Grundsteuererklärung 2022: Die 7 größten Fehler beim Ausfüllen

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  • Опубликовано: 29 авг 2024

Комментарии • 135

  • @PlantMoney
    @PlantMoney  Год назад +2

    Hinweis: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde, wie bereits vermutet, nun bis zum 31.01.2023 verlängert.
    P.S. Vielen Dank für das ganze positive Feedback auf mein Video, ich habe mich wirklich sehr gefreut!!! 🙂

    • @jobulletman1899
      @jobulletman1899 Год назад

      Beweise?

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @katharinawellentin2965
    @katharinawellentin2965 Год назад +36

    Warum müssen wir das machen? Müsste in der Zeit, in der ich die Aufgabe des Finanzamtes mache , nicht einer von denen meine Fenster putzen, meine Mutter pflegen oder die Kinder hüten. Ich finde das sehr übergriffig vom Staat.

    • @TheSamuiman
      @TheSamuiman Год назад +6

      Zumal die Finanzbehörden alle diese Daten vom Kataster/Grundbuchamt für die Besteuerung automatisch erhalten!

  • @oldfellow1557
    @oldfellow1557 Год назад +22

    Ich habe die Bodenrichtwerte für mein Gartengrundstück in Suhl(Thüringen) bei BORIS ausfindig gemacht.
    Obwohl das Grundstück nicht erschlossen ist und in absehbare Zukunft auch keine Aussicht darauf besteht besteht, wurde es dort als b a u r e i f e s Grundstück ausgewiesen und entsprechend übermäßig hoch bewertet.
    Ich denke, dass das von den kommunalen Behörden bewusst gemacht wurde, um die Grunsteuer ins unermessliche hoch zu treiben.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад +3

      Ja, leider trifft die Reform genau private Grundstückseigentümer die unbebaute Grundstücke besitzen. Eigentlich sollte diese Neuerung die Grundstücksspekulation von Großinvestoren in Städten eindämmen, was jedoch schlecht umgesetzt wurde.
      Viele Grüße Pascal

    • @pschmi243
      @pschmi243 Год назад +7

      Alles eine Frechheit!

    • @TheSamuiman
      @TheSamuiman Год назад +2

      @@pschmi243 Willkommen im Neo-Feudalismus!

    • @ritastahr4438
      @ritastahr4438 Год назад

      Dazu die Frage: wem gehört tatsächlich Grund/ Boden. Und wer spielt hier Behörde? Siehe Liste UPIK, kein Mensch kann dem anderen was befehlen noch wegnehmen. Stets die eigene Unterschrift Vor wie Zuname null und von der Person sich geben lassen

    • @klarahimmel6168
      @klarahimmel6168 Год назад

      Genau mein DENKEN!!!😏

  • @xevo2508
    @xevo2508 Год назад +15

    Das Finanzamt soll mal selbst seine Arbeit machen. Die Daten liegen ihm vor.
    Es soll nun nur alles digitalisiert werden und das soll der Grundstücksbesitzer übernehmen.

    • @BalduinTube
      @BalduinTube Год назад

      ich stimme zu, aber das Problem hier steckt im Wörtchen "nur". Es liegt aktuell eben nicht alles digital vor, oder das Finanzamt hat keinen Zugriff wegen Datenschutz etc... Wir müssten also selbst wenn alles vorhanden wäre immer noch zustimmen dass es korrekt ist und verwendet werden darf. Das Bauamt schafft es z.B. seit Jahren nicht die Informationen aus den Baugenehmigungen (Anbauten etc.) in den Flurplan zu übernehmen. Bei mir sind da immer noch Gebäude eingezeichnet die es seit 20 jahren nicht mehr gibt und ein Anbau aus 2016 der offiziell genehmigt wurde ist nicht drin. Die schaffen ja nichtmal die normalen Alltagsarbeiten!

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @eva-mariaschneider5580
    @eva-mariaschneider5580 Год назад +5

    vielen dank für alle infos!

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Sehr gerne!
      Viele Grüße Pascal

  • @ritastahr4438
    @ritastahr4438 Год назад +13

    Grund-👉steuer👈🤔?-er-klärung, rechtwidrig.

    • @BalduinTube
      @BalduinTube Год назад

      Wie begründen sie das? Falls jetzt keine rechtssicheren Begründungen kommen bitte ich se ihren Aluhut abzusetzen und im Leben anzukommen!

    • @FUNKLABOR_DL1LEP
      @FUNKLABOR_DL1LEP Год назад

      weil?

    • @annaharing-hajkheder4242
      @annaharing-hajkheder4242 Год назад

      👍👍🙏🏼

    • @euhie1670
      @euhie1670 Год назад +1

      @@FUNKLABOR_DL1LEP Weil
      Es abzocke ist

    • @FUNKLABOR_DL1LEP
      @FUNKLABOR_DL1LEP Год назад

      @@euhie1670 achso. 🤦‍♂️

  • @sabineschlemminger9600
    @sabineschlemminger9600 Год назад +12

    Ganz ehrlich? Versteh ich jetzt nicht ganz - woher weiß das Finanzamt ob jemand 100, 120 oder 160qm Wohnfläche hat und kann bei falscher Angabe eine Strafe aufbrummen? Wenn die das eh wissen - also wieviel Wohnfläche man hat - warum muß dann diese elende Grundsteuererklärung sein?

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Natürlich kennt das Finanzamt (zumindest bisher) nicht die Wohnflächen aller 36 Millionen Immobilien. Da das Finanzamt ohnehin gnadenlos überlastet sein wird, wird es vermutlich auch keinen großen Spielraum für Kontrollen o. Ä. geben. Ich denke, das Finanzamt prüft eher stichprobenmäßig, ob der neu ermittelte Immobilienwert extrem abweicht. Aber natürlich sollte man trotzdem alle Werte nach bestem Wissen angeben ;-)
      Viele Grüße Pascal

    • @lotharmayer300
      @lotharmayer300 Год назад

      @@PlantMoney Also bei meiner Grundsteuererklärung wollte ELSTER gar nicht wissen, wieviel Wohnfläche meine Wohnung hat, die wollten die anteilige Grundstücksfläche wissen. Kann sein, dass das in BaWü, also bei mir, anders ist.

  • @michischulz555
    @michischulz555 Год назад +2

    Und nicht vergessen, gegen den Steuerbescheid in Widerspruch gehen mit Aussetzung der Vollziehung Art. 3 GG - Gleichheitsgesetz. Es kann nicht sein, dass die Bundesländer unterschiedliche Berechnungen haben.

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @majstealth
    @majstealth Год назад +6

    "recht schnell erledigt" ja wenn man es hin pfuscht vielleicht. wenn man jede begrifflichkeit erst nachprüfen muss, wann was wo wie zu messen/zählen ist, man dann 2, 3, 4 grundstücke zu machen hat, könnte ich kotzen...
    wie ist zum beispiel ein haus ohne heizung oder innenwände zu zählen? als kalthalle?

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @judgementcharles840
    @judgementcharles840 Год назад +2

    Art. 45 Aufenthaltsräume
    (1) 'Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe uniter 1,50 m außer Betracht bleiben. Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
    (2) 'Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und
    Loggien haben.
    (3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @luttlecuki
    @luttlecuki Год назад +5

    Beim Haus konnten wir den Bodensee bei Boris finden. Beim Garten und Grundstück meiner Mutter konnte kein Bodenrichtwert angezeigt werden also waren keine vorhanden. Also habe ich da 0.00€ eingetragen. 🤷🏻‍♂️

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад +2

      Freue mich jetzt schon auf die Reaktion vom Finanzamt 😅😂

    • @luttlecuki
      @luttlecuki Год назад +2

      @@PlantMoney ja sollen die sich kümmern. Kein Schreiben, keine Daten im Internet 👍🏻

  • @ingridkorkel8566
    @ingridkorkel8566 Год назад +1

    Danke für die gute Informationen und Tipps!

  • @waltertschope9137
    @waltertschope9137 Год назад +5

    Super Video 😇

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Danke, das höre ich gern! 😊

  • @jobulletman1899
    @jobulletman1899 Год назад +1

    Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer:
    Berlin
    Brandenburg
    Bremen
    Mecklenburg-Vorpommern
    Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz
    Saarland
    Sachsen
    Sachsen-Anhalt
    Schleswig-Holstein
    Thüringen

    • @jobulletman1899
      @jobulletman1899 Год назад

      In meinem Informationsschreiben steht, ich soll die Erklärung über ELSTER abgeben. Darf ich „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ trotzdem nutzen?
      Ja, das dürfen Sie. „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist ein vereinfachtes und nutzerfreundliches Formular, das die Daten direkt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermittelt.

    • @jobulletman1899
      @jobulletman1899 Год назад

      FRAGE: ist es nun für die nicht teilnehmenden Bundesländer auch erlaubt?

    • @jobulletman1899
      @jobulletman1899 Год назад

      „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Eigentümer:innen von Grundstücken in Bundesländern, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte „Bundesmodell“ entschieden haben, nutzbar. Das sind folgende elf Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
      Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ leider nicht verwendet werden. Für diese Länder gibt es zum Beispiel ELSTER.

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @Duncan0403
    @Duncan0403 Год назад +4

    Welchen Stundensatz kann man verlangen, wenn man diese Erklärung macht? Sind 200€/h genug oder lieber etwas mehr. Und wohin schickt man dann die Rechnung?

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Hallo Maik, der Stundensatz für einen Steuerberater dürfte zwischen 100-150€/Stunde liegen. Die Frage mit der Rechnung verstehe ich nicht ganz?
      Viele Grüße Pascal

    • @margaretem14
      @margaretem14 Год назад +1

      @@PlantMoney na ja ......wir machen die Arbeit für die Ämter fertig....die verlangen von uns auch Geld, warum nicht umgekehrt

    • @BalduinTube
      @BalduinTube Год назад

      Na ja, Eigentum verpflichtet, das kannst du nicht in Rechnung stellen... Wenn man kein Eigentum hat braucht man auch nix machen. Das ist wie Strasse fegen, das kannste auch nicht in Rechnung stellen und da ist es ja noch nichtmal dein Grundstück dass du reinigst!

    • @eugeniehilbert3989
      @eugeniehilbert3989 Год назад

      @@BalduinTube OK, mag sein, aber wo steht, dass ich erweitertes Raubrittertum unserer Ministerien (=Bürgerdienerschaft) zu unterstützen habe?

  • @berndgutschera605
    @berndgutschera605 Год назад +2

    Danke

  • @krawallheizi
    @krawallheizi Год назад +2

    Wie ist die Situation bei einem Haus, dass als Lagerstätte vermietet ist? Haus ist quasi nicht bewohnbar und wird als Lager benutzt und vermietet. Diese Situation wird voraussichtlich nicht dauerhaft bestehen; irgendwann wird saniert und ggf. als Wohnhaus vermietet. Wie sind hier die Wohnflächen anzusetzen? Kann ich einen Kellerraum, der mal als Kinderzimmer genutzt wurde, jetzt als Abstellraum deklarieren? Ist die Nutzung und die Definition mir überlassen?

    • @BalduinTube
      @BalduinTube Год назад

      Naja, wenn da keiner wohnt und auch keiner wohnen kann ist es ein Lagerhaus (mit ggf meheren Etagen) und hat nur Nutzfläche. Da du damit aber sicherlich Einnahmen erzielst musst du das ggf als Gewerbefläche handhaben.

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @christinepetrick6634
    @christinepetrick6634 Год назад +2

    Ich komme irgendwie in der Zeile 11
    zur wirtschaftlichtenEinheit gehörende Anteil Zähler ,Nenner nicht weiter zeigt mir immer eine Fehlermeldung was mache ich falsch?

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @hardisimon6285
    @hardisimon6285 Год назад +1

    Das Video zur Grundsteuerreform ist teilweise super erklärt, jedoch hätte ich gerne mal gewusst , wie das mit einer Garage (15qm), Garage liegt nicht am Haus, jedoch gleiches Grundbuchblatt, Flur auch gleich, Flurstück: Zähler hat andere Nr. eingetragen soll. Habe alles versucht, kommt immer Fehler.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Schwer aus der Ferne zu beurteilen. Aber ich würde an deiner Stelle, falls du noch keine Lösung gefunden hast, beim Finanzamt anrufen. Wenn auch das Finanzamt den Fehler nicht beheben kann, kannst du auch eine papierhafte Grundsteuererklärung abgeben!
      Viele Grüße Pascal :-)

    • @Maulwurfn81
      @Maulwurfn81 Год назад

      Brauchst du nicht
      Ich würde es nicht tun.
      Oder schreib ergänzend eine E-Mail mit Foto zum FA

  • @charlesstaudt2077
    @charlesstaudt2077 Год назад

    EXCELLENT DEAR TEACHER 👏👏👏 CHARLES STAUDT FROM BRAZIL 🇧🇷🇩🇪

  • @suba5152
    @suba5152 Год назад +2

    Abgabefrist einmalig verlängert bis 31.01.2023

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @eugeniehilbert3989
    @eugeniehilbert3989 Год назад

    Die Verwalter unseres Staates beschäftigen uns! Man raubt Entschädigungsfrei unsere Freizeit. Wir sollten deshalb auch den Staat beschäftigen und grundsätzlich nur Papierform abgeben, ohne Elsternutzung...

  • @mannux8465
    @mannux8465 Год назад

    Hallo, eine Frage noch:
    Müssen nutzflächen, die keine Wohnfläche ist, wie Waschküche usw.neben der wohnfl. Angegeben werden? Wie z. Bsp 60 Wohnfläche, 10qm nutzflächen. Gruss Manfred

  • @Mavi20233
    @Mavi20233 Год назад

    Hallo guten Tag, ich habe die Erklärung in Papierform ausgefüllt, aber bin mir nicht sicher ob ich es richtig gemacht habe. Meine Frage ist, mit der Kernsanierung. Unser Haus wurde 1951 gebaut und die Kernsanierung wurde ab 2005 nach und nach gemacht. Was noch gemacht werden muss, ist der Dach. Die Dachziegel und was dazu gehört muss gemacht werden. Zählt jetzt unser Haus als Kernsaniert ab 2005 oder ist es nicht kersaniert, weil der Dach noch alt ist. 🤔

  • @madicy100
    @madicy100 Год назад

    Hallo, ich lebe mit meiner Verlobten in einem Haus. Wir sind aber keine eingetragene Lebenspartner. Muss ich bei Angaben zu Eigentümer "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" nehmen?

  • @tobiasvanvenrooy4519
    @tobiasvanvenrooy4519 Год назад +1

    Hallo Ich habe eine Frage zum Grundsteuerbescheid. Wir haben eine Immobilie über den Jahreswechsel 20/21 erworben. Im Grundbuch wurden wir jedoch erst nach dem 1.1. eingetragen => die Grundsteuererklärung muss noch von den ursprünglichen Besitzern (Erbengemeinschaft) gemacht werden. Wer bekommt dann den Grundsteuerbescheid zum prüfen? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich Interessehalber schon mal die Flächen nach Vorgabe berechnet habe und diese um fast 30% zu den angegebenen Flächen im Kaufvertrag abweichen (Flächen sind natürlich korrekt zum KV vorhanden, müssen aber nach der Berechnung nicht berücksichtigt werden). Wie kann ich verhindern, dass ich mit einer zu hohen Berechnungsgrundlage zukünftig leben muss?

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @danielschick2124
    @danielschick2124 Год назад +2

    Aber beim Steuerberater muss ich doch auch alles beantworten. ..und zahle noch extra dafür...

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @moe107
    @moe107 Год назад

    Welche Nutzungsart gilt für ein Gartengrundstück? Nur Garten ohne Gebäude oder Hütte.

  • @filouv.d.s.b.6423
    @filouv.d.s.b.6423 Год назад +1

    Wenn nachträglich im Keller ein Bad eingerichtet wurde, ist das Kellerraum oder Wohnraum?

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @nikolaiklinger7961
    @nikolaiklinger7961 Год назад +1

    Man sollte Nutzflächen mal definieren....
    Bin da immer unsicher. Oft wird gesagt, Keller/Dachboden zählt dazu weil gehört ja nicht zur Wohnfläche aber wenn man das so liest, gehört es ja gar nicht zur Grundsteuer.

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @AnjaDaydream
    @AnjaDaydream Год назад +1

    Ich habe mir die Formulare besorgt und mir einen Termin beim. Finanzamt geholt. Ich fülle die Formulare aus und gehe mit der Sachbearbeiterin den Vorgang durch damit alles korrekt ausgefüllt ist. Ich habe auch erst am 1.11. 22 einen Termin bekommen. Ich bin somit auf der sicheren Seite, dass mir keine Nachteile entstehen. Das kann teuer werden.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Das ist auch eine Möglichkeit, viel Erfolg! :-)

  • @andreagrafe7440
    @andreagrafe7440 Год назад +3

    Hilft einem Laien wie mir sehr

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Freut mich das ich helfen konnte :-)

  • @PeterBehr82
    @PeterBehr82 Год назад +1

    Hallo, mein Vater ist letzte Woche verstorben und ich versuche nun mit meiner Mutter diese Erklärung zu machen, du sagst 01.01. da hat er noch gelebt, muss ich dann die Erklärung auch für ihn mit machen, zu der Zeit waren sie Eheleute und haben aktuell noch 50/50 bis zur Umschreibung

    • @sanny240556
      @sanny240556 Год назад +1

      Hallo Peter, so wie ich sehe hast du noch keine Antwort bekommen. Doch möchte ich dir sagen das der Zeitpunkt zum 01.01.2022 ausschlaggebend ist. So habe ich es zumindest mehrfach gelesen.

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @andreathiessen4942
    @andreathiessen4942 Год назад +1

    Meine Frage bezieht sich auf eine Gartenlaube (Kleingartensparte), die größer als 30 m² ist und auf 2 Flurstücken steht. Wie ist hierbei zu verfahren? Kann mir jemand helfen?

    • @BalduinTube
      @BalduinTube Год назад

      Ich würde die Fläche auf die zwei Flurstücke splitten, dann sind es wahrscheinlich weniger als 30qm pro Flurstück und dann kann man es weglassen. Ich würde das irgendwo in einem Kommentarfeld vermerken. Dann ist es angegeben. Wenns falsch war soll das Finanzamt es sagen.

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @CryptoWarriorLab
    @CryptoWarriorLab Год назад +1

    Wenn ich bei Elster das 16-stellige Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid eingebe, bekomme ich die Fehlermeldung "ungültiges Aktenzeichen angegeben".

    • @BalduinTube
      @BalduinTube Год назад +1

      War bei mir auch so. Leerzeichen etc weglassen hat geholfen.

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @Chris-yv5ow
    @Chris-yv5ow Год назад +1

    Wie sollte ich mich bei folgenden Fehler verhalten? Der Bauträger hat im Badezimmer die Dachschräge nicht mit gerechnet und dadurch ist die Grundfläche um 4,5qm geringer. Es kommen noch 1-2 qm Unterschied dazu da die Wohnräume und Dachdämmung eigenleistung waren und später gemacht wurden. Also von den in den Bauunterlagen 104qm bleiben nachgemessen 98qm über. Kann ich das was ich gemessen habe einfach übernehmen oder muss ein Gutachter alles neu messen? Irgendwo habe ich gelesen, das es bei der Grundsteuer(Niedersachsen) eine geduldete Messtoleranz von 10% gibt. Wie verhält es sich mit einem 7,2qm Mehrzweckraum im EFH der im Bauplan als Nutzfläche/Gewerbefleche ausgewiesen ist. Da ist die Heizungsanlage mit Warmwasserspeicher, Waschmaschiene, Wäscheleine und ein Regal drin. Eine andere wohnliche Nutzung ist nicht möglich.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад +2

      Hallo Chris, für die Grundsteuererklärung können bestehende Baupläne zwar verwendet werden, aber wenn du die Grundfläche unter Berücksichtigung der Dachschrägen etc. korrekt ausgemessen hast und diese geringer ausfällt, ist deine Messung maßgeblich. Bezüglich dem Mehrzweckraum: Nach deiner Beschreibung würde ich sagen, das ist ganz klar ein Heizungsraum, der zusätzlich als Waschküche genutzt wird.
      Beide Zwecke zählen nicht als Wohnfläche, also Nutzfläche ist hier korrekt ausgewiesen.
      Bezüglich der Messtoleranz habe ich keine Informationen, wenn du es ganz genau wissen willst, müsstest du nochmal bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.
      Viele Grüße Pascal :-)

    • @RDRR2
      @RDRR2 Год назад

      Ich hab mich von 160qm auf 130qm runter gerechnet wg Dachschrägen usw. Keiner benötigt die exakten Zahlen und das wird auch nicht kontrolliert außer du machst aus 150qm nur 50qm. Das könnte auffallen. Notfalls wirst du aufgefordert nochmal nach zu messen, aber sonst passiert dir nichts. Du brauchst definitiv keinen Gutachter o.ä. Ich habe das über die freie Seite gemacht und nicht Elster und es hat mich 45 min gekostet alles easy alles abzufüllen. Wenn dein „Hauswirtschaftsraum“ eine Innentür zum Haus hat musst du die qm mit angeben. Nur wenn die Geräte im Keller oder einen separaten Raum nur mit Aussentür stehen hättest müsstest du die qm nicht mit angeben.

    • @Chris-yv5ow
      @Chris-yv5ow Год назад

      Naja es gibt auch eine Messtoleranz. Aber zuviel sollte es nicht sein. Das Finanzamt hat z.B. Zugriff auf Bankdaten und Versicherungsdaten die haben schon die Wohnfläche z.B. aus den Bauunterlagen. Also lieber nicht zu ungenau.

    • @silvermoni2343
      @silvermoni2343 Год назад +1

      @@RDRR2 Hi, kannst du mir bitte sagen, welche "freie Seite" du meinst? LG

  • @manuelaademi4938
    @manuelaademi4938 Год назад +1

    Hallo,wir haben unser Haus kernsaniert bis auf die Fenster(ausser Keller und.Dach)
    Gilt das dann trotzdem als kernsaniert?

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Nein gilt nicht als Kernsanierung, nur wenn das Dach auch gemacht wurde.
      Viele Grüße Pascal

    • @manuelaademi4938
      @manuelaademi4938 Год назад +1

      @@PlantMoney sorry ich hatte mich falsch ausgedrückt, wir haben das Dach neu gemacht auch die Dachfenster und die Kellerfenster,aber die restlichen Fenster halt nicht.Sonst alles ,Heizung,Fassade,Sanitäranlagen,Elektrik,Böden etc.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      @@manuelaademi4938 Sorry habe ich falsch verstanden! Für den Gesetzgeber gelten Umbaumaßnahmen nur als Kernsanierung wenn ALLE der folgenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden:
      Neues Dach inkl. Dämmung, Neue Fassade inkl. Dämmung, Neue Fenster, Neue Türen, Neuer Innenausbau, Neue Fußböden, Neue Bäder, Neue Heizungsanlage, Neue Sanitär & Elektroinstallationen. Da ihr nicht alle Fenster getauscht habt, gilt euere Renovierung noch nicht als Kernsanierung.
      Viele Grüße 🙂

    • @JANAblackANGEL
      @JANAblackANGEL Год назад +1

      @@PlantMoney wir haben ein Haus von 1910. Wir sind Eigentümer im letzten Jahr geworden. Einige Modernisierungen sind von den Voreigentümern durchgeführt worden. Die Fassade ist sicherlich nicht mehr von 1910 aber wann diese zwischendrin gemacht wurde weiss ich nicht. Aktuell erneuern wir sie. Außerdem vermute ich auch nicht das alle Rohre und Leitungen neu sind. Aber ob die tatsächlich nicht nach 1910 angefasst wurden weiss ich auch nicht.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад +1

      @@JANAblackANGEL Hallo Jana, auch in eurem Fall würde ich nicht von einer Kernsanierung ausgehen. Denn wenn ihr als Käufer nicht über eine vollständige Kernsanierung in Kenntnis gesetzt wurdet, könnt ihr auch nicht nachvollziehen (genau wie das Finanzamt) in welchem Umfang über die Jahre saniert wurde.
      Viele Grüße Pascal

  • @mabero5660
    @mabero5660 Год назад

    Wenn die Garage im Haus ein eigenes Grundbuchblatt hat muss ich das dann angeben und mit 4/1000 vom Gesamtgrundstück eintragen?

    • @Maulwurfn81
      @Maulwurfn81 Год назад

      Die Garage ist keine Wohnfläche und auf demselben Grundstück

    • @mabero5660
      @mabero5660 Год назад

      @@Maulwurfn81 danke, war verunsichert.

  • @AndyK6
    @AndyK6 Год назад

    Hallo ich bitte um Hilfe bei einem Problem.
    Wir haben eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg mit 103qm in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten.
    Das Flurstück hat eine Fläche von 1832qm, wir haben einen Anteil von 2/12 an diesem Grundstück.
    Aber was soll ich jetzt unter GW2 "Angaben zu Grund und Boden" eintragen?
    Die 103qm Wohnfläche oder die errechnete 305qm Fläche aus dem Grundstücks Anteil?
    Es sind gerade mal 33% Wohnfläche die wir aus dem errechneten wert besitzen, was ist mit den anderen 66% der Fläche?
    Bedeutet es, dass ein Teil (202qm) vom großen Garten hinterm Gebäude den keiner nutzt uns gehört?
    Ich bitte um Hilfe bei dieser Frage
    Danke im voraus.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Hallo Andy,
      wenn in euerem Grundbuch steht das ihr 2/12 Teileigentum an dem Grundstück besitzt, bedeutet das wie du ausgerechnet hast das ihr etwa 305qm des Grundstücks besitzt. Allerdings musste es in der Erklärung nochmal zwischen Wohnfläche und Grundstücksfläche unterscheiden werden. Schau doch mal in diesem Tutorial ruclips.net/video/vBlxBNjveUY/видео.html.
      Wenn du gar nicht weiter kommst, würde ich beim Finanzamt anrufen und fragen. Nicht das du am Ende die dreifache Fläche versteuerst obwohl du es nicht müsstest!
      Viele Grüße Pascal

    • @lotharmayer300
      @lotharmayer300 Год назад +1

      @@PlantMoney Richtig ist, dass bei der Grundsteueranmeldung in BaWü gar nicht nach der Wohnfläche gefragt wird, es ist die anteilige Grundstücksfläche also, die 305 qm anzugeben. Habe bei Ausfüllen meiner Anmeldung auch das hiesige FA deswegen angerufen, da ich die Wohnfläche eingetragen hatte, aber nach der Grundstücksfläche gefragt worden ist. Die Wohnfläche meiner Wohnung beträgt 75 qm, der Anteil am Grundstük 89 qm.

  • @angelikathesenvitz7717
    @angelikathesenvitz7717 Год назад +1

    Grundsteuer Digital

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @franzhorner406
    @franzhorner406 Год назад +2

    Der Bodenwert ist in keinem der Schreiben angegeben!!
    man muss ihn sich mühsam aus dem Internet beschaffen, was für Laien gar nicht so einfach ist. Das ist ein schwacher Service der Finanzämter

    • @user-dg8il1lg5h
      @user-dg8il1lg5h Год назад +1

      Er hat doch gesagt, woher man den Bodenrichtwert bekommt.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад

      Ob der Bodenwert im Schreiben enthalten ist, entscheidet sich je nach Bundesland. In der Videobeschreibung findest du den Link zu der Bodenrichtwertseite deines Bundeslands.
      Viele Grüße Pascal

  • @Maulwurfn81
    @Maulwurfn81 Год назад +1

    Geht doch einfach auf geodaten oder geoportale für Euer Bundesland

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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  • @stefanmuller2317
    @stefanmuller2317 Год назад

    Ich mache garnichts! (Ja - ich habe Haus und Grund)

  • @kickeroleander6652
    @kickeroleander6652 Год назад

    1:32 Garagen müssen sehr wohl angegeben werden, aber nur, ob man eine hat, oder nicht!

    • @KH-rp6xz
      @KH-rp6xz Год назад +2

      Das ist so nicht ganz richtig. Es kommt drauf an für welches Modell sich das jeweilige Bundesland entschieden hat.

    • @kickeroleander6652
      @kickeroleander6652 Год назад +1

      @@KH-rp6xz Hat nicht gerade das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass jedes Bundesland die Steuer anders berechnet?? Jetzt machen sie doch wieder, was sie wollen!?

  • @stefanmuller2317
    @stefanmuller2317 Год назад

    Grundsteuer - kenn ich nicht - mach ich nicht!

  • @ehrenfriedholzvoigt7515
    @ehrenfriedholzvoigt7515 Год назад +5

    Es gibt nur einen Fehler, dieses Plünderungs Pamphlet überhaupt auszufüllen

    • @user-yc5om1vs7i
      @user-yc5om1vs7i Год назад

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    • @Sleepless-777
      @Sleepless-777 Год назад

      Ausfüllen ist nicht das Problem hierbei sondern das was mit den schon lange bekannten Daten oh dann zur abzocke missbraucht wird

  • @klaus3124
    @klaus3124 Год назад +2

    Das Finanzamt hat mir bis heute noch keine Zugangsdaten für Elster geschickt. Was ist zu tun?

    • @g.corydon5101
      @g.corydon5101 Год назад

      Hast du dich bei Elster registriert? Danach bekommst du sofort eine Email mit einer Nummer und einen Brief mit dem Zugangscode, dauert ca.1 Woche.
      Sonst direkt beim Finanzamt anrufen und fragen wo die Zugangsdaten bleiben.

    • @PlantMoney
      @PlantMoney  Год назад +1

      Wie @G. Corydon schon gesagt hat entweder beim Finanzamt nochmal nachhaken oder die papierhafte Erklärung machen.
      Viele Grüße