Anwalt | gefährliche Körperverletzung | Heidelberg | Verteidigung

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 7 окт 2024
  • Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg berichtet im Video über die Strafverteidigung wegen gefährlicher Körperverletzung, gemäß § 224 Absatz 1 Strafgesetzbuch.
    Der Gesetzgeber hat für die gefährliche Körperverletzung einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Feiheitsstrafe vorgesehen. Für minder schwere Fälle von gefährlicher Körperverletzung hat der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.
    Wenn eine vorsätzliche Körperverletzung beispielsweise mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen worden ist, liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Auch Bekleidungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Schuh können einen gefährlicher Werkzeug im Sinne der Vorschrift darstellen.
    Im video wird unter anderem dargelegt, dass häufig von juristischen Laien nicht erkannt wird, wann eine sogenannte einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB vorliegt und wann eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 StGB gegeben ist.
    Weitere Informationen zum Thema Körperverletzung gibt es auf folgender Kanzleiunterseite: www.heidelberg...
    Informationen zum Strafrecht allgemein finden Sie auf folgenden Kanzleiunterseiten: www.heidelberg...
    und www.kanzlei-fa...
    Kanzlei Fathieh
    Poststraße 2
    69115 Heidelberg
    Tel: 06221 979920
    Fax: 06221 979999
    E-Mail: info@Kanzlei-fathieh.de
    Internet: www.Kanzlei-Fathieh.de

Комментарии • 30