10-13h pro Woche aus. Es gab zwischen durch Zeiten da war es mal sehr viel mehr (Ich sage mal Spitzenwert so 16-18h Unterrichtstätigkeit wöchentlich - das war aber eher die Ausnahme.)
Man muss auch beachten, dass es ja auch Ferienzeiten gab, in denen dann gar kein Unterricht stattgefunden hat.
Ich habe auch bereits mit dem Land gearbeitet. 2020/21 gab es 2x das Förderprogramm. Die Abrechnung erfolgte hier mit dem Land. Das war auch eine Zeit, in der es am meisten zu tun gab.
Mal abgesehen von der Unterrichtstätigkeit gab es aber natürlich auch noch andere Aufgaben, die ja eher unsichtbar sind. Hierfür gibt es ja auch keine wirklichen Nachweise. Jedoch musste ich zum Beispiel doch eine beträchtliche Menge an Zeit in die Unterrichtsvorbereitung stecken. Außerdem war ich selbstständig - das bedeutet ja auch bekanntlich: "selbst und ständig". Folgende Aufgaben habe ich noch erledigen müssen:
- Buchhaltung
- Steuern
- Orga
- Einrichtung von Tools
- Optimieren von Geschäftsprozesse
- Optimieren des Angebots/Unterrichts
- Kundengewinnung
- Probestunden abhalten
- Fortbildung durch Kurse
- Erstellung von Webseiten
Darüber hinaus stehe ich meinen Kunden immer zur Verfügung und bin jederzeit erreichbar um bei Hausaufgaben o.Ä. zu helfen.
Wenn ich das alles überschlage komme ich meiner Meinung nach auf eine annähernde Vollzeit-Tätigkeit.
ABER: Durch meine Fortbildung im Musikbereich nach dem Gymnasium (,welche in Teilzeit war), habe ich in der Gewerbeanmeldung auch angekreuzt, dass es sich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt. Fällt mir das vielleicht auf die Füße?
Jedoch zahlte ich etwas später auch den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag (als der Gewinn auf >400€ ging)
Dazu kommt, dass ich das Unternehmen ja auch erst aufbauen musste. Nach den ersten Monaten wuchs dann der Umsatz erst an... zunächst auf ein paar Hunderte Euro, später auf mehr als Tausend. Dann gab es natürlich mal bessere und schlechtere Zeiten.
Wie wirkt sich all das Auf die Zuerkennung der FHR aus? Meines Wissens nach ist sowas ja auch immer eine Einzelfallentscheidung. Wie stehen meine Chancen? Was kann ich vielleicht noch beachten?
Ich würde gerne mal persönlich mit jemanden darüber sprechen um mich beraten zu lassen. Gerne auch mit Ihnen :) (leider hat der Link zur Beratung nicht funktioniert - ist das Angebot noch aktuell?)
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und Einschätzung.
Beste Grüße aus MV!
Justin
Na so lang war der Text doch gar nicht. Ich hatte mich in dem Link vertippt, müsste jetzt gehen oder direkt hier praxis-fuer-berufliche-zukunft.de/. Zu Deiner Frage: Du hast Recht, es ist auch ein bisschen Ermessensache der Behörde, die das genehmigt, und auch, wie Du Deine Tätigkeit darstellst. Du hast es ja schon sehr schön aufgelistet. Die offizielle Nebentätigkeit könnte aber tatsächlich ein Problem sein. Ich würde an Deiner Stelle wegen dieser Frage direkt mit der Behörde Kontakt aufnehmen (telefonisch oder persönlich) und ggf. auch klären, was noch fehlen würde. Dann weißt Du, wo Du stehst und kannst darauf Deine nächsten Schritte aufbauen. Grundsätzlich berate ich Dich auch gerne, den Link hast Du ja jetzt ;) Viel Erfolg!
@@abiunddann7586 Vielen Dank für Ihre Antwort. Dies tat ich. Die offizielle Nebentätigkeit war tatsächlich ein Problem und ich soll nun etwaige Nachweise einreichen, die die Vollzeitumfänglichkeit stützen. Mal sehen, ob ich damit Erfolg habe. Es gibt aber bereits auch schon einen Plan B mit einem Praktikumsplatz. Wenn ich offziellen Bescheid habe, gebe ich hier gerne nochmal ein Update, falls der ein oder andere nochmal einen Mehrwert daraus mitnehmen kann. :)
Danke für die weiteren Informationen, wir bleiben gespannt! Viel Erfolg!
Hi , erstmal vielen Dank für den hilfreichen Video.
Ich habe noch eine Frage und zwar , ich werde im Juli den schulsischen Teil meiner Fachhochschulreife abschließen. Meine Noten sind eigenltich super (voraussichtlicher Schnitt der FHR 1,0), dennoch möchte ich kein Abi machen. Ich habe gehört das man in BaWü, mit dem schulischen Teil und die Deltaprüfung an der DHBW Dual studieren kann. Ich kann leider keine Infos im Netz finden und bitte um Hilfe, denn es wird mir wirklich von einem Jahr "Zwangsarbeit" retten.
Αlle Kommentare sind willkommen !! 🙏🙏
Danke. Ja, das stimmt genau so, wie du es schreibst, würde ich sagen: www.dhbw.de/informationen/studieninteressierte/zulassungsvoraussetzungen/infoseite-zu-den-zulassungsvoraussetzungen#c53568, aber man braucht den praktischen Teil für das Studium (siehe auch weitere Antworten).
Mir ist es eigentlich ein Rätsel, warum Ihr in BW noch eine Deltaprüfung benötigt, um an einer Fachhochschule (denn das ist die duale Hochschule) studieren zu können. Bedenke, dass du einen Arbeitgeber benötigst, also 1 Jahr vorher bei den Firmen bewerben. Siehe Video duales Studium. An allen anderen Fachhochschulen in BW, wie hier www.hs-esslingen.de/studium/bewerbung-und-studienbeginn/bewerbung-fuer-einen-bachelor-studiengang/bewerben-mit-hochschulzugangsberechtigung-zum-beispiel-abitur/ kannst du ohne Prüfung und ohne Arbeitgeber studieren. Würde ich mir bei 1,0 mal überlegen.
@@abiunddann7586 Danke für die schnelle Rückmeldung. Das Problem ist die Finanzierung des Studiums, deshalb möchte ich auch Dual Studieren und nicht an einer Uni/Fachhochschule. Die 2 Webseiten, die Sie verlinkt haben, sagen mehr oder weniger, dass ich die FHR brauche und nicht, dass der schulische Teil ausreicht. Verstehe ich da was falsch ??
@@christosdekos8736 ah, dann habe ich Dich falsch verstanden!! Gut, dass du nochmal nachfragst. Du brauchst eigentlich immer den praktischen Teil! Ich dachte, du willst dir nur das letzte Jahr Schule schenken. Sonst mach vielleicht eine Ausbildung, die auch als praktisches Jahr gilt.
@@abiunddann7586 Also, nur mit dem schulischen Teil ist nichts anderes möglich außer Praktikum und Ausbildung.. Was ich eigentlich suche war ein direkter Einstieg in Duales Studium. Naja, vielen Dank für ihren Aufwand..
@@christosdekos8736 und doch noch etwas gefunden, in Rheinland Pfalz reicht für ein duales Studium offenbar der schulische Teil, hier mehr dualehochschule.rlp.de/de/studieninteressierte/zulassungsvoraussetzungen/#:~:text=Was%20muss%20ich%20f%C3%BCr%20die,Teil%2C%20gem%C3%A4%C3%9F%20%C2%A720%20Abs.
Wo findet man den ein Praktikum das alle Anforderungen entspricht ich will gerne den freiwilligen Wehrdienst absolvieren aber es muss in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung liegen kein Betrieb will einen annehmen das ist zu kompliziert
Welches Bundesland? Warum muss der Wehrdienst in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung liegen? Ich habe zu wenig Informationen für eine Antwort.
@@abiunddann7586 Nordrhein Westfalen und ich wollte den Wehrdienst als praktischen Teil absolvieren aber mein Lehrer meinte das ist keine Wirtschaftliche Fachrichtung
@habuch Wehrdienst ist keine wirtschaftliche Richtung, das stimmt. Aber das Praktikum muss normalerweise nicht in einer bestimmten Richtung sein, wenn man den schulischen Teil der Fachhochschulreife hat und damit die Schule verlassen hat. Das Praktikum hat nichts mit der vorherigen Schulart zu tun. Auf was für einer Schule warst du?
@@abiunddann7586 mein fachabitur war im Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung eigentlich wollte ich ein Praktikum absolvieren um dann als Quereinsteiger lehramt zu studieren aber mir wurde gesagt das man dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt
@@habuch Aber wenn Sie ein Fachabitur haben, dann benötigen Sie doch gar kein Praktikum mehr... Das verstehe ich leider nicht. Aber von der Fachhochschulreife zum Abitur - das ist schulisch oft umständlich. Vielleicht eher schauen, wo Sie Lehramt mit Fachhochschule studieren könnten? An der Uni Potsdam!
Reicht auch eine Ausbildung die man abbrechen möchte weil es für einen nichts ist 1,5 Jahre für den praktischen Teil ?
In den meisten Bundesländern ja
Hallo, ich habe mein Abitur leider nicht bestanden… aber nun hab ich ja wenigstens den theoretischen Teil, ich bin jedoch mit dem Schnitt nicht zu Frieden, kann man mit dem praktischen Teil sein gesamt schnitt noch verbessern ?
Nein, leider nicht.