Endlich ist dieses wahnwitzige Gesetz abgeschafft! Allerdings habe ich leider damals nicht rechtzeitig einen Einspruch eingelegt. Aber auf dem Bescheid ist ein Vorläufigkeitsvermerk laut §165 Abs.1 Satz 2 AO. Macht das den Bescheid zu einem "offenen Bescheid"?
Ein Bescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO ist grundsätzlich kein 'offener Bescheid', aber er bleibt in Bezug auf die vorläufig erklärten Punkte änderbar. Das bedeutet, dass du trotz fehlendem Einspruch möglicherweise noch von der Änderung profitieren kannst, wenn sich das Gesetz geändert hat oder ein Urteil ergangen ist, das diese Punkte betrifft. Es wäre sinnvoll, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzugehen, dass dein Bescheid entsprechend angepasst wird. Viel Erfolg!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hatte jetzt vor, wenn auch außerhalb der Einspruchsfrist ein Einspruch einzureichen, in dem ich mich auf §173 Abs.1 Nr.2 AO, welche eine nachträgliche Änderung aufgrund "neuer Tatsachen" ermöglicht und auf den §175 Abs.1 Nr.2 AO, welcher eine nachträgliche Änderung aufgrund von Ereignissen ermöglicht, die steuerliche Wirkung auf die Vergangenheit haben. Wie schätzen Sie da meine Chancen ein. Würde ungern klagen und vors Finanzgericht, da sich sowas ewig ziehen kann und erstmal mit Kosten verbunden ist.
@@Held2007 Dein Ansatz hat Potenzial, insbesondere da sowohl § 173 als auch § 175 AO Möglichkeiten für eine nachträgliche Änderung bieten. Die Erfolgschancen hängen jedoch stark von der Auslegung des Finanzamts ab. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, gerade da eine Klage vermieden werden soll. Ein gut formulierter Einspruch könnte schon ausreichen.
Ist das Steuerrecht verrückt vor allem wenn Leute Minister Gesetze schreiben die von tuten und blasen keine Ahnung haben. Ich bin gerade am Anfang mit ein bisschen Traden CFD man weiß gar nicht wie man sich richtig verhalten soll. Und wo findet man ein guten Steuerberater. Danke
@@ReinerFalke-rl1pf Das Steuerrecht kann kompliziert und verwirrend sein, besonders beim CFD-Trading. Es ist normal, sich unsicher zu fühlen, wie man sich richtig verhält. Wichtig ist, sich frühzeitig über steuerliche Pflichten zu informieren. Einen guten Steuerberater findest du am besten durch Empfehlungen in Trader-Communities oder von Bekannten, idealerweise jemanden mit Erfahrung in Kapitalanlagen. Oder Du gehst direkt auf Cordula zu!
Bei der Verlustverrechnung kann man eigentlich pauschal sagen, dass ab etwa einem Profitfaktor von mindestens 1.4 man im grünen Bereich ist. Das wichtigste ist also darauf zu schauen. Und auf der Ctrader Plattform kann man schön den PF aktualisiert immer verfolgen. Dann habe ich selbst bei 1 Mio Verluste und 1.4 Mio Gewinne, auf die ich Steuern zahle, ungefähr 50.000 netto übrig... Hoffe habe richtig gerechnet ;-)
Deine Berechnung mit dem Profitfaktor ist grundsätzlich richtig, aber es gibt noch weitere Aspekte wie Kosten und Steuern, die berücksichtigt werden sollten. In Deutschland gibt es einen Freibetrag für Kapitalerträge und Verluste aus Vorjahren können angerechnet werden. Für eine genaue Berechnung wäre ein Steuerberater hilfreich.
Wenn man als privater Trader trotz 20k Verlustverechnungsbeschränkung bei einem deutschen Broker zB. FXFlat tradet wo die Steuern automatisch eingezogen werden was kann da schon im schlimsten Fall passieren?
Eine gewerblich operative GmbH möchte freies Kapital aktiv traden. Ist hierzu zwingend die Gründung einer separaten GmbH notwendig? Welche steuerlichen Risiken gibt es grundsätzlich?
@@kalleblom5564 Nein, eine gewerblich operative GmbH muss nicht zwingend eine separate GmbH gründen, um freies Kapital zu traden. Jedoch gibt es steuerliche Risiken: Gewinne aus dem Trading könnten als gewerblich eingestuft werden, was zu einer Gewerbesteuerpflicht führen kann. Außerdem kann eine missverständliche Vermischung von operativem Geschäft und Finanzgeschäften steuerliche Nachteile bringen, wie die Verlustverrechnung. Eine klare Trennung in einer eigenen GmbH könnte daher steuerlich sinnvoll sein.
@@kalleblom5564 Nein, eine separate GmbH ist nicht zwingend nötig. Steuerliche Risiken: Gewinne könnten gewerblich besteuert werden, was Gewerbesteuerpflicht auslöst. Trennung kann vorteilhaft sein.
Bei dem Betrag, den du siehst (24,51 %), handelt es sich oft um den reinen Kapitalertragssteuerabzug ohne den Solidaritätszuschlag. In den Abrechnungen kann dieser Betrag separat ausgewiesen werden, daher siehst du möglicherweise 24,51 % statt der vollen 25 %.
Kann ich als Privataktionär irgendwie Russische Aktien, die im Moment nicht handelbar sind, irgendwie steuerlich geltend machen, z.B. Verkauf an speziellen Händler? Deutschland hat das ja blockiert und ich damit kein Kapitalertrag und keine Verlust.
Sehr, sehr gut und für mich als Frischling viele Erkenntnisse, danke.😊❤
Danke für die Rückmeldung! Das ist wichtig, um unsere zukünftigen Videos zu erstellen!
Sehr gutes Interview! Danke dafür.
Freut uns dass Dir diese Folge gefallen hat :)
Mega Danke
Es freut uns sehr, dass dieses Wissen Dich weiterbringt!
Endlich ist dieses wahnwitzige Gesetz abgeschafft! Allerdings habe ich leider damals nicht rechtzeitig einen Einspruch eingelegt. Aber auf dem Bescheid ist ein Vorläufigkeitsvermerk laut §165 Abs.1 Satz 2 AO. Macht das den Bescheid zu einem "offenen Bescheid"?
Ein Bescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO ist grundsätzlich kein 'offener Bescheid', aber er bleibt in Bezug auf die vorläufig erklärten Punkte änderbar. Das bedeutet, dass du trotz fehlendem Einspruch möglicherweise noch von der Änderung profitieren kannst, wenn sich das Gesetz geändert hat oder ein Urteil ergangen ist, das diese Punkte betrifft. Es wäre sinnvoll, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzugehen, dass dein Bescheid entsprechend angepasst wird. Viel Erfolg!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hatte jetzt vor, wenn auch außerhalb der Einspruchsfrist ein Einspruch einzureichen, in dem ich mich auf §173 Abs.1 Nr.2 AO, welche eine nachträgliche Änderung aufgrund "neuer Tatsachen" ermöglicht und auf den §175 Abs.1 Nr.2 AO, welcher eine nachträgliche Änderung aufgrund von Ereignissen ermöglicht, die steuerliche Wirkung auf die Vergangenheit haben. Wie schätzen Sie da meine Chancen ein. Würde ungern klagen und vors Finanzgericht, da sich sowas ewig ziehen kann und erstmal mit Kosten verbunden ist.
@@Held2007 Dein Ansatz hat Potenzial, insbesondere da sowohl § 173 als auch § 175 AO Möglichkeiten für eine nachträgliche Änderung bieten. Die Erfolgschancen hängen jedoch stark von der Auslegung des Finanzamts ab. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, gerade da eine Klage vermieden werden soll. Ein gut formulierter Einspruch könnte schon ausreichen.
Super Infos 🎉 Vielen Dank
Danke für Dein Feedback!
Ist das Steuerrecht verrückt vor allem wenn Leute Minister Gesetze schreiben die von tuten und blasen keine Ahnung haben. Ich bin gerade am Anfang mit ein bisschen Traden CFD man weiß gar nicht wie man sich richtig verhalten soll. Und wo findet man ein guten Steuerberater. Danke
@@ReinerFalke-rl1pf Das Steuerrecht kann kompliziert und verwirrend sein, besonders beim CFD-Trading. Es ist normal, sich unsicher zu fühlen, wie man sich richtig verhält. Wichtig ist, sich frühzeitig über steuerliche Pflichten zu informieren. Einen guten Steuerberater findest du am besten durch Empfehlungen in Trader-Communities oder von Bekannten, idealerweise jemanden mit Erfahrung in Kapitalanlagen. Oder Du gehst direkt auf Cordula zu!
@@ulrichmueller_official danke
Bei der Verlustverrechnung kann man eigentlich pauschal sagen, dass ab etwa einem Profitfaktor von mindestens 1.4 man im grünen Bereich ist. Das wichtigste ist also darauf zu schauen. Und auf der Ctrader Plattform kann man schön den PF aktualisiert immer verfolgen. Dann habe ich selbst bei 1 Mio Verluste und 1.4 Mio Gewinne, auf die ich Steuern zahle, ungefähr 50.000 netto übrig... Hoffe habe richtig gerechnet ;-)
Deine Berechnung mit dem Profitfaktor ist grundsätzlich richtig, aber es gibt noch weitere Aspekte wie Kosten und Steuern, die berücksichtigt werden sollten. In Deutschland gibt es einen Freibetrag für Kapitalerträge und Verluste aus Vorjahren können angerechnet werden. Für eine genaue Berechnung wäre ein Steuerberater hilfreich.
Wenn man als privater Trader trotz 20k Verlustverechnungsbeschränkung bei einem deutschen Broker zB. FXFlat tradet wo die Steuern automatisch eingezogen werden was kann da schon im schlimsten Fall passieren?
Hier betrifft Dich ebenso die Verlustverechnungsbeschränkung, da Verluste nur bis zu einer Grenze von 20k im nächsten Jahr verrechnet werden können.
Eine gewerblich operative GmbH möchte freies Kapital aktiv traden. Ist hierzu zwingend die Gründung einer separaten GmbH notwendig? Welche steuerlichen Risiken gibt es grundsätzlich?
@@kalleblom5564 Nein, eine gewerblich operative GmbH muss nicht zwingend eine separate GmbH gründen, um freies Kapital zu traden. Jedoch gibt es steuerliche Risiken: Gewinne aus dem Trading könnten als gewerblich eingestuft werden, was zu einer Gewerbesteuerpflicht führen kann. Außerdem kann eine missverständliche Vermischung von operativem Geschäft und Finanzgeschäften steuerliche Nachteile bringen, wie die Verlustverrechnung. Eine klare Trennung in einer eigenen GmbH könnte daher steuerlich sinnvoll sein.
@@ulrichmueller_official vielen ❤️lichen Dank für ihre Einschätzung!
@@kalleblom5564 Nein, eine separate GmbH ist nicht zwingend nötig. Steuerliche Risiken: Gewinne könnten gewerblich besteuert werden, was Gewerbesteuerpflicht auslöst. Trennung kann vorteilhaft sein.
Warum ziehen die Banken nur 24,51% Kapitalertragssteuer ab und nicht die 25%
Bei dem Betrag, den du siehst (24,51 %), handelt es sich oft um den reinen Kapitalertragssteuerabzug ohne den Solidaritätszuschlag. In den Abrechnungen kann dieser Betrag separat ausgewiesen werden, daher siehst du möglicherweise 24,51 % statt der vollen 25 %.
Daran sieht man mal wie krank dieses System ist.
Genau deshalb ist es wichtig, sich mit den Einzelheiten auszukennen!
Kann ich als Privataktionär irgendwie Russische Aktien, die im Moment nicht handelbar sind, irgendwie steuerlich geltend machen, z.B. Verkauf an speziellen Händler? Deutschland hat das ja blockiert und ich damit kein Kapitalertrag und keine Verlust.
wer 3 Jahre täglich ins Ungewisse handelt , der muss aber auch lange geschlafen haben!
Ja, das stimmt! Deshalb am besten sich so schnell wie möglich um die Steuern kümmern ;)
@@ulrichmueller_officialshit Appels, ich hatte Herzstillstand und bin nach 3Jahren wieder an des Depot gekommen