Vielen Dank für Ihre Hinweise. Nun weiß ich, wie ich mich als "Beschuldigter" bei der Polizei zu verhalten habe. Zumal im Schreiben das Wort "Vernehmung" steht und so mancher sich eingeschüchtert fühlt und zu solchen Fehlern hinreißen lässt.
Man soll und muss prinzipel nicht mit der Polizei reden, wenn man selber beschuldigter ist. Z.b. nach einem Verkehsunfall. Natürlich will die Polizei einen befragen wenn man beschuldigter ist, aber auch hier gilt: Schweigen ist Gold. Auch wenn man das Gefühlt hätte, es ist informell und der Polizist schreibt nicht mit. Alles was man sagt gegenüber der Polizei kann gegen einen verwendet werden! Immer. Die Polizei ist nicht der Freund und Helfer, sie haben die Pflicht den Fall zu klären. Als beschuldigter hat man das Recht zu schweigen! Denn nach deutschem Recht hat man nicht die Pflicht sich selbst zu belasten. Immer auf sein Schweigerecht und seinen Anwalt verweißen, das muss der Polizei als Antwort reichen.
Wenn ich Beschuldigter in einem Strafverfahren bin, muss ich mich dann anwaltlich vertreten lassen ? Reicht es zunächst nicht einmal aus, selber Akteneinsicht zu nehmen ? Eventuell liegt hier ja auch ein Fehler vor, z.B. eine Namensverwechslung, qualitativ schlechte Aktenführung die zu falschen Ermittlungsergebnissen führt, die Anklage beruht auf unbewiesenen Behauptungen, etc.
Grundsätzlich ist es möglich, auch ohne Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Man kann dann z.B. im Anwesenheit eines Beamten an einem Rechner die Akten einsehen. Einfach so zugeschickt bekommt man sie als Beschuldigter nicht, der Rechtsanwalt schon.
Leider hat eine Privatperson kein vollständiges Akteneinsichtsrecht. Insofern könnte sich ohne Akteneinsicht nur auf Basis des Vorwurfs geäussert werden, was riskant ist. Viele Grüsse
Was ich schon hatte: da hat sich ein älter Herr quasi selbst reingehauen. Ich habe ihn lediglich angehalten, weil ich ihm sagen wollte, dass rechts kein Rücklicht und kein Bremslicht funktioniert. Er gestand dann insgesamt 5 Verkehrsverstöße, die ich gar nicht mitbekommen hatte. Das Problem war auch einige, wo ich ihm die Weiterfahrt untersagen musste.
Wir wurden an der Grenze Slowenien - Österreich kurz angehalten und gecheckt. Wobei der Ösi-Polizist noch "bemängelte", dass der Mitfahrer hinten nicht angeschnallt sei. Das sei ein "schweres Verbrechen" in Österreich. Der Kumpel brachte dann auch gleich die offensichtlich falsche Ausrede, er hätte sich erst jetzt abgeschnallt, angesichts dessen dass wir am Zoll angehalten werden. 🤣 Der Polizist konnte sich ein breites Schmunzeln nicht verkneifen, angesichts dessen, dass nichts in die Richtung sagte, büssen zu wollen. Er wollte eigentlich nur, dass er den Gurt nun anzieht. 😄 Nachdem der Gurt sass, durften wir dann auch gleich weiter. Nicht angeschnallt sein kostet in Österreich übrigens 30€. In unserem Heimatland gut drei mal mehr. So nebenbei: Warum tun so einige Polizisten bei der Triage so erstaunt, dass man zwar einerseits die Frage, ob man im Ausgang war mit "Ja" beantwortet, jedoch verneint, Alkohol getrunken zu haben? Warum macht es "verdächtig", dass man bspw. ein bis zwei Glas Wein eingesteht? Sind es so viele, die mit "einem Glas Wein" in Wirklichkeit einen Masskrug voll meinen? Wieso wird eigentlich ständig nach Start und Ziel bzw. Zweck der Fahrt gefragt, obwohl das wohl eher irrelevant ist?
Beim Ignorieren geht es darum, dass ohne ihn über ihn entschieden wird. Schweigen bedeutet ja nur, dass man eine wohlüberlegte Stellungnahme ohne Druck erstellt.
@@segka8536 Wenn tatsächlich ein Urteil (beispielsweise ein Strafbefehl) in Abwesenheit gefält wird, dann hat man auf jeden Fall eine Einspruchsfrist. Bei Verstössen z.B.bei Rotlicht geblitzt mit deutlichen Fahrerbild wird man weil man nichts unternommen hat zur Mindeststrafe (Geldbusse, Fahrverbot, Punkte) verurteilt. Bei einer unüberlegten Aussage im Anhörungsbogen kann man noch Vorsatz hinzuziehen. Bei Anzeigen wegen Nötigungen wird es ohne Reaktion erstmal schwieriger etwas zu beweisen. Allerdings halte ich bei schweren Anschuldigungen (Punkte, Fahrverbote) es schon richtig, das Ganze zu überprüfen über den Anwalt. Vielleicht war die Messung nicht korrekt...
Ich habe einen Anhörungsbogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (geblitzt) erhalten. Achtung: das ist eine Ordnungswidrigkeit, kein Strafverfahren! Die Person auf dem Foto kannte ich überhaupt nicht und habe ihr mein Auto bestimmt nicht überlassen. Anhand der Uhrzeit sowie eines Details am sichtbaren Rückspiegel konnte ich absolut sicher ausschließen, das gewesen zu sein. Da hat wahrscheinlich die automatische Kennzeichenerkennung versagt, im Bild war nur das Gesicht des Fahrers. Ich habe diese Vermutung mit einem Bild meines Rückspiegels geschickt. Zusätzlich das Angebot, meinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, in dessen Wartezimmer saß ich nämlich zu dem Zeitpunkt. Es wurde kommentarlos eingestellt.
Ich habe ein Äußerungsbogen als Beschuldigter von der Polizei erhalten, habe da angerufen, der verantwortliche Polizeihauptkommissar hat gesagt, dass er mich nicht als Unfallverursacher sieht. Was bedeutet das?
@@johnrossewing1505Genau. Darüber wundere ich mich auch immer wieder. Dieses blöde "ich hab doch nichts zu verbergen Getue". Mit einer mangelhaften Rhetorik kann man sich richtig in die Sch . . . . manövrieren. Deshalb Klappe halten. Ich würde nicht mal an einem Massen DNA Test teilnehmen, auch wenn ich nichts zu verbergen hätte. Ich bin doch nicht dazu da, die Polizeiarbeit zu erledigen.
Ich weiß nicht, woher der Irrglaube kommt, dass die Rechtsschutzversicherung das gesamte Rechtssystem abdecken würde. Das tut sie eben nicht. Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei Strafverfahren. Strafverfahren sind grundsätzlich ausgeschlossen. Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Zivilverfahren und dies auch nur bei bestimmten Angelegenheiten. Familienrecht ist zum Beispiel nicht standardmäßig inbegriffen, sondern dafür muss man eine Zusatzversicherung abschließen und diese gilt dann auch nur für bestimmte Bestandteile des Familienrechts.
@@hankhimmler4561 Okey, du hast teilweise Recht. Dann haben einige Versicherungen Strafrecht als Abdeckung miteinbezogen. Aber jetzt muss man klar differenzieren. Rechtsschutz zahlt nicht bei Vorsatz. Bei schweren Straftaten schon gar nicht. Lediglich bei Fahrlässigkeit und Ordnungswidrigkeiten. Du brauchst also nicht zu glauben, dass wenn man z.B. einen Polizisten beleidigt, daraufhin eine Strafanzeige bekommt, einen Anwalt einschaltet, der Staatsanwalt trotzdem einen Strafbefehl erwirkt, der Beschuldigte Einspruch einlegt, es zur Hauptverhandlung mit Rechtsanwalt kommt, man trotzdem verurteilt wird, dass die Rechtsschutzversicherung dann für die Geldstrafe, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsauslagen aufkäme. Großer Irrtum. Faktisch ist eine Rechtsschutzversicherung mit Abdeckung Strafrecht rausgeschmissenes Geld. Nichts zahlen die. Delikte mit Vorsatz sind also grundsätzlich ausgeschlossen. Ich kann nicht noch näher darauf eingehen, das würde den Textrahmen sprengen.
@@hankhimmler4561 Solche gibt es aber noch nicht lange und unterscheiden sich drastisch was beispielsweise Abdeckung von Honorarvereinbarungen oder nur nach RVG. Oft sind Vorsatztaten und Steuerhinterziehung ausgeschlossen. Nicht selten wird gerade bei einer Vorsatztat nur in Vorleistung gegangen und bei Verurteilung wird das Geld zurückgefordert. Hier sollte man das Kleingedruckte 2x lesen.
Hallo Herr Erven, Ich habe eine Äußerungsbogen als Beschuldigter erhalten, wegen schwarzfahren. Ich wohne in Nürnberg und mache hier eine Ausbildung außerhalb der Stadt Deshalb musste ich mit dem Zug zur Arbeit fahren Ich bin aber paar mal schwarz gefahren Ich hab in einem Monat mein Geldbeutel mit meiner Fahrkarte verloren. und ich hatte auch 2 mal kein Geld dabei gehabt, mir eine zu kaufen. 2 mal am gleichen Tag Ich weiss jetzt nicht, wie ich das Formular ausfüllen soll und was bei "Angabe zu Sache" schrieben soll Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen
@@inistick7838 Ja ich hab es ausgefüllt, wie es Herr Anwalt es gesagt und abgeschickt aber ich habe natürlich eine straffe von fast 500€ erhalten und müsste die zahlen
@@inistick7838 einfach das nötige reinschreiben und absenden Strafe muss man so oder zahlen aber es dauert ein paar Monate bis sie zahlen also kann man bissen dafür sparen Ich habe es auch gemacht
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Nun weiß ich, wie ich mich als "Beschuldigter" bei der Polizei zu verhalten habe. Zumal im Schreiben das Wort "Vernehmung" steht und so mancher sich eingeschüchtert fühlt und zu solchen Fehlern hinreißen lässt.
Man soll und muss prinzipel nicht mit der Polizei reden, wenn man selber beschuldigter ist. Z.b. nach einem Verkehsunfall. Natürlich will die Polizei einen befragen wenn man beschuldigter ist, aber auch hier gilt: Schweigen ist Gold. Auch wenn man das Gefühlt hätte, es ist informell und der Polizist schreibt nicht mit. Alles was man sagt gegenüber der Polizei kann gegen einen verwendet werden! Immer. Die Polizei ist nicht der Freund und Helfer, sie haben die Pflicht den Fall zu klären. Als beschuldigter hat man das Recht zu schweigen! Denn nach deutschem Recht hat man nicht die Pflicht sich selbst zu belasten. Immer auf sein Schweigerecht und seinen Anwalt verweißen, das muss der Polizei als Antwort reichen.
Außerdem ich hatte ihm als Anwalt und er hat mich total im Regen stehen gelassen und zwar im Mietrecht!
Soll man denn unterschreiben, ohne die freiwilligen Angaben?
Sehr seriös vorgetragen, dankeschön !!!
Sehr gut
Wenn ich Beschuldigter in einem Strafverfahren bin, muss ich mich dann anwaltlich vertreten lassen ? Reicht es zunächst nicht einmal aus, selber Akteneinsicht zu nehmen ? Eventuell liegt hier ja auch ein Fehler vor, z.B. eine Namensverwechslung, qualitativ schlechte Aktenführung die zu falschen Ermittlungsergebnissen führt, die Anklage beruht auf unbewiesenen Behauptungen, etc.
Grundsätzlich ist es möglich, auch ohne Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Man kann dann z.B. im Anwesenheit eines Beamten an einem Rechner die Akten einsehen. Einfach so zugeschickt bekommt man sie als Beschuldigter nicht, der Rechtsanwalt schon.
Leider hat eine Privatperson kein vollständiges Akteneinsichtsrecht. Insofern könnte sich ohne Akteneinsicht nur auf Basis des Vorwurfs geäussert werden, was riskant ist. Viele Grüsse
1. akteneinsicht durch anwalt
2. stellungnahme
Was ich schon hatte: da hat sich ein älter Herr quasi selbst reingehauen.
Ich habe ihn lediglich angehalten, weil ich ihm sagen wollte, dass rechts kein Rücklicht und kein Bremslicht funktioniert.
Er gestand dann insgesamt 5 Verkehrsverstöße, die ich gar nicht mitbekommen hatte.
Das Problem war auch einige, wo ich ihm die Weiterfahrt untersagen musste.
Wir wurden an der Grenze Slowenien - Österreich kurz angehalten und gecheckt. Wobei der Ösi-Polizist noch "bemängelte", dass der Mitfahrer hinten nicht angeschnallt sei. Das sei ein "schweres Verbrechen" in Österreich. Der Kumpel brachte dann auch gleich die offensichtlich falsche Ausrede, er hätte sich erst jetzt abgeschnallt, angesichts dessen dass wir am Zoll angehalten werden. 🤣
Der Polizist konnte sich ein breites Schmunzeln nicht verkneifen, angesichts dessen, dass nichts in die Richtung sagte, büssen zu wollen. Er wollte eigentlich nur, dass er den Gurt nun anzieht. 😄
Nachdem der Gurt sass, durften wir dann auch gleich weiter.
Nicht angeschnallt sein kostet in Österreich übrigens 30€. In unserem Heimatland gut drei mal mehr.
So nebenbei: Warum tun so einige Polizisten bei der Triage so erstaunt, dass man zwar einerseits die Frage, ob man im Ausgang war mit "Ja" beantwortet, jedoch verneint, Alkohol getrunken zu haben?
Warum macht es "verdächtig", dass man bspw. ein bis zwei Glas Wein eingesteht? Sind es so viele, die mit "einem Glas Wein" in Wirklichkeit einen Masskrug voll meinen?
Wieso wird eigentlich ständig nach Start und Ziel bzw. Zweck der Fahrt gefragt, obwohl das wohl eher irrelevant ist?
ok zogbot
Danke!
Also ignorieren soll man nicht aber schweigen? Kommt das nicht im Endeffekt aufs selbe hinaus?
Schweigen: Schweigen, Anwalt konsultieren, dann erst durch ihn eine Stellungnahme abgeben.
Ignorieren: Überhaupt nichts unternehmen.
Beim Ignorieren geht es darum, dass ohne ihn über ihn entschieden wird. Schweigen bedeutet ja nur, dass man eine wohlüberlegte Stellungnahme ohne Druck erstellt.
@@segka8536 Wenn tatsächlich ein Urteil (beispielsweise ein Strafbefehl) in Abwesenheit gefält wird, dann hat man auf jeden Fall eine Einspruchsfrist. Bei Verstössen z.B.bei Rotlicht geblitzt mit deutlichen Fahrerbild wird man weil man nichts unternommen hat zur Mindeststrafe (Geldbusse, Fahrverbot, Punkte) verurteilt. Bei einer unüberlegten Aussage im Anhörungsbogen kann man noch Vorsatz hinzuziehen. Bei Anzeigen wegen Nötigungen wird es ohne Reaktion erstmal schwieriger etwas zu beweisen. Allerdings halte ich bei schweren Anschuldigungen (Punkte, Fahrverbote) es schon richtig, das Ganze zu überprüfen über den Anwalt. Vielleicht war die Messung nicht korrekt...
Ich habe einen Anhörungsbogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (geblitzt) erhalten. Achtung: das ist eine Ordnungswidrigkeit, kein Strafverfahren!
Die Person auf dem Foto kannte ich überhaupt nicht und habe ihr mein Auto bestimmt nicht überlassen. Anhand der Uhrzeit sowie eines Details am sichtbaren Rückspiegel konnte ich absolut sicher ausschließen, das gewesen zu sein.
Da hat wahrscheinlich die automatische Kennzeichenerkennung versagt, im Bild war nur das Gesicht des Fahrers. Ich habe diese Vermutung mit einem Bild meines Rückspiegels geschickt. Zusätzlich das Angebot, meinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, in dessen Wartezimmer saß ich nämlich zu dem Zeitpunkt. Es wurde kommentarlos eingestellt.
Ich habe ein Äußerungsbogen als Beschuldigter von der Polizei erhalten, habe da angerufen, der verantwortliche Polizeihauptkommissar hat gesagt, dass er mich nicht als Unfallverursacher sieht. Was bedeutet das?
Das kommt auf den Tatvorwurf im Äusserungsbogen an. Es empfiehlt sich zu schweigen und ggf über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.
Im Zweifelsfalle bedeutet es, dass er Dich in falscher Sicherheit wiegen und Dich dadurch zum Reden bringen möchte.
@@ghize8347Ich wollte reden, ich hatte nichts zu verbergen... er hat mir mit dieser Aussage geholfen
@@009Leonida
das es immer noch leute gibt, die die geistloseste aussage vertreten, die es überhaupt gibt, "ich habe ja nichts zu verbergen"
@@johnrossewing1505Genau. Darüber wundere ich mich auch immer wieder. Dieses blöde "ich hab doch nichts zu verbergen Getue". Mit einer mangelhaften Rhetorik kann man sich richtig in die Sch . . . . manövrieren. Deshalb Klappe halten. Ich würde nicht mal an einem Massen DNA Test teilnehmen, auch wenn ich nichts zu verbergen hätte. Ich bin doch nicht dazu da, die Polizeiarbeit zu erledigen.
Betrifft Akteneinsicht, darf ein Rechtsanwalt diese einfordern und sind die Behörden dann auch verpflichtet, dieses dem Anwalt zu gewähren ? Danke
Ja, ist sogar gesetzlich geregelt.
Der Anwalt empfiehlt, sich einen Anwalt zu nehmen. Überraschung.
Man kann es auch lassen. Er hat aber gut begründet, warum es besser wäre.
Gegen mich oder gegen die juristische Person?
Ich habe Die Beharschung Verloren Ich Wollte Das Nicht
Ich habe keine Rechtschutzversicherung das kostst mich dann beim Anwalt 800-1000€
Rechtschutz kostet ca 200 Euro im iljahr!
Ich weiß nicht, woher der Irrglaube kommt, dass die Rechtsschutzversicherung das gesamte Rechtssystem abdecken würde. Das tut sie eben nicht. Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei Strafverfahren. Strafverfahren sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Zivilverfahren und dies auch nur bei bestimmten Angelegenheiten. Familienrecht ist zum Beispiel nicht standardmäßig inbegriffen, sondern dafür muss man eine Zusatzversicherung abschließen und diese gilt dann auch nur für bestimmte Bestandteile des Familienrechts.
@@johnrambo8404 Es gibt genügend Versicherungen die auch Strafrecht mit abdecken. Deine pauschale Aussage ist also falsch.
@@hankhimmler4561 Okey, du hast teilweise Recht. Dann haben einige Versicherungen Strafrecht als Abdeckung miteinbezogen. Aber jetzt muss man klar differenzieren. Rechtsschutz zahlt nicht bei Vorsatz. Bei schweren Straftaten schon gar nicht. Lediglich bei Fahrlässigkeit und Ordnungswidrigkeiten. Du brauchst also nicht zu glauben, dass wenn man z.B. einen Polizisten beleidigt, daraufhin eine Strafanzeige bekommt, einen Anwalt einschaltet, der Staatsanwalt trotzdem einen Strafbefehl erwirkt, der Beschuldigte Einspruch einlegt, es zur Hauptverhandlung mit Rechtsanwalt kommt, man trotzdem verurteilt wird, dass die Rechtsschutzversicherung dann für die Geldstrafe, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsauslagen aufkäme. Großer Irrtum. Faktisch ist eine Rechtsschutzversicherung mit Abdeckung Strafrecht rausgeschmissenes Geld. Nichts zahlen die. Delikte mit Vorsatz sind also grundsätzlich ausgeschlossen. Ich kann nicht noch näher darauf eingehen, das würde den Textrahmen sprengen.
@@hankhimmler4561 Solche gibt es aber noch nicht lange und unterscheiden sich drastisch was beispielsweise Abdeckung von Honorarvereinbarungen oder nur nach RVG.
Oft sind Vorsatztaten und Steuerhinterziehung ausgeschlossen.
Nicht selten wird gerade bei einer Vorsatztat nur in Vorleistung gegangen und bei Verurteilung wird das Geld zurückgefordert.
Hier sollte man das Kleingedruckte 2x lesen.
danke
was ist wenn ich unschuldig bin, sowieso nur die Wahrheit sage und aussagen will???
Frage ich mich auch !!
Sich Rechtsberatung holen.
Fehler 4: Die Straftat begangen zu haben.
Ja gut, das ist natürlich ein sivvoller Vorschlag. Vorallem nachdem man sie begangen hat.
Viele begehen Eine Straftat. Nur bekommen eine Anzeige
Gericht GVG 15 weggefallen dazu GVG 16 lesen
genau, der GerVollzieher ist eine Privatperson und arbeitet auf Provision!
Gewinnspiel und der lustige Karl... zwei Reichsbürger prosten sich zu!
Hallo Herr Erven,
Ich habe eine Äußerungsbogen als Beschuldigter erhalten, wegen schwarzfahren.
Ich wohne in Nürnberg und mache hier eine Ausbildung außerhalb der Stadt
Deshalb musste ich mit dem Zug zur Arbeit fahren
Ich bin aber paar mal schwarz gefahren
Ich hab in einem Monat mein Geldbeutel mit meiner Fahrkarte verloren.
und ich hatte auch 2 mal kein Geld dabei gehabt, mir eine zu kaufen.
2 mal am gleichen Tag
Ich weiss jetzt nicht, wie ich das Formular ausfüllen soll und was bei "Angabe zu Sache" schrieben soll
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen
Hallo ,ich habe das auch bekommen was so ich mach Soll ich ausfüllen oder nicht
@@محمدحلب-ث4ق ist erledigt bei dir ?
Hallo was ist bei dir rausgekommen
@@inistick7838
Ja ich hab es ausgefüllt, wie es Herr Anwalt es gesagt und abgeschickt aber ich habe natürlich eine straffe von fast 500€ erhalten und müsste die zahlen
@@inistick7838 einfach das nötige reinschreiben und absenden
Strafe muss man so oder zahlen aber es dauert ein paar Monate bis sie zahlen also kann man bissen dafür sparen
Ich habe es auch gemacht
Eine Äußerung per Telefon ist belastend und nicht Rechtsgültig
Hallöchen