Immobilie und Scheidung

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  • Опубликовано: 12 сен 2024
  • www.t-anwaelte.de: Rechtsanwalt Peter Beutl im Interview bei TVA zur Immobilie bei der Ehescheidung
    Rechtstipp bei anwalt.de: www.anwalt.de/r...
    Wir sind heute in der Kanzlei bei Peter Beutl, Fachanwalt für Familienrecht in Regensburg und es geht heute um ein Thema, das in der Praxis ganz häufig vorkommt und was für alle Beteiligten aber ein ganz böses Erwachen geben kann. Herr Beutl, guten Abend erstmal. Ja, wir wollen heute wissen: Was passiert mit einem Haus, einer Wohnung, einer Immobilie im Falle einer Scheidung? Herr Beutl, wie ist denn, rein formell, die rechtliche Situation, wenn ein Ehepaar sich ein Haus kauft nach der Hochzeit gemeinsam und das auf beide eingetragen ist?
    B: Ja, wenn es auf beide eingetragen ist, also beide sind jeweils, wenn nichts anderes vereinbart ist, hälftige Miteigentümer, dann bringt die Trennung der Ehegatten erstmal keine Veränderung. Also, es ändert sich ja an der Eigentumszuordnung nichts. Wenn man getrennt lebt und einer zieht aus, bleibt halt ein Ehepartner drinnen im Haus. Es könnten theoretisch auch beide ausziehen. Da muss man sich Gedanken machen, wie man dieses Objekt verwertet. Wenn aber einer drin bleibt, in der Regel bleibt dann die Frau vielleicht mit den Kindern drin, muss man sich halt überlegen, welche unterhaltsrechlichen Auswirkungen das hat. Die Frau wohnt ja dann umsonst, zahlt keine Miete. Meistens ist ja das Haus dann noch mit Schulden belastet. Der Mann, der Einkünfteerzieler, zahlt diese Schulden weiter und sagt natürlich, es kann ja nicht sein, dass ich die Schulden zahle und die Frau wohnt umsonst. Ich muss ja meine Miete in meiner neuen Wohnung auch selber zahlen.
    L: Jetzt gibt’s noch ein anderes Beispiel: Vielleicht: Der Mann oder die Frau hat schon ein Grundstück oder hat vielleicht schon ein Haus. Man heiratet und das ist aber nicht automatisch so, dass dann der Ehegatte da Anspruch auf dieses Haus hätte.
    B: Ja, also wenn man nichts überträgt, die Eigentumszuordnung wird durch die Eheschließung nicht geändert. Es gibt Besonderheiten bei einem besonderen Güterstand der Gütergemeinschaft, der kommt aber höchst selten vor, aber bei dem gesetzlichen Güterstand bedingt die Eheschließung keine Rechtsänderung beim Eigentum.
    L: Es kann passieren, einer der beiden Ehepartner will unbedingt im Haus bleiben, der andere nicht. Wie löst man denn so eine Situation, wenn da wirklich zwei Streitparteien mit ganz gegensätzlichen Meinungen aufeinander prallen?
    B: Man hat das Haus gemeinsam aufgebaut über viele Jahre. Gute Zeiten auch drin verbracht und die Frau will nicht unbedingt das Haus hergeben, hätte es ganz gern behalten. Der Mann sieht es vielleicht ähnlich und entweder man einigt sich dann doch darauf, dass einer das übernimmt und den andern eben abfindet, ausbezahlt, die Schulden müssen auch noch dabei geregelt werden, und wenn man sich eben nicht einigt, dann muss ich diesen gegenständlich so nicht aufteilbaren, dieses Hausgrundstück muss ich ja irgendwie anders aufteilen. Also, aufteilen kann ich Geld. Also muss ich diesen Gegenstand in Geld umwandeln und das geht dann nur durch das dafür vorgesehene Teilungsversteigerungsverfahren. Das muss dann beim Amtsgericht nach Durchführung der Scheidung beantragt werden. Und dann wird ganz normal versteigert mit bestimmten Besonderheiten. Dann kann auch ein Ehegatte mitsteigern, dann gehört es ihm dann, wenn er den Zuschlag erhält. Das kann aber auch jeder Dritte ersteigern und damit tritt dann an die Stelle dieses Hausgrundstücks das Geld, also der Erlös, und den kann man dann ja aufteilen. Da kriegt dann jeder Ehegatte, entsprechend seiner Beteiligung, dann einen Anteil an diesem Erlös.
    L: Bevor es jetzt so weit kommt, wie kann ich denn vorbauen, dass nicht im Falle einer Scheidung, ja zwei Welten aufeinander treffen und vielleicht das gemeinsame Haus verloren geht?
    B: Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass man sagt, einer erwirbt und erklärt aber zum Ehevertrag, dass er den anderen, im Fall einer Scheidung abfindet mit der Hälfte des Hauswertes. Dann ist er wirtschaftlich genauso beteiligt, aber ich habe einen entscheidenden Vorteil: Ich muss das Haus nicht auseinander dividieren. Ich habe dann keinen Streit: „Wem gehört das Haus?“.
    L: Herr Beutl, eine andere ganz schwierige Situation kann entstehen, wir nehmen mal das Beispiel: Familie mit zwei Kindern wohnt in einem Haus oder einer Wohnung und einer der beiden Ehegatten stirbt, dann hätten ja die Kinder theoretisch schon Anspruch vielleicht auf ein Erbe. Was kann das im Extremfall bedeuten für den anderen Ehegatten?
    […]

Комментарии • 4

  • @norbertegger8781
    @norbertegger8781 4 года назад

    Gütertrennung und fertig. Von A-Z alles schriftlich. 😉