Hinweis: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde, wie bereits vermutet, nun bis zum 31.01.2023 verlängert. P.S. Vielen Dank für das ganze positive Feedback auf mein Video, ich habe mich wirklich sehr gefreut!!! 🙂
Warum müssen wir das machen? Müsste in der Zeit, in der ich die Aufgabe des Finanzamtes mache , nicht einer von denen meine Fenster putzen, meine Mutter pflegen oder die Kinder hüten. Ich finde das sehr übergriffig vom Staat.
Ich habe die Bodenrichtwerte für mein Gartengrundstück in Suhl(Thüringen) bei BORIS ausfindig gemacht. Obwohl das Grundstück nicht erschlossen ist und in absehbare Zukunft auch keine Aussicht darauf besteht besteht, wurde es dort als b a u r e i f e s Grundstück ausgewiesen und entsprechend übermäßig hoch bewertet. Ich denke, dass das von den kommunalen Behörden bewusst gemacht wurde, um die Grunsteuer ins unermessliche hoch zu treiben.
Ja, leider trifft die Reform genau private Grundstückseigentümer die unbebaute Grundstücke besitzen. Eigentlich sollte diese Neuerung die Grundstücksspekulation von Großinvestoren in Städten eindämmen, was jedoch schlecht umgesetzt wurde. Viele Grüße Pascal
Dazu die Frage: wem gehört tatsächlich Grund/ Boden. Und wer spielt hier Behörde? Siehe Liste UPIK, kein Mensch kann dem anderen was befehlen noch wegnehmen. Stets die eigene Unterschrift Vor wie Zuname null und von der Person sich geben lassen
Das Finanzamt soll mal selbst seine Arbeit machen. Die Daten liegen ihm vor. Es soll nun nur alles digitalisiert werden und das soll der Grundstücksbesitzer übernehmen.
ich stimme zu, aber das Problem hier steckt im Wörtchen "nur". Es liegt aktuell eben nicht alles digital vor, oder das Finanzamt hat keinen Zugriff wegen Datenschutz etc... Wir müssten also selbst wenn alles vorhanden wäre immer noch zustimmen dass es korrekt ist und verwendet werden darf. Das Bauamt schafft es z.B. seit Jahren nicht die Informationen aus den Baugenehmigungen (Anbauten etc.) in den Flurplan zu übernehmen. Bei mir sind da immer noch Gebäude eingezeichnet die es seit 20 jahren nicht mehr gibt und ein Anbau aus 2016 der offiziell genehmigt wurde ist nicht drin. Die schaffen ja nichtmal die normalen Alltagsarbeiten!
Ganz ehrlich? Versteh ich jetzt nicht ganz - woher weiß das Finanzamt ob jemand 100, 120 oder 160qm Wohnfläche hat und kann bei falscher Angabe eine Strafe aufbrummen? Wenn die das eh wissen - also wieviel Wohnfläche man hat - warum muß dann diese elende Grundsteuererklärung sein?
Natürlich kennt das Finanzamt (zumindest bisher) nicht die Wohnflächen aller 36 Millionen Immobilien. Da das Finanzamt ohnehin gnadenlos überlastet sein wird, wird es vermutlich auch keinen großen Spielraum für Kontrollen o. Ä. geben. Ich denke, das Finanzamt prüft eher stichprobenmäßig, ob der neu ermittelte Immobilienwert extrem abweicht. Aber natürlich sollte man trotzdem alle Werte nach bestem Wissen angeben ;-) Viele Grüße Pascal
@@PlantMoney Also bei meiner Grundsteuererklärung wollte ELSTER gar nicht wissen, wieviel Wohnfläche meine Wohnung hat, die wollten die anteilige Grundstücksfläche wissen. Kann sein, dass das in BaWü, also bei mir, anders ist.
Und nicht vergessen, gegen den Steuerbescheid in Widerspruch gehen mit Aussetzung der Vollziehung Art. 3 GG - Gleichheitsgesetz. Es kann nicht sein, dass die Bundesländer unterschiedliche Berechnungen haben.
"recht schnell erledigt" ja wenn man es hin pfuscht vielleicht. wenn man jede begrifflichkeit erst nachprüfen muss, wann was wo wie zu messen/zählen ist, man dann 2, 3, 4 grundstücke zu machen hat, könnte ich kotzen... wie ist zum beispiel ein haus ohne heizung oder innenwände zu zählen? als kalthalle?
Art. 45 Aufenthaltsräume (1) 'Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe uniter 1,50 m außer Betracht bleiben. Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (2) 'Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben. (3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.
Beim Haus konnten wir den Bodensee bei Boris finden. Beim Garten und Grundstück meiner Mutter konnte kein Bodenrichtwert angezeigt werden also waren keine vorhanden. Also habe ich da 0.00€ eingetragen. 🤷🏻♂️
Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer: Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
In meinem Informationsschreiben steht, ich soll die Erklärung über ELSTER abgeben. Darf ich „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ trotzdem nutzen? Ja, das dürfen Sie. „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist ein vereinfachtes und nutzerfreundliches Formular, das die Daten direkt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermittelt.
„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Eigentümer:innen von Grundstücken in Bundesländern, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte „Bundesmodell“ entschieden haben, nutzbar. Das sind folgende elf Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ leider nicht verwendet werden. Für diese Länder gibt es zum Beispiel ELSTER.
Welchen Stundensatz kann man verlangen, wenn man diese Erklärung macht? Sind 200€/h genug oder lieber etwas mehr. Und wohin schickt man dann die Rechnung?
Hallo Maik, der Stundensatz für einen Steuerberater dürfte zwischen 100-150€/Stunde liegen. Die Frage mit der Rechnung verstehe ich nicht ganz? Viele Grüße Pascal
Na ja, Eigentum verpflichtet, das kannst du nicht in Rechnung stellen... Wenn man kein Eigentum hat braucht man auch nix machen. Das ist wie Strasse fegen, das kannste auch nicht in Rechnung stellen und da ist es ja noch nichtmal dein Grundstück dass du reinigst!
Wie ist die Situation bei einem Haus, dass als Lagerstätte vermietet ist? Haus ist quasi nicht bewohnbar und wird als Lager benutzt und vermietet. Diese Situation wird voraussichtlich nicht dauerhaft bestehen; irgendwann wird saniert und ggf. als Wohnhaus vermietet. Wie sind hier die Wohnflächen anzusetzen? Kann ich einen Kellerraum, der mal als Kinderzimmer genutzt wurde, jetzt als Abstellraum deklarieren? Ist die Nutzung und die Definition mir überlassen?
Naja, wenn da keiner wohnt und auch keiner wohnen kann ist es ein Lagerhaus (mit ggf meheren Etagen) und hat nur Nutzfläche. Da du damit aber sicherlich Einnahmen erzielst musst du das ggf als Gewerbefläche handhaben.
Ich komme irgendwie in der Zeile 11 zur wirtschaftlichtenEinheit gehörende Anteil Zähler ,Nenner nicht weiter zeigt mir immer eine Fehlermeldung was mache ich falsch?
Das Video zur Grundsteuerreform ist teilweise super erklärt, jedoch hätte ich gerne mal gewusst , wie das mit einer Garage (15qm), Garage liegt nicht am Haus, jedoch gleiches Grundbuchblatt, Flur auch gleich, Flurstück: Zähler hat andere Nr. eingetragen soll. Habe alles versucht, kommt immer Fehler.
Schwer aus der Ferne zu beurteilen. Aber ich würde an deiner Stelle, falls du noch keine Lösung gefunden hast, beim Finanzamt anrufen. Wenn auch das Finanzamt den Fehler nicht beheben kann, kannst du auch eine papierhafte Grundsteuererklärung abgeben! Viele Grüße Pascal :-)
Die Verwalter unseres Staates beschäftigen uns! Man raubt Entschädigungsfrei unsere Freizeit. Wir sollten deshalb auch den Staat beschäftigen und grundsätzlich nur Papierform abgeben, ohne Elsternutzung...
Hallo, eine Frage noch: Müssen nutzflächen, die keine Wohnfläche ist, wie Waschküche usw.neben der wohnfl. Angegeben werden? Wie z. Bsp 60 Wohnfläche, 10qm nutzflächen. Gruss Manfred
Hallo guten Tag, ich habe die Erklärung in Papierform ausgefüllt, aber bin mir nicht sicher ob ich es richtig gemacht habe. Meine Frage ist, mit der Kernsanierung. Unser Haus wurde 1951 gebaut und die Kernsanierung wurde ab 2005 nach und nach gemacht. Was noch gemacht werden muss, ist der Dach. Die Dachziegel und was dazu gehört muss gemacht werden. Zählt jetzt unser Haus als Kernsaniert ab 2005 oder ist es nicht kersaniert, weil der Dach noch alt ist. 🤔
Hallo, ich lebe mit meiner Verlobten in einem Haus. Wir sind aber keine eingetragene Lebenspartner. Muss ich bei Angaben zu Eigentümer "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" nehmen?
Hallo Ich habe eine Frage zum Grundsteuerbescheid. Wir haben eine Immobilie über den Jahreswechsel 20/21 erworben. Im Grundbuch wurden wir jedoch erst nach dem 1.1. eingetragen => die Grundsteuererklärung muss noch von den ursprünglichen Besitzern (Erbengemeinschaft) gemacht werden. Wer bekommt dann den Grundsteuerbescheid zum prüfen? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich Interessehalber schon mal die Flächen nach Vorgabe berechnet habe und diese um fast 30% zu den angegebenen Flächen im Kaufvertrag abweichen (Flächen sind natürlich korrekt zum KV vorhanden, müssen aber nach der Berechnung nicht berücksichtigt werden). Wie kann ich verhindern, dass ich mit einer zu hohen Berechnungsgrundlage zukünftig leben muss?
Man sollte Nutzflächen mal definieren.... Bin da immer unsicher. Oft wird gesagt, Keller/Dachboden zählt dazu weil gehört ja nicht zur Wohnfläche aber wenn man das so liest, gehört es ja gar nicht zur Grundsteuer.
Ich habe mir die Formulare besorgt und mir einen Termin beim. Finanzamt geholt. Ich fülle die Formulare aus und gehe mit der Sachbearbeiterin den Vorgang durch damit alles korrekt ausgefüllt ist. Ich habe auch erst am 1.11. 22 einen Termin bekommen. Ich bin somit auf der sicheren Seite, dass mir keine Nachteile entstehen. Das kann teuer werden.
Hallo, mein Vater ist letzte Woche verstorben und ich versuche nun mit meiner Mutter diese Erklärung zu machen, du sagst 01.01. da hat er noch gelebt, muss ich dann die Erklärung auch für ihn mit machen, zu der Zeit waren sie Eheleute und haben aktuell noch 50/50 bis zur Umschreibung
Hallo Peter, so wie ich sehe hast du noch keine Antwort bekommen. Doch möchte ich dir sagen das der Zeitpunkt zum 01.01.2022 ausschlaggebend ist. So habe ich es zumindest mehrfach gelesen.
Meine Frage bezieht sich auf eine Gartenlaube (Kleingartensparte), die größer als 30 m² ist und auf 2 Flurstücken steht. Wie ist hierbei zu verfahren? Kann mir jemand helfen?
Ich würde die Fläche auf die zwei Flurstücke splitten, dann sind es wahrscheinlich weniger als 30qm pro Flurstück und dann kann man es weglassen. Ich würde das irgendwo in einem Kommentarfeld vermerken. Dann ist es angegeben. Wenns falsch war soll das Finanzamt es sagen.
Wenn ich bei Elster das 16-stellige Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid eingebe, bekomme ich die Fehlermeldung "ungültiges Aktenzeichen angegeben".
Wie sollte ich mich bei folgenden Fehler verhalten? Der Bauträger hat im Badezimmer die Dachschräge nicht mit gerechnet und dadurch ist die Grundfläche um 4,5qm geringer. Es kommen noch 1-2 qm Unterschied dazu da die Wohnräume und Dachdämmung eigenleistung waren und später gemacht wurden. Also von den in den Bauunterlagen 104qm bleiben nachgemessen 98qm über. Kann ich das was ich gemessen habe einfach übernehmen oder muss ein Gutachter alles neu messen? Irgendwo habe ich gelesen, das es bei der Grundsteuer(Niedersachsen) eine geduldete Messtoleranz von 10% gibt. Wie verhält es sich mit einem 7,2qm Mehrzweckraum im EFH der im Bauplan als Nutzfläche/Gewerbefleche ausgewiesen ist. Da ist die Heizungsanlage mit Warmwasserspeicher, Waschmaschiene, Wäscheleine und ein Regal drin. Eine andere wohnliche Nutzung ist nicht möglich.
Hallo Chris, für die Grundsteuererklärung können bestehende Baupläne zwar verwendet werden, aber wenn du die Grundfläche unter Berücksichtigung der Dachschrägen etc. korrekt ausgemessen hast und diese geringer ausfällt, ist deine Messung maßgeblich. Bezüglich dem Mehrzweckraum: Nach deiner Beschreibung würde ich sagen, das ist ganz klar ein Heizungsraum, der zusätzlich als Waschküche genutzt wird. Beide Zwecke zählen nicht als Wohnfläche, also Nutzfläche ist hier korrekt ausgewiesen. Bezüglich der Messtoleranz habe ich keine Informationen, wenn du es ganz genau wissen willst, müsstest du nochmal bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen. Viele Grüße Pascal :-)
Ich hab mich von 160qm auf 130qm runter gerechnet wg Dachschrägen usw. Keiner benötigt die exakten Zahlen und das wird auch nicht kontrolliert außer du machst aus 150qm nur 50qm. Das könnte auffallen. Notfalls wirst du aufgefordert nochmal nach zu messen, aber sonst passiert dir nichts. Du brauchst definitiv keinen Gutachter o.ä. Ich habe das über die freie Seite gemacht und nicht Elster und es hat mich 45 min gekostet alles easy alles abzufüllen. Wenn dein „Hauswirtschaftsraum“ eine Innentür zum Haus hat musst du die qm mit angeben. Nur wenn die Geräte im Keller oder einen separaten Raum nur mit Aussentür stehen hättest müsstest du die qm nicht mit angeben.
Naja es gibt auch eine Messtoleranz. Aber zuviel sollte es nicht sein. Das Finanzamt hat z.B. Zugriff auf Bankdaten und Versicherungsdaten die haben schon die Wohnfläche z.B. aus den Bauunterlagen. Also lieber nicht zu ungenau.
@@PlantMoney sorry ich hatte mich falsch ausgedrückt, wir haben das Dach neu gemacht auch die Dachfenster und die Kellerfenster,aber die restlichen Fenster halt nicht.Sonst alles ,Heizung,Fassade,Sanitäranlagen,Elektrik,Böden etc.
@@manuelaademi4938 Sorry habe ich falsch verstanden! Für den Gesetzgeber gelten Umbaumaßnahmen nur als Kernsanierung wenn ALLE der folgenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden: Neues Dach inkl. Dämmung, Neue Fassade inkl. Dämmung, Neue Fenster, Neue Türen, Neuer Innenausbau, Neue Fußböden, Neue Bäder, Neue Heizungsanlage, Neue Sanitär & Elektroinstallationen. Da ihr nicht alle Fenster getauscht habt, gilt euere Renovierung noch nicht als Kernsanierung. Viele Grüße 🙂
@@PlantMoney wir haben ein Haus von 1910. Wir sind Eigentümer im letzten Jahr geworden. Einige Modernisierungen sind von den Voreigentümern durchgeführt worden. Die Fassade ist sicherlich nicht mehr von 1910 aber wann diese zwischendrin gemacht wurde weiss ich nicht. Aktuell erneuern wir sie. Außerdem vermute ich auch nicht das alle Rohre und Leitungen neu sind. Aber ob die tatsächlich nicht nach 1910 angefasst wurden weiss ich auch nicht.
@@JANAblackANGEL Hallo Jana, auch in eurem Fall würde ich nicht von einer Kernsanierung ausgehen. Denn wenn ihr als Käufer nicht über eine vollständige Kernsanierung in Kenntnis gesetzt wurdet, könnt ihr auch nicht nachvollziehen (genau wie das Finanzamt) in welchem Umfang über die Jahre saniert wurde. Viele Grüße Pascal
Hallo ich bitte um Hilfe bei einem Problem. Wir haben eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg mit 103qm in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten. Das Flurstück hat eine Fläche von 1832qm, wir haben einen Anteil von 2/12 an diesem Grundstück. Aber was soll ich jetzt unter GW2 "Angaben zu Grund und Boden" eintragen? Die 103qm Wohnfläche oder die errechnete 305qm Fläche aus dem Grundstücks Anteil? Es sind gerade mal 33% Wohnfläche die wir aus dem errechneten wert besitzen, was ist mit den anderen 66% der Fläche? Bedeutet es, dass ein Teil (202qm) vom großen Garten hinterm Gebäude den keiner nutzt uns gehört? Ich bitte um Hilfe bei dieser Frage Danke im voraus.
Hallo Andy, wenn in euerem Grundbuch steht das ihr 2/12 Teileigentum an dem Grundstück besitzt, bedeutet das wie du ausgerechnet hast das ihr etwa 305qm des Grundstücks besitzt. Allerdings musste es in der Erklärung nochmal zwischen Wohnfläche und Grundstücksfläche unterscheiden werden. Schau doch mal in diesem Tutorial ruclips.net/video/vBlxBNjveUY/видео.html. Wenn du gar nicht weiter kommst, würde ich beim Finanzamt anrufen und fragen. Nicht das du am Ende die dreifache Fläche versteuerst obwohl du es nicht müsstest! Viele Grüße Pascal
@@PlantMoney Richtig ist, dass bei der Grundsteueranmeldung in BaWü gar nicht nach der Wohnfläche gefragt wird, es ist die anteilige Grundstücksfläche also, die 305 qm anzugeben. Habe bei Ausfüllen meiner Anmeldung auch das hiesige FA deswegen angerufen, da ich die Wohnfläche eingetragen hatte, aber nach der Grundstücksfläche gefragt worden ist. Die Wohnfläche meiner Wohnung beträgt 75 qm, der Anteil am Grundstük 89 qm.
Der Bodenwert ist in keinem der Schreiben angegeben!! man muss ihn sich mühsam aus dem Internet beschaffen, was für Laien gar nicht so einfach ist. Das ist ein schwacher Service der Finanzämter
Ob der Bodenwert im Schreiben enthalten ist, entscheidet sich je nach Bundesland. In der Videobeschreibung findest du den Link zu der Bodenrichtwertseite deines Bundeslands. Viele Grüße Pascal
@@KH-rp6xz Hat nicht gerade das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass jedes Bundesland die Steuer anders berechnet?? Jetzt machen sie doch wieder, was sie wollen!?
Hast du dich bei Elster registriert? Danach bekommst du sofort eine Email mit einer Nummer und einen Brief mit dem Zugangscode, dauert ca.1 Woche. Sonst direkt beim Finanzamt anrufen und fragen wo die Zugangsdaten bleiben.
Hinweis: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde, wie bereits vermutet, nun bis zum 31.01.2023 verlängert.
P.S. Vielen Dank für das ganze positive Feedback auf mein Video, ich habe mich wirklich sehr gefreut!!! 🙂
Beweise?
@@jobulletman1899 SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
Warum müssen wir das machen? Müsste in der Zeit, in der ich die Aufgabe des Finanzamtes mache , nicht einer von denen meine Fenster putzen, meine Mutter pflegen oder die Kinder hüten. Ich finde das sehr übergriffig vom Staat.
Zumal die Finanzbehörden alle diese Daten vom Kataster/Grundbuchamt für die Besteuerung automatisch erhalten!
Ich habe die Bodenrichtwerte für mein Gartengrundstück in Suhl(Thüringen) bei BORIS ausfindig gemacht.
Obwohl das Grundstück nicht erschlossen ist und in absehbare Zukunft auch keine Aussicht darauf besteht besteht, wurde es dort als b a u r e i f e s Grundstück ausgewiesen und entsprechend übermäßig hoch bewertet.
Ich denke, dass das von den kommunalen Behörden bewusst gemacht wurde, um die Grunsteuer ins unermessliche hoch zu treiben.
Ja, leider trifft die Reform genau private Grundstückseigentümer die unbebaute Grundstücke besitzen. Eigentlich sollte diese Neuerung die Grundstücksspekulation von Großinvestoren in Städten eindämmen, was jedoch schlecht umgesetzt wurde.
Viele Grüße Pascal
Alles eine Frechheit!
@@pschmi243 Willkommen im Neo-Feudalismus!
Dazu die Frage: wem gehört tatsächlich Grund/ Boden. Und wer spielt hier Behörde? Siehe Liste UPIK, kein Mensch kann dem anderen was befehlen noch wegnehmen. Stets die eigene Unterschrift Vor wie Zuname null und von der Person sich geben lassen
Genau mein DENKEN!!!😏
Das Finanzamt soll mal selbst seine Arbeit machen. Die Daten liegen ihm vor.
Es soll nun nur alles digitalisiert werden und das soll der Grundstücksbesitzer übernehmen.
ich stimme zu, aber das Problem hier steckt im Wörtchen "nur". Es liegt aktuell eben nicht alles digital vor, oder das Finanzamt hat keinen Zugriff wegen Datenschutz etc... Wir müssten also selbst wenn alles vorhanden wäre immer noch zustimmen dass es korrekt ist und verwendet werden darf. Das Bauamt schafft es z.B. seit Jahren nicht die Informationen aus den Baugenehmigungen (Anbauten etc.) in den Flurplan zu übernehmen. Bei mir sind da immer noch Gebäude eingezeichnet die es seit 20 jahren nicht mehr gibt und ein Anbau aus 2016 der offiziell genehmigt wurde ist nicht drin. Die schaffen ja nichtmal die normalen Alltagsarbeiten!
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
vielen dank für alle infos!
Sehr gerne!
Viele Grüße Pascal
Grund-👉steuer👈🤔?-er-klärung, rechtwidrig.
Wie begründen sie das? Falls jetzt keine rechtssicheren Begründungen kommen bitte ich se ihren Aluhut abzusetzen und im Leben anzukommen!
weil?
👍👍🙏🏼
@@FUNKLABOR_DL1LEP Weil
Es abzocke ist
@@euhie1670 achso. 🤦♂️
Ganz ehrlich? Versteh ich jetzt nicht ganz - woher weiß das Finanzamt ob jemand 100, 120 oder 160qm Wohnfläche hat und kann bei falscher Angabe eine Strafe aufbrummen? Wenn die das eh wissen - also wieviel Wohnfläche man hat - warum muß dann diese elende Grundsteuererklärung sein?
Natürlich kennt das Finanzamt (zumindest bisher) nicht die Wohnflächen aller 36 Millionen Immobilien. Da das Finanzamt ohnehin gnadenlos überlastet sein wird, wird es vermutlich auch keinen großen Spielraum für Kontrollen o. Ä. geben. Ich denke, das Finanzamt prüft eher stichprobenmäßig, ob der neu ermittelte Immobilienwert extrem abweicht. Aber natürlich sollte man trotzdem alle Werte nach bestem Wissen angeben ;-)
Viele Grüße Pascal
@@PlantMoney Also bei meiner Grundsteuererklärung wollte ELSTER gar nicht wissen, wieviel Wohnfläche meine Wohnung hat, die wollten die anteilige Grundstücksfläche wissen. Kann sein, dass das in BaWü, also bei mir, anders ist.
Und nicht vergessen, gegen den Steuerbescheid in Widerspruch gehen mit Aussetzung der Vollziehung Art. 3 GG - Gleichheitsgesetz. Es kann nicht sein, dass die Bundesländer unterschiedliche Berechnungen haben.
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
"recht schnell erledigt" ja wenn man es hin pfuscht vielleicht. wenn man jede begrifflichkeit erst nachprüfen muss, wann was wo wie zu messen/zählen ist, man dann 2, 3, 4 grundstücke zu machen hat, könnte ich kotzen...
wie ist zum beispiel ein haus ohne heizung oder innenwände zu zählen? als kalthalle?
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
Art. 45 Aufenthaltsräume
(1) 'Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe uniter 1,50 m außer Betracht bleiben. Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
(2) 'Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und
Loggien haben.
(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
Beim Haus konnten wir den Bodensee bei Boris finden. Beim Garten und Grundstück meiner Mutter konnte kein Bodenrichtwert angezeigt werden also waren keine vorhanden. Also habe ich da 0.00€ eingetragen. 🤷🏻♂️
Freue mich jetzt schon auf die Reaktion vom Finanzamt 😅😂
@@PlantMoney ja sollen die sich kümmern. Kein Schreiben, keine Daten im Internet 👍🏻
Danke für die gute Informationen und Tipps!
Kein Problem 😊
Super Video 😇
Danke, das höre ich gern! 😊
Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer:
Berlin
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
In meinem Informationsschreiben steht, ich soll die Erklärung über ELSTER abgeben. Darf ich „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ trotzdem nutzen?
Ja, das dürfen Sie. „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist ein vereinfachtes und nutzerfreundliches Formular, das die Daten direkt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermittelt.
FRAGE: ist es nun für die nicht teilnehmenden Bundesländer auch erlaubt?
„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Eigentümer:innen von Grundstücken in Bundesländern, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte „Bundesmodell“ entschieden haben, nutzbar. Das sind folgende elf Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ leider nicht verwendet werden. Für diese Länder gibt es zum Beispiel ELSTER.
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
Welchen Stundensatz kann man verlangen, wenn man diese Erklärung macht? Sind 200€/h genug oder lieber etwas mehr. Und wohin schickt man dann die Rechnung?
Hallo Maik, der Stundensatz für einen Steuerberater dürfte zwischen 100-150€/Stunde liegen. Die Frage mit der Rechnung verstehe ich nicht ganz?
Viele Grüße Pascal
@@PlantMoney na ja ......wir machen die Arbeit für die Ämter fertig....die verlangen von uns auch Geld, warum nicht umgekehrt
Na ja, Eigentum verpflichtet, das kannst du nicht in Rechnung stellen... Wenn man kein Eigentum hat braucht man auch nix machen. Das ist wie Strasse fegen, das kannste auch nicht in Rechnung stellen und da ist es ja noch nichtmal dein Grundstück dass du reinigst!
@@BalduinTube OK, mag sein, aber wo steht, dass ich erweitertes Raubrittertum unserer Ministerien (=Bürgerdienerschaft) zu unterstützen habe?
Danke
Sehr gerne!
Wie ist die Situation bei einem Haus, dass als Lagerstätte vermietet ist? Haus ist quasi nicht bewohnbar und wird als Lager benutzt und vermietet. Diese Situation wird voraussichtlich nicht dauerhaft bestehen; irgendwann wird saniert und ggf. als Wohnhaus vermietet. Wie sind hier die Wohnflächen anzusetzen? Kann ich einen Kellerraum, der mal als Kinderzimmer genutzt wurde, jetzt als Abstellraum deklarieren? Ist die Nutzung und die Definition mir überlassen?
Naja, wenn da keiner wohnt und auch keiner wohnen kann ist es ein Lagerhaus (mit ggf meheren Etagen) und hat nur Nutzfläche. Da du damit aber sicherlich Einnahmen erzielst musst du das ggf als Gewerbefläche handhaben.
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
Ich komme irgendwie in der Zeile 11
zur wirtschaftlichtenEinheit gehörende Anteil Zähler ,Nenner nicht weiter zeigt mir immer eine Fehlermeldung was mache ich falsch?
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Das Video zur Grundsteuerreform ist teilweise super erklärt, jedoch hätte ich gerne mal gewusst , wie das mit einer Garage (15qm), Garage liegt nicht am Haus, jedoch gleiches Grundbuchblatt, Flur auch gleich, Flurstück: Zähler hat andere Nr. eingetragen soll. Habe alles versucht, kommt immer Fehler.
Schwer aus der Ferne zu beurteilen. Aber ich würde an deiner Stelle, falls du noch keine Lösung gefunden hast, beim Finanzamt anrufen. Wenn auch das Finanzamt den Fehler nicht beheben kann, kannst du auch eine papierhafte Grundsteuererklärung abgeben!
Viele Grüße Pascal :-)
Brauchst du nicht
Ich würde es nicht tun.
Oder schreib ergänzend eine E-Mail mit Foto zum FA
EXCELLENT DEAR TEACHER 👏👏👏 CHARLES STAUDT FROM BRAZIL 🇧🇷🇩🇪
Abgabefrist einmalig verlängert bis 31.01.2023
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Die Verwalter unseres Staates beschäftigen uns! Man raubt Entschädigungsfrei unsere Freizeit. Wir sollten deshalb auch den Staat beschäftigen und grundsätzlich nur Papierform abgeben, ohne Elsternutzung...
Hallo, eine Frage noch:
Müssen nutzflächen, die keine Wohnfläche ist, wie Waschküche usw.neben der wohnfl. Angegeben werden? Wie z. Bsp 60 Wohnfläche, 10qm nutzflächen. Gruss Manfred
Hallo guten Tag, ich habe die Erklärung in Papierform ausgefüllt, aber bin mir nicht sicher ob ich es richtig gemacht habe. Meine Frage ist, mit der Kernsanierung. Unser Haus wurde 1951 gebaut und die Kernsanierung wurde ab 2005 nach und nach gemacht. Was noch gemacht werden muss, ist der Dach. Die Dachziegel und was dazu gehört muss gemacht werden. Zählt jetzt unser Haus als Kernsaniert ab 2005 oder ist es nicht kersaniert, weil der Dach noch alt ist. 🤔
Hallo, ich lebe mit meiner Verlobten in einem Haus. Wir sind aber keine eingetragene Lebenspartner. Muss ich bei Angaben zu Eigentümer "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" nehmen?
Hallo Ich habe eine Frage zum Grundsteuerbescheid. Wir haben eine Immobilie über den Jahreswechsel 20/21 erworben. Im Grundbuch wurden wir jedoch erst nach dem 1.1. eingetragen => die Grundsteuererklärung muss noch von den ursprünglichen Besitzern (Erbengemeinschaft) gemacht werden. Wer bekommt dann den Grundsteuerbescheid zum prüfen? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich Interessehalber schon mal die Flächen nach Vorgabe berechnet habe und diese um fast 30% zu den angegebenen Flächen im Kaufvertrag abweichen (Flächen sind natürlich korrekt zum KV vorhanden, müssen aber nach der Berechnung nicht berücksichtigt werden). Wie kann ich verhindern, dass ich mit einer zu hohen Berechnungsgrundlage zukünftig leben muss?
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Aber beim Steuerberater muss ich doch auch alles beantworten. ..und zahle noch extra dafür...
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Welche Nutzungsart gilt für ein Gartengrundstück? Nur Garten ohne Gebäude oder Hütte.
Wenn nachträglich im Keller ein Bad eingerichtet wurde, ist das Kellerraum oder Wohnraum?
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Man sollte Nutzflächen mal definieren....
Bin da immer unsicher. Oft wird gesagt, Keller/Dachboden zählt dazu weil gehört ja nicht zur Wohnfläche aber wenn man das so liest, gehört es ja gar nicht zur Grundsteuer.
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Ich habe mir die Formulare besorgt und mir einen Termin beim. Finanzamt geholt. Ich fülle die Formulare aus und gehe mit der Sachbearbeiterin den Vorgang durch damit alles korrekt ausgefüllt ist. Ich habe auch erst am 1.11. 22 einen Termin bekommen. Ich bin somit auf der sicheren Seite, dass mir keine Nachteile entstehen. Das kann teuer werden.
Das ist auch eine Möglichkeit, viel Erfolg! :-)
Hilft einem Laien wie mir sehr
Freut mich das ich helfen konnte :-)
Hallo, mein Vater ist letzte Woche verstorben und ich versuche nun mit meiner Mutter diese Erklärung zu machen, du sagst 01.01. da hat er noch gelebt, muss ich dann die Erklärung auch für ihn mit machen, zu der Zeit waren sie Eheleute und haben aktuell noch 50/50 bis zur Umschreibung
Hallo Peter, so wie ich sehe hast du noch keine Antwort bekommen. Doch möchte ich dir sagen das der Zeitpunkt zum 01.01.2022 ausschlaggebend ist. So habe ich es zumindest mehrfach gelesen.
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
Meine Frage bezieht sich auf eine Gartenlaube (Kleingartensparte), die größer als 30 m² ist und auf 2 Flurstücken steht. Wie ist hierbei zu verfahren? Kann mir jemand helfen?
Ich würde die Fläche auf die zwei Flurstücke splitten, dann sind es wahrscheinlich weniger als 30qm pro Flurstück und dann kann man es weglassen. Ich würde das irgendwo in einem Kommentarfeld vermerken. Dann ist es angegeben. Wenns falsch war soll das Finanzamt es sagen.
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
Wenn ich bei Elster das 16-stellige Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid eingebe, bekomme ich die Fehlermeldung "ungültiges Aktenzeichen angegeben".
War bei mir auch so. Leerzeichen etc weglassen hat geholfen.
SMS an meinen einzigen offiziellen Kontakt ⬆️ Ich habe ein tolles Angebot für dich☎️
Wie sollte ich mich bei folgenden Fehler verhalten? Der Bauträger hat im Badezimmer die Dachschräge nicht mit gerechnet und dadurch ist die Grundfläche um 4,5qm geringer. Es kommen noch 1-2 qm Unterschied dazu da die Wohnräume und Dachdämmung eigenleistung waren und später gemacht wurden. Also von den in den Bauunterlagen 104qm bleiben nachgemessen 98qm über. Kann ich das was ich gemessen habe einfach übernehmen oder muss ein Gutachter alles neu messen? Irgendwo habe ich gelesen, das es bei der Grundsteuer(Niedersachsen) eine geduldete Messtoleranz von 10% gibt. Wie verhält es sich mit einem 7,2qm Mehrzweckraum im EFH der im Bauplan als Nutzfläche/Gewerbefleche ausgewiesen ist. Da ist die Heizungsanlage mit Warmwasserspeicher, Waschmaschiene, Wäscheleine und ein Regal drin. Eine andere wohnliche Nutzung ist nicht möglich.
Hallo Chris, für die Grundsteuererklärung können bestehende Baupläne zwar verwendet werden, aber wenn du die Grundfläche unter Berücksichtigung der Dachschrägen etc. korrekt ausgemessen hast und diese geringer ausfällt, ist deine Messung maßgeblich. Bezüglich dem Mehrzweckraum: Nach deiner Beschreibung würde ich sagen, das ist ganz klar ein Heizungsraum, der zusätzlich als Waschküche genutzt wird.
Beide Zwecke zählen nicht als Wohnfläche, also Nutzfläche ist hier korrekt ausgewiesen.
Bezüglich der Messtoleranz habe ich keine Informationen, wenn du es ganz genau wissen willst, müsstest du nochmal bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.
Viele Grüße Pascal :-)
Ich hab mich von 160qm auf 130qm runter gerechnet wg Dachschrägen usw. Keiner benötigt die exakten Zahlen und das wird auch nicht kontrolliert außer du machst aus 150qm nur 50qm. Das könnte auffallen. Notfalls wirst du aufgefordert nochmal nach zu messen, aber sonst passiert dir nichts. Du brauchst definitiv keinen Gutachter o.ä. Ich habe das über die freie Seite gemacht und nicht Elster und es hat mich 45 min gekostet alles easy alles abzufüllen. Wenn dein „Hauswirtschaftsraum“ eine Innentür zum Haus hat musst du die qm mit angeben. Nur wenn die Geräte im Keller oder einen separaten Raum nur mit Aussentür stehen hättest müsstest du die qm nicht mit angeben.
Naja es gibt auch eine Messtoleranz. Aber zuviel sollte es nicht sein. Das Finanzamt hat z.B. Zugriff auf Bankdaten und Versicherungsdaten die haben schon die Wohnfläche z.B. aus den Bauunterlagen. Also lieber nicht zu ungenau.
@@RDRR2 Hi, kannst du mir bitte sagen, welche "freie Seite" du meinst? LG
Hallo,wir haben unser Haus kernsaniert bis auf die Fenster(ausser Keller und.Dach)
Gilt das dann trotzdem als kernsaniert?
Nein gilt nicht als Kernsanierung, nur wenn das Dach auch gemacht wurde.
Viele Grüße Pascal
@@PlantMoney sorry ich hatte mich falsch ausgedrückt, wir haben das Dach neu gemacht auch die Dachfenster und die Kellerfenster,aber die restlichen Fenster halt nicht.Sonst alles ,Heizung,Fassade,Sanitäranlagen,Elektrik,Böden etc.
@@manuelaademi4938 Sorry habe ich falsch verstanden! Für den Gesetzgeber gelten Umbaumaßnahmen nur als Kernsanierung wenn ALLE der folgenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden:
Neues Dach inkl. Dämmung, Neue Fassade inkl. Dämmung, Neue Fenster, Neue Türen, Neuer Innenausbau, Neue Fußböden, Neue Bäder, Neue Heizungsanlage, Neue Sanitär & Elektroinstallationen. Da ihr nicht alle Fenster getauscht habt, gilt euere Renovierung noch nicht als Kernsanierung.
Viele Grüße 🙂
@@PlantMoney wir haben ein Haus von 1910. Wir sind Eigentümer im letzten Jahr geworden. Einige Modernisierungen sind von den Voreigentümern durchgeführt worden. Die Fassade ist sicherlich nicht mehr von 1910 aber wann diese zwischendrin gemacht wurde weiss ich nicht. Aktuell erneuern wir sie. Außerdem vermute ich auch nicht das alle Rohre und Leitungen neu sind. Aber ob die tatsächlich nicht nach 1910 angefasst wurden weiss ich auch nicht.
@@JANAblackANGEL Hallo Jana, auch in eurem Fall würde ich nicht von einer Kernsanierung ausgehen. Denn wenn ihr als Käufer nicht über eine vollständige Kernsanierung in Kenntnis gesetzt wurdet, könnt ihr auch nicht nachvollziehen (genau wie das Finanzamt) in welchem Umfang über die Jahre saniert wurde.
Viele Grüße Pascal
Wenn die Garage im Haus ein eigenes Grundbuchblatt hat muss ich das dann angeben und mit 4/1000 vom Gesamtgrundstück eintragen?
Die Garage ist keine Wohnfläche und auf demselben Grundstück
@@Maulwurfn81 danke, war verunsichert.
Hallo ich bitte um Hilfe bei einem Problem.
Wir haben eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg mit 103qm in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten.
Das Flurstück hat eine Fläche von 1832qm, wir haben einen Anteil von 2/12 an diesem Grundstück.
Aber was soll ich jetzt unter GW2 "Angaben zu Grund und Boden" eintragen?
Die 103qm Wohnfläche oder die errechnete 305qm Fläche aus dem Grundstücks Anteil?
Es sind gerade mal 33% Wohnfläche die wir aus dem errechneten wert besitzen, was ist mit den anderen 66% der Fläche?
Bedeutet es, dass ein Teil (202qm) vom großen Garten hinterm Gebäude den keiner nutzt uns gehört?
Ich bitte um Hilfe bei dieser Frage
Danke im voraus.
Hallo Andy,
wenn in euerem Grundbuch steht das ihr 2/12 Teileigentum an dem Grundstück besitzt, bedeutet das wie du ausgerechnet hast das ihr etwa 305qm des Grundstücks besitzt. Allerdings musste es in der Erklärung nochmal zwischen Wohnfläche und Grundstücksfläche unterscheiden werden. Schau doch mal in diesem Tutorial ruclips.net/video/vBlxBNjveUY/видео.html.
Wenn du gar nicht weiter kommst, würde ich beim Finanzamt anrufen und fragen. Nicht das du am Ende die dreifache Fläche versteuerst obwohl du es nicht müsstest!
Viele Grüße Pascal
@@PlantMoney Richtig ist, dass bei der Grundsteueranmeldung in BaWü gar nicht nach der Wohnfläche gefragt wird, es ist die anteilige Grundstücksfläche also, die 305 qm anzugeben. Habe bei Ausfüllen meiner Anmeldung auch das hiesige FA deswegen angerufen, da ich die Wohnfläche eingetragen hatte, aber nach der Grundstücksfläche gefragt worden ist. Die Wohnfläche meiner Wohnung beträgt 75 qm, der Anteil am Grundstük 89 qm.
Grundsteuer Digital
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Der Bodenwert ist in keinem der Schreiben angegeben!!
man muss ihn sich mühsam aus dem Internet beschaffen, was für Laien gar nicht so einfach ist. Das ist ein schwacher Service der Finanzämter
Er hat doch gesagt, woher man den Bodenrichtwert bekommt.
Ob der Bodenwert im Schreiben enthalten ist, entscheidet sich je nach Bundesland. In der Videobeschreibung findest du den Link zu der Bodenrichtwertseite deines Bundeslands.
Viele Grüße Pascal
Geht doch einfach auf geodaten oder geoportale für Euer Bundesland
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Ich mache garnichts! (Ja - ich habe Haus und Grund)
1:32 Garagen müssen sehr wohl angegeben werden, aber nur, ob man eine hat, oder nicht!
Das ist so nicht ganz richtig. Es kommt drauf an für welches Modell sich das jeweilige Bundesland entschieden hat.
@@KH-rp6xz Hat nicht gerade das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass jedes Bundesland die Steuer anders berechnet?? Jetzt machen sie doch wieder, was sie wollen!?
Grundsteuer - kenn ich nicht - mach ich nicht!
Es gibt nur einen Fehler, dieses Plünderungs Pamphlet überhaupt auszufüllen
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Ausfüllen ist nicht das Problem hierbei sondern das was mit den schon lange bekannten Daten oh dann zur abzocke missbraucht wird
Das Finanzamt hat mir bis heute noch keine Zugangsdaten für Elster geschickt. Was ist zu tun?
Hast du dich bei Elster registriert? Danach bekommst du sofort eine Email mit einer Nummer und einen Brief mit dem Zugangscode, dauert ca.1 Woche.
Sonst direkt beim Finanzamt anrufen und fragen wo die Zugangsdaten bleiben.
Wie @G. Corydon schon gesagt hat entweder beim Finanzamt nochmal nachhaken oder die papierhafte Erklärung machen.
Viele Grüße