Wegzug & Sitzverlegung der GmbH ins Ausland (EU & Drittstaat) || Steuerberater Christoph Juhn

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  • Опубликовано: 26 июл 2024
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    Unsere Blogbeiträge zum Wegzug der GmbH und des Gesellschafters ins Ausland:
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    Eine deutsche GmbH kann ihren Ort der Geschäftsleitung (= Verwaltungssitz) ins Ausland verlegen. Gesellschaftsrechtlich ist die Verlegung des Verwaltungssitzes sowohl in EU-Länder (z.B. Spanien, Malta, Zypern) als auch in Drittstaaten (z.B. USA, Cayman Island, Bahamas) möglich. Durch einen solchen Wegzug der deutschen Kapitalgesellschaft in ein anderes Land, wird die Gesellschaft im Ausland steuerpflichtig.
    Steuerlich sind damit aber viele Vorteile und Nachteile verbunden. Insbesondere ist hier die "Steuerentstrickung" nach § 12 Abs. 1 KStG zu beachten. Hier gilt es also die Probleme zu erkennen und eine unnötige Steuerzahllast zu vermeiden.
    Außerdem ist auf Ebene des Gesellschafters die sogenannte Wegzugsbesteuerung zu prüfen.
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    Steuerberater Christoph Juhn
    Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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Комментарии • 8

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 года назад

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @janpekersa6981
    @janpekersa6981 4 года назад +14

    Sehr guter Content. Schwierige Sachverhalte werden super verständlich erklärt. Danke dafür! Und bitte weitermachen...

  • @Sarina911
    @Sarina911 4 года назад +6

    Sie erklären super . Danke Ihnen !

  • @dstone5550
    @dstone5550 2 года назад +1

    - Wie schauts aus mit einer LLC in den USA und einem Geschäftsführer in Deutschland mit Ziel ins Ausland auszuwandern.
    Greift dann die Wegzugsbesteuerung nur auf privater Ebene ein?

  • @thomasturk713
    @thomasturk713 4 года назад +4

    Machen Sie auch Fern Beratung?

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад +6

      Hallo Ev Yapimi Yemek Tarifleri, da wir eine digitale Kanzlei sind bieten wir selbstverständlich auch eine Fernberatung per Telefon, Telefonkonferenz oder auch Videokonferenz an. Rufen Sie uns einfach gerne an, schildern Ihren Sachverhalt und vereinbaren einen ersten Beratungstermin mit einem unserer Steuerberater.
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