MISSBRAUCHSKOMPLEX MÜNSTER: Hauptangeklagter wird zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt
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- Опубликовано: 5 ноя 2024
- Im Missbrauchskomplex Münster soll der 28-jährige Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen nach einem Gerichtsurteil für 14 Jahre ins Gefängnis. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.
Die Urteile für die anderen Männer lauten: zehn Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für vier Fälle, elf Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und zwölf Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Angeklagten reagierten weitestgehend regungslos auf die Urteile. Zur Begründung beschrieb der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler die zum Teil schweren Missbrauchstaten, verzichtete aber zum Schutz der Opfer auf drastische Details der Vergewaltigungen. Er sprach von einem „grauenhaften Geschehen“, die Videoaufnahmen davon zeugten von deren Skrupellosigkeit. Die Aufnahmen hätten zudem den Anschein erweckt, als sei sexueller Missbrauch „trauriger Alltag“ der geschädigten Kinder, sagte er. „Das übersteigt alles, was dieser Kammer bislang vorgelegt wurde“, sagte Pheiler. Die Taten seien gewohnheitsmäßig und mitleidslos erfolgt. Die auf einem Beweisvideo aus der Gartenlaube zu hörenden Dialoge hätten einen verstörenden Gesamteindruck hinterlassen.
Alle Angeklagten sind nach Auffassung der Kammer voll schuldfähig. Sie alle hätten „umsichtiges und bedachtes Vorgehen“ gezeigt, um ihrer Entdeckung zu entgehen - etwa, indem sie über verschlüsselte Telefone und Chats kommunizierten. Auch die von der in der Gartenlaube installierten Kamera aufgezeichneten Unterhaltungen würden den „verstörenden Gesamteindruck“ nochmals erheblich verstärken. Unter anderem seien während des Missbrauchs Sätze gefallen wie: „Das Büffet ist eröffnet - bedient Euch.“ Und weiter: „Das Verfahren hat auch ganz deutlich gezeigt, wie pädophile Täter vorgehen: Sie täuschen, sie lügen, sie manipulieren ihr Umfeld“, fügte der Vorsitzende Richter an. Im Prozess hätten die Angeklagten „gegrinst“, teils sogar „laut gelacht“, was die Kammer so noch nicht erlebt habe. Einzig positiv zu bewerten sei, dass keines der Opfer vor Gericht habe aussagen müssen.
Alle vier Männer stellen demnach eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ dar. Gerichtet an den Haupttäter V. sagte einer der Beisitzenden Richter: „Im Grunde dürften Sie nie wieder raus.“ Die grauenhaften Szenen aus der Gartenlaube hätten selbst für erfahrene Berufsrichter „die Grenzen des Vorstellbaren bei Weitem überschritten“, resümierte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung.
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