Ärger mit dem Amt: So können sich Verbraucher wehren | Marktcheck SWR

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  • Опубликовано: 18 окт 2024
  • Das Fördergeld für die neue Heizung kommt nicht, die Straße hat Bodenwellen: So können Bürger Ansprüche durchsetzen, wenn öffentliche Einrichtungen nicht arbeiten, wie sie sollten.
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    Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 25. Oktober 2022. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: x.swr.de/s/13zv
    Übrigens: Da Marktcheck zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
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    LANGE WARTEZEITEN BEIM AMT
    Dorothée Gerst muss in ihrem Haus eine neue Heizung einbauen lassen, da die alte kaputt ist. Von Öl will sie auf Holzpellets umsteigen. Der Umbau wird staatlich gefördert. Dorothée Gerst stellt einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erhält wenige Monate später einen Festsetzungsbescheid über 15.300 Euro (45 Prozent der Kosten), die übernommen werden sollen. Die Kosten für die neue Heizung legt sie selbst aus und bestreitet die Mehrausgaben aus dem Dispo-Kredit, drauf vertrauend, dass das Geld vom Staat bald eintrifft. Sie muss jedoch knapp 11 Monate warten, bis das Amt ihr das Geld überweist. Für den genutzten Dispo-Kredit muss sie mehrere hundert Euro Zinsen zahlen. Es handelt sich nur um ein Beispiel von vielen: Derzeit müssen Bürger bei Ämtern mit ungewöhnlich langen Wartezeiten rechnen.
    MANGELNDE DIGITALISIERUNG BEI BEHÖRDEN
    Das liegt einerseits am Personalmangel in den Behörden. Hinzu kommt in einigen Bereichen ein stark erhöhtes Aufkommen: So seien beispielsweise beim BAFA innerhalb von 14 Tagen im August so viele Anträge eingegangen wie sonst in einem ganzen Jahr, berichtet Jürgen Leppig vom Energieberaterverband GIH. Auch die „verschlafene“ Digitalisierung trägt offenbar in vielen Bereichen zum Bearbeitungsstau bei.
    BEHÖRDEN MÜSSEN ANTRÄGE BINNEN SECHS MONATEN BEARBEITEN
    Aber was kann der Bürger tun, wenn er übermäßig lange warten muss? Wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, haben Behörden in der Regel sechs Monate Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. Überschreiten sie diese Frist, können der Antragsteller oder die Antragstellerin klagen. Ausnahme: Es liegt ein „zureichender Grund“ dafür vor, dass die Behörde noch nicht reagiert hat. In diesem Fall setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer bestimmten gesetzten Frist aus. Ein zureichender Grund kann beispielsweise sein, dass dem Amt noch relevante Informationen für die Bearbeitung des Antrages fehlen. Personalmangel oder überarbeitete Mitarbeiter sind keine zureichenden Gründe. Wer eine Untätigkeitsklage erwägt, sollte sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, rät Rechtsexperte Karl-Dieter Möller.
    WAS TUN, WENN DAS AMT BEWILLIGTES GELD NICHT AUSZAHLT?
    Wenn ein Amt bereits bewilligtes Geld nicht in der angemessenen Frist zahlt, könnte eine Amtspflichtverletzung vorliegen. Man sollte die Behörde in diesem Fall umgehend in Verzug setzen. Dafür schickt man dem Amt eine Zahlungsaufforderung (Brief mit Rückschein), die eine Frist (vier bis sechs Wochen) enthält, binnen derer der Betrag ausgezahlt werden soll. Erst ab dem Zeitpunkt, wo man den Schuldner - hier die Behörde - in Verzug gesetzt hat, kann man in der Regel auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    Autor*innen: Sigrid Born, Martin Küstermann, Jens Schreglmann
    Bildquelle: Colourbox
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    #amt #schadensersatz #verbraucher

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