Vielen Dank 😊 Die Verbrauchseinheiten kann man in der Regel durch Addition der Ablesewerte von den Heizkostenverteilern ermitteln. Könnte allerdings auch durch Wärmemengenzähler ermittelt werden, je nachdem was in dem Objekt verbaut ist. Es geht dabei nur um die verhältnismäßige Verteilung, also muss 1 kWh nicht 1 Verbrauchseinheit entsprechen.
Vielen Dank, ich habe eine Frage, ich habe 3 Wohnungen an einer Zentralheizung aber nur zwei werden darüber auch mit Warmwasser versorgt, die dritte hat einen Durchlauferhitzer. Hier kann ich schlecht die Grundkosten auf alle 3 Wohnungen gleich aufteilen das wäre ungerecht da Warmwasserbereitstellung über Wasserspeicher einen relativen Energieverlust darstellt. Gibt es hier eine Lösung? Umrüsten der dritten Wohnung wäre recht kompex da der Speicher zu klein ist und kein PLatz für einen größeren ist. ich bedanke mich für Hinweise.
Ja cool erklärt jetzt kann ich das toll nachrechnen. Was ist eigentlich im Grundpreis enthalten? Energiekosten bzw. Stromkosten der Anlage? Gaskosten die der Vermieter an den Gasanbieter bezahlt ? Muss der Vermieter die Gaskosten offenlegen wenn ich es verlange ?
Vielen Dank👍🏼 der Unterschied zwischen Verbrauchskosten und Grundkosten ist nur in der Art der Kostenverteilung. Man kann sich das so vorstellen, dass alle Kosten für die Energie (Gas/Öl/Strom), Wartung, Schornsteinfeger usw. in einen Pool getan werden und dann wird dieser Kostenpool zu 30% nach m2 (Grundkosten) und 70% nach Verbrauchseinheiten auf die Mieter umgelegt. Dieser Grundkostenanteil ist dafür da, dass man als Mieter trotzdem etwas zahlt wenn man nicht heizt, weil die Wohnung trotzdem warm wird dadurch, dass die Nachbarn heizen und dieses Ungleichgewicht dadurch ausgeglichen werden soll. Ja, als Mieter kann man Einsicht in die Rechnungen verlangen. Der Vermieter muss nicht zwangsläufig Kopien schicken, aber er muss gestatten, dass man sich die Belege bspw. in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung zumindest ansehen kann.
@@immomind Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. In der heutigen Zeit muss man sich doch darum kümmern. Früher war das nicht nötig bzw. man hat sich nicht damit beschäftigt ,weil zu faul ,zumindest bei mir.😀
Super Video. Aber ich würde versuchen, runden zu vermeiden. Auch sollte man richtig runden. Bei der Berechnung am Ende tauchen deshalb einige Fehler auf. Falls man runden sollte, sollte die Genauigkeit zumindest so gewählt sein, dass man damit mit der Gesamtmenge wieder auf die Gesamtkosten kommt. Sonst kommt man nicht auf die 100 %, wenn man alles zusammen addiert.
Tolles Video und super erklärt von dir 😊 Wie verhält es sich mit der Heizkostenabrechnung innerhalb einer WEG, wenn neue Eigentümer/Mieter mitten im Jahr einziehen bzw. ausziehen?
Vielen Dank, das freut mich sehr! 😊 In der Regel ist ein Verwalter für eine WEG tätig. Dieser erstellt die Abrechnung und gibt den unterjährigen Nutzerwechsel an den Heizkostendienstleister weiter, der die Heizkostenabrechnung erstellt. Dort werden dann die Verbrauchskosten anteilig nach dem jeweiligen Verbrauch der Nutzer aufgeteilt und die Grundkosten (verbrauchsunabhängigen Kosten) würden nach den sogenannten 'Gradtagszahlen' aufgeteilt werden. Die Gradtagszahlen geben Auskunft in welchen Monaten es durchschnittlich am Kältesten ist und können so den Betrieb und damit die Kosten der Heizungsanlage - je nach Jahreszeit - realitätsnah "simulieren". Wichtig ist es daher immer dem Verwalter die Nutzerwechsel samt Zeitpunkt und die entsprechenden Zählerstande mitzuteilen. Wobei die moderenen Heizkostenverteiler auch schon laufend die Zählerstande abspeichern, wodurch eine Ablesung der kleinen Geräten an den Heizkörpern beim Mieterwechsel heutzutage nur noch selten erforderlich ist. Aber es beugt natürlich Konflikte vor, wenn man es trotzdem notiert...
@@immomind Vielen Dank für deine ausführliche Antwort 😊 Nun ist es allerdings tatsächlich so, dass wir keinen Verwalter, geschweige denn einen Heizkostendienstleister haben. Es handelt sich um ein 4-Parteien-Haus und wir machen das alles in Eigenregie. Für die Nebenkostenabrechnung bin ich verantwortlich. Ohhjeeee hört sich noch komplizierter an als gedacht. Höre den Ausdruck "Gradtagszahlen" zum ersten Mal in meinem Leben 😂 Ich finde das alles jetzt schon mehr als genug kompliziert, vor allem das mit die Heizkosten (wir heizen mit Heizöl) in Verbindung mit dem Warmwaser. An unseren Heizkörpern haben wir übrigens nicht die kleinen Geräte zum Ablesen. Wir haben lediglich je Wohneinheit einen Wärmemengenzähler im Heizungsraum.
@@matthias7206 da hast du dir ja was eingebrockt ;) Okay, immerhin hast du die Verbräuche der einzelnen Wohnungen. Das ist schonmal was. 1. Verbrauch und Kosten für Heizöl im letzten Jahr bestimmen, in der Regel nach Fifo - First in First out Prinzip (P.S. ggfs. Beantragung von einem Zuschuss für Heizöl möglich wegen Hilfen der Regierung) 2. Alle weiteren Kosten hinzurechnen die dazugehören (Strom, Wartung, etc) 3. Nach Wohneinheit die Aufteilung machen entweder 70/30 oder 50/50 je nachdem wie es vereinbart ist 4. Die unterjährigen Wechsel berücksichtigen. Wie bereits beschrieben. Also für die Wohneinheit nochmal den Betrag aufteilen. D.h. nach Möglichkeit Verbrauch gemäß Zwischen-Ablesung (wenn gemacht wurde). Rest nach Gradtagszahlen (ist nicht mega schwer, einfach mal googeln, ist durch 1.000 und dann multiplizieren bspw. mit 170 Anteilen für Januar wenn jemand nur im Januar drin gewohnt hat). Sofern keine Zwischenablesung gemacht wurde, würde ich alles nach Gradtagszahlen machen. Das ist vom Verhältnis fair, damit die Heizintensität der Monate auch in der Berechnung berücksichtigt ist. Bzgl. Warmwasser kommts drauf an ob ihr Wasseruhren oder ähnliches habt. Hier ein guter Artikel zu dem Thema: www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkostenabrechnung-mieterwechsel/#3
@@immomind Hahaha ohjaaa 😂😂 ich hatte ja bereits letztes Jahr den Nebenkostenabrechnung gemacht, die sicherlich rechtlich nicht korrekt ist 🙈 und da meinten alle, da kannst DU, also ich, dieses Jahr die auch machen 😅 1. Das mit dem FIFO-Prinzip muss ich mir mal anschauen, generell was zuerst reinkam, muss auch zuerst berechnet werden in der Abrechnung. Die Zuschüsse werden auf jeden Fall beantragt, weil wir berechtigt sind, aber das ist wohl leider erst im Mai/Juni möglich. 3. Letztes Jahr hatten wir 70/30 genommen. Vielleicht mache ich dieses Jahr aber 60/40. 4. Eine Zwischenablesung wurde zum 30.09. gemacht, aber nur zur der einen Wohnung, die verkauft wurde. Welcher Rest des Jahres wird mit Gradtagszahlen denn berechnet? Bei uns sieht es 2022 so aus: Wohnung 1: Person B (01.01-30.09), Person T (01.10-31.12) Wohnung 2: Person M (ganzjährig) Wohnung 3: Person C (ganzjährig) Wohnung 4: Person B (steht zum Verkauf, nicht bewohnt, ganzjährig) Ganz normale Wasseruhren. Nur der Hauptwasserzähler ist seit letztem Jahr digital. Vielen Dank dir 😊🙏🏻
Darf der Vermieter bei den verbrauchsabhängigen Heizkosten (in meinem Fall 70%) zur Berechnung des Preises je Einheit das gesamte Jahr (Heizkosten Gesamt des Objektes : HKVE gesamt) als Grundlage nehmen, obwohl ich nur 3 Monat (Januar bis März) die Wohnung angemietet hatte? In meiner BKA ist das nämlich der Fall. In welchem Paragraph ist dies beschrieben? Bei der Berechnung der Grundkosten (30%) wurde über das Verhältnis der Anzahl der Gradtage der Nutzungszeitraum berücksichtigt.
Hallo schönen guten Tag,vielen Dank für dass tolle Video. Hätte dazu aber eine Frage:Wie werden die Einheiten auf pro m2 Meter Wohnfläche gerechnet? Vielen Dank für die Info LG Tobias Messemer
Hi, vielen Dank :) Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich die Frage richtig verstanden habe. Also grundsätzlich haben die Verbrauchseinheiten mit der Wohnfläche nichts rechnerisch zu tun. Die Grundkosten kümmern sich um die jeweiligen Wohnflächen der Wohnungen (im Verhältnis zu einander) Und die Verbrauchskosten rein um den Verbrauch der gesamten Wohnung unabhängig von der Größe. Also kann auch eine kleine Wohnung mit wenig qm sehr hohe Heizkosten haben wenn viel Wärmeenergie verbraucht wurde, da die Wohnfläche nur für den Anteil der Grundkosten relevant ist.
@@TobiasMessemer ah, achso. Das ist einfach ein fiktives Beispiel, also ausgedachte Werte. Das wären in der Praxis die Werte die bei den Heizkostenverteilern drauf stehen als Ablesewerte für das Jahr, addiert für die ganze Wohnung.
Sehr informatives Video! Frage hierzu: Zweifamilienhaus, untere Wohnung vermietet, oben Leerstand. Es ist allerdings nur ein Zähler im Keller und nicht in den Wohnungen verbaut. Den Grundpreis bekomme ich über die WoFl heraus, die Einheiten allerdings nicht. Wie gehe ich in dem Fall rechnerisch vor?
Im Allgemeinen muss mind. 50% verbrauchsabhängig abgerechnet werden (Ausnahmen wären bspw.: Haus mit Einliegerwohnung, Pauschalmiete usw.). Die Frage wäre dann noch ob auch keine Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorhanden sind? Der Mieter könnte dann pauschal 15% des Verbrauchsanteils kürzen. Oder aus Vermietersicht könnte man fiktive Heizkosten (rechtlich fragwürdig) berechnen durch Annahmen vom Verbrauch und anhand des Energieausweises. Heizkostenverteiler nachzurüsten ist auf jeden Fall dann ratsam und ist gem. Mietvertrag in den meisten Fällen auch umlagefähig.
Und wozu zahlt man die grundkosten? In meinen Augen sollte man nur das zahlen was man auch verbrauchen tut + ein wenig für die Wartung. Da braucht man ja nicht die qm Zahl der Wohnung oder ? Wie siehst du das ?
Angenommen man heizt nicht mehr um Geld zu sparen, dann würden die Nachbarwohnungen (aufgrund der höheren Temperaturdifferenz zwischen den Wohnungen) mehr Wärmeenergie verbrauchen um die gleiche Temperatur zu halten und heizen für die unbeheizte Wohnung mit. Aber auch die Geometrie und Lage der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann zu extrem unterschiedlichen Belastungen der Mieter führen, bspw. Dachgeschosswohnung vs. Wohnung in der Mitte die nur von warmen Wohnungen umgeben ist. Daher ist eine gewisse verbrauchsunabhängige Verteilung notwendig und auch fair. Der größere Teil ist meistens ohnehin verbrauchsabhängig, um alle zum sparsamen Umgang mit Energie anzuregen.
Wenn es sich um eine der genannten Aisnahmen hält (zB Einliegerwohnung) gilt die Kürzung dann automatisch oder muss dies im Mietvertrag so erwähnt werden?
Hi, die Verbrauchseinheiten kann man in der Regel durch Addition der Ablesewerte von den Heizkostenverteilern ermitteln. Könnte allerdings auch durch Wärmemengenzähler ermittelt werden, je nachdem was in dem Objekt verbaut ist.
Was mich ja mal interessieren würde, wie verhält es sich den wenn verschiedene Wohnungen im Haus ganz andere Dimensionierungen haben? Müsste man nicht rein theoretisch anders abrechnen, wenn im Erdgeschoss Wohnungen mit einer Deckenhöhe von ~2,50m sind und im Dachgeschoss welche mit z.B. ~3,50m? Man beheizt ja Raum und nicht Fläche, folglich hat doch ein Größer dimensionierter Raum einen größen Bedarf an Heizleistung bei gleichbleibender m²-Zahl, oder?
Ich erhalte ebenfalls 1.521,74 € als Ergebnis bei direkter Eingabe in den Taschenrechner. Für das Video habe ich nur 4 Nachkommastellen berücksichtigt, daher kommt es zu einer minimalen Abweichung.
Danke für dieses Rechenbeispiel sehr gut und verständlich
Sehr gerne und danke für den Kommentar :)
Vielen Dank für das Rechenbeispiel sehr gut erklärt!
Toll und verständlich dargestellt. Was ich trotzdem noch nicht weiß, wie die Einheiten je Wohnung festgelegt / ermittelt werden ?
Vielen Dank 😊 Die Verbrauchseinheiten kann man in der Regel durch Addition der Ablesewerte von den Heizkostenverteilern ermitteln. Könnte allerdings auch durch Wärmemengenzähler ermittelt werden, je nachdem was in dem Objekt verbaut ist.
Es geht dabei nur um die verhältnismäßige Verteilung, also muss 1 kWh nicht 1 Verbrauchseinheit entsprechen.
Vielen Dank, ich habe eine Frage, ich habe 3 Wohnungen an einer Zentralheizung aber nur zwei werden darüber auch mit Warmwasser versorgt, die dritte hat einen Durchlauferhitzer. Hier kann ich schlecht die Grundkosten auf alle 3 Wohnungen gleich aufteilen das wäre ungerecht da Warmwasserbereitstellung über Wasserspeicher einen relativen Energieverlust darstellt. Gibt es hier eine Lösung? Umrüsten der dritten Wohnung wäre recht kompex da der Speicher zu klein ist und kein PLatz für einen größeren ist. ich bedanke mich für Hinweise.
Ja cool erklärt jetzt kann ich das toll nachrechnen. Was ist eigentlich im Grundpreis enthalten? Energiekosten bzw. Stromkosten der Anlage? Gaskosten die der Vermieter an den Gasanbieter bezahlt ? Muss der Vermieter die Gaskosten offenlegen wenn ich es verlange ?
Vielen Dank👍🏼 der Unterschied zwischen Verbrauchskosten und Grundkosten ist nur in der Art der Kostenverteilung. Man kann sich das so vorstellen, dass alle Kosten für die Energie (Gas/Öl/Strom), Wartung, Schornsteinfeger usw. in einen Pool getan werden und dann wird dieser Kostenpool zu 30% nach m2 (Grundkosten) und 70% nach Verbrauchseinheiten auf die Mieter umgelegt. Dieser Grundkostenanteil ist dafür da, dass man als Mieter trotzdem etwas zahlt wenn man nicht heizt, weil die Wohnung trotzdem warm wird dadurch, dass die Nachbarn heizen und dieses Ungleichgewicht dadurch ausgeglichen werden soll.
Ja, als Mieter kann man Einsicht in die Rechnungen verlangen. Der Vermieter muss nicht zwangsläufig Kopien schicken, aber er muss gestatten, dass man sich die Belege bspw. in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung zumindest ansehen kann.
@@immomind Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. In der heutigen Zeit muss man sich doch darum kümmern. Früher war das nicht nötig bzw. man hat sich nicht damit beschäftigt ,weil zu faul ,zumindest bei mir.😀
Super Video. Aber ich würde versuchen, runden zu vermeiden. Auch sollte man richtig runden. Bei der Berechnung am Ende tauchen deshalb einige Fehler auf. Falls man runden sollte, sollte die Genauigkeit zumindest so gewählt sein, dass man damit mit der Gesamtmenge wieder auf die Gesamtkosten kommt. Sonst kommt man nicht auf die 100 %, wenn man alles zusammen addiert.
Danke fürs Feedback!
Tolles Video und super erklärt von dir 😊
Wie verhält es sich mit der Heizkostenabrechnung innerhalb einer WEG, wenn neue Eigentümer/Mieter mitten im Jahr einziehen bzw. ausziehen?
Vielen Dank, das freut mich sehr! 😊
In der Regel ist ein Verwalter für eine WEG tätig. Dieser erstellt die Abrechnung und gibt den unterjährigen Nutzerwechsel an den Heizkostendienstleister weiter, der die Heizkostenabrechnung erstellt. Dort werden dann die Verbrauchskosten anteilig nach dem jeweiligen Verbrauch der Nutzer aufgeteilt und die Grundkosten (verbrauchsunabhängigen Kosten) würden nach den sogenannten 'Gradtagszahlen' aufgeteilt werden. Die Gradtagszahlen geben Auskunft in welchen Monaten es durchschnittlich am Kältesten ist und können so den Betrieb und damit die Kosten der Heizungsanlage - je nach Jahreszeit - realitätsnah "simulieren".
Wichtig ist es daher immer dem Verwalter die Nutzerwechsel samt Zeitpunkt und die entsprechenden Zählerstande mitzuteilen. Wobei die moderenen Heizkostenverteiler auch schon laufend die Zählerstande abspeichern, wodurch eine Ablesung der kleinen Geräten an den Heizkörpern beim Mieterwechsel heutzutage nur noch selten erforderlich ist. Aber es beugt natürlich Konflikte vor, wenn man es trotzdem notiert...
@@immomind Vielen Dank für deine ausführliche Antwort 😊
Nun ist es allerdings tatsächlich so, dass wir keinen Verwalter, geschweige denn einen Heizkostendienstleister haben. Es handelt sich um ein 4-Parteien-Haus und wir machen das alles in Eigenregie. Für die Nebenkostenabrechnung bin ich verantwortlich. Ohhjeeee hört sich noch komplizierter an als gedacht. Höre den Ausdruck "Gradtagszahlen" zum ersten Mal in meinem Leben 😂 Ich finde das alles jetzt schon mehr als genug kompliziert, vor allem das mit die Heizkosten (wir heizen mit Heizöl) in Verbindung mit dem Warmwaser. An unseren Heizkörpern haben wir übrigens nicht die kleinen Geräte zum Ablesen. Wir haben lediglich je Wohneinheit einen Wärmemengenzähler im Heizungsraum.
@@matthias7206 da hast du dir ja was eingebrockt ;)
Okay, immerhin hast du die Verbräuche der einzelnen Wohnungen. Das ist schonmal was.
1. Verbrauch und Kosten für Heizöl im letzten Jahr bestimmen, in der Regel nach Fifo - First in First out Prinzip (P.S. ggfs. Beantragung von einem Zuschuss für Heizöl möglich wegen Hilfen der Regierung)
2. Alle weiteren Kosten hinzurechnen die dazugehören (Strom, Wartung, etc)
3. Nach Wohneinheit die Aufteilung machen entweder 70/30 oder 50/50 je nachdem wie es vereinbart ist
4. Die unterjährigen Wechsel berücksichtigen. Wie bereits beschrieben. Also für die Wohneinheit nochmal den Betrag aufteilen. D.h. nach Möglichkeit Verbrauch gemäß Zwischen-Ablesung (wenn gemacht wurde). Rest nach Gradtagszahlen (ist nicht mega schwer, einfach mal googeln, ist durch 1.000 und dann multiplizieren bspw. mit 170 Anteilen für Januar wenn jemand nur im Januar drin gewohnt hat). Sofern keine Zwischenablesung gemacht wurde, würde ich alles nach Gradtagszahlen machen. Das ist vom Verhältnis fair, damit die Heizintensität der Monate auch in der Berechnung berücksichtigt ist.
Bzgl. Warmwasser kommts drauf an ob ihr Wasseruhren oder ähnliches habt.
Hier ein guter Artikel zu dem Thema:
www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkostenabrechnung-mieterwechsel/#3
@@immomind Hahaha ohjaaa 😂😂 ich hatte ja bereits letztes Jahr den Nebenkostenabrechnung gemacht, die sicherlich rechtlich nicht korrekt ist 🙈 und da meinten alle, da kannst DU, also ich, dieses Jahr die auch machen 😅
1. Das mit dem FIFO-Prinzip muss ich mir mal anschauen, generell was zuerst reinkam, muss auch zuerst berechnet werden in der Abrechnung. Die Zuschüsse werden auf jeden Fall beantragt, weil wir berechtigt sind, aber das ist wohl leider erst im Mai/Juni möglich.
3. Letztes Jahr hatten wir 70/30 genommen. Vielleicht mache ich dieses Jahr aber 60/40.
4. Eine Zwischenablesung wurde zum 30.09. gemacht, aber nur zur der einen Wohnung, die verkauft wurde. Welcher Rest des Jahres wird mit Gradtagszahlen denn berechnet?
Bei uns sieht es 2022 so aus:
Wohnung 1: Person B (01.01-30.09), Person T (01.10-31.12)
Wohnung 2: Person M (ganzjährig)
Wohnung 3: Person C (ganzjährig)
Wohnung 4: Person B (steht zum Verkauf, nicht bewohnt, ganzjährig)
Ganz normale Wasseruhren. Nur der Hauptwasserzähler ist seit letztem Jahr digital.
Vielen Dank dir 😊🙏🏻
Nices Video! Mit was erstellst du die Videos?
Darf der Vermieter bei den verbrauchsabhängigen Heizkosten (in meinem Fall 70%) zur Berechnung des Preises je Einheit das gesamte Jahr (Heizkosten Gesamt des Objektes : HKVE gesamt) als Grundlage nehmen, obwohl ich nur 3 Monat (Januar bis März) die Wohnung angemietet hatte? In meiner BKA ist das nämlich der Fall. In welchem Paragraph ist dies beschrieben? Bei der Berechnung der Grundkosten (30%) wurde über das Verhältnis der Anzahl der Gradtage der Nutzungszeitraum berücksichtigt.
Hallo schönen guten Tag,vielen Dank für dass tolle Video.
Hätte dazu aber eine Frage:Wie werden die Einheiten auf pro m2 Meter Wohnfläche gerechnet?
Vielen Dank für die Info
LG
Tobias Messemer
Hi, vielen Dank :)
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich die Frage richtig verstanden habe.
Also grundsätzlich haben die Verbrauchseinheiten mit der Wohnfläche nichts rechnerisch zu tun.
Die Grundkosten kümmern sich um die jeweiligen Wohnflächen der Wohnungen (im Verhältnis zu einander)
Und die Verbrauchskosten rein um den Verbrauch der gesamten Wohnung unabhängig von der Größe. Also kann auch eine kleine Wohnung mit wenig qm sehr hohe Heizkosten haben wenn viel Wärmeenergie verbraucht wurde, da die Wohnfläche nur für den Anteil der Grundkosten relevant ist.
Wie kommen sie auf die Einheiten bei den Wohnungen.
Z.b. 90 qm 5000 Einheiten 60 qm 2200 usw.
@@TobiasMessemer ah, achso. Das ist einfach ein fiktives Beispiel, also ausgedachte Werte. Das wären in der Praxis die Werte die bei den Heizkostenverteilern drauf stehen als Ablesewerte für das Jahr, addiert für die ganze Wohnung.
Sehr informatives Video!
Frage hierzu: Zweifamilienhaus, untere Wohnung vermietet, oben Leerstand. Es ist allerdings nur ein Zähler im Keller und nicht in den Wohnungen verbaut.
Den Grundpreis bekomme ich über die WoFl heraus, die Einheiten allerdings nicht. Wie gehe ich in dem Fall rechnerisch vor?
Im Allgemeinen muss mind. 50% verbrauchsabhängig abgerechnet werden (Ausnahmen wären bspw.: Haus mit Einliegerwohnung, Pauschalmiete usw.).
Die Frage wäre dann noch ob auch keine Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorhanden sind?
Der Mieter könnte dann pauschal 15% des Verbrauchsanteils kürzen.
Oder aus Vermietersicht könnte man fiktive Heizkosten (rechtlich fragwürdig) berechnen durch Annahmen vom Verbrauch und anhand des Energieausweises.
Heizkostenverteiler nachzurüsten ist auf jeden Fall dann ratsam und ist gem. Mietvertrag in den meisten Fällen auch umlagefähig.
Hallo. Können Sie den Punkt gesamtkosten nochmal detailliert aufklären? Was ist dort genau enthalten?
Und wozu zahlt man die grundkosten? In meinen Augen sollte man nur das zahlen was man auch verbrauchen tut + ein wenig für die Wartung. Da braucht man ja nicht die qm Zahl der Wohnung oder ? Wie siehst du das ?
Angenommen man heizt nicht mehr um Geld zu sparen, dann würden die Nachbarwohnungen (aufgrund der höheren Temperaturdifferenz zwischen den Wohnungen) mehr Wärmeenergie verbrauchen um die gleiche Temperatur zu halten und heizen für die unbeheizte Wohnung mit.
Aber auch die Geometrie und Lage der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann zu extrem unterschiedlichen Belastungen der Mieter führen, bspw. Dachgeschosswohnung vs. Wohnung in der Mitte die nur von warmen Wohnungen umgeben ist.
Daher ist eine gewisse verbrauchsunabhängige Verteilung notwendig und auch fair. Der größere Teil ist meistens ohnehin verbrauchsabhängig, um alle zum sparsamen Umgang mit Energie anzuregen.
@@immomind danke für die Antwort.
Wenn es sich um eine der genannten Aisnahmen hält (zB Einliegerwohnung) gilt die Kürzung dann automatisch oder muss dies im Mietvertrag so erwähnt werden?
In den Ausnahmen ist eben NICHT eine Kürzung möglich, diese sind ausgenommen von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung
Was ist denn in den Gesamtkosten alles enthalten und wie werden die bestimmt?
Hallo :) das mit den Einheiten habe ich nicht verstanden. Woher bekomme ich denn die Einheiten der jeweiligen Wohnung? Viele Grüße :)
Hi, die Verbrauchseinheiten kann man in der Regel durch Addition der Ablesewerte von den Heizkostenverteilern ermitteln. Könnte allerdings auch durch Wärmemengenzähler ermittelt werden, je nachdem was in dem Objekt verbaut ist.
@@immomind viiiielen Dank 🤗
Moin, in welchem Bundesland hast du deine Ausbildung gemacht?
Moin, in Niedersachsen :)
Was mich ja mal interessieren würde, wie verhält es sich den wenn verschiedene Wohnungen im Haus ganz andere Dimensionierungen haben?
Müsste man nicht rein theoretisch anders abrechnen, wenn im Erdgeschoss Wohnungen mit einer Deckenhöhe von ~2,50m sind und im Dachgeschoss welche mit z.B. ~3,50m?
Man beheizt ja Raum und nicht Fläche, folglich hat doch ein Größer dimensionierter Raum einen größen Bedarf an Heizleistung bei gleichbleibender m²-Zahl, oder?
Ich komme bei Wohnung1 bei 70 % auf ein Ergebnis von 1521,74 EUR
Ich erhalte ebenfalls 1.521,74 € als Ergebnis bei direkter Eingabe in den Taschenrechner. Für das Video habe ich nur 4 Nachkommastellen berücksichtigt, daher kommt es zu einer minimalen Abweichung.