hätte den Wagen nicht an den Typen verkauft der war so unfreundlich und macht noch ein Drama wegen den Papieren als hätte er für paar tausend € was gekauft dabei war das ja nur der Schrottpreis allein die Teile sind 2k wert!
Otto als Eheberater....muss das sein! Guck diese Sendung immer als Entspannung.... Die Arabella für 350€ war schon billig. Borgward gibts nur noch selten.
Der den brief Besitz ist nicht Eigentümer sondern auf wem der kaufvertrag steht als Name . Dee verkauf des autos ist nichtens also nicht rechtskräftig. Der mann kann jeder zeit sein auto wieder haben ohne probleme .
Der ganze Otto hat keine Ahnung von alten Autos, jedenfalls nicht von den Preisen, weder von den Autos noch von den Ersatzteilen, wird alles verschrottet oder verschenkt.
Also wenn ich daran denke, wie ihr euch für den seltenen Porsche 912 eingesetzt habt und was dabei herausgekommen ist, dann habt ihr hier ein jämmerliches Bild abgegeben. 330 € für die Arabella sind eine Beleidigung für die ganze Oldtimerszene. Und den Käufer hätte ich achtkantig aus dem Dorf gejagt. Außerdem entspricht eure Feststellung über den Brief nicht der deutschen Rechtsprechung. Das Recht am Brief folgt juristisch dem Recht am Fahrzeug nach. Wer das Fahrzeug rechtmäßig erworben hat, ist auch rechtmäßiger Eigentümer und hat ein Anrecht auf den noch vorhandenen Brief. Das habe ich selber schon durchexerziert. Aber in eurem Fall ist ja völlig unklar geblieben, wem das Auto überhaupt gehörte.
Wer ist Kfz-Halter, wer ist Fahrzeugeigentümer? Rechtlich wird als Fahrzeughalter derjenige angesehen, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, für anfallende Kosten aufkommt und einen Nutzen an dem Fahrzeug hat. Doch es bedeutet nicht, dass er auch gleichzeitig Eigentümer des betreffenden Kfz sein muss. Eigentümer ist nämlich derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Es ist jedoch nicht notwendig, diesen dahingehend zu ändern, dass nun der neue Eigentümer dort namentlich erwähnt wird. Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des § 929 BGB anzuwenden: gemäß diesen ist es zur Übertragung einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Zwar ist es sinnvoll, die Eintragung im Fahrzeugbrief vorzunehmen, jedoch kann der Eigentumsübergang auch stattfinden, wenn diese nicht durchgeführt wird. In der Praxis bedeutet dies: A kauft ein Auto von B; dieses wird ihm korrekt übergeben. Auf eine Änderung des Kfz-Briefes verzichtet A. das betreffende Auto wird nicht von ihm selbst genutzt, sondern von seinem Sohn, der sowohl die laufenden Kosten als auch Versicherungen und Reparaturen zahlt. Demzufolge ist A Eigentümer des Autos, obwohl dies nicht im Fahrzeugbrief eingetragen worden ist. Sein Sohn jedoch ist der Halter des Wagens, da er sowohl einen Nutzen aus diesem zieht als auch für dessen Kosten aufkommt. Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt? Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann. Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen. Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.
Wenn man die Ersatzteile von dem Auto verkauft, bekommt man wesentlich mehr. Immer das selbe. Die Fahrzeuge werden unter Wert verschleudert.
Die wollen schnelles Geld.Und verschenken die sachen gefühlt
hätte den Wagen nicht an den Typen verkauft der war so unfreundlich und macht noch ein Drama wegen den Papieren als hätte er für paar tausend € was gekauft dabei war das ja nur der Schrottpreis allein die Teile sind 2k wert!
350 € für das Teil... Selbst wenn die Folge 10 Jahre alt ist hätte man selbst vor 10 Jahren mehr bekommen können...
Ich habe damals ins Netz geschaut, da gab es einen Schrotthaufen für 1700,-€
Otto als Eheberater....muss das sein! Guck diese Sendung immer als Entspannung.... Die Arabella für 350€ war schon billig. Borgward gibts nur noch selten.
Der den brief Besitz ist nicht Eigentümer sondern auf wem der kaufvertrag steht als Name . Dee verkauf des autos ist nichtens also nicht rechtskräftig. Der mann kann jeder zeit sein auto wieder haben ohne probleme .
verschenkt?????? wie blöd muss man sein!
330 € das war doch ein Schnäpchen!
Der ganze Otto hat keine Ahnung von alten Autos, jedenfalls nicht von den Preisen, weder von den Autos noch von den Ersatzteilen, wird alles verschrottet oder verschenkt.
Also wenn ich daran denke, wie ihr euch für den seltenen Porsche 912 eingesetzt habt und was dabei herausgekommen ist, dann habt ihr hier ein jämmerliches Bild abgegeben. 330 € für die Arabella sind eine Beleidigung für die ganze Oldtimerszene. Und den Käufer hätte ich achtkantig aus dem Dorf gejagt. Außerdem entspricht eure Feststellung über den Brief nicht der deutschen Rechtsprechung. Das Recht am Brief folgt juristisch dem Recht am Fahrzeug nach. Wer das Fahrzeug rechtmäßig erworben hat, ist auch rechtmäßiger Eigentümer und hat ein Anrecht auf den noch vorhandenen Brief. Das habe ich selber schon durchexerziert. Aber in eurem Fall ist ja völlig unklar geblieben, wem das Auto überhaupt gehörte.
Dann verkauft doch an einen Sammler die Ü Figuren. Der Typ ist Unverschämt.
Auch vor 10 Jahren war die Arabella mehr Wert... So eine Bescheißerwerkstatt....!
DIE FOLGEN SIND 10 JAHRE ALT
Wer ist Kfz-Halter, wer ist Fahrzeugeigentümer?
Rechtlich wird als Fahrzeughalter derjenige angesehen, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, für anfallende Kosten aufkommt und einen Nutzen an dem Fahrzeug hat. Doch es bedeutet nicht, dass er auch gleichzeitig Eigentümer des betreffenden Kfz sein muss. Eigentümer ist nämlich derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Es ist jedoch nicht notwendig, diesen dahingehend zu ändern, dass nun der neue Eigentümer dort namentlich erwähnt wird. Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des § 929 BGB anzuwenden: gemäß diesen ist es zur Übertragung einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Zwar ist es sinnvoll, die Eintragung im Fahrzeugbrief vorzunehmen, jedoch kann der Eigentumsübergang auch stattfinden, wenn diese nicht durchgeführt wird.
In der Praxis bedeutet dies: A kauft ein Auto von B; dieses wird ihm korrekt übergeben. Auf eine Änderung des Kfz-Briefes verzichtet A. das betreffende Auto wird nicht von ihm selbst genutzt, sondern von seinem Sohn, der sowohl die laufenden Kosten als auch Versicherungen und Reparaturen zahlt. Demzufolge ist A Eigentümer des Autos, obwohl dies nicht im Fahrzeugbrief eingetragen worden ist. Sein Sohn jedoch ist der Halter des Wagens, da er sowohl einen Nutzen aus diesem zieht als auch für dessen Kosten aufkommt.
Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt?
Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann. Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen.
Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.
ob man papiere hat oder nicht ist heutzutage egal.
solange das teil nicht geklaut ost kriegt man die immer wieder
Was ist das für ein Kfz ?
Ein Borgward Arabella
Hätte locker über 1000€ geschafft
Das arme Auto voll verschenkt 🤦🏻♂️
schaut gerne mal bei mobile, wie die arabella borgward selbst als scheunenfund gehandelt wird....trödeltrupp ist ein absoluter witz
Was sind das denn für bescheuerte Folgen?
Macht bitte mal ordentliche und ganze folgen.
Das wäre besser als so ein Müll wie jz
10 Jahre alt wer schaut sich sowas an
Deine Mutter
Naja offenbar du, sonst wärst du ja nicht hier, oder ?
@@Michael-sy2sq wenn man auf Mutter gehen muss🤦🏿♂️
@@derkameramann2492 wurde mir vorgeschlagen sonst würde ich so was nicht anschauen 😊👌
Is so
Am meisten an diesem Deal hat der Notar verdient.
Welcher Notar? Die Papiere sind doch da. Mal wieder kommentiert bevor die Folge zu Ende war...?
hi