Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb: Das MUSS der BETRIEBSRAT WISSEN!

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  • Опубликовано: 8 июл 2024
  • In diesem Video geht es um die Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen. Mit dem verstärkten Einsatz von KI-Technologien droht der Abbau von Arbeitsplätzen, weshalb der Betriebsrat gefordert ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Zunächst wird das Informations- und Beratungsrecht des Betriebsrats gemäß § 90 BetrVG beleuchtet. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über KI-Pläne informieren und mit ihm beraten. Sollte der Einsatz von KI eine Betriebsänderung darstellen, kommen weitere Rechte hinzu. Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich verhandeln und unter Umständen einen Sozialplan fordern. Zudem kann der Betriebsrat bei der Einführung von KI-gestützten Software-Anwendungen ein Mitbestimmungsrecht haben. Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer im Umgang mit KI können ebenfalls die Zustimmung des Betriebsrats erfordern. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Betriebsrat bei Bedarf einen externen Sachverständigen zur Unterstützung hinzuziehen kann. Die Rechte des Betriebsrats bieten somit Möglichkeiten, die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren und eine sozialverträgliche Gestaltung des KI-Einsatzes zu fördern.
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